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Ratsinformationssystem

Auszug - Aufnahme des Lohofer Feldes in den Landschaftsplan - Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 26. Februar 2004 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 11.03.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2004/0172 Aufnahme des Lohofer Feldes in den Landschaftsplan
- Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 26. Februar 2004 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Majchrzak-Frensel
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd
 
Wortprotokoll

Durch Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz vom 16

Durch Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz vom 16. September 2002 wurde die Verwaltung beauftragt, das Lohofer Feld in den Landschaftsplan aufzunehmen und zu prüfen, ob Mittel aus dem ökologischen Programm Emscher-Lippe (ÖPEL) für einen Erwerb der Fläche beantragt werden können.

Sollte die Bewilligung durch ÖPEL-Mitteln nicht möglich sein, so sollte die Fläche für Kompensationsmaßnahmen vorgehalten und genutzt werden.

 

Seit diesem Beschluss im Jahre 2002 wurde über die Angelegenheit weder im Fachausschuss noch in der Bezirksvertretung Eickel berichtet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ÖPEL-Mittel mit Ablauf des Jahres 2006 auslaufen werden.

 

Ich frage daher die Verwaltung:

 

 

1.        Wie ist der aktuelle Sachstand im Hinblick auf die Umsetzung des Beschlusses

       des Ausschusses für Umweltschutz vom 16.9.2002?

 

2.        Besteht die Möglichkeit der Bewilligung von ÖPEL-Mitteln?

 

3.        Sollte eine Bewilligung nicht möglich sein: Stehen im Haushalt 2004 ausreichend      finanzielle Mittel für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung und können diese

       für das Lohofer Feld genutzt werden?

 

4.        Wenn nicht im Haushaltsjahr 2004: Wann stehen ggf. Mittel für      Kompensationsmaßnahmen in ausreichendem Umfang zur Verfügung?

 

5.        Sollten weder ÖPEL-Mittel noch finanzielle Mittel für Kompensationsmaßnahmen zur      Verfügung stehen: Wie kann die Aufnahme des Lohofer Feldes in den Landschaftsplan      mit den im  Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz vom 16.9.2002 festgelegten      Zielsetzungen

 

·           Erhalt des Lohofer Feldes (Sicherung unbelasteten und unbebauten Bodens im Sinne      des Bodenschutzgesetzes),

 

·           Schaffung von Erholungsflächen für die Eickeler Bevölkerung,

 

·           Schaffung einer Grünachse über den Stadtteil hinaus (ökologische Vernetzung der      Rückzugsgebiete für Pflanzen und Tiere)

 

       möglichst kurzfristig realisiert werden?

 

 

Herr Dr. Steiner führt aus, dass dieser Bereich im Flächennutzungsplan (FNP) noch mit einem  Krankenhaussymbol gekennzeichnet ist. Wie bereits in der Vergangenheit mehrmals dargelegt, hängt das weitere Verfahren von den Inhalten des Krankenhausbedarfsplanes ab, der mittlerweile vorliegt. Der Plan sieht u. a. eine Reduzierung der Bettenzahl vor, so dass aus Sicht der Verwaltung eine Verlagerung des Krankenhausbereiches auf das Gebiet des Lohofer Feldes zu hinterfragen ist. Aus diesem Grunde wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel vorbereitet, das Krankenhaussymbol aus dem FNP herauszunehmen.

 

Herr Görling beantwortet ergänzend die Fragen 2-5:

 

Es besteht die Möglichkeit, ÖPEL-Fördermittel für den Grunderwerb und für durchzuführende Entwicklungsmaßnahmen (Bepflanzung, Wegebau) in Anspruch zu nehmen.

 

Im Rahmen des Projektes Emscher Landschaftspark wurde bei der Projekt Ruhr GmbH das Lohofer Feld bereits als „Erweiterungsfläche Emscher Landschaftspark“ angemeldet.

 

Es müsste jetzt noch ein konkreter Förderantrag von der Verwaltung bei der Bezirksregierung gestellt werden. Der von der Stadt aufzubringende Eigenanteil beträgt 20 % der Gesamtkosten.

 

Eine konkrete Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass die zur Verfügung stehenden GVZ-Ersatzgelder hierfür ausreichen werden.

 

Frau Majchrzak-Frensel bezieht sich auf die Krankenhausbedarfsfläche und fragt, ob es rechtlich möglich ist, diese Fläche zunächst aus den Planungen auszuklammern und nur die Restfläche planerisch zu entwickeln.

 

Herr Dr. Steiner erläutert, dass für einen kompletten Krankenhausneubau eine Fläche von etwa 5 Hektar benötigt wird. Das Gesamtgelände ist aber nur ca. 8,5 Hektar groß. Es macht daher keinen Sinn, Teilflächen von der Planung auszunehmen.

 

Auf die Frage von Herrn Paulus, inwieweit es für den Krankenhausträger möglich ist, keinen kompletten Neubau sondern lediglich die Auslagerung von Teilbereichen vorzunehmen entgegnet Herr Dr. Steiner, dass dies denkbar und bei konkret vorliegenden Planungen zu überprüfen sei. Nicht infrage kommen allerdings Überlegungen, die "krankenhausferne" Nutzungen verfolgen (Altenwohnungen, Altenheime etc.).

 

Herr Bontempi erkundigt sich nach dem weiteren Verfahren. Herr Dr. Steiner führt aus, dass die Verwaltung ein FNP-Änderungsverfahren einleiten wird. Der Rat hat dann zu entscheiden, wie zwischen den unterschiedlichen Belangen abzuwägen ist.