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Ratsinformationssystem

Auszug - Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen Auflösung des Versorgungsamtes Dortmund und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) in kommunaler Trägerschaft ab dem 01.01.2008  

des Behindertenbeirates
TOP: Ö 4
Gremium: Beirat für die Belange v. Menschen mit Behinderungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 10:01 - 13:40 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2007/0420 Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen

Auflösung des Versorgungsamtes Dortmund und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) in kommunaler Trägerschaft ab dem 01.01.2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zink, Tel. 2279
Federführend:FB 12 - Personal und Zentraler Service Bearbeiter/-in: Pewinski, Brigitte
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kolbe (Fachbereich 12) informiert über die Hintergründe zu der Vereinbarungsempfehlung

 

Herr Kolbe (Fachbereich 12) informiert über die Hintergründe zu der Vereinbarungsempfehlung. Für behinderte Herner Einwohner ergeben sich keine Veränderungen. Er beantwortet dann Fragen der Mitglieder des Gremiums.

Herr Peemöller gibt Auskunft zu Leistungen der Kriegsopferfürsorge.

Herr Kolbe (Fachbereich 12) informiert über die Hintergründe zu der Vereinbarungsempfehlung

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Die Mitglieder des Beirates für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

-           stimmen den Vereinbarungsempfehlungen über eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Gelsenkirchen, der Stadt Bottrop und dem Kreis Recklinghausen zu

und

- schließen sich dem Votum des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und

   Familie in an.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

12

dagegen:

-

Enthaltung:

 1