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Ratsinformationssystem

Auszug - Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen Auflösung des Versorgungsamtes Dortmund und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) in kommunaler Trägerschaft ab dem 01.01.2008   

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:45 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2007/0698 Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Auflösung des Versorgungsamtes Dortmund und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) in kommunaler Trägerschaft ab dem 01.01.2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Zink, Michael
Federführend:FB 12 - Personal und Zentraler Service Bearbeiter/-in: Rauer, Andrea
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Oberbürgermeister Schiereck weist darauf hin, dass am heutigen Sitzungstag, 14

Herr Oberbürgermeister Schiereck weist darauf hin, dass am heutigen Sitzungstag, 14.30 Uhr, die Stellungnahme der Bezirksregierung eingegangen ist.

 

Es sind folgende Änderungen vorgenommen worden:

 

§ 1 Abs. 2 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

 

„Die Städte Bottrop und Herne sind damit von dieser Aufgabe befreit.“

 

§ 2 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Kostenaufteilung auf die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Herne einschließlich der Prüfrechte der Beteiligten zur Kostenaufteilung wird gesondert in einer Organisationsvereinbarung geregelt.“

 

Die noch ausstehende Regelung zur Abwicklung im Kündigungsfall (neuer § 3 Abs. 3) wird noch von der Bezirksregierung übersandt.

 

Dem Empfehlungsbeschluss liegt nun diese geänderte Vereinbarung zugrunde.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne stimmt der von den Städten Gelsenkirchen, Bottrop und Herne erarbeiteten, geänderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß der §§ 69 und 145 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --