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Ratsinformationssystem

Auszug - Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR): Übertragung der Abwicklung der ÖPNV-Pauschale  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 15.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2007/0687 Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR): Übertragung der Abwicklung der ÖPNV-Pauschale
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Frau Peter, 24 02
2. Herr Klein-Altstedde, 24 14
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Pekovic, Andrea  Büro Dezernat II
   Büro Dezernat V
   Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Herr Heidinger von der AL-Fraktion bittet die Verwaltung um redaktionelle Prüfung welcher %-Satz auf Seite 3 Absatz 1 Satz 2 der Vorlage eingetragen werden sollte – 7,16 2 oder 7,167.

Außerdem fragt er nach ob es auf  Seite 3 Absatz 2 Satz 2 21 oder 20 Kreise und Städte sind.

Bis zur Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe soll dies erfolgen.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne überträgt die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 ÖPNV-Gesetz dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bis einschließlich 2010 mit der Maßgabe, dass diese Aufgabe an die VRR AöR übertragen wird und dass 10 % des dem VRR insgesamt übertragenen Betrages den Zweckverbandsmitgliedern für eigene Zwecke des ÖPNV zufließen. Der Anteil der Stadt Herne beträgt einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Pauschale in Höhe von 145.893 € insgesamt 202.858,48 €.

 

Die übrigen 90 % verwendet der VRR für die Fahrzeugförderung der ÖSPV- Verkehrsunternehmen entsprechend den heutigen Regularien.

 

Sollte es zu keiner einheitlichen Beschlussfassung der ZV-Mitglieder über den Aufteilungsschlüssel kommen, so gilt die Aufgabe auf die VRR AöR übertragen und es findet der Aufteilungsschlüssel 80 % / 20 % (maximale Aufteilung entsprechend ÖPNVG NRW) Anwendung.

 

 

Anmerkung der Schriftführung:

Lt. Herrn Becker vom Fachbereich 53/Tiefbau und Verkehr ist der %-Satz 7,167 richtig. Nach Auskunft des VRR wurde intern mit vielen Zahlen aufgerundet gerechnet. Die Konsequenz war, dass es dann in der Gesamtdarstellung zu Rundungsdifferenzen kam.

Der Zweckverband VRR hat 24 Mitglieder. Hiervon sind aber nur 21 Mitglieder Kreise bzw. kreisfreie Städte. Nur diese 21 Mitglieder sind die Aufgabenträger.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0