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Wortprotokoll |
Durch Beschluss des Ausschusses für
Umweltschutz vom 16. September 2002 wurde die Verwaltung beauftragt, das
Lohofer Feld in den Landschaftsplan aufzunehmen und zu prüfen, ob Mittel aus
dem ökologischen Programm Emscher-Lippe (ÖPEL) für einen Erwerb der Fläche
beantragt werden können.
Sollte die Bewilligung durch ÖPEL-Mitteln
nicht möglich sein, so sollte die Fläche für Kompensationsmaßnahmen vorgehalten
und genutzt werden.
Seit diesem Beschluss im Jahre 2002
wurde über die Angelegenheit weder im Fachausschuss noch in der
Bezirksvertretung Eickel berichtet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass
ÖPEL-Mittel mit Ablauf des Jahres 2006 auslaufen werden.
Ich frage daher die Verwaltung:
1.
Wie
ist der aktuelle Sachstand im Hinblick auf die Umsetzung des Beschlusses
des
Ausschusses für Umweltschutz vom 16.9.2002?
2.
Besteht
die Möglichkeit der Bewilligung von ÖPEL-Mitteln?
3.
Sollte
eine Bewilligung nicht möglich sein: Stehen im Haushalt 2004 ausreichend finanzielle Mittel für
Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung und können diese
für
das Lohofer Feld genutzt werden?
4.
Wenn
nicht im Haushaltsjahr 2004: Wann stehen ggf. Mittel für Kompensationsmaßnahmen
in ausreichendem Umfang zur Verfügung?
5.
Sollten
weder ÖPEL-Mittel noch finanzielle Mittel für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen: Wie
kann die Aufnahme des Lohofer Feldes in den Landschaftsplan mit den im Beschluss des Ausschusses für
Umweltschutz vom 16.9.2002 festgelegten Zielsetzungen
·
Erhalt
des Lohofer Feldes (Sicherung unbelasteten und unbebauten Bodens im Sinne des
Bodenschutzgesetzes),
·
Schaffung
von Erholungsflächen für die Eickeler Bevölkerung,
·
Schaffung
einer Grünachse über den Stadtteil hinaus (ökologische Vernetzung der Rückzugsgebiete für
Pflanzen und Tiere)
möglichst
kurzfristig realisiert werden?
Herr Dr. Steiner führt aus, dass
dieser Bereich im Flächennutzungsplan (FNP) noch mit einem Krankenhaussymbol gekennzeichnet ist.
Wie bereits in der Vergangenheit mehrmals dargelegt, hängt das weitere
Verfahren von den Inhalten des Krankenhausbedarfsplanes ab, der mittlerweile vorliegt.
Der Plan sieht u. a. eine Reduzierung der Bettenzahl vor, so dass aus Sicht der
Verwaltung eine Verlagerung des Krankenhausbereiches auf das Gebiet des Lohofer
Feldes zu hinterfragen ist. Aus diesem Grunde wird eine Änderung des
Flächennutzungsplanes mit dem Ziel vorbereitet, das Krankenhaussymbol aus dem
FNP herauszunehmen.
Herr Görling beantwortet ergänzend die
Fragen 2-5:
Es besteht die Möglichkeit,
ÖPEL-Fördermittel für den Grunderwerb und für durchzuführende
Entwicklungsmaßnahmen (Bepflanzung, Wegebau) in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen des Projektes Emscher
Landschaftspark wurde bei der Projekt Ruhr GmbH das Lohofer Feld bereits als
„Erweiterungsfläche Emscher Landschaftspark“ angemeldet.
Es müsste jetzt noch ein konkreter
Förderantrag von der Verwaltung bei der Bezirksregierung gestellt werden. Der
von der Stadt aufzubringende Eigenanteil beträgt 20 % der Gesamtkosten.
Eine konkrete Kostenschätzung liegt
noch nicht vor. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass die zur Verfügung
stehenden GVZ-Ersatzgelder hierfür ausreichen werden.
Frau Majchrzak-Frensel bezieht sich
auf die Krankenhausbedarfsfläche und fragt, ob es rechtlich möglich ist, diese
Fläche zunächst aus den Planungen auszuklammern und nur die Restfläche
planerisch zu entwickeln.
Herr Dr. Steiner erläutert, dass für
einen kompletten Krankenhausneubau eine Fläche von etwa 5 Hektar benötigt wird.
Das Gesamtgelände ist aber nur ca. 8,5 Hektar groß. Es macht daher keinen Sinn,
Teilflächen von der Planung auszunehmen.
Auf die Frage von Herrn Paulus,
inwieweit es für den Krankenhausträger möglich ist, keinen kompletten Neubau
sondern lediglich die Auslagerung von Teilbereichen vorzunehmen entgegnet Herr
Dr. Steiner, dass dies denkbar und bei konkret vorliegenden Planungen zu
überprüfen sei. Nicht infrage kommen allerdings Überlegungen, die
"krankenhausferne" Nutzungen verfolgen (Altenwohnungen, Altenheime
etc.).
Herr Bontempi erkundigt sich nach dem
weiteren Verfahren. Herr Dr. Steiner führt aus, dass die Verwaltung ein FNP-Änderungsverfahren
einleiten wird. Der Rat hat dann zu entscheiden, wie zwischen den
unterschiedlichen Belangen abzuwägen ist.