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Beschluss |
Auf der letzten Sitzung der Bezirksversammlung Eickel am
04.12.2008 wurde im Zusammenhang mit TOP 3 seitens des zuständigen
Fachbereiches die Fällung eines einzelnen verkehrsgefährdenden Baumes auf der
Rolandstraße abgelehnt mit der Begründung, dieser sei ortsbildprägend. Speziell
unter dem Eindruck der Wochen vorher in anderen Stadtteilen erfolgten
Radikal-Abholzungen einer ganzen Straße ist die o.g. Begründung nicht
nachvollziehbar.
Die FDP stellt folgende Frage:
Welche
Kriterien müssen erfüllt sein, um Baumbestand als
"ortsbildprägend"
einzustufen?
Herr Gromberg beantwortet die Anfrage wie folgt:
Anfang des 20. Jahrhunderts wurden mit der Errichtung von Bergarbeitersiedlungen im Ruhrgebiet häufig Platanen als gestaltendes und gliederndes Element gepflanzt, da sie als besonders industriefest galten.
So entstanden unter anderem nach englischen Vorbildern die sogenannten Gartenstädte, die auf Grund ihrer besonderen Gestaltung und Anlage einzigartig für die industriegeschichtliche Entwicklung im Ruhrgebiet sind.
Der Begriff „Ortsbild“ bezeichnet eben genau das, durch die Bebauung und Begrünung geprägte Erscheinungsbild des besiedelten Bereiches. Einzelbäume, Baumgruppen oder Baumreihen sind dann „ortsbildprägend“, wenn deren Entfernen als Lücke und nachhaltiger Verlust für das Ortsbild empfunden wird.