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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 –Am Westerfeld- gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im
Norden, die Straße „Regenkamp“ im Osten, die ehemalige Trasse der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH („Bahnhof Constantin“) im Süden und die Bundesautobahn A 43 im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 –Entertainment-Center-Regenkamp- gemäß § 12 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden, die Straße „Regenkamp“ im Osten, die Walter-Bälz-Straße im Süden und die Bundesautobahn A 43 im Westen. Er ist ebenfalls im Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
16 |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
-- |