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Ratsinformationssystem

Auszug - Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen Auflösung des Versorgungsamtes Dortmund und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) in kommunaler Trägerschaft ab dem 01.01.2008   

des Rates der Stadt
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 11.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2007/0698 Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Auflösung des Versorgungsamtes Dortmund und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) in kommunaler Trägerschaft ab dem 01.01.2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Zink, Michael
Federführend:FB 12 - Personal und Zentraler Service Bearbeiter/-in: Rauer, Andrea
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Oberbürgermeister Schiereck weist darauf hin, dass von der Bezirksregierung Münster Änderungen an der Vereinbarung vorgenommen wurden

Herr Oberbürgermeister Schiereck weist darauf hin, dass von der Bezirksregierung Münster Änderungen an der Vereinbarung vorgenommen wurden. Die Änderungen sind in der Präambel dargestellt, die an die Stadtverordneten verteilt wurde. Beschlussgrundlage ist die Vereinbarung in dieser geänderten Fassung.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Herne stimmt der von den Städten Gelsenkirchen, Bottrop und Herne erarbeiteten, geänderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß der §§ 69 und 145 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

61

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --