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Wortprotokoll |
Aus der Presse
war zu entnehmen, dass sich die Firma Graf für ein Grundstück auf dem
Hibernia-Gelände interessiert.
Vor diesem
Hintergrund bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:
Ist
der Verwaltung bekannt, was im Falle eines Umzuges
der
Firma Graf zum Hibernia-Gelände mit dem „alten“ Stand-
ort
an der Ecke Wakefieldstraße/Edmund-Weber-Straße
passieren
wird?
Herr
Dr. Steiner erläutert, dass sich die Firma Graf aus insgesamt drei
verschiedenen Betriebsteilen zusammensetzt. Die Betriebsteile „Busunternehmen“
und Werkstatt“ befinden sich auf dem „Altgelände“ an der Ecke Wakefieldstraße /
Edmund-Weber-Straße. Zusammen mit dem dritten Bereich, der Möbelspedition,
sollen sie nach dem jetzigen Kenntnisstand nunmehr gemeinsam auf dem
Hibernia-Gelände untergebracht werden.
Das
Altgelände befindet sich nach wie vor im Besitz der Fa. Graf. Eine künftige
Nutzung soll sowohl die stadtplanerischen (öffentlichen) als auch die
Eigentümerinteressen berücksichtigen.
Aus
Verwaltungssicht gibt es mehrere Möglichkeiten für eine zukünftige Nutzung. In
Frage kommt z. B. eine Wohnbebauung, evtl. auch in Kombination mit einem
Discounter und einem Getränkemarkt.
Auf
eine Zusatzfrage von Herrn Paulus, ob sich die Firma Graf denn schon endgültig
entschieden hat, sich auf dem Hibernia-Gelände anzusiedeln, entgegnet Herr Dr.
Steiner, dass ein Kaufvertrag zwischen der LEG und der Fa. Graf zwar
unterschriftsreif vorliege, aber noch nicht unterzeichnet sei.
Frau
Majchrzak-Frensel erkundigt sich, inwieweit die bürgerschaftlichen Gremien
Einfluss auf die Gestaltung des Geländes, insbesondere auf die mögliche
Ansiedlung eines Discounters nehmen können. Herr Dr. Steiner erklärt, dass eine Ansiedlung von
Gewerbebetrieben im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens oder Bauantragsverfahrens
geprüft wird. Dabei sind mehrere Stellen zu beteiligen.
Auf
eine Frage von Herrn Bontempi, ob das „Altgrundstück“ evtl. von der Stadt
erworben werden könnte erwidert Herr Dr. Steiner, dass derartige Überlegungen
nicht angestellt wurden.
Frau
Boritzki möchte wissen, ob das „Altgelände“ auf Altlasten überprüft wurde. Herr
Dr. Steiner führt aus, dass dort lediglich eine kleine Fläche als
Altlastenverdachtsfläche ausgewiesen ist.