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Auszug - Verkehrssituation an der neuen Erschließungsstraße im Gewerbegebiet "Friedrich der Große" - Anfrage der Bezirksverordneten Hildenbrand vom 21.05.2008 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsort siehe Einladung!
Ort:
2008/0367 Verkehrssituation an der neuen Erschließungsstraße im Gewerbegebiet "Friedrich der Große"
- Anfrage der Bezirksverordneten Hildenbrand vom 21.05.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage SPD
Verfasser:Anke Hildenbrand
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Peter, Jochen   
 
Beschluss

In den vergangenen Jahren ist das Gewerbegebiet Friedrich-der-Große bis zum Ufer des Kanals erschlossen worden

In den vergangenen Jahren ist das Gewerbegebiet Friedrich-der-Große bis zum Ufer des Kanals erschlossen worden. Eine zusätzliche Erschließungsstraße ist im letzten Jahr fertig gestellt worden und wird von Gewerbetreibenden und Privatpersonen gleichermaßen intensiv genutzt.

 

Seit einigen Wochen werden die Parkstreifen entlang des Kanals nahezu flächendeckend und dauerhaft von Speditionsfahrzeugen genutzt. Zugmaschinen blockieren auch am Wochenende alle Parkmöglichkeiten. Zum Teil entsteht der Eindruck, die Parkstreifen gehörten mit zum Speditionshof der ansässigen Firmen.

 

Ich frage daher die Verwaltung:

 

1.       Ist der Verwaltung die entstandene Verkehrssituation bekannt?

 

2.       Ist die derzeitige Nutzung beabsichtigt bzw. geduldet oder stellt sie einen unerwünschten Nebeneffekt dar?

 

 

3.       Kann – insbesondere in den Parkbuchten an der Kanalseite – eine auf PKW beschränkte Nutzung eingerichtet werden?

 

4.       Sieht die Verwaltung ggf. eine andere Möglichkeit die Situation neu zu ordnen, zumal das betreffende Gelände vor dem Bau der Erschließungsstraße gänzlich für den Verkehr gesperrt war, um den Kanal zu schützen?

 

 

Die Anfrage wird von Herrn Sablinski wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1.:

Die Verwaltung hat durch mehrere Ortsbegehungen festgestellt, das LKW in diesem Bereich parken bzw. abgestellt werden.

 

Zu Frage 2.:

Gegen das Abstellen von Lastkraftwagen innerhalb eines Industriegebietes bestehen aus straßenverkehrlicher Sicht keine Bedenken.

 

Zu Frage 3.:

Feststellungen vor Ort haben ergeben, dass der Parkstreifen an der nördlichen Fahrbahnseite (Kanal) in der Regel ausschließlich mit Personenkraftwagen genutzt wird. Die vorhandenen Parkbuchten bieten in der Mehrzahl keine ausreichende Abstellfläche für Lastkraftwagen. Eine entsprechende Verkehrsbeschilderung ist daher nicht zwingend erforderlich.

 

Zu Frage 4.:

Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht sind dort keine verkehrsregelnden Maßnahmen erforderlich.