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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. 84 - Am Westerfeld - des Flächennutzungsplans der Stadt Herne. Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden, die Straße „Regenkamp“ im Osten, die ehemalige Trasse der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH („Bahnhof Constantin“) im Süden und die Bundesautobahn A 43 im Westen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
16 |
dagegen: |
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Enthaltung: |
-- |