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Auszug - Pflegestützpunkte nach dem neuen SGB XI § 92c  

des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie
TOP: Ö 7.4
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2007/0664 Pflegestützpunkte nach dem neuen SGB XI § 92c
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:AL-Fraktion
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Für die AL-Fraktion wurde mit Schreiben vom 24

Für die AL-Fraktion wurde mit Schreiben vom 24.10.2007 von Herrn Dudziak folgende Anfrage gestellt:

 

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

die Fraktion der AL Herne bittet Sie, die folgende Anfrage in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses beantworten zu lassen:

 

Pflegestützpunkte nach dem neuen SGB XI § 92c

 

Der Entwurf des zu novellierenden SGE XI ist die Einrichtung von Pflegestützpunkten vorgesehen, die von den Kranken- und Pflegekassen finanziert werden sollen. Es ist unwahrscheinlich, dass im Rahmen der

Beratungen im Bundestag dieser Passus entfallt. Das Gesetz könnte zum 01.01.2008 in Kraft treten.

Das Gesetz sieht einen Pflegestutzpunkt je 20.000 Einwohner vor. Dies würde für Herne die Einrichtung von 8 Stützpunkten bedeuten.

 

  1. Ist die Stadt Herne in die Vorbereitung der Pflegestutzpunkte eingebunden? Wenn ja, wie weit sind diese Vorbereitungen gediehen? Wenn nein, zu weichem Zeitpunkt ist die Beteiligung geplant?
  2. Gibt es einen Arbeitskreis - ggf. auch außerhalb der Stadtverwaltung -, der sich mit der Konzeptionierung der Pfiegestützpunkte befasst? Wenn ja, wie ist dieser zusammengesetzt?
  3. Der Tätigkeitsbereich der Pflegestützpunkte überschneidet sich mit dem der vorhandenen städtischen und nichtstädtischen Seniorenberatungsstellen. Werden deren Aufgaben dann verlagert oder gebündelt?
  4. Prognostizieren Sie bitte die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Herne.“

 

 

Herr Stadtrat Nowak teilt in Beantwortung dieser Fragestellungen mit, dass es sich bei dem angesprochenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung handelt, der am 17.10.2007 in das übliche Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat eingebracht wurde. Da die Stadt Herne an diesem Verfahren nicht beteiligt ist, sind Aussagen über ein eventuelles Zustandekommen des genannten § 92c ‑ wie im Koalitions-Entwurf vorgeschlagen ‑ rein spekulativ.

 

Weiterhin siedelt der Entwurf die Planungshoheit solcher Pflegestützpunkte bei den Pflegekassen an. Inwieweit bei den Pflegekassen schon Planungen hinsichtlich der Realisierung von Pflegestützpunkten angestellt wurden, kann von Seiten der Verwaltung nicht beantwortet werden.

 

Aus diesen genannten Gründen wäre eine Beantwortung der Fragen momentan höchst spekulativ.