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Beschluss |
In den vergangenen Jahren ist das
Gewerbegebiet Friedrich-der-Große bis zum Ufer des Kanals erschlossen worden.
Eine zusätzliche Erschließungsstraße ist im letzten Jahr fertig gestellt worden
und wird von Gewerbetreibenden und Privatpersonen gleichermaßen intensiv
genutzt.
Seit einigen Wochen werden die
Parkstreifen entlang des Kanals nahezu flächendeckend und dauerhaft von
Speditionsfahrzeugen genutzt. Zugmaschinen blockieren auch am Wochenende alle
Parkmöglichkeiten. Zum Teil entsteht der Eindruck, die Parkstreifen gehörten
mit zum Speditionshof der ansässigen Firmen.
Ich frage daher die Verwaltung:
1.
Ist
der Verwaltung die entstandene Verkehrssituation bekannt?
2.
Ist
die derzeitige Nutzung beabsichtigt bzw. geduldet oder stellt sie einen
unerwünschten Nebeneffekt dar?
3.
Kann –
insbesondere in den Parkbuchten an der Kanalseite – eine auf PKW beschränkte
Nutzung eingerichtet werden?
4.
Sieht
die Verwaltung ggf. eine andere Möglichkeit die Situation neu zu ordnen, zumal
das betreffende Gelände vor dem Bau der Erschließungsstraße gänzlich für den
Verkehr gesperrt war, um den Kanal zu schützen?
Die Anfrage wird von Herrn Sablinski wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.:
Die Verwaltung hat durch mehrere Ortsbegehungen festgestellt, das LKW in diesem Bereich parken bzw. abgestellt werden.
Zu Frage 2.:
Gegen das Abstellen von Lastkraftwagen innerhalb eines Industriegebietes bestehen aus straßenverkehrlicher Sicht keine Bedenken.
Zu Frage 3.:
Feststellungen vor Ort haben ergeben, dass der Parkstreifen an der nördlichen Fahrbahnseite (Kanal) in der Regel ausschließlich mit Personenkraftwagen genutzt wird. Die vorhandenen Parkbuchten bieten in der Mehrzahl keine ausreichende Abstellfläche für Lastkraftwagen. Eine entsprechende Verkehrsbeschilderung ist daher nicht zwingend erforderlich.
Zu Frage 4.:
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht sind dort keine verkehrsregelnden Maßnahmen erforderlich.