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Ratsinformationssystem

Auszug - Straßen- und Kanalbaumaßnahmen in der Siedlung Königsgrube - Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 22.02.2004 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 05.02.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsort siehe Einladung!
Ort:
2004/0081 Straßen- und Kanalbaumaßnahmen in der Siedlung Königsgrube
- Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 22.01.2004 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:Fischer, BerndAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen   
 
Wortprotokoll

Im Jahre 2003 wurde die Straßen- und Kanalbaumaßnahme in der Siedlung Königsgrube begonnen

Im Jahre 2003 wurde die Straßen- und Kanalbaumaßnahme in der Siedlung Königsgrube begonnen. In der Sitzung am 03.12.2003 hat sich die Bezirksvertretung Eickel das letzte Mal mit diesem Thema befasst. Hier wurden einige Sachverhalte angesprochen und Zusagen gemacht, die neue Fragen aufgeworfen haben.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.             Wie weit ist die Baumaßnahme fortgeschritten und wann kann mit der Fertigstellung gerechnet werden?

2.             Sind trotz Zusage der Verwaltung weiter Poller eingebaut worden?

3.             Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Änderung des Beschlusses auf Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" in eine "Tempo-30-Zone" für die Bezirksvertretung Eickel?

4.             Bis wann müsste die Bezirksvertretung Eickel  einen Beschluss fassen?

 

 

Herr Becker gibt folgende Antworten:

 

Zu 1.:

Die Kanalbauarbeiten sind bis auf die Bereiche Eisenstraße 1 – 5, Gustavstraße 26 – 32 und Gustavstraße vom Pumpwerk bis zum Wendekreis abgeschlossen. Die Straßenbauarbeiten in der Friedastraße, der Gustavstraße von Günnigfelder Straße bis Haus Nr. 23 und in der Eisenstraße von Hasenhorst bis Wendkreis sind abgeschlossen. Zurzeit laufen die Straßenbauarbeiten in der Gustavstraße von Eisenstraße bis Stadtgrenze Bochum. Nach dem derzeitig gültigen Zeitplan werden die Arbeiten im Juni 2004 abgeschlossen sein.

 

Zu 2.:

Entgegen der Anordnung der örtlichen Bauleitung und des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr sind in der Friedastraße 13 Poller eingebaut worden und werden auf Kosten der Baufirma wieder entfernt.

 

Zu 3.:

Grundsätzlich trägt die anordnende Behörde der verkehrsrechtlichen Ausweisung die Verkehrssicherungspflicht für die angewiesene Beschilderung.

 

Im Falle der Siedlung Königsgrube ist unter den vorhandenen straßenräumlichen Gegebenheiten, wie Straßenquerschnittsbreiten, Baumbestand und Gehwegbreiten, straßenverkehrsrechtlich die Einrichtung eines “verkehrsberuhigten Bereiches” vorzunehmen. Insbesondere zum Schutz nichtmotorisierter und mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmer ist eine derartige Ausweisung anzuraten, da eine Separation der Verkehrsflächen, wie in Tempo-30-Zonen vorgesehen, insbesondere aufgrund des zu erhaltenden Baumbestandes nicht möglich ist.

Eine Beschilderung als Tempo-30-Zone würde den Vorrang des Kfz-Verkehrs in der Siedlung verdeutlichen. Infolge der intensiven Nutzungsansprüche durch das reine Wohngebiet und der damit verbundenen Konflikte wird seitens der Verwaltung daher empfohlen, auf eine derartige Ausweisung zu verzichten.

 

Die Parkraumsituation ist unabhängig von der verkehrsrechtlichen Ausweisung zu sehen. Parken wird nach Ausbau der Erschließungsanlagen künftig nur dort möglich sein, wo eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Ein generelles Parken im Fahrbahnbereich ist aufgrund der engen Querschnittsabmessungen (4,50 – 4,75m) nach §12 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung nicht möglich.

 

Zu 4.:

Die Anordnung der Beschilderung richtet sich im Wesentlichen nach dem Fortschritt des Bauablaufs, so dass bis Ende Mai 2004 der Beschluss zur Beschilderung gefasst werden muss.

 

 

Auf eine Nachfrage von Frau Majchrzak-Frensel, ob der Beschluss einer Tempo-30-Zone rechtliche Konsequenzen für die Bezirksvertretung nach sich ziehen könnte, erwidert Herr Becker, dass die Stadtverwaltung als Straßenverkehrsbehörde diese Zone anordnen müsste und damit rein rechtlich auch haftbar sei.

 

 

Im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung gibt Herr Becker – wie in der letzten Sitzung angekündigt – einen Sachstandsbericht zur Bürgerbeschwerde der Interessengemeinschaft der Siedlung Königsgrube. Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Er weist ergänzend darauf hin, dass die Bürgerinitiative angeregt hat, Parkplätze in den so genannten “Altbereichen” einzurichten. Der Fachbereich Tiefbau wird dieses Anliegen in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtgrün prüfen und über das Ergebnis in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung berichten. Trotz dieses Eingeständnisses hat sich aber die Interessensgemeinschaft trotzdem außerstande gesehen, das Gesamtkonzept mitzutragen.

 

Auf Wunsch von Frau Stadtverordneter Lukas ist der Niederschrift ein Sachstandsbericht zum Thema “Wegeverbindung Am Bollwerk/Günnigfelder Straße” als Anlage 3 beigefügt.