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Ratsinformationssystem

Auszug - Situation der AGR - Anfrage des Stadtverordneten Ahrens vom 14.08.2007 -  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 30.1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 04.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2007/0505 Situation der AGR
- Anfrage des Stadtverordneten Ahrens vom 14.08.2007 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:SVO Ahrens
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Matzko, Christian
 
Beschluss

Aufgrund der überörtlichen Berichterstattung zur Lage der AGR ergeben sich aktuelle Fragen zur Situation der Gesellschaft und

Aufgrund der überörtlichen Berichterstattung zur Lage der AGR ergeben sich aktuelle Fragen zur Situation der Gesellschaft und möglichen Auswirkungen auf die Kommunen.

 

1.        Wie schätzt die Verwaltung die wirtschaftliche Situation der AGR ein? Kann sicher        ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft in absehbarer Zeit insolvent wird?

 

2.        Im Zuge der Gründung der AGR gibt es Gründungsbürgschaften des damaligen KVR in        mehrstelliger Millionenhöhe. Inzwischen sind weitere Kenntnisse über Bürgschaften der AGR selbst aufgetaucht, von denen nicht klar ist, inwieweit sie durch den KVR/RVR        selbst abgesichert sind.

       Wie hoch sind die bis jetzt abgegebenen Bürgschaften, soweit sie vom KVR bzw.    seinem Rechtsnachfolger RVR verbürgt wurden?

 

3.        Im Zuge der Sicherung der Deponieabschlusskosten für die ZDE und Hünxe verlangt        das Land nun eine Bürgschaft in Höhe von 17 Mio € durch den RVR und damit        letztendes durch die Mitgliedskommunen. Hintergrund ist, dass die AGR ihre        Rückstellungen für die Deponienachsorge bei riskanten Firmenbeteiligungen weitgehend        verloren hat und jetzt diese Kosten für die Aufsichtsbehörden offenbar erkennbar nicht    mehr übernehmen kann. Die jetzt genannten 17 Mio € sind aber nur ein kleiner Teil der        tatsächlichen Kosten; es handelt sich hier offenkundig nur um Kosten für einen kleinen        Zeitraum.

       Sind der Verwaltung die in den kommenden Jahren aufzuwendenden Kosten für die        Deponienachsorge bekannt?

       Ist der Verwaltung bekannt, wie die AGR diese Kosten aufbringen will?

       Sieht die Verwaltung nicht auch die Gefahr sich stetig wiederholender neuer        Bürgschaften mit der Gefahr des Zahlungseintrittes durch den Bürgen?

       Muss eine Bürgschaft des RVR nicht durch die Mitgliedskommunen rückverbürgt        werden?

 

4.        Die GRÜNE-FRAKTION sieht angesichts der jetzt bekanntgewordenen neuerlichen        Zahlungsverpflichtungen bzw. Wertkorrekturen (Brochier, EKT (Berlin),        Müllverbrennungsanlage Halle) die dringende Notwendigkeit einer Überarbeitung der Bilanz 2006.

       Stimmt die Verwaltung dieser Einschätzung zu und wird sie diese Forderung gegenüber        der AGR vertreten?

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder berichtet, dass er die Fragen an den RVR weitergegeben hat. Die Antwort wird sofort nach ihrem Eintreffen weitergeleitet.