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Beschluss |
Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich Sie, nachfolgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 05. Juni 2008 aufzunehmen:
Auf dem genannten Gelände, Bauparzelle 5, wurden trotz Baustopp Bäume gefällt. Davor wurden bereits mehrere Sträucher von der Firma Heitkamp ausgehoben und abgelagert. Erst vor kurzem wurden die Sträucher dann abtransportiert.
Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wer hat trotz Baustopp den Auftrag für die Baumfällung gegeben?
2. Warum konnten die Sträucher entfernt werden, obwohl nach dem Herner Ortsrecht das zu der Zeit wegen der brütenden Vögel nicht mehr erlaubt ist?
Die Anfrage beantwortet Herr Görling wie folgt:
Zu Frage 1.:
Der Investor hatte auf der Bauparzelle V die Baumfällungen durch eine Firma durchführen lassen wollen. Die Stadt Herne hat jedoch aufgrund eingehender Bürgerbeschwerden diese Fällarbeiten in dem Gebiet aufgrund des Nichtvorliegens von Genehmigungen untersagt.
Zu Frage 2.:
Es handelte sich um 6 – 8 Ziersträucher, die nach Aussage der Firma mit Ballen ausgegraben wurden und der früheren Eigentümerin übergeben werden sollten. Diese Ziersträucher zählen nicht zu den Gehölzen, die unter die Schutzvorschrift des § 64 Landschaftsgesetz Nordrhein Westfalen fallen. Im Übrigen ist im Herner Ortsrecht keine weitere Vorschrift zum Schutz von brütenden Vögeln verankert.