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Auszug - Konzept der Shared Spaces - Anfrage des Bezirksverordneten Saibic vom 16.01.2009 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 29.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:41 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2009/0051 Konzept der "Shared Spaces"
- Anfrage des Bezirksverordneten Saibic vom 16.01.2009 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:BVO Jürgen Saibic
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Pfitzner, Anette   
 
Beschluss

Überall gibt es ein Umdenken in der Städteplanung

Überall gibt es ein Umdenken in der Städteplanung. So hat das Architektenbüro Speer für die Stadt Köln einen viel beachteten Masterplan entwickelt, dessen Ziel es ist, Raum für die Bewohner zurück zu gewinnen. Die Plätze und die Straßen sollen eine andere Qualität gewinnen.

 

Gleichzeitig gibt es ein europäisches Kooperationskonzept, die „Shared Spaces“, dessen Ziel es ist, die Aufhebung der herkömmlichen Trennung der verschiedenen räumlichen Funktionen im Umgang mit dem öffentlichen Raum zu erreichen, wobei Verkehrsschilder, Fußgängerinseln, Ampeln und andere Barrieren nicht mehr nötig sind. Shared Spaces verspricht, Straßen sicherer zu machen, gesellschaftliche Trennungen aufzuheben, die Attraktivität unserer Städte zu erhöhen und damit nicht zuletzt unserer Wirtschaft einen Impuls zu geben.

 

Daraus ergibt sich für die Grüne Fraktion folgende Fragen:

 

 

1.         Ist im Zuge der Planung der Umgestaltung der Freiligrathstraße die Möglichkeit einer        Umgestaltung als Shared Space in Erwägung gezogen worden?

 

2.    Wie steht die Verwaltung grundsätzlich zum Konzept der Shared Space?

 

 

Herr Becker antwortet für die Verwaltung:

 

Zu Frage 1.:

Bei der Umgestaltung der Freiligrathstraße ist die Möglichkeit einer Umgestaltung nach den Shared-Space-Prinzipien nicht in Erwägung gezogen worden.

 

Begründung:

Bei der Freiligrathstraße handelt es sich im Planungsabschnitt um eine stark befahrene Straße mit hohem ÖPNV-Anteil (800 Busse pro Tag). Der Straßenzug ist von seiner Funktion her ein wichtiger ÖPNV-Linienweg und erschließt für den Individualverkehr wichtige innerstädtische Ziele. Insbesondere an Markttagen wird der Straßenzug von einer hohen Anzahl Fußgänger (589/Stunde) gequert. Im Abschnitt zwischen Behrensstraße und Bebelstraße besteht hoher Parkdruck.

 

Der Straßenzug ist somit nicht mit den durchgeführten Pilotprojekten in dörflichen Bereichen und Geschäftsbereichen vergleichbar.

 

Eine Straßengestaltung im Sinne „Shared Space“ wäre außerdem sehr kostenintensiv, da hierfür der komplette Straßenraum niveaugleich mit einheitlichen Materialien zu gestalten wäre.

 

Der ÖPNV wäre von dieser Maßnahme massiv betroffen und hätte mit hohen Fahrzeitverlusten zu rechen.

 

Zu Frage 2.:

Für das Kooperationsprojekt Shared Space liegen derzeit noch keine objektiven Analysen und Unfalluntersuchungen vor. Neben den sicherlich zahlreichen Vorteilen weisen die Shared Space Modelle aber auch erhebliche Nachteile auf. Insbesondere ist nicht selbstverständlich, dass alle Verkehrsteilnehmer in der Lage sind Gefahren und Risiken gut einzuschätzen und entsprechend reagieren zu können. Darüber hinaus kann es sein, dass stärkerer Verkehrsteilnehmer zumindestens vereinzelt ihre Stärke ausnutzen – dieses zu Lasten der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Grundprobleme bestehen auch in Hinsicht der Belange für Blinde und Sehbehinderte.

 

Trotz der geschilderten Unsicherheiten sieht die Verwaltung aber auch positive Aspekte in dem Kooperationsprojekt. Hier insbesondere die neue Sichtweise, auf die Verträglichkeit „Mensch und Verkehr“ einzuwirken und den betroffenen Einwohnern mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Straßenraumgestaltung zu bieten.

 

Die Einsatzorte für Shared Space müssen aber sorgfältig ausgewählt werden und sind im Wesentlichen von der Nutzungsfunktion der Straße im Straßennetz abhängig. Geeignet hierfür scheinen Wohnquartiere, örtliche Geschäftsbereiche oder Platzflächen zu sein. Ruhender Verkehr sollte aus diesen Abschnitten aus Sicherheitsgründen möglichst vollständig verbannt werden.