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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Weichmann-Jäger vom Fachbereich 51 / Stadtplanung und
Bauordnung erläutert den derzeitigen Sachstand und gibt die Tischvorlage den
Mitgliedern des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung an die Hand und
zudem als Anlage zur Niederschrift.
Er teilt mit, dass der Gutachter Greiving in seinem
Evaluierungsgutachten zusammenfassend die
folgenden zwei Kernaussagen
trifft:
Ø
Der
Vorentwurf des RFNP sei seiner Auffassung nach nicht genehmigungsfähig. Die von
ihm festgestellten Mängel seien nicht reparabel und eine Fortführung des
Verfahrens deshalb nicht zu empfehlen.
Ø
Eine
Übernahme des Instruments „Regionaler Flächennutzungsplan“ in das
nordrhein-westfälische Landesplanungsrecht nach Auslaufen der fünfjährigen
Experimentierklausel sei ebenfalls nicht zu empfehlen.
Nach Auffassung der Planungsgemeinschaft und zahlreicher
Fachleute hat das Gutachten gravierende Mängel und ist nicht geeignet
Entscheidungsgrundlage für den Evaluierungsprozess zu sein.
Die Planungsgemeinschaft wird eine eigene rechtliche
Würdigung des Planungsprozesses erarbeiten lassen, die bis zur Anhörung im
Landtag im August 2008 vorliegen
wird.
Lt. Herrn Stadtrat Terhoeven umfasst das Planmaterial
zurzeit bereits über 2.200 Seiten
an Begleitmaterial. Nach der 2. Runde im August 2008 (Vorberatung im Verfahren begleitenden Ausschuss RFNP am 12. 08.2008) kann
in der Folgesitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 09.
September 2008 über die Fortführung des Verfahrens berichtet werden.
Die Planungsgemeinschaft führt das RFNP-Verfahren wie
geplant fort.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den
mündlichen Sachstandsbericht zur Kenntnis.