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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen.
2. Die als Entwurf
beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich
wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen
Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße
und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche
Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung
eindeutig festgesetzt.
Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: |
18 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |