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Auszug - Rodungsarbeiten im Baufeld 7 des Flottmanngeländes - Anfrage der Grüne-Fraktion vom 01.05.2008 -  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 14.05.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0315 Rodungsarbeiten im Baufeld 7 des Flottmanngeländes
- Anfrage der Grüne-Fraktion vom 01.05.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Grüne-Fraktion
Federführend:FB 54 - Umwelt Beteiligt:Büro Dezernat V
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Fragen werden vom Fachbereich 54/Umwelt wie folgt beantwortet:

Die Fragen werden vom Fachbereich 54/Umwelt wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Rodungsgenehmigung eine an den B-Plan 111 gebundene Genehmigung ist und mit dem Gerichtsurteil zurückgenommen werden musste?

 

Antwort:

Bei der erteilten Baugenehmigung vom 22.05.2007 handelt es sich nicht um einen an den Bebauungsplan 111 gekoppelten Verwaltungsakt. Die Genehmigung wurde vielmehr auf Grundlage der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen erteilt.

 

 

Frage 2:

Wie hat die Verwaltung in der Rodungsgenehmigung die Bestimmungen zum Arten- und Tierschutz berücksichtigt (Schonzeit etc.)?

 

Antwort:

Bei der Erteilung der Genehmigung wurde von der Verwaltung bereits ausreichend berücksichtigt, dass ab 01.03. des Kalenderjahres die Schutzvorschriften des Landschaftsgesetzes gelten.

 

Diese Schutzvorschrift deckt jedoch lediglich die besondere Bedeutung von Hecken, Gebüschen und Wallhecken ab, nicht jedoch den Waldbestand, der ca. 90 % der Fläche des Baufeldes 7 ausmachte.

 

Für diesen Waldbestand sieht der Gesetzgeber mit Ausnahme von besonderen Bäumen, die mit Forsten besetzt sind, keinen derartigen Schutz vor.

 

 

Frage 3:

War der Verwaltung zur Zeit der Erteilung der Rodungsgenehmigung bekannt, dass der Waldkauz in dem Gebiet siedelt, möglicherweise gar brütet?

 

Antwort:

Der Verwaltung war weder bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, noch bei der Erstellung der Ausgleichs- und Eingriffsbilanz bekannt, dass der Waldkauz oder andere besonders geschützte Tierarten in dem Gebiet nisten oder brüten.

 

 

Frage 4:

Für den neuen B-Plan sind weitere Untersuchungen zum Artenschutz notwendig. Diese Untersuchungen liefen bzw. laufen parallel zu den Rodungsarbeiten. Wäre es aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll gewesen vor den Rodungen die Untersuchung der Fauna abschließend durchzuführen?

 

Antwort:

Die neuen Bestimmungen zum Artenschutz (§ 42 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz) wurden der Verwaltung erst mit Rechtskraft zum 01.01.2008 bekannt.

 

Zu diesem Zeitpunkt waren die Rodungsarbeiten auf dem Gesamtgelände des alten Bebauungsplanes 111, mit Ausnahme des verbliebenen Waldbestandes und der Baufelder 5, 6 und 7, bereits abgeschlossen.

 

Auch gingen weder von den Anwohnern, noch von den Naturschutzverbänden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Hinweise ein, dass derartige Tierarten dort vorhanden sind.

 

 

Frage 5:

Der neu bestellte Gutachter soll sich bis September 08 Zeit für den Abschluss seines Artenbestimmungsgutachtens ausbedungen haben. Hier wurde insbesondere mit der sicheren Bestimmung der Fledermauspopulation argumentiert. Anwohner berichten auch von dort ansässigen Waldkäuzen, eine besonders geschützte Tierart. Welche Populationen können jetzt noch im gerodeten Baufeld 7 bestimmt werden?

 

Antwort:

Der Gutachter wird bis September 2008 insbesondere für die bisher nicht von der Rodung betroffenen Baufelder 5 und 6 parallel zur Flottmannstraße eine Untersuchung vornehmen.

 

Gerade diese Bereiche sind insbesondere durch alten Baumbestand gekennzeichnet. Hier wird insbesondere aufgrund der Baumstruktur der Lebensraum für die ggf. festzustellenden geschützten Tierarten vermutet.

 

Im Baufeld 7 hat sich nach Bekanntwerden, dass der Investor weiterhin an seinen Rodungsarbeiten festhalten will, durch Überprüfung vor Ort ergeben, dass dort keine Nistplätze von Waldkäuzen zerstört oder vorhanden waren. Jeder Baum wurde kontrolliert.

 

Nachfrage:

Die Verwaltung wird wegen der Flottmanndebatte gefragt, ob es möglich ist, eine Flächenbindung der letzten 10 Jahre aufzustellen aus der hervorgeht, was planerisch angedacht und was umgesetzt wurde.

Die Verwaltung sagt zu.

 

 

Abstimmungsergebnis: