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Wortprotokoll Beschluss |
Für die AL-Fraktion wurde mit Schreiben vom 24.10.2007 von Herrn Dudziak folgende Anfrage gestellt:
„Sehr geehrter Herr
Vorsitzender,
die Fraktion der AL Herne
bittet Sie, die folgende Anfrage in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses
beantworten zu lassen:
Pflegestützpunkte nach dem
neuen SGB XI § 92c
Der Entwurf des zu novellierenden SGE XI ist die Einrichtung von
Pflegestützpunkten vorgesehen, die von den Kranken- und Pflegekassen finanziert
werden sollen. Es ist unwahrscheinlich, dass im Rahmen der
Beratungen im Bundestag dieser Passus entfallt. Das Gesetz könnte zum
01.01.2008 in Kraft treten.
Das Gesetz sieht einen Pflegestutzpunkt je 20.000 Einwohner vor. Dies
würde für Herne die Einrichtung von 8 Stützpunkten bedeuten.
Herr Stadtrat Nowak teilt in Beantwortung dieser Fragestellungen mit, dass es sich bei dem angesprochenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung handelt, der am 17.10.2007 in das übliche Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat eingebracht wurde. Da die Stadt Herne an diesem Verfahren nicht beteiligt ist, sind Aussagen über ein eventuelles Zustandekommen des genannten § 92c ‑ wie im Koalitions-Entwurf vorgeschlagen ‑ rein spekulativ.
Weiterhin siedelt der Entwurf die Planungshoheit solcher Pflegestützpunkte bei den Pflegekassen an. Inwieweit bei den Pflegekassen schon Planungen hinsichtlich der Realisierung von Pflegestützpunkten angestellt wurden, kann von Seiten der Verwaltung nicht beantwortet werden.
Aus diesen genannten Gründen wäre eine Beantwortung der Fragen momentan höchst spekulativ.