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Ratsinformationssystem

Auszug - Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen Auflösung des Versorgungsamtes Dortmund und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) in kommunaler Trägerschaft ab dem 01.01.2008   

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 04.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2007/0420 Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen

Auflösung des Versorgungsamtes Dortmund und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) in kommunaler Trägerschaft ab dem 01.01.2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zink, Tel. 2279
Federführend:FB 12 - Personal und Zentraler Service Bearbeiter/-in: Pewinski, Brigitte
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt

 

-          stimmt den Vereinbarungsempfehlungen über eine interkommunale Zusammenarbeit mit  der Stadt Gelsenkirchen, der Stadt Bottrop und dem Kreis Recklinghausen zu

 

und

 

-          beauftragt die Verwaltung, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorzubereiten und diese nach Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Straffung der
Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --