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Ratsinformationssystem

Auszug - Nutzung des Geländes an der Ecke Wakefieldstraße/Edmund-Weber-Straße (Firma Graf) - Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 11.02.2004 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 2
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 11.03.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2004/0148 Nutzung des Geländes an der Ecke Wakefieldstraße/Edmund-Weber-Straße (Firma Graf)
- Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 11.02.2004 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Majchrzak-Frensel
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:Büro Dezernat V
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
 
Wortprotokoll

Aus der Presse war zu entnehmen, dass sich die Firma Graf für ein Grundstück auf dem Hibernia-Gelände interessiert

Aus der Presse war zu entnehmen, dass sich die Firma Graf für ein Grundstück auf dem Hibernia-Gelände interessiert.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

                     Ist der Verwaltung bekannt, was im Falle eines Umzuges

                     der Firma Graf zum Hibernia-Gelände mit dem „alten“ Stand-

                     ort an der Ecke Wakefieldstraße/Edmund-Weber-Straße

                     passieren wird?

 

 

Herr Dr. Steiner erläutert, dass sich die Firma Graf aus insgesamt drei verschiedenen Betriebsteilen zusammensetzt. Die Betriebsteile „Busunternehmen“ und Werkstatt“ befinden sich auf dem „Altgelände“ an der Ecke Wakefieldstraße / Edmund-Weber-Straße. Zusammen mit dem dritten Bereich, der Möbelspedition, sollen sie nach dem jetzigen Kenntnisstand nunmehr gemeinsam auf dem Hibernia-Gelände untergebracht werden.

 

Das Altgelände befindet sich nach wie vor im Besitz der Fa. Graf. Eine künftige Nutzung soll sowohl die stadtplanerischen (öffentlichen) als auch die Eigentümerinteressen berücksichtigen.

Aus Verwaltungssicht gibt es mehrere Möglichkeiten für eine zukünftige Nutzung. In Frage kommt z. B. eine Wohnbebauung, evtl. auch in Kombination mit einem Discounter und einem Getränkemarkt.

 

Auf eine Zusatzfrage von Herrn Paulus, ob sich die Firma Graf denn schon endgültig entschieden hat, sich auf dem Hibernia-Gelände anzusiedeln, entgegnet Herr Dr. Steiner, dass ein Kaufvertrag zwischen der LEG und der Fa. Graf zwar unterschriftsreif vorliege, aber noch nicht unterzeichnet sei.

 

Frau Majchrzak-Frensel erkundigt sich, inwieweit die bürgerschaftlichen Gremien Einfluss auf die Gestaltung des Geländes, insbesondere auf die mögliche Ansiedlung eines Discounters nehmen können.  Herr Dr. Steiner erklärt, dass eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens oder Bauantragsverfahrens geprüft wird. Dabei sind mehrere Stellen zu beteiligen.

 

Auf eine Frage von Herrn Bontempi, ob das „Altgrundstück“ evtl. von der Stadt erworben werden könnte erwidert Herr Dr. Steiner, dass derartige Überlegungen nicht angestellt wurden.

 

Frau Boritzki möchte wissen, ob das „Altgelände“ auf Altlasten überprüft wurde. Herr Dr. Steiner führt aus, dass dort lediglich eine kleine Fläche als Altlastenverdachtsfläche ausgewiesen ist.