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Ratsinformationssystem

Auszug - Parksituation Forellstraße entlang des Sportplatzes - Anfrage des Bezirksverordneten Schnarre vom 21.05.2008 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 8
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 05.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:46 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2008/0360 Parksituation Forellstraße entlang des Sportplatzes
- Anfrage des Bezirksverordneten Schnarre vom 21.05.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage SPD
Verfasser:BVO Schnarre, DetlevAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
 
Beschluss

Entlang des Sportplatzes an Forellstraße und Kaiserstraße sind Parkbuchten, die regelmäßig von quer parkenden LKWs blockiert w

Entlang des Sportplatzes an Forellstraße und Kaiserstraße sind Parkbuchten, die regelmäßig von quer parkenden LKWs blockiert werden. Die Lastkraftwagen nutzen somit einen großen Bereich des zur Verfügung stehenden Parkraums, so dass für Eltern der Jugendmannschaften des SC Westfalia Herne häufig keine Stellplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

 

Ich frage daher die Verwaltung:

 

  1. Ist an Forellstraße und Kaiserstraße das Parken für LKWs über mehrere Parkbuchten hinweg parallel zur Fahrbahn erlaubt?

  2. Besteht die Möglichkeit, das Parken quer zur Parkraumkennzeichnung durch ein Verbotsschild zu unterbinden bzw. den Bereich lediglich für das Parken von Personenkraftwagen freizugeben?

 

3.            Beabsichtigt die Verwaltung, eine entsprechende Beschilderung anzubringen, um die Parksituation für Nutzer des Sportplatzes an der Forellstraße zu verbessern?

 

Die Anfrage beantwortet Herr Becker:

 

Zu Frage 1.:

Das Parken von LKW über mehrere Parkbuchten ist nicht erlaubt.

 

Zu Frage 2.:

Die Parksituation im Nahbereich des Sportplatzes an der Kaiserstraße wurde aufgrund einer Anfrage der SCW-Jugendabteilung in jüngster Vergangenheit mehrfach überprüft. Insbesondere zu Zeiten des Spielbetriebes (sonntags) wurde die Örtlichkeit in Augenschein genommen. Das in der Anfrage beschriebene Parken von Lastkraftwagen parallel zur Fahrbahn wurde zu keiner Zeit festgestellt. Lediglich am Fahrbahnrand der Kaiserstraße waren maximal 3 LKW geparkt.

 

Aufgrund der ausreichenden Anzahl zur Verfügung stehender Parkflächen im Einzugsbereich des Sportplatzes wurden am Spielbetrieb beteiligte Personen hierdurch nicht an der Nutzung der Stellplätze gehindert.

 

Zu Frage 3.:

Die von der Straßenverkehrsordnung eingeforderte zwingende Notwendigkeit zur Anordnung von Verkehrszeichen ist dort nicht gegeben.