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Wortprotokoll Beschluss |
Für die AL-Fraktion wurde mit Schreiben vom 24.10.2007 von Herrn Dudziak folgende Anfrage gestellt:
„Sehr geehrter Herr
Vorsitzender,
die Fraktion der AL Herne
bittet Sie, die folgende Anfrage in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses
beantworten zu lassen:
Stand der Bewilligung von
Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs)
Seit August sollen neue
Stellen für "Arbeitsgelegenheiten" bewilligt oder bestehende
verlängert werden. Da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass die
bewilligten Arbeitsgelegenheiten nicht gesetzeskonform entschieden wurden,
fragen wir im Einzelnen nach folgenden Fakten:
Zur Erläuterung:
Arbeitsgelegenheiten werden
so definiert, dass sie Menschen an eine Arbeits„fähigkeit“ heranführen sollen,
die nicht in der Lage sind, einen geregelten Tagesablauf einzuhalten. Sie
sollen zusätzlich zu bestehenden Arbeitsplätzen sein, ein bestimmter Anteil an
der Maßnahme dient ausschließlich der Qualifikation der 1-Euro-Jobber.
Ausdrücklich sollen sie nicht als Ersatz für normale Tätigkeiten eingesetzt werden.
Speziell im Bereich
Gebäudemanagement und im Fachbereich für Grünflächen ist die Gefahr sehr hoch,
dass die Menschen missbräuchlich eingesetzt werden und zudem Tarifarbeitsplätze
auf diese Weise abgebaut werden.
Ein konkret in Herne
geschehenes Beispiel für missbräuchlichen Einsatz von Arbeitsgelegenheiten,
sind Einsätze in den Flottmannhallen und im Mondpalast als Hilfen für Technik
etc.. Dafür wurde bei den HilfeempfängerInnen eine abgeschlossene
Berufsausbildung, gepflegtes Erscheinungsbild und Kundenfreundlichkeit als
Voraussetzung genannt. Dieses Beispiel hat die AL während der Haushaltsrede im
Rat im Juni dieses Jahres öffentlich zur Sprache gebracht.
Wir bitten darum, die
Antworten auch in schriftlicher Form der Sitzungsniederschrift beizufügen.“
Von Herrn Stadtrat Nowak werden die Fragen wie folgt beantwortet:
zu 1) Eine Trägernennung ist unter Hinweis auf den Sozialdatenschutz nicht möglich. Es wurden insgesamt 25 Maßnahmen beantragt.
zu 2) Träger können keine Bedingungen an die Eignung von Teilnehmern stellen.
zu 3) 15 Anträge wurden bewilligt, 4 Anträge wurden unter Teilablehnung beschieden.
zu 4) Siehe Anlage 1 (wird der Niederschrift beigefügt)
zu 5) Ja. Zusätzlicher Hinweis: ABM oder AGH- Entgeltvariante sind ebenso nachrangig einzustufen wie die AGH- Mehraufwandsvariante.
zu 6) Die Gründe für die Zuweisung von Teilnehmern in AGH werden einzelfallbezogen in der Vermittlungssoftware „VerBIS“ (Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem) dokumentiert.
zu 7) Eine Überprüfung des Trägers ist diesbezüglich sinnlos. Nicht der Träger, sondern die Vermittlungsfachkraft der ARGE entscheidet über die Zuweisung in AGH als einschlägiges Arbeitsmarktinstrument.
zu 8) Ja zu Teil 1. Die Bearbeitungsdauer variiert einzelfallbezogen und kann nicht pauschaliert werden.
zu 9) Ja zu Teil 1. Informationen - betreffend den innerorganisatorischen Dienstbetrieb – sind ausschließlich der Trägerversammlung bzw. den vorgesetzten Dienststellen vorbehalten.
zu 10) Siehe Antwort zu 9.) Teil 2.
zu 11) Eine unsachliche Frage, die keine Antwort in der Sache erwarten darf. Siehe jedoch besser Anlage 2 „Entwicklung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse“, erstellt vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB. (wird der Niederschrift beigefügt)
zu 12) Unter Hinweis auf den Sozialdatenschutz und den innerorganisatorischen Dienstbetrieb sind keine Angaben möglich.