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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt:
Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) öffentlich ausgelegt:
1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) durchgeführt.
2. Die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
3. Die unter Pkt. 1 und 2 genannte Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgeben.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
17 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |