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Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | AF-Ahrens_AGR2007_Antwort (223 KB) |
Herr Stadtdirektor Bornfelder nimmt Bezug auf die Anfrage des Stadtverordneten Ahrens vom 14.08.2008 zur Situation der AGR und verliest die Antwort des zuständigen Regionalverbandes Ruhrgebiet. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Stadtrat Terhoeven berichtet zum Normenkontrollverfahren der Anwohner der Flottmannstraße beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zum Bebauungsplan (BPl.) 111 (Flottmann), das sich gegen die Zufahrt zum neu geplanten Wohngebiet südlich der Flottmannhallen (Heitkampt-Gelände) richtet, dass das OVG beschlossen hat, den Vollzug des BPl. bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag auszusetzen.
Damit kann der BPl. z. Z. nicht als Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen angewandt werden. Davon betroffen ist das südliche Baugebiet an der Flottmannstraße in den Teilen, die nicht durch § 34 BauGB Baurecht haben. Auch die private Erschließungsanlage kann in der geplanten Form z. Z. nicht gebaut werden.
Nicht davon betroffen sind die Bauvorhaben entlang der Straße des Bohrhammers, da auch ohne BPl. für sie Baurecht besteht.
Für die Ausgestaltung des Landschaftsbaus und der Bauvorhaben im nördlichen Bereich des Flottmanngeländes bleiben die vom Rat beschlossenen inhaltlichen Regelungen des BPl. Grundlage der städtischen Entscheidungen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
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dagegen: |
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Enthaltung: |
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