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Wortprotokoll |
Bisher
befindet sich die Postagentur in einem Lebensmittelmarkt auf der
Edmund-Weber-Straße. Nun wird sie in Geschäftsräume verlegt, die sich an der
Edmund-Weber-Straße / Ecke Ottostraße befinden. Dort gibt es mehrere Parkplätze
ohne zeitliche Begrenzung. Diese Parkplätze sind häufig mit Dauerparkern
besetzt. Postkunden haben somit keine Möglichkeit, in der Nähe einen Parkplatz
zu finden.
Ich bitte die
Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:
Ist es
möglich, in diesem Bereich einige Parkplätze als Kurzzeitparkplätze
auszuweisen?
Herr Becker erläutert hierzu:
Die Situation ist vor Ort überprüft
worden. Es ist möglich und sinnvoll, vor dem Ladenlokal drei Stellplätze mit
einer Parkdauerbeschränkung zu versehen. Diese sollte sich an den
Ladenöffnungszeiten orientieren. Die Details werden zeitnah mit dem
Ladeninhaber geklärt. Anschließend wird die Parkdauerbeschränkung
verkehrsrechtlich angeordnet.
Herr Hoffmeister fragt weiterhin, ob
die Verwaltung bei dieser Gelegenheit dort auch einen Behindertenparkplatz
einrichten kann.
Herr Becker verspricht, diesen Aspekt
in die Prüfung einzubeziehen.