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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Sablinski und Herr Tittel vom Fachbereiches Tiefbau und Verkehr gehen auf die bereits vorliegenden schriftliche Anregungen und Anträge ergänzt durch mündliche Beiträge ein. Insbesondere zur Einrichtung und Anordnung einzelner Behindertenparkplätze am Tierpark Gysenberg, Gutenbergplatz, Ärztehaus Wiescherstraße, Parkplatz Schloss Strünkede, City Center (südl.), St. Anna Hospital.
Weiterhin schildert Herr Schemberg verschiedene Probleme Behinderter im Straßenverkehr: Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen an der Schüchtermannstraße und Fabrikstraße und an der Insel Cranger Straße Nähe Wörthstraße; Störender Abfallbehälter auf dem Gehweg vor dem Haus Eschstraße 42 am Entleerungstag; Bordsteinabsenkung Schubertstr. / Parkstraße; Irritationen durch Pflasterfarbe vor dem Ferdinand-Dienst-Haus.
Die Mitarbeiter des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr werden zu den Anregungen und Anträgen in einer der nächsten Sitzungen des Beirates für Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Herne berichten.
Herr Tittel stellt den weitreichenden Umfang von Parkerleichterungen heraus. Inhabern einer Ausnahmegenehmigung ist nicht nur erlaubt ist auf reservierten Behindertenparkplätzen zu parken.
Sie dürfen auch
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung parken.
- im eingeschränkten Halteverbot und auf für Anwohner reservierten Parkplätzen bis zu 3 Stunden parken.
- im Zonenhalteverbot und auf gekennzeichneten öffentlichen Parkflächen die zugelassene Parkdauer überschreiten.
- in Fußgängerzonen während der Ladezeit parken.
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken.