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Wortprotokoll Beschluss |
Zur Anfrage der Stadtverordneten Jung vom 06. November 2008 nimmt Herr Oberbürgermeister Schiereck wie folgt Stellung:
Frage 1
Wie haben sich die Kosten für die Weiterbildung der Mitarbeiter/innen
seit 2004 (einschließlich) entwickelt?
Die Kosten für Fortbildungen haben sich in den Jahren 2004 bis 2007 folgendermaßen entwickelt:
2004: 340.465,00 €
2005: 314.417,00 €
2006: 376.814,00 €
2007: 348.267,12 €
Die Kosten für die Angestelltenlehrgänge I und II werden im Rahmen einer Umlage an das Westfälisch-Märkische Studieninstitut für kommunale Verwaltung entrichtet.
Frage 2
Welche Institutionen und/oder Firmen führen diese Weiterbildung seit
2004 durch?
Eine abschließende Aufzählung kann wegen der Vielzahl der Fortbildungsanbieter nicht erfolgen.
Hauptsächlich erfolgt die Durchführung von Fortbildungen durch:
- Westfälisch-Märkisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung
- andere Studieninstitute, z. B. Emscher-Lippe
- VHS
- VWA – Verwaltungs- und Wirtschafsakademie
- IfV – Institut für Verwaltungswissenschaften
- KGSt – Kommunale Gemeinschaftsstelle
- Institut Dr. Müller
- IdF – Institut der Feuerwehr
- IHK und Handwerkskammern
- Technische Akademie Wuppertal
- vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
- gkd-el – Gelsenkircher Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe´
- Fa. Siemens
- Akademie für öffentliches Gesundheitswesen
- freie Trainer
Frage 3
Bei welchen Themengebieten und in welchem Umfang führt die VHS seit
2004 Weiterbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiter/innen durch? Wenn
möglich, hätten wir gern auch den Prozentsatz des Anteils an der gesamten
Weiterbildung der Mitarbeiter/innen gemessen an der Größe „Personen mal
Stunden“.
Die VHS führt sämtliche EDV-Seminare durch, die im städtischen Fortbildungsprogramm angeboten werden. Dabei werden die Bereiche MS-Office (z. B. Word, Excel, Access, Powerpoint), SAP (Basis und ausgewählte Schwerpunkte) und Tastschreiben abgedeckt.
Gelegentlich führt die VHS bei Bedarf auch Seminare zu einzelnen Themen durch (z. B. Rechtschreibreform).
Darüber hinaus nutzen die Mitarbeiter/innen die regulären Angebote der VHS im Rahmen des Bildungsurlaubs.
Eine Angabe des Prozentsatzes des Anteils der VHS-Fortbildung gemessen an den gesamten Fortbildungsmaßnahmen wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich.
Außerdem beantwortet Herr Oberbürgermeister Schiereck die in der letzten Sitzung des Rates der Stadt gestellte Anfrage zum Thema „Beratungskosten der Fusion Stadtwerke Herne und Witten“:
Frage 1
Welche externen Beratungs- und internen Personalkosten haben die
Fusionsbestrebungen inzwischen insgesamt verursacht? Die externen
Beratungskosten bitten wir genau zu beziffern, bei den internen Kosten halten
wir eine überschlägige Angabe für ausreichend.
Das “Projekt zur Prüfung einer Fusion der Stadtwerke Witten GmbH und der Stadtwerke Herne AG” wurde in den zurückliegenden Monaten von zwei Beratungsunternehmen begleitet, die von den jeweiligen Stadtwerken beauftragt und bezahlt wurden.
Für die Stadtwerke Witten GmbH war das Beratungsunternehmen goetzpartners Managements Consultants tätig; die Stadtwerke Herne AG hat das Beratungsunternehmen GMO Management Consulting GmbH beauftragt.
Darüber hinaus wurden bedarfsweise weitere Experten hinzugezogen, z. B. in Fragen des Energiewirtschaftsrechtes. Diese Berater wurden durch die beiden Stadtwerke gemeinsam beauftragt und bezahlt.
Die Verwaltung hat geprüft, inwieweit die die Stadtwerke Herne AG betreffenden diesbezüglichen Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt werden können.
Es handelt sich um Geschäftsbeziehungen und Vertragsverhältnisse der Stadtwerke Herne AG mit Dritten. Insofern sind bei der Beantwortung der Anfrage die Betriebsgeheimnisse der Aktiengesellschaft und Fragen des Datenschutzrechtes gegenüber den Beratungsunternehmen zu beachten und ggf. zu schützen.
Die Stadtwerke in Herne sind in der Rechtsform der Aktiengesellschaft organisiert.
Die GO NRW sieht in § 113 Abs. 5 vor, dass Vertreter der Gemeinde den Rat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten haben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Diese Regelung ist jedoch nicht geeignet, eine Berichtspflicht gegenüber dem Rat der Stadt zu begründen, die gemäß § 394 Aktiengesetz von der Verschwiegenheitspflicht befreien könnte.
Aus § 395 Aktiengesetz wird deutlich, dass die Verschwiegenheitspflicht nicht durchbrochen, sondern “nach oben” verlagert wird.
“Interne Personalkosten” :
Im Rahmen der Fusionsverhandlungen war je nach Zuständigkeit Personal der Verwaltungen der Städte Herne und Witten sowie der beiden Stadtwerkeunternehmen beteiligt. Die Arbeit war unter anderem in themenbezogenen Projektgruppen organisiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihre Beteiligung im Rahmen ihres Aufgabenbereiches wahrgenommen. Eine detaillierte Zuordnung der Personalkosten ist nicht erfolgt; eine nachträgliche Ermittlung der Personalkosten würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erfordern.
Frage 2
Welche externen Beratungskosten werden noch erwartet?
Eine Beantwortung dieser Fragestellung kann aufgrund des aktuellen Verhandlungsstandes nicht erfolgen.