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Wortprotokoll Beschluss |
Der Fußweg auf der Rathausstraße an o.g. Stelle ist teilweise nur 74 cm breit. Das Passieren dieser Stelle ist für Rollstuhlfahrer unmöglich. Selbst für Fußgänger ist die Passage gefährlich, wenn schwere Lkw dort vorbeifahren (siehe Bilder).
In diesem Zusammenhang bitten DIE REPUBLIKANER um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wanne ist das Haus gebaut worden und wie konnte so eine Bauweise genehmigt werden?
2. Wer ist Eigentümer des Hauses? (ggf. im nichtöffentlichen Teil)
3. Welche baulichen Maßnahmen plant die Stadt Herne, um diese Gefahrenstelle zu entschärfen?
4. Ist es möglich, ggf. am Haus bauliche Veränderungen vorzunehmen, um den Gehweg zu verbreiten?
Herr Becker teilt Folgendes mit:
Das Wohnhaus Rathausstraße 32 wurde am 12.08.1953 als „Ledigenheim“ genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt betrug der Abstand zum Fahrbahnrand der Rathausstraße ca. 6,20 m.
Nach den Maßgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 50 aus dem Jahre 1968 wurde die Rathausstraße zu der heute vorliegenden Ausgestaltung umgebaut.
Der Name des Eigentümers kann im nichtöffentlichen Teil der Sitzung genannt werden.
(Anmerkung der Schriftführerin: Herr Blech verzichtet nach der kompletten Stellungnahme auf die Bekanntmachung des Namens.)
Die Verwaltung plant an der Rathausstraße – von der Berliner Straße bis zur Dorstener Straße – einen Radfahrstreifen. Bei der Planung und der Bauausführung wird der Engpass beim Haus Rathausstraße 32 überplant und beseitigt.
Folgende Stellungnahme wird durch Herrn Becker abgegeben:
Nach Aussagen der hierfür zuständigen Fachverwaltung werden seit Monaten regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Rottstraße durchgeführt.
Es wurden massive Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Beteiligte Großfahrzeuge (Lkw) sind in der Minderzahl. Ergebnisse einer Verkehrsdatenerfassung vom März 2005 bestätigen diese Einschätzung.
Geschwindigkeitsüberwachung in diesem Bereich ist grundsätzlich geeignet, Verhaltensänderungen bei den Fahrzeugführern zu bewirken. Da jedoch nur ein städtischer Radarwagen zur Verfügung steht, die Kapazitäten der Polizei ausgeschöpft sind, es aber etliche Brennpunkte im Stadtgebiet gibt, kann eine Überwachung nicht mit der gebotenen Häufigkeit in dem genannten Bereich erfolgen.
Eine bauliche Veränderung des Hauses zur Verbreiterung des Gehweges ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich, da es sich bei den einengenden Vorbauten des Hauses um Treppenhäuser handelt.