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Auszug - Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) - Antrag der CDU-Fraktion vom 21.05.2007 -  

Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 19.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:40 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2007/0348 Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 21.05.2007 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 41 - Soziales
Bearbeiter/-in: Matzko, Christian   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende schildert zunächst nochmals in Kürze die Historie der Vorlage und verweist dann auf den vor Sitzungsbeginn verteilten gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion mit dem folgenden Beschlussvorschlag:

Der Vorsitzende schildert zunächst nochmals in Kürze die Historie der Vorlage und verweist dann auf den vor Sitzungsbeginn verteilten gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion mit dem folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beauftragt die Verwaltung:

 

  1. eine umfassende Berichterstattung abzugeben, wie das seit dem 01.01.2004 geltende Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) auf allen Ebenen der Stadtverwaltung Herne sukzessive umgesetzt wird und
  2. einen Vorschlag zur Umsetzung des § 13 BGG NRW (Entwurf einer entsprechenden Satzung) vorzulegen. Dieser Vorschlag soll mit dem Behindertenbeirat abgestimmt sein.

 

Durch eine umfassende Berichterstattung soll den Fraktionen seitens der Verwaltung eine Übersicht über die erfolgte Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen abgegeben werden.

 

Der Vorsitzende erklärt dazu, dass dieser Änderungsantrag inhaltlich mit dem ursprünglichen Beschlussantrag der CDU-Fraktion übereinstimmt, jedoch im Gegensatz dazu der Verwaltung eindeutigere Handlungsvorgaben gibt.

 

Frau StV Szelag (CDU-Fraktion) erklärt, dass das Inkraftreten des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) zum 01.01.2004 sicherlich nicht überall mit Begeisterung aufgenommen wurde, ganz sicher aber bei allen denjenigen, die schon lange für die Stärkung der Position Behinderter eingetreten sind, wie halt auch der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie.

 

Nach Überzeugung von Frau StV Szelag ist es dazu notwendig, alte Strukturen ‑ auch und gerade in den Verwaltungen ‑ aufzubrechen und zu ändern. Bisherige Verwaltungsabläufe müssen hinterfragt werden, neue Dienstanweisungen müssen gegebenenfalls formuliert werden usw.. Eine Vernetzung untereinander wäre erstrebenswert.

 

Frau StV Szelag führte weiterhin aus, dass es im Grundgesetz einen Artikel zur Gleichstellung von Mann und Frau gebe und es trotzdem hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und Frauenförderpläne sowie regelmäßige Berichterstattungen gibt.

 

Unbestritten gibt es auch in einigen Herner Verwaltungsbüros durchaus erkennbare Bestrebungen zur Umsetzung des Gleichstellungsgedankens in Bezug auf Menschen mit Behinderungen.

 

Die Politik soll sich mit der Unterstützung des ursprünglichen Antrages der CDU-Fraktion parteiübergreifend  ganz offen zur Gleichstellung Behinderter bekennen. Frau StV Szelag merkt an, dass es bei diesem Thema schließlich nicht um Parteipolitik geht und drückt die Hoffnung aus, dass es alle Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie genauso sehen.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion soll eine Art „Dauerauftrag“ für die Verwaltung ‑ aber auch für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie ‑ sein, sich ständig selbst daran zu erinnern, den Gleichstellungsgedanken in die Arbeit mit einzubeziehen.

 

Als Beispiel nennt Frau StV Szelag die Ausnahmegenehmigungen des § 55 Landesbauordnung, die wieder Ausnahmen bleiben müssen und nicht, wie in der Vergangenheit leider geschehen, zur Regel erhoben werden dürfen.

 

Frau StV Szelag führt weiter aus, dass sich ihrer Erinnerung nach der Behindertenbeirat für die Empfehlung ausgesprochen hat, dem Antrag der CDU-Fraktion zu folgen und eine Erweiterung der vorliegenden Beschlussempfehlung beschlossen hat. Laut der Beschlussempfehlung des Behindertenbeirates vom 30.08.2007 soll folgender Zusatz angefügt werden:

 

„Die Mitglieder des Beirates für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) empfehlen dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dem vorgelegten Beschlussvorschlag zu folgen mit dem Ziel der unverzüglichen Umsetzung des § 13 BGG NW „Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auf örtlicher Ebene“.“

 

Frau StV Szelag merkt dazu an, dass die CDU-Fraktion mit dieser Erweiterung der Beschlussempfehlung des CDU-Antrages konform geht, da es sich dabei um einen Teil der Begründung des CDU-Antrages handelt. Dies wurde auch bereits in der Sitzung des Behindertenbeirates am 30.08.2007 so zugesagt. Mit dieser erweiterten Beschlussempfehlung stimmt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie auch gleichzeitig der Erstellung einer Herner Satzung zum Thema „Behindertengleichstellung“ zu. Die Mitarbeit der CDU-Fraktion sagte Frau StV Szelag in diesem Zusammenhang zu.

 

Abschließend bittet Frau StV Szelag die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie herzlich, im Sinne der behinderten Menschen in der Stadt Herne ein Zeichen zu setzen und dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen, so wie es nicht zuletzt auch die Behindertenvertreter im Beirat vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie erwarten.

 

Herr StV Leichner (SPD-Fraktion) erklärt daraufhin nochmals die Intention des gemeinsamen Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion. Eigentlich ist der Inhalt des Änderungsantrages absolut deckungsgleich mit dem ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion. Er hat genau die gleichen Ziele wie der Antrag der CDU-Fraktion, nämlich die Gleichstellung von behinderten Menschen in der Stadt Herne. Der Änderungsantrag hingegen gibt der Verwaltung lediglich konkrete Vorgaben, nämlich zum Einen die Berichterstattungspflicht und zum Anderen die Pflicht zur Vorlage einer Satzung nach § 13 BGG NW unter Einbeziehung der Mitarbeit des Behindertenbeirates.

 

Herr StV Kuckuk (CDU-Fraktion) fragt nach, ob der Änderungsantrag als Ergänzung des ursprünglichen CDU-Antrages behandelt werden soll, was Herr StV Leichner verneint. Der vorgelegte Änderungsantrag stellt einen eigenständigen Beschlussvorschlag dar.

 

Der Vorsitzende stellt nochmals erklärend fest, dass zwei voneinander unabhängige Beschlussvorschläge vorliegen und diskutiert werden. Nämlich der ursprüngliche CDU-Antrag sowie der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE.

 

Herr StV Ixert (PDS-Ratsgruppe) äußert sein Unverständnis über die geführte Diskussion.

 

Herr StV Bontempi (CDU-Fraktion) sieht aus Sicht der behinderten Menschen im Stadtgebiet auch keinen großen Nutzen in der geführten Diskussion, da sie dem Gleichstellungsbedürfnis von Behinderten nicht gerade Rechnung trägt.

 

Herr Höhfeld merkt an, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag in Verbindung mit der dargelegten Begründung der CDU-Fraktion für ihn eine Art „Generalverdacht“ gegen die Verwaltung darstellt und er allein aus diesen Gründen den Änderungsantrag positiver sieht, zudem, wie schon ausführlich von den Vorrednern angesprochen, dieser der Verwaltung klare Handlungsvorgaben gibt.

 

Frau StV Szelag (CDU-Fraktion) verteidigt nochmals den CDU-Antrag auch mit dem Hinweis, dass sie vor Einbringung des Antrages in den Rat der Stadt Herne, diesen mit dem Fachbereich Rat und Bezirksvertretungen hinsichtlich Art und Inhalt abgestimmt habe.

 

Herr Köhler stellt nochmals fest, dass der vorliegende Änderungsantrag dazu dient, den Gedanken des CDU-Antrages mit Leben zu füllen und daher geeigneter ist, das Gleichstellungsbedürfnis von Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne Rechnung zu tragen.

 

Es wird folgender geänderter Beschluss gefasst:

Es wird folgender ‑ geänderter ‑ Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beauftragt die Verwaltung:

 

  1. eine umfassende Berichterstattung abzugeben, wie das seit dem 01.01.2004 geltende Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) auf allen Ebenen der Stadtverwaltung Herne sukzessive umgesetzt wird und
  2. einen Vorschlag zur Umsetzung des § 13 BGG NRW (Entwurf einer entsprechenden Satzung) vorzulegen. Dieser Vorschlag soll mit dem Behindertenbeirat abgestimmt sein.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

21

dagegen:

-

Enthaltung:

-