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Ratsinformationssystem

Auszug - Parkplatz Am Ruschenhof und Straße Wanner Markt - Anfrage des Bezirksverordneten Droste vom 21.01.2009 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 16
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 03.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2009/0068 Parkplatz Am Ruschenhof und Straße Wanner Markt
- Anfrage des Bezirksverordneten Droste vom 21.01.2009 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Frank Droste
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Pfitzner, Anette   
 
Beschluss

Für die Baumaßnahmen am St

Für die Baumaßnahmen am St. Anna Hospital wurde die Parkplatzfläche Am Ruschenhof und der Straße Wanner Markt wegen Baumateriallagerung gesperrt. Die Baumaßnahmen scheinen  abgeschlossen zu sein.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 03.02.2009 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

                        Wann kann der Parkraum wieder freigegeben werden?

 

 

Herr Becker antwortet wie folgt:

 

Aufgrund der o.a. Anfrage wurde der Bereich mehrfach zu unterschiedlichen Tageszeiten beobachtet.

Der Abschluss der Bauarbeiten war hierbei nicht feststellbar. Auf dem Parkplatz sind sowohl Material- als auch Personalcontainer abgestellt. Weiterhin sind dort mehrere Firmenfahrzeuge geparkt.

 

Diese Feststellungen lassen zweifelsfrei den Schluss zu, dass der Innenausbau dort noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

Die gesperrten Flächen werden daher nach wie vor benötigt.

 

Nach heutiger Rücksprache mit dem Krankenhaus ist noch weiterhin der Bedarf gegeben, die o.a. Flächen ca. noch für ein weiteres Jahr zu sperren. Zurzeit erfolgt der Innenausbau. Es müssen 5 neue OP-Räume mit einem sehr hohen technischen Aufwand eingerichtet werden.

Das Krankenhaus wird dementsprechend für die vorhandene Sperrgenehmigung eine Verlängerung beantragen.

Diese Genehmigung kann nicht versagt werden; die Verwaltung wird allerdings mit dem Krankenhaus untersuchen, ob nicht die hierfür benötigte Fläche, je nach Ausbaustand, reduziert werden kann.