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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.09.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 12.09.2002 im kleinen Sitzungssaal (Raum 214) des Rathauses Her­ne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 17.56 Uhr

 

Vorsitz:     Frau Pabst

 

Schriftführung:     Frau Decker

 

 

Anwesend sind

 

die Stadtverordneten:

 

Frau Fischer

Herr Geiger

Herr Herfet

Herr Hussing

Frau Koschin

Herr Lehmann

Frau Lukas          für Herrn Hansmann

Frau Pabst

Herr Rocks

Herr Schlüter          für Herrn Roosen

Frau Schulte

Herr Schulz          für Herrn Janetzki

Herr Schwanengel

Frau Wasmuth

 

der Sachkundige Bürger mit Stimmrecht:

 

Herr Miekus

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von der Verwaltung:

 

Herr Stadtrat Terhoeven          - Dezernat V -

Frau Schulz          - Fachbereich Umwelt - bis 16.11 Uhr -

Herr Dr. Steiner          - Stadtamt 61 -

Herr Rafalski          - Stadtamt 61 - Referendar -

            bis 16.56 Uhr -

Herr Becker          - Stadtamt 66 -

Frau Decker          - Büro Dez. V -

 

nicht anwesend sind:

 

Herr Syberg (SE)

Herr Basan  (SE)

 

als Gast:

 

Herr Kondring

 

 

 

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.     Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 15 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Land­schaftspark Königsgrube" - Stadtbezirk Eickel

 

2.     Aufstellungsbeschluss Änderung Nr. 16 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Bergehalde Pluto-Wilhelm / Thyssenhalde / Halde der ehemaligen Zeche Unser Fritz I/IV" - Stadtbezirk Wanne

 

3.     Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 199 - Gar­tengelände Deutsche Bahn AG - Stadtbezirk Wanne

 

4.     Beschluss zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung des Fluchtlinienplanes - nörd­liche Dorfstraße - Stadtbezirk Sodingen -

 

5.     Beschluss zu den Anregungen im Ergänzungsverfahren zum Be­bauungsplan Nr. 62/1 - Bahnhofstraße/Glockenstraße -, Stadt­bezirk Herne Mitte

 

6.     Satzung gemäß § 10 BauGB zur Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 62/1 - Bahnhofstraße/Glockenstraße - Stadtbezirk Herne Mitte

 

7.     Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zur Auf­hebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 10/3 - Blockstraße - (jetzt Im Kattenbusch) - Stadtbezirk Wanne -

 

8.     Projekt "Städteregion Ruhr 2030". Zwischenbericht

 

9.     Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 192 -Betriebs­gelände der GEA-Luftkühler GmbH an der Dorstener Straße-, Stadtbezirk Eickel

 

10.     Kanalerneuerung Rheinische Straße/Kurze Straße

 

11.     Kanalsanierung Eupener Straße/Max-Wiethoff-Straße

 

12.     Kanalerneuerung Burgstraße von Edmund-Weber-Straße bis Jä­gerstraße

 

13.     Entwicklungsziel für das Lohofer Feld

 

14.     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

 

15.     Anfragen der Ausschussmitglieder

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

1.     Öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Zusammenhang mit ei­nem geplanten Grundstückstausch

 

2.     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

 

3.     Anfragen der Ausschussmitglieder

 

Öffentlicher Teil:

 

1.       Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 15 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Land­schaftspark Königsgrube" - Stadtbezirk Eickel

- Vorlage Nr. 2002.543 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Herne beschließt, den Entwurf zur Än­derung Nr. 15 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Landschaftspark Königsgrube" - Stadt­bezirk Eickel. Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und den textlichen Darstellungen und Fest­setzungen (Anlage 3).

 

2. Der Rat der Stadt Herne beschließt, den Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

2.       Aufstellungsbeschluss Änderung Nr. 16 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Bergehalde Pluto-Wilhelm / Thyssenhalde / Halde der ehemaligen Zeche Unser Fritz I/IV" - Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.593 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Herne beschließt die Aufstellung der Änderung Nr. 16 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Bergehalde Pluto-Wilhelm / Thyssenhal­de / Halde der ehemaligen Zeche Unser Fritz I/IV" - Stadtbezirk Wanne.

 

2. Der Ausschuss für Umweltschutz beschließt die öffent­liche Darlegung und Anhörung gemäß § 27 b des Land­schaftsplanes.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

3.       Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 199 - Garten­gelände Deutsche Bahn AG - Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.269 -

                                                            

 

     Beschluss:

                                                              

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Auf­stellung des Bebauungsplanes Nr. 199 - Gartengelände Deutsche Bahn AG - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137). Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Herner Straße bzw. die Straße Op der Heide und im Süden durch die Eisenbahnt­rasse der Deutschen Bahn AG.

Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan darge­stellt.

 

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung be­schließt die öffentliche Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

4.       Beschluss zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung des Fluchtlinienplanes - nörd­liche Dorfstraße - Stadtbezirk Sodingen -

- Vorlage Nr. 2002.542 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Unterrichtung der Bürger zur beabsichtigten Aufhe­bung des förmlich festgestellten Fluchtlinienplanes - nördliche Dorfstraße - gemäß Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137).

 

Der Fluchtlinienplan wird begrenzt durch die Weststraße (heu­te Belmers Busch) und die Wilhelmstraße (heute Schadeburgstra­ße). Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan darge­stellt.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

Anmerkung der Schriftführung:

 

Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden gemeinsam beraten. Die Ab­stimmung erfolgt getrennt.

 

 5.   Beschluss zu den Anregungen im Ergänzungsverfahren zum Be­bauungsplan Nr. 62/1 - Bahnhofstraße/Glockenstraße -, Stadt­bezirk Herne Mitte

- Vorlage Nr. 2002.557 -

                                                            

 

 

Herr Hussing von der CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um eine protokollierte Erklärung bezüglich der Beschat­tung des Gebäudes Schulstraße 41 durch die geplante Be­bauung.

Die Verwaltung erklärt, dass das Bauvorhaben des Grund­stückseigners (Ketteler Bau) in abgestufter Form er­richtet wird und eine Beschattung des Grundstücks Schul­straße 41 weitgehend ausgeschlossen wird.

 

Zu 1.1.:   Schreiben vom 03.05.2002 der Kanzlei Dr. Jansen & Dr.    Osthoff für den Miteigentümer des Grundstückes Schulstra­ße 41, RA und Notar Kostka

 

         Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Bei diesem sog. "Heilungsverfahren" handelt es sich nicht  um eine Bebauungsplanänderung, wie vom Einwender angenommen, sondern um eine Bebauungsplanergänzung. Das ergänzende Verfahren dient im Gegensatz zum Änderungsver­fahren nur dazu, Mängel, die das Grundgerüst der Abwägung nicht betreffen, zu bereinigen. Der Vorwurf, das einge­leitete "Änderungsverfahren" ziele einseitig auf die Be­günstigung eines einzelnen Investors, ist unzutreffend.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben durch die­ses Ergänzungsverfahren unangetastet und sind weiterhin Ziel der städtebaulichen Planung.

 

Der Bebauungsplan 62/1 datiert aus dem Jahre 1981. Die dort festgesetzte Kombination aus Gemeinbedarf- und Wohn­gebietsnutzungen ist eine sog. Doppelfestsetzung und seit dem OVG-Urteil vom 08.12.1983 als allgemein unzulässig an­zusehen.

Der Bebauungsplan 62/1 ist daher einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich.

 

Mit dem durchgeführten Bebauungsplanergänzungsverfahren gemäß § 215a BauGB wird dieser Mangel geheilt. Die Grund­züge der Planung bleiben dabei unangetastet, lediglich die Doppelfestsetzungen werden beseitigt. Die vorgenom­menen Ergänzungen haben räumlich und inhaltlich keine Aus­wirkungen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

                              dafür:     15

 

 

Zu 1.2   Schreiben vom 03.05.2002 der Kanzlei Dr. Jansen & Dr.    Osthoff für den Miteigentümer des Grundstückes Schulstra­ße 41, RA und Notar Kostka

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Wie bereits unter Punkt 1.1 dargelegt, ist das angren­zende unbebaute Grundstück mit einer planungsrechtlich an­greifbaren Doppelfestsetzung versehen. Nur dieser Mangel wird mit diesem Ergänzungsverfahren behoben. Seit Inkraft­treten des Bebauungsplanes im Jahre 1981 besteht aller­dings ein festgesetztes Anbaurecht. Dieses Anbaurecht wird durch das jetzt laufende Ergänzungsverfahren nicht berührt (siehe 1.1).

 

Im Übrigen hat die bestehende Zurücksetzung der Baugren­zen die Erhaltung des Baumbestandes im Straßenraum zum Ziel.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

                                 dafür:     15

 

 

Zu 1.3   Schreiben vom 03.05.2002 der Kanzlei Dr. Jansen & Dr.    Osthoff für den Miteigentümer des Grundstückes Schulstra­ße 41, RA und Notar Kostka

 

- Ein Beschluss ist nicht erforderlich -

 

Zu 1.4   Schreiben vom 03.05.2002 der Kanzlei Dr. Jansen & Dr.    Osthoff für den Miteigentümer des Grundstückes Schulstra­ße 41, RA und Notar Kostka

 

- Ein Beschluss ist nicht erforderlich -

 

 

Zu 2.:   Schreiben des Gemeindeverbandes katholischer    Kirchengemeinden östliches Ruhrgebiet vom 31.05.2002

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Mit dem durchgeführten Bebauungsplanergänzungsverfahren gemäß § 215a BauGB wird der Mangel einer Doppelfestset­zung geheilt, der mit Urteil des OVG NW vom 08.12.1983 allgemein unzulässig und einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist. Die Grundzüge der Planung bleiben dabei unangetastet. Die Ergänzungen haben räumlich und inhalt­lich keine Relevanz. Die Kirchengemeinde wird auch künf­tig planungsrechtlich gegenüber der Bebauungsmöglichkeit vor dem Ergänzungsverfahren gleichgestellt sein.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

                             dafür:    15

 

 

6.       Satzung gemäß § 10 BauGB zur Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 62/1 - Bahnhofstraße/Glockenstraße - Stadtbezirk Herne Mitte

- Vorlage Nr. 2002.556 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der Begründung vom 17.10.2001 zur Ergänzung des Be­bauungsplanes Nr. 62/1 - Bahnhofstraße/Glockenstraße - wird zugestimmt.

 

2. Die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 62/1 - Bahnhof­straße/Glockenstraße - in der Fassung vom 29.10.2001 mit den in orangener Farbe eingetragenen Ergänzungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa­len als Satzung beschlossen.

 

Das Plangebiet wird begrenzt im Westen durch die Bahnhofstra­ße, im Norden durch die Schaeferstraße, im Osten durch die Schulstraße und im Süden durch die Glockenstraße.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

7.       Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufhe­bung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 10/3 - Block­straße - (jetzt Im Kattenbusch) - Stadtbezirk Wanne -

- Vorlage Nr. 2002.558 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt nimmt den mit Schreiben vom 19.02.02 eingelegten, nicht begründeten Widerspruch des Herrn R.A. Wittenbreder, Im Kattenbusch 2, zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

b) Der aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 10/3 - Blockstraße (jetzt: Im Kattenbusch) -, Stadtbezirk Wanne, rechts­verbindlich seit dem 21.06. 1986, wird mit den Be­gründungen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137), in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 14.07.1997 (GV NW S. 666) in der zu­letzt geltenden Fassung, als Satzung aufgehoben.

 

Der aufzuhebende Bebauungsplan umfasst den Bereich beidseitig der Straße "Im Kattenbusch" und ist im Über­sichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

8.         Projekt "Städteregion Ruhr 2030". Zwischenbericht

- Vorlage Nr. 2002.621 -

                                                            

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Zwi­schenbericht zum Projekt "Städteregion Ruhr 2030" zustimmend zur Kenntnis.

 

 

9.         Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 192 -Betriebsgelän­de der GEA-Luftkühler GmbH an der Dorstener Straße-, Stadt­bezirk Eickel

- Vorlage Nr. 2002.581 -

                                                            

 

Herr Terhoeven weist darauf hin, dass bei Überprüfung der Sat­zungsabgrenzung festgestellt worden ist, dass einige sehr kleine Flurstücke (Straßenparzellen) nicht oder nur teilweise in den Geltungsbereich der Veränderungssperre aufgenommen wer­den dürfen. Die Anlage (der Satzungstext) wird entsprechend korrigiert und auch in korrigierter Form der Niederschrift beigefügt. In der Karte ändert sich die eingezeichnete Abgren­zung nicht, nur die Kennzeichnung (Umkreisung) der betroffe­nen Flurstücke.

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Sat­zung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Auf­stellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 192 -Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH an der Dorstener Straße-, Stadtbezirk Eickel

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

10.         Kanalerneuerung Rheinische Straße/Kurze Straße

- Vorlage Nr. 2002.227 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Eickel, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt, die Kanäle in der "Rheinische Straße", der "Kurze Straße" und die Verbindung zum Pumpwerk zu erneuern.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

11.         Kanalsanierung Eupener Straße/Max-Wiethoff-Straße

- Vorlage Nr. 2002.569 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Sodingen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Sodingen beschließt, die Abwasserkanäle in der Eupener Straße und in der Max-

     Wiethoff-Straße zu sanieren.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

12.         Kanalerneuerung Burgstraße von Edmund-Weber-Straße bis Jäger­straße

- Vorlage Nr. 2002.580 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Eickel, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt, den Kanal in der Burgstraße von Edmund-Weber-Straße bis Jägerstraße zu er­neuern.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

Hinweis der Schriftführung:

 

Auf Bitten des Ausschusses sagt die Verwaltung zu, eine Simulation bezüglich der Kanalerneuerung im Umfeld Düngelstraße in einer Aus­schussitzung vorzustellen.

 

Herr Terhoeven informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass am Samstag dem 14.09.2002 der neue Abwasserkanal im Bereich der Klein­gartenanlage Wanne-Süd zu Besichtigungszwecken begehbar sein wird.

Nach dessen Inbetriebnahme ist der Dorneburger Bach nur noch ein Regen- bzw. Flusswassersammler.

 

 

13.         Entwicklungsziel für das Lohofer Feld

- Vorlage Nr. 2002.623 -

                                                            

 

Frau Schulte von der Grüne-Fraktion wird von Herrn Lehmann von der SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass es sich bei ih­rem Antrag um ein Fragment des SPD-Antrages an die Bezirksver­tretung Eickel handelt.

Frau Schulte zieht den schriftlichen Antrag der Grüne-Frak­tion zurück.

 

 

 


 

14.       Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

                                                            

 

14.1 Platz vor Ort

Herr Terhoeven teilt mit, dass das Land keine Stellplätze mehr fördert. Insofern kann die vom Ausschuss und der Be­zirksvertretung Sodingen beschlossene Planung aufgrund aus­bleibender Zuwendungen nicht realisiert werden.

In der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen soll das Gesamtprojekt der HGW vorgestellt werden. Dem Ausschuss wird es ebenfalls in der nächsten Sitzung vorgestellt.

 

 

14.2      Kolonie Königsgrube

Nachdem die Ausschreibung für die Sanierung der Kanäle und den Ausbau der Straßen erfolgt ist, findet der Submissions­termin statt. Danach wird es bis zum Baubeginn noch weitere 4 Wochen dauern.

Als nächstes wird die Erneuerung der Straßen und Kanäle in der Kolonie Hannover folgen.

 

 

14.3     Bezüglich der Optimierung des Fahrgastangebotes in den Früh- und Spätstunden auf den Buslinien 340, 384, 385 und 390 verweist Herr Terhoeven auf eine detaillierte Mittei­lung des Tiefbauamtes, die dem Sitzungsprotokoll beigefügt wird.

 

 

14.4 Beim Wettbewerb "Stadt macht Platz - NRW braucht Plätze" hat die Stadt Herne mit dem Projekt "City Center Platz" lt. Herrn Terhoeven einen guten Platz im Mittelfeld belegt.

 

 

14.5 Herr Terhoeven teilt mit, dass eine Erneuerung der Markie­rung des Radfahrstreifens an der Castroper Straße zwischen Horsthauser Straße und Kirchstraße erfolgt. Diese Maßnahme wurde mit dem ADFC abgestimmt.

 

 

14.6 Die Machbarkeitsstudie zum Neubau eines Oberlaufes des Schmiedesbaches wird der Verwaltung im Oktober vorgelegt.

Die ersten Kostenschätzungen werden dann vorliegen. Ergeb­nisse werden voraussichtlich noch in 2002 dem Ausschuss vor­gestellt.

 

 

14.7 Die Verwaltung beabsichtigt die ersatzlose Entfernung von zwei Ahorn-Bäumen im Bereich Vinckestraße/Bahnhofstraße. Ei­ne Begründung des Tiefbauamtes wird dem Sitzungsprotokoll beigefügt.

 

 

14.8 Herr Terhoeven teilt mit, dass für das "cafe del sol" eine Teilbaugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt wurde. Mit der Baumaßnahme wur­de bereits begonnen.

 

14.9 Bei dem Kinderverkehrsübungsplatz auf der vorhandenen her­gerichteten Fläche der Fa. Decathlon handelt es sich lt. Herrn Terhoeven um eine einfache Anlage, die ohne bauliche Veränderung des Geländes mit zeitlicher Begrenzung einge­richtet wird.

 

14.10  Für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes Herne      ist die Planung fertig gestellt. Sie soll im November in der Bezirksvertretung Herne-Mitte und im Ausschuss für Pla­nung und Stadtentwicklung beraten werden. Auf Wunsch kann sie vorab den Fraktionen vorgestellt werden. Für die gesam­te Maßnahme sind bereits Fördermittel bewilligt worden.

 

 

14.11  Herr Terhoeven unterrichtet den Ausschuss darüber, dass für      den Aldi-Markt Cranger Straße/Bismarckstraße ein vor­läufiger Baustopp vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ver­fügt wurde. Es wurde begründet, dass der SB-Markt nicht nur auf die gebietsbezogene Versorgung, sondern auch auf eine gebietsübergreifende Versorgung ausgerichtet sei. Daraufhin hat der Antragsteller einen neuen Antrag gestellt, bei dem das Stellplatzangebot auf 22 Stellplätze verringert wurde. Die Bautätigkeiten konnten nach Genehmigung der reduzierten Anlage wieder aufgenommen werden.

 

 

15.       Anfragen der Ausschussmitglieder

                                                            

 

15.1       Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.08.2002 betr. Wohnbauvorhaben Grenzweg (ehemalige Herdfabrik)

 

Wir bitten um einen Bericht der Verwaltung in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses, der beinhalten sollte:

 

1. die vorgesehene Gesamtkonzeption unter Beachtung wohl der Tatsache, dass es sich mindestens um zwei Grundstücks­eigentümer handelt und das Vorhaben in mehreren Bauab­schnitten realisiert werden soll,

 

2. den derzeitigen Stand der Maßnahme und etwaige Schwierig­keiten,

 

3. wann voraussichtlich mit den Bauarbeiten begonnen wird.

 

Antwort:

 

Herr Dr. Steiner antwortet für die Verwaltung dahingehend, dass weitergedacht werden muss und es um eine öffentliche Er­schließung für einen Gesamtbereich geht, der außer dem Grenz­weg auch die Pfählerstraße und die Mulvanystraße betrifft so­wie den Postmeldeturm. Es muss ein Gesamtkonzept erarbeitet werden.

 

15.2   Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.08.2002 betr. Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Holsterhauser-/Bielefelder-/Dorneburger- und Königstraße

 

1.    Teilt die Verwaltung unsere Auffassung, dass der oben ge­nannte Kreuzungsbereich für einen Kreisverkehr bestens ge­eignet ist?

 

Antwort:

 

Die Verwaltung hat den möglichen Kreuzungsumbau zu einem Kreisverkehrsplatz bereits im Rahmen der Wohnumfeldmaßnahme Eickel zum Umbau der Königstraße sowie als mögliche Variante zu der erforderlichen Lichtzeichenanlagenerneuerung - förder­fähig im Rahmen der Busbeschleunigung an Lichtzeichenanlagen - geprüft.

 

Die Vorplanung zum Kreisverkehr wurde bereits im Rahmen der allgemeinen Diskussion zum Thema "Kreisverkehre" in der SPD- und CDU-Fraktion Herne-Mitte diskutiert.

 

Bezogen auf den o.a. Kreuzungsbereich bestehen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit eines Kreisverkehrsplatzes mit der vor­handenen IV-Belastung von ca. 18.000 Kfz-Zufahrten pro 24 Stunden, keine Bedenken gegen einen Umbau.

 

Wegen Aussichtslosigkeit der Finanzierung, Zuschüsse und Ei­genleistung, wurde die Maßnahmeplanung zunächst zurück­gestellt.

 

Der Zuwendungsgeber macht eine Förderung von der Begründung abhängig, ob die Maßnahme "unbedingt" für die Beseitigung ei­nes Unfallschwerpunktes, für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und der ÖPNV-Beschleunigung sowie einer sicheren Radverkehrsführung erforderlich ist.

 

Problematisch scheint der Umbau außerdem in Hinsicht des ÖPNV und des Fußgängeraufkommens zu sein. Die ÖPNV-Haltestelle "Dorneburger Straße" wird von ca. 700 Einsteigern täglich fre­quentiert. Ein vermehrtes Fußgängeraufkommen ist auch in Hin­sicht der nahe gelegenen Sonderschule für Lernbehinderte zu verzeichnen. Den Fußgänger stehen zurzeit lichtzeichenge­regelte Fußgängerüberwege als Querungshilfe zur Verfügung, so dass Konfliktpunkte beim Überqueren der Fahrbahnen im Kreu­zungsbereich im Wesentlichen ausgeschlossen sind.

 

Ein Kreisverkehrsplatz an dieser Stelle würde sich im Wesent­lichen positiv auf das städtebauliche Umfeld sowie auf eine Verbesserung im Verkehrsfluss auswirken und damit einer Re­duzierung der Lärm und Abgase beitragen.

 

2. Wie hoch wären annäherungsweise die Kosten für einen Umbau einzuschätzen?

 

Antwort:

 

Nach den Vorplanungen der Verwaltung würde ein entsprechender Umbau der Kreuzung voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 1,04 Mio. Euro verursachen. Wie bereits unter Punkt 1 er­wähnt, wird eine Finanzierungsmöglichkeit durch Förderung un­ter Berücksichtigung des Eigenanteils der Stadt Herne zurzeit nicht gesehen.

 

 

Antwort:

 

3. In welcher Höhe würden nach Umbau bisher anfallende Unter­haltungskosten eingespart?

 

Antwort:

 

Unterhaltungskosten könnten durch den Abbau der Lichtzeichen­anlage im Bereich der Wartung und Stromverbrauchskosten in Hö­he von ca. 7.500,-- Euro pro Jahr eingespart werden.

 

 

4.    Könnte mit Landesmitteln - ggf. aus welchen Programmen - gerechnet werden?

 

Antwort:

 

Ein Förderprogramm bezüglich des Umbaus von Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen zu Kreisverkehrsplätzen ist im GVFG (Ge­meindeverkehrsfinanzierungsgesetz) nicht vorgesehen. Förderzu­gang besteht im Bereich des Um- und Neubaus von klassifizier­ten Straßen mit der unter Punkt 1 im 5. Abs. beschriebenen Maßgabe.

 

 

5.    Plant die Verwaltung ihrerseits, den bürgerschaftlichen Gremien in absehbarer Zeit Kreuzungen an markanten Stellen zum Umbau vorzuschlagen?

 

Antwort:

 

Die Verwaltung plant im Zusammenhang mit der Umbaumaßnahme des zentralen Omnibusbahnhofs Herne-Mitte sowie der K17 (Bahn­hofsvorplatz) zwischen Westring und Bahnhofstraße/Funken- bergstraße den Umbau der Kreuzung Bahnhofstraße/Funkenberg- straße als Kreisverkehrsplatz. Die Maßnahme ist Bestandteil der bereits bewilligten Zuschussmaßnahme und soll ab 2002/2003 begonnen werden. Die Maßnahme wird den bürgerschaft­lichen Gremien im November 2002 zur Beratung vorgelegt.

 

Ein weiterer Kreisverkehrsplatz wird im Zuge des Westring im Kreuzungsbereich Forellstraße/Rottstraße geprüft. Die Maß­nahmeprüfung erfolgt im Zusammenhang mit der geplanten Radweg­maßnahme im Zuge der Forellstraße/Rottstraße, für die bereits ein Zuwendungsantrag gestellt ist. Bezüglich der Förderfähig­keit eines möglichen Kreisverkehrsplatzes sind noch Gespräche mit Bezirksregierung erforderlich. Die Konzeption des Kreis­verkehrsplatzes wurde im Rahmen einer Diplomarbeit an der FH-Bochum erstellt.

 

Ein weiterer Kreisverkehrsplatz ist im Zuge der Maßnahme zur Beschleunigung der Straßenbahnlinie 306 im Kreuzungsbereich Eickeler Straße/Riemker Straße/Hordeler Straße vorgesehen. Für die Maßnahme wurde ein Planfeststellungsverfahren durch­geführt.

 

Herr Hussing bittet für die CDU-Fraktion darum, das Thema Kreisverkehr noch in diesem Jahr auf die Tagesordnung zu brin­gen.

Herr Becker vom Tiefbauamt verspricht, dann zwei Alternativen vorzustellen.

 

 

 

15.3   Mündliche Anfragen der Ausschussmitglieder

 

Frau Schulte fragt für die Grünen nach der Bearbeitungsdauer, da von den Hellweg Liegenschaften die Ausschreibung für die Siedlung Königsgrube vor den Sommerferien angedacht war.

 

Herr Becker antwortet, dass die Ausschreibungsunterlagen we­gen Nachforderungen der Verwaltung noch bearbeitet werden mussten. Diese Bearbeitung soll spätestens am 16. Oktober 2002 vorliegen.