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Auszug - Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 (Vereinfachtes Verfahren) Baugesetzbuch für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/1 - Wasserstraße - Stadtbezirk Wanne  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0649 Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 (Vereinfachtes Verfahren) Baugesetzbuch für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/1 - Wasserstraße - Stadtbezirk Wanne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Menke
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“-  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0