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Beschluss |
Herr Stadtverordneter Klonki bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Bürgereingabe des Herrn Sander nicht zur Diskussion gekommen ist. Er hätte an dieser Stelle sonst sein Unverständnis zum Ausdruck bringen können, dass dem Ausschuss solche typischen Verwaltungsangelegenheiten vorgelegt werden. Er fragt an, ob nicht eine Filterung der Eingaben möglich ist.
Herr Matzko (Fachbereich 11) antwortet für die Verwaltung, dass dem Ausschuss nach den Vorschriften der Gemeindeordnung in Verbindung mit der einschlägigen Rechtsprechung keine Bürgereingaben vorenthalten werden dürfen, die ausdrücklich als solche vom Petenten gekennzeichnet sind. Ein solches Vorprüfungsrecht besitzt weder die Verwaltung (Oberbürgermeister) noch der Ausschussvorsitzende. Selbst wenn es sich erkennbar nicht um eine „Angelegenheit der Gemeinde“ handelt, ist dem Ausschuss die Petition vorzulegen.
Im vorliegenden Fall wurde der Petent sogar darauf hingewiesen, dass eine Bürgereingabe als Reaktion auf die Bußgeldangelegenheit kein adäquates Rechtsmittel darstellt. Er hat jedoch in einem weiteren Schreiben ausdrücklich darauf bestanden, dass die Sache im Ausschuss behandelt wird.