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Ratsinformationssystem

Auszug - Berechtigungsausweis für ALG-II-BezieherInnen  

des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie
TOP: Ö 7.3
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2007/0663 Berechtigungsausweis für ALG-II-BezieherInnen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:AL-Fraktion
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Für die AL-Fraktion wurde mit Schreiben vom 24

Für die AL-Fraktion wurde mit Schreiben vom 24.10.2007 von Herrn Dudziak folgende Anfrage gestellt:

 

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

die Fraktion der AL Herne bittet Sie, die folgende Anfrage in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses beantworten zu lassen:

 

Berechtigungsausweis für ALG-II-BezieherInnen

 

  1. Ist es möglich ALG-II-BezieherInnen einen kleinen Ausweis in Scheckkartenformat auszuhändigen, der es den InhaberInnen ermöglicht, sich bei Institutionen auszuweisen, die z.B. für ALG-II-BezieherInnen ermäßigte Eintrittspreise vorsehen?

 

  1. In welchem Zeitraum wäre ein solcher Ausweis zu realisieren?

 

  1. Müssen hierfür besondere Vorschriften berücksichtigt werden? Wenn ja welche?

 

  1. Wie kann für die Realisierung eines Ausweises im Vorfeld sichergestellt werden, dass es eine generelle Kombination von evtl. zu schaffendem Sozialticket und dem Ausweis gibt, damit der bürokratische Aufwand und die Kosten gering gehalten werden können?

 

Zurzeit gibt es einen solchen Ausweis nicht, die Betroffenen müssen, um eine Ermäßigung zu erhalten, ihre vollständigen Bescheide vorweisen. Dies ist vielen Menschen peinlich.“

 

 

Herr Stadtrat Nowak teilt dazu in Beantwortung mit, dass die Ausstellung eines solchen Ausweises aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht möglich ist. Darüber hinaus kann diese Fragestellung nicht lokal, sondern nur bundeseinheitlich beantwortet werden.