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Beschluss |
Zu
1. – 19. Anregungen in der Bürgerversammlung am
15.05.2008 (Protokollaus- zug)
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 20. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 28. April 2008
20.1 Ein Beschluss ist
nicht erforderlich.
20.2 Ein Beschluss ist
nicht erforderlich.
20.3 Ein Beschluss ist
nicht erforderlich.
20.4 Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der
Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Die Verbindung über die Autobahn stellt ein wichtiges Element der lokalen
Grün- und Quartiersvernetzung dar. Hierdurch erhalten die geplanten neuen
Wohngebiete sowie die im Osten anschließenden bestehenden Wohnquartiere eine
attraktive und direkte Anbindung an den Landschaftsraum am Rhein-Herne-Kanal
und der Emscher. Die Entfernung von der Querung der Autobahn bis in die freie
Landschaft beträgt nur ca. 400 m, der Wegeverlauf führt durch eine bestehende
Grünanlage sowie ein wenig verdichtetes und durchgrüntes Wohngebiet. Daneben
werden die Wohngebiete nördlich der Autobahn mit dem Einzelhandelsstandort an
der Roonstraße sowie den im Stadtumbaugebiet geplanten und den hier
bestehenden Wohnquartieren verbunden. Die Kosten für eine einfache Brücke für
Fußgänger und Radfahrer sind für die damit verbundene Strukturverbesserung
angemessen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
17 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Zu 21. Stellungnahme der Bergaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 16.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 22. Stellungnahme der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG vom 30.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 23. Stellungnahme der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH vom 15.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 24. Stellungnahme der Emschergenossenschaft vom 30.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 25. Stellungnahme der E.ON Kraftwerke GmbH vom 23.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 26. Stellungnahme der Evonik Steag GmbH vom 23.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 27. Stellungnahme der Gelsenwasser AG vom 22.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 28. Stellungnahme der Handwerkskammer Dortmund vom 09.05.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 29. Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 05.05.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 30. Stellungnahme des Landschaftsverband Westfalen-Lippe – LWL – Amt für Denkmalpflege in Westfalen – vom 23.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 31. Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West vom 25.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 32. Stellungnahme LWL –Archäologie für Westfalen vom 28.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 33. Stellungnahme der PLEdoc GmbH vom 22.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 34. Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr vom 29.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 35. Stellungnahme der RAG vom 23.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 36. Stellungnahme der Stadtwerke Herne AG vom 13.05.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 37. Stellungnahme der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH vom 05.05.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 38. Stellungnahme der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG vom 22.04.2008
Ein
Beschluss ist nicht erforderlich.
Zu 39. Stellungnahme WFG Herne GmbH vom 21.04.2008
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.