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Auszug - Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim a.d.R. und Oberhausen: Erarbeitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 23
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 04.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2007/0434 Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim a.d.R. und Oberhausen:
Erarbeitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Rogge, 3015Aktenzeichen:FB 51/1
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

1.     Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

2.     Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

4.     Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --