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Auszug - Künftige Fernverkehrs-Anbindung der beiden großen Herner Bahnhöfe - Anfrage der AL-Fraktion vom 07.08.2008 -  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 19.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0466 Künftige Fernverkehrs-Anbindung der beiden großen Herner Bahnhöfe
- Anfrage der AL-Fraktion vom 07.08.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage AL
Verfasser:Heidinger, Ingo
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:Büro Dezernat V
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Beschluss

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr beantwortet die Anfrage wie folgt:

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Frage 1:

Wie ist der konkrete Kenntnisstand der Verwaltung zu den Plänen der Dt. Bahn AG?

 

Frage 2:

Falls Erkenntnisse vorliegen, beruhen diese auf Eigeninitiative und/oder ist die Deutsche Bahn AG aktiv auf die Stadt Herne zugegangen? Wenn ja, wann?

 

Antwort zu Frage 1 und 2:

Der Kenntnisstand der Verwaltung beschränkt sich auf die allgemein zugänglichen Informationen aus Presse, Funk und Fernsehen.

 

Frage 3:

Wurden Stadtspitze und Verwaltung schon aktiv?

 

Frage 4:

Wurde die Landesregierung NRW schon aktiv? Schließlich konnte beispielsweise das Land Bayern durch energische Intervention für einige seiner Regionen das Schlimmste verhindern.

 

Antwort zu Frage 3 und 4:

Aktivitäten seitens der Verwaltungsspitze und/oder der Landesregierung NRW sind bis dato hier nicht bekannt.

 

Frage 5:

Wird die Errichtung eines Aufzuges am Herner Bahnhof dazu führen, dass die Lücke in den Bahnsteigen von Gleis 2 und 3 geschlossen wird und somit wenigstens theoretisch der Halt von Fernverkehrszügen mit mehr als 5 Wagen wieder möglich wäre?

 

Antwort:

Gemäß den technischen Planunterlagen soll der Personenaufzug im Bahnhofsbereich Herne im Treppenaufgang errichtet werden. Die vorhandene Gleissituation bleibt unverändert.