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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage zur Situation der Auflösung der Übergangsunterkunft Forellstraße - Anfrage des Stadtverordneten Ixert vom 30.11.2007 -  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 30.3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 11.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2007/0769 Anfrage zur Situation der Auflösung der Übergangsunterkunft Forellstraße
- Anfrage des Stadtverordneten Ixert vom 30.11.2007 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:SVO Ixert, AndreasAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen   
 
Beschluss

Vorbemerkungen:

Vorbemerkungen:

 

In der Verwaltungsvorlage, die dem Ratsbeschluss vom 18. Sept. 2007 zur Auflösung der Übergangsunterkunft für Flüchtlinge in der Forellstraße zugrunde liegt, sollen von ca. 270 Flüchtlingen, die in Herne in Übergangsunterkünften leben, 212 nach den Bestimmungen des neuen Aufenthaltsrechtes in Privatwohnungen umziehen können. Für ca. 60 Flüchtlinge waren demnach die Voraussetzungen für den Umzug in Privatwohnungen nicht gegeben.

 

Nach dem Stand von Nov. 2007 stellt sich die Situation wie folgt dar: Von 258 Flüchtlingen können sich 154 Privatwohnungen suchen. 104 sollen weiter in Übergangsunterkünften leben. Das sind ca. 90 % mehr als nach den Berechnungen im September!

 

Die Belegungs- und Auszugsquoten in den einzelnen Übergangsunterkünften sind extrem unterschiedlich (Stand Nov. 2007).

 

Übergangsunterkunft                                Bewohner                                auszugsberechtigt                                nicht auszugsberechtigt

 

Alle                                258                         154                                104

Dorstener Straße                                32                           32                           --

Buschkampstraße                             20                           19                             1

Zechenring           30                           21                             9

Forellstraße                                176                         52                           94

 

 

Fragen:

 

1.       Warum dürfen zurzeit deutlich weniger Flüchtlinge in Privatwohnungen umziehen als in           der Ratsvorlage (0452/2007) angegeben?

2.       Wie erklären sich die Unterschiede? Warum wurden die Angaben in der Vorlage nicht           eingehalten?

3.       Wie sind die Entscheidungskriterien für die Flüchtlinge, die nach dem neuen           Aufenthaltsrecht in Privatwohnungen umziehen könnten aber nicht dürfen?  

4.       Warum werden die Familien und Einzelpersonen, die nicht ausziehen dürfen - selbst           auf Antrag - nicht schriftlich über die Ablehnungsgründe informiert?

5.       Welche Hilfen erhalten Auszugsberechtigte von der Stadt?

6.       Wie viele Wohnungen wurden bisher von den Wohnungsgesellschaften angeboten?

          Wie viele von der Stadt "eingeworben"?

7.       Wie viele Personen von denen, die ausziehen dürfen, haben inzwischen eine Wohnung           gefunden?     

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

 

Die Beantwortung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.