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Auszug - Begriffsklärung "ortsbildprägend" - Anfrage des Bezirksverordneten Steinharter vom 07.01.2009 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2009/0009 Begriffsklärung "ortsbildprägend"
- Anfrage des Bezirksverordneten Steinharter vom 07.01.2009 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage FDP
Verfasser:BVO Ulrich Steinharter
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Pfitzner, Anette   
 
Beschluss

Herr Gromberg beantwortet die Anfrage wie folgt:

Auf der letzten Sitzung der Bezirksversammlung Eickel am 04.12.2008 wurde im Zusammenhang mit TOP 3 seitens des zuständigen Fachbereiches die Fällung eines einzelnen verkehrsgefährdenden Baumes auf der Rolandstraße abgelehnt mit der Begründung, dieser sei ortsbildprägend. Speziell unter dem Eindruck der Wochen vorher in anderen Stadtteilen erfolgten Radikal-Abholzungen einer ganzen Straße ist die o.g. Begründung nicht nachvollziehbar.

 

Die FDP stellt folgende Frage:

 

 

                        Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um Baumbestand als

                        "ortsbildprägend" einzustufen?

 

 

Herr Gromberg beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Anfang des 20. Jahrhunderts wurden mit der Errichtung von Bergarbeitersiedlungen im Ruhrgebiet häufig Platanen als gestaltendes und gliederndes Element gepflanzt, da sie als besonders industriefest galten.

 

So entstanden unter anderem nach englischen Vorbildern die sogenannten Gartenstädte, die auf Grund ihrer besonderen Gestaltung und Anlage einzigartig für die industriegeschichtliche Entwicklung im Ruhrgebiet sind.

 

Der Begriff „Ortsbild“ bezeichnet eben genau das, durch die Bebauung und Begrünung geprägte Erscheinungsbild des besiedelten Bereiches. Einzelbäume, Baumgruppen oder Baumreihen sind dann „ortsbildprägend“, wenn deren Entfernen als Lücke und nachhaltiger Verlust für das Ortsbild empfunden wird.