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Auszug - Ausleuchtung des Fußweges vom Rademachers Weg zum neuen Stadtteilzentrum - Anfrage des Bezirksverordneten Droste vom 17.01.2008 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 29.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2008/0061 Ausleuchtung des Fußweges vom Rademachers Weg zum neuen Stadtteilzentrum
- Anfrage des Bezirksverordneten Droste vom 17.01.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd  FB 55 - Stadtgrün
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der gut frequentierte Verbindungsweg zwischen dem neuen Stadtteilzentrum zum Rademachers Weg ist nur sehr spärlich ausgeleucht

Der gut frequentierte Verbindungsweg zwischen dem neuen Stadtteilzentrum zum Rademachers Weg ist nur sehr spärlich ausgeleuchtet.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 29.01.2008 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1.    Kann die Verwaltung für eine bessere Ausleuchtung des Weges sorgen?

 

2.         Ist in der Gesamtkonzeption des neuen Stadtteilzentrums für eine gute Anschluss-       Ausleuchtung des Fußgängerweges gesorgt?

 

 

Herr Kuhl erläutert, dass im Bereich des Stadtteilzentrums und von der Wilhelmstraße bis zur Brücke über den Dorneburger Bach eine neue Beleuchtung im Rahmen der Außengestaltung installiert wird. Somit wird sich die Beleuchtungssituation nördlich des Dorneburger Baches wesentlich verbessern.

 

Südlich des Dorneburger Baches befinden sich bis zum Wendehammer Rademachers Weg keine städtischen Grundstücke. Für die Beleuchtung dieses Wegeabschnittes sind die Grundstückseigentümer zuständig.

 

 

Herr Droste erkundigt sich, ob die Verwaltung Kontakt mit dem Eigentümer des nichtstädtischen Gründstückes aufnehmen kann, um diesen zu bitten, dort eine weitere Leuchte aufzustellen. Herr Kuhl sagt dies zu.

 

Herr Droste fragt weiterhin, ob es gesetzliche Regelungen für die Ausleuchtung von Wegen gibt.

 

Herr Becker betont, dass es sich hier um einen Privatweg handelt, bei dem grundsätzlich nur ordnungsrechtliche Bestimmungen greifen würden. Im vorliegenden Fall finden diese Regelungen aber keine Anwendung.

 

Herr Kensy schlägt abschließend vor, wenigstens an der äußersten Stelle des städtischen Grundstückes einen weiteren Lichtmast zu installieren.