Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Stand der Bewilligung von Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs)  

des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie
TOP: Ö 7.2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2007/0662 Stand der Bewilligung von Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:AL-Fraktion
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Für die AL-Fraktion wurde mit Schreiben vom 24

Für die AL-Fraktion wurde mit Schreiben vom 24.10.2007 von Herrn Dudziak folgende Anfrage gestellt:

 

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

die Fraktion der AL Herne bittet Sie, die folgende Anfrage in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses beantworten zu lassen:

 

Stand der Bewilligung von Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs)

 

Seit August sollen neue Stellen für "Arbeitsgelegenheiten" bewilligt oder bestehende verlängert werden. Da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass die bewilligten Arbeitsgelegenheiten nicht gesetzeskonform entschieden wurden, fragen wir im Einzelnen nach folgenden Fakten:

 

  1. Welche Träger haben Anträge auf die Einstellung von MitarbeiterInnen für Arbeitsgelegenheiten in diesem Jahr seit Januar 2007 gestellt? Wie viele Anträge wurden insgesamt gestellt?

 

  1. Welche Bedingungen haben die Träger an die Eignung der MitarbeiterInnen für eine Einstellung geknüpft?

 

  1. Wie viele dieser Anträge wurden von der ARGE bewilligt?

 

  1. In welchen Bereichen und bei welchen Antragstellern werden die sogenannten 1-Euro-Jobber für welche genauen Tätigkeiten eingesetzt? Welche genauen Voraussetzungen sollen die 1-Euro-Jobber erfüllen, um die Arbeitsgelegenheit zu erhalten? Bitte tabellarisch darstellen!

 

  1. Wurde bei der Bewilligung der vorliegenden Anträge die Nachrangigkeit in der Gesetzgebung beachtet, d.h. wurden vor der Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit alle Mittel eine adäquate Arbeitsstelle zu erhalten, ausgeschöpft, also 1. Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt, 2. Vermittlung in eine ABM, 3. Bezahlung nach der Entgeltvariante, als letztes Mittel Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit?

 

  1. Wie wird die Einhaltung des unter Pkt. 5 Gefragten im Einzelnen nachgewiesen?

 

  1. Wie wird das unter Pkt. 5 Gefragte im Einzelnen beim Träger der Maßnahme kontrolliert?

 

  1. Ist für die Prüfung und Bewilligung der Anträge der Träger auf Arbeitsgelegenheiten ausreichend Personal vorhanden? Wie lange dauert die Bearbeitung eines solchen Antrags?

 

  1. Ist für die Kontrolle vor Ort, ob die MitarbeiterInnen gesetzesgemäß eingesetzt werden, genügend Personal vorhanden? Wie viele Mitarbeiter der ARGE werden für viele Kontrollen vor Ort bei wie vielen Arbeitsgelegenheiten eingesetzt? Bitte Verhältniszahlen Kontrolleure zu Arbeitsgelegenheiten, Zeiträume der Kontrollen und zeitliche Abstände der Kontrollen tabellarisch nennen!

 

  1. Wie sieht die Situation konkret aus - wie werden die Kontrollen in welchen Abständen bei welchen Trägern durchgeführt? Bitte Methode erklären!

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass die Arbeitsgelegenheiten keine regulären Arbeitsplätze ersetzen, wie es in der Vergangenheit schon gehäuft vorgekommen ist?

 

  1. Wie sehen die Bewilligungen und Kontrollen speziell im Bereich des Gebäudemanagements Herne aus? Dort sollen mehr als 60 Arbeitsgelegenheiten beantragt werden/worden sein (lt. Sitzung  des Betriebsausschusses GMH im September). Wie sind diese Stellen definiert? Wer ist von der Trägerseite für die Einhaltung der gesetzesgemäßen Vorschriften namentlich verantwortlich?

 

Zur Erläuterung:

Arbeitsgelegenheiten werden so definiert, dass sie Menschen an eine Arbeits„fähigkeit“ heranführen sollen, die nicht in der Lage sind, einen geregelten Tagesablauf einzuhalten. Sie sollen zusätzlich zu bestehenden Arbeitsplätzen sein, ein bestimmter Anteil an der Maßnahme dient ausschließlich der Qualifikation der 1-Euro-Jobber. Ausdrücklich sollen sie nicht als Ersatz für normale Tätigkeiten eingesetzt werden.

Speziell im Bereich Gebäudemanagement und im Fachbereich für Grünflächen ist die Gefahr sehr hoch, dass die Menschen missbräuchlich eingesetzt werden und zudem Tarifarbeitsplätze auf diese Weise abgebaut werden.

Ein konkret in Herne geschehenes Beispiel für missbräuchlichen Einsatz von Arbeitsgelegenheiten, sind Einsätze in den Flottmannhallen und im Mondpalast als Hilfen für Technik etc.. Dafür wurde bei den HilfeempfängerInnen eine abgeschlossene Berufsausbildung, gepflegtes Erscheinungsbild und Kundenfreundlichkeit als Voraussetzung genannt. Dieses Beispiel hat die AL während der Haushaltsrede im Rat im Juni dieses Jahres öffentlich zur Sprache gebracht.

 

Wir bitten darum, die Antworten auch in schriftlicher Form der Sitzungsniederschrift beizufügen.“

 

 

Von Herrn Stadtrat Nowak werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

zu 1)                   Eine Trägernennung ist unter Hinweis auf den Sozialdatenschutz nicht möglich. Es wurden insgesamt 25 Maßnahmen beantragt.

 

zu 2)                   Träger können keine Bedingungen an die Eignung von Teilnehmern stellen.

 

zu 3)                   15 Anträge wurden bewilligt, 4 Anträge wurden unter Teilablehnung beschieden.

 

zu 4)                   Siehe Anlage 1 (wird der Niederschrift beigefügt)

 

zu 5)                   Ja. Zusätzlicher Hinweis: ABM oder AGH- Entgeltvariante sind ebenso nachrangig einzustufen  wie die AGH- Mehraufwandsvariante.

 

zu 6)                   Die Gründe für die Zuweisung von Teilnehmern in AGH werden einzelfallbezogen in der Vermittlungssoftware „VerBIS“ (Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem) dokumentiert.

 

zu 7)                   Eine Überprüfung des Trägers ist diesbezüglich sinnlos. Nicht der Träger, sondern die Vermittlungsfachkraft der ARGE entscheidet über die Zuweisung in AGH als einschlägiges Arbeitsmarktinstrument.

 

zu 8)                   Ja zu Teil 1. Die Bearbeitungsdauer variiert einzelfallbezogen und kann nicht pauschaliert werden.

 

zu 9)                   Ja zu Teil 1. Informationen - betreffend den innerorganisatorischen Dienstbetrieb – sind ausschließlich der Trägerversammlung bzw. den vorgesetzten Dienststellen vorbehalten.

 

zu 10)               Siehe Antwort zu 9.) Teil 2.

 

zu 11)               Eine unsachliche Frage, die keine Antwort in der Sache erwarten darf. Siehe jedoch besser Anlage 2 „Entwicklung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse“, erstellt vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB. (wird der Niederschrift beigefügt)

 

zu 12)               Unter Hinweis auf den Sozialdatenschutz und den innerorganisatorischen Dienstbetrieb sind keine Angaben möglich.