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Auszug - Geruchsbelästigung durch die Fa. Kost - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Grüne-Fraktion vom 07. November 2008 -  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0675 Geruchsbelästigung durch die Fa. Kost
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Grüne-Fraktion vom 07. November 2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD
Verfasser:1. Erika Wager
2. Peter Hugo Dürdoth
Federführend:FB 54 - Umwelt Beteiligt:Büro Dezernat V
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Für die SPD-Fraktion stellt Frau Bürgermeisterin Wagner den von ihr angekündigten gemeinsamen Antrag zur Debatte.

 

Folgende Informationen zu den Punkten 1 bis 4 des Antrages gibt Herr Stadtrat Terhoeven:

 

Zu 1.:

Zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde ist ausschließlich und allein die Bezirksregierung Arnsberg. Der Betrieb liegt auf Bochumer Stadtgebiet. Die Stadt Herne hat keine hoheitsrechtlichen Befugnisse zu entsprechenden Anordnungen, die auf eine ganz- oder teilweise Betriebsverlagerung zielen.

 

Im Genehmigungsverfahren im Jahre 1994 ist die Stadt Bochum u. a. als Gemeinde beteiligt worden und hat ihr gemeindliches Einvernehmen erteilt. Eine Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens ist nur aus planungsrechtlichen Gründen möglich. Die Gemeinde kann z. B. nicht das Einvernehmen aus Immissionsschutzgründen verweigern.

Eine Beteiligung der Stadt Herne im Hinblick auf planungsrechtliche Belange war nicht erforderlich, da sich das Antragsgrundstück ausschließlich auf Bochumer Stadtgebiet befindet.

 

Betreffend die Belange des Immissionsschutzes hat die damalige Genehmigungsbehörde (StUA Hagen) offensichtlich darauf vertraut, dass die Gewährleistung eines ausreichenden Immissionsschutzes auch für die Herner Bürger von der Immissionsschutzabteilung des StUA Hagen berücksichtigt werden.

 

Genehmigungsgegenstand war im Jahre 1994 die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zu Klassieren von natürlichem und künstlichem Gestein, eine Sortieranlage für Baustellenabfälle, eine mobile Holzschredderanlage und ein Umschlag- und Lagerplatz für staubende Güter.

Die weitere genehmigungsrechtliche Historie wird durch Fachbereich 54 noch bei der Bezirksregierung in Erfahrung gebracht werden.



Zu 2.:

Inwieweit es im Betrieb technische oder organisatorische Änderungen gegeben hat oder Kapazitätsänderungen eingetreten sind, ist bei der Stadt Herne nicht bekannt. Derartige Erkenntnisse können hier auch nicht vorliegen, weil die Stadt Herne naturgemäß keine Kontrollen bei Betrieben auf Bochumer Stadtgebiet durchführen kann. Erkenntnisse hierzu können demnach nur bei der Bezirksregierung vorliegen, die dort durch den FB 54 noch erfragt werden.



Zu 3.:

Die Bezirksregierung wird durch FB 54 schriftlich gebeten werden, hierzu Angaben zu machen. Nach hiesigen Erkenntnissen gibt es im Dienstbezirk der Bezirksregierung Arnsberg – Umweltverwaltung Dortmund (Dortmund, Herne, Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis) keine vergleichbaren Anlagen.



Zu 4.:

Bislang ist hier Folgendes über die weiteren vorgesehenen Maßnahmen bekannt:

 

Die Bezirksregierung prüft wöchentlich einmal mittels einer Lanze die in den Grünabfallmieten vorliegende Temperatur und trifft Geruchsfeststellungen durch den eigenen Streifendienst.

Die Bezirksregierung plant, durch ein von der Bezirksregierung selbst in Auftrag gegebenes Gutachten die Geruchswahrnehmungshäufigkeiten im Einwirkungsbereich der Firma Kost feststellen zu lassen. Dazu hat das Dezernat 52 beim Dezernat 14 der Bezirksregierung Finanzierungsmittel beantragt. Sollte eine Mittelzusage erfolgen, wird der Auftrag für die Erstellung des Gutachtens öffentlich ausgeschrieben.

 

Die Geruchsfeststellungen sollen dann nicht durch Ausbreitungsrechnung wie bisher, sondern mit Begehungen durch Probanden getroffen werden. Allerdings sind derartige olfaktometrische Feststellungen zeitaufwendig. Man rechnet mit einem Zeitraum von mindestens einem halben Jahr, um das Ergebnis gerichtsfest zu haben. Danach soll entschieden werden, ob weitere Maßnahmen anzuordnen sind.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2009 kann dann ein Ergebnis vorliegen.

 

Anlässlich einer beabsichtigten Aktenrecherche bei der Bezirksregierung Arnsberg durch FB 54 noch im November 2008 werden die genaueren weiteren vorgesehenen behördlichen Aktivitäten der Bezirksregierung hinterfragt werden.

 

Lt. Herrn Stadtrat Terhoeven wird die Verwaltung prüfen, ob eine Klagemöglichkeit besteht, die Aussicht auf Erfolg hat.

Parallel könnten Inhalte für Veränderungen erarbeitet werden.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Den Ausschussmitgliedern wird die an die Fa. Kost Entsorgung & Recycling GmbH gerichtete Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg von betroffenen Bürgern in Kopie zur Verfügung gestellt.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz beschließt:

 

 

1.              Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Handhaben bestehen, um eine Betriebsverlagerung der Bochumer Firma Kost zu erwirken. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die nicht erfolgte Beteiligung der Stadt Herne bei der Betriebsgenehmigung im Jahre 1994 zu bewerten.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg zu prüfen, welche Veränderungen im Bereich von Arbeitsabläufen und Emissionen nach dem Großbrand im Jahr 2007 bei der Firma Kost zu den massiven Geruchsbelästigungen geführt haben.

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, eine Berichterstattung der Bezirksregierung Arnsberg über andere Standorte vergleichbarer Behandlungsanlagen vorzulegen, wobei die betrieblichen Abläufe mit den einhergehenden Emissionen der Firma Kost gegenüberzustellen sind.

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Vorgehensweise der Bezirksregierung Arnsberg zur Minimierung der Geruchsbelästigung in Erfahrung zu bringen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

21

dagegen:

0

Enthaltung:

0