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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung am 11.06.2002 im kleinen Sitzungssaal (Raum 214) des Rathauses
Herne
Sitzungsdauer: 16.00 - 17.45 Uhr
Vorsitz: Frau Pabst
Schriftführung: Frau Decker
Anwesend sind
die Stadtverordneten:
Frau Fischer
Herr Hansmann
Herr Herfet
Herr Hussing
Frau Koschin
Herr Lehmann
Frau Lukas für
Frau Wasmuth
Frau Pabst
Herr Rocks
Herr Roosen
Herr Scharmacher für
Herrn Geiger
Frau Schulte
Herr Schulz für
Herrn Janetzki
Herr Schwanengel
als Gast:
Herr Kondring
der Sachkundige
Bürger mit Stimmrecht:
Herr Miekus
der Sachkundige
Einwohner ohne Stimmrecht:
Herr Basan
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von der Verwaltung:
Herr Stadtrat Terhoeven -
Dezernat V -
Herr Krowicki -
Stadtamt 39 - zu TOP 1 bis 16.20 Uhr
Herr Dr. Steiner -
Stadtamt 61 -
Herr Dr. Schmidt -
Stadtamt 66 -
Frau Decker -
Büro Dez. V -
Nicht anwesend ist:
Herr Syberg (SE)
Die
Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten
Zugang der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Vor
Eintritt in die Tagesordnung teilt sie mit, dass die Verwaltung gemäß § 12 der
Geschäftsordnung beantragt, die Tagesordnung des öffentlichen Teils um
die Vorlage
2002.284 - Kanalerneuerung
und Straßeninstandsetzung Germanenstraße zwischen der Kaiserstraße und dem
Westring
zu erweitern.
Die Erweiterung
wird einstimmig beschlossen.
Somit ergibt sich
folgende geänderte
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Förderprogramm
Lokale Agenda 21
2. Empfehlung
des Ausschusses für Bürgereingaben bezüglich einer Sperrung der Gerther Straße
für den Schwerlastverkehr
3. Erlass einer Satzung
über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages nach § 51
Abs. 5 BauO NRW (Ablösung der Verpflichtung zur Erstellung von Stellplätzen
durch Zahlung eines Geldbetrages) in der Stadt Herne
4. Rücknahme des
Beschlusses zur Nichtanwendung des Bebauungsplanes Nr. 37 -
Castroper-/verlängerte Baarestraße (heute Von-Bodelschwingh-Straße) -
5. Beschluss zur
Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 - Stettiner Weg - Stadtbezirk Herne-Mitte
6. Beschluss zur
Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 - Kirchstraße/Castroper
Straße/Vellwigstraße - Stadtbezirk Sodingen
7. Beschluss zur
Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 33 - Koks-, Hoheneick-, Brunnenstraße -
Stadtbezirk Herne-Mitte
8. Planungsrechtliche
Genehmigung von Grundstücksteilungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181 - Kanalbereich
Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne
9. Rechtsnachfolge gemäß §
15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser
Fritz -, Stadtbezirk Wanne
10. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 201 - Siedlung Im Emscherbruch -, Stadtbezirk Wanne
11. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 202 - Siedlung Im Dannekamp -, Stadtbezirk Wanne
12. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 203 - Siedlung beidseitig der Rolandstraße bzw.
Tiefenbruchstraße -, Stadtbezirk Eickel
13. Straßeninstandsetzungsarbeiten
im Stadtbezirk Herne-Mitte:
1)
Herforder Straße, 2) Jobststraße
14. Straßeninstandsetzungsarbeiten
im Stadtbezirk Eickel
Im Sportpark
15. Kanalerneuerung
Rolandstraße
16. Kanalerneuerung
und Straßeninstandsetzung Germanenstraße zwischen der Kaiserstraße und dem
Westring
17. Kosten-
und Leistungsbericht 2001 des Tiefbauamtes - Abteilung Stadtentwässerung - der
Stadt Herne
18. Mitteilungen der
Vorsitzenden und der Verwaltung
19. Anfragen der
Ausschussmitglieder
Nichtöffentlicher
Teil
1. Rechtsnachfolge gemäß §
15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser
Fritz -, Stadtbezirk Wanne
(Soweit Bedarf
besteht, auf Regelungen des Kaufvertrages einzugehen)
2. Genehmigung
eines Dringlichkeitsbeschlusses, Beauftragung des Umbaus der Bahnhofstraße - 5.
Bauabschnitt
3. Mitteilungen der
Vorsitzenden und der Verwaltung
4. Anfragen der Ausschussmitglieder
Öffentlicher Teil:
1. Förderprogramm
Lokale Agenda 21
-
Vorlage Nr. 2002.392 -
Herr
Hussing von der CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um textliche Überarbeitung
des Förderprogramms mindestens bis zur Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses. Außerdem handle es sich bei der Beispielrechnung 2 um eine
Eigenleistung von 50 statt 130 Stunden.
Anmerkung der Schriftführung:
Die
Änderungen sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt das beiliegende Förderprogramm für die Gewährung von
Zuwendungen im Rahmen der Lokalen Agenda 21
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
2. Empfehlung
des Ausschusses für Bürgereingaben bezüglich einer Sperrung der Gerther Straße
für den Schwerlastverkehr
-
Vorlage Nr. 2002.373 -
Herr
Krowicki vom Straßenverkehrsamt schlägt vor, das zulässige Gesamtgewicht der
Fahrzeuge von 3,5 t auf 7,5 t zu erhöhen, da sonst z. B. Möbellieferungen in
das Gebiet nicht möglich wären.
Die
Ausschussmitglieder stimmen einer Änderung zu.
Anmerkung der Schriftführung:
Eine
Verkehrszählungsgegenüberstellung des Tiefbauamtes ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung mit der
Prüfung folgender Vorschläge:
- Sperrung
der Gerther Straße von der Stadtgrenze bis zur Mont-Cenis-Straße für Fahrzeuge
über 7,5t, ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr
- Kontaktaufnahme
mit den betroffenen Nachbarstädten, um dort Vorwegweiser aufzustellen
- Anlage von
Fuß- und Radwegen entlang der Gerther Straße
Abstimmungsergebnis: geänderter
Beschluss
einstimmig
dafür: 15
3. Erlass
einer Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des
Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRW (Ablösung der Verpflichtung zur
Erstellung von Stellplätzen durch Zahlung eines Geldbetrages) in der Stadt
Herne
-
Vorlage Nr. 2002.293 -
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt billigt
a) die
Bedarfsberechnung zu § 3 Abs. 1 der Satzung über die Festlegung der
Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der BauO
NRW in der Stadt Herne
und
beschließt
b) die Satzung
über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages nach § 51
Abs. 5 der BauO NRW in der Stadt Herne.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
4. Rücknahme
des Beschlusses zur Nichtanwendung des Bebauungsplanes Nr. 37 -
Castroper-/verlängerte Baarestraße (heute Von-Bodelschwingh-Straße) -
-
Vorlage Nr. 2002.141 -
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
In
einem Verwaltungsstreitverfahren 1978 war das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
von der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 37 wegen des Nichtentwickelns
aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ausgegangen.Der FNP ist seit Jahren wirksam.
Die
Unwirksamkeitsursache
ist damit behoben.
Der damalige Nichtanwendungsbeschluss ist daher
obsolet und wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
5. Beschluss
zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 - Stettiner Weg - Stadtbezirk
Herne-Mitte
-
Vorlage Nr. 2002.268 -
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche
Unterrichtung der Bürger zur beabsichtigten Aufhebung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 2 - Stettiner Weg - gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung
vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137).
Der
Bebauungsplan wird begrenzt durch die Strehlener Straße, die Bochumer Straße,
die Südstraße und die Riemker Straße. Der Geltungsbereich ist zudem im
Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
6. Beschluss
zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 - Kirchstraße/Castroper
Straße/Vellwigstraße - Stadtbezirk Sodingen
-
Vorlage Nr. 2002.279 -
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Unterrichtung
der Bürger zur beabsichtigten Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 9 - Kirchstraße/ Castroper Straße/Vellwigstraße - gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137).
Der
Bebauungsplan wird begrenzt durch die Vellwigstraße, die Castroper Straße und
die Kirchstraße. Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
7. Beschluss
zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 33 - Koks-, Hoheneick-, Brunnenstraße
- Stadtbezirk Herne-Mitte
-
Vorlage Nr. 2002.300 -
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche
Unterrichtung der Bürger zur beabsichtigten Aufhebung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr.33 - Koks-, Hoheneick- und Brunnenstraße -gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.97 (BGBl. I S. 2141)
und der Berichtigung vom 16.01.98 (BGBl. I S. 137).
Der
Bebauungsplan wird begrenzt durch die Koksstraße, die Hoheneickstraße und die
Brunnenstraße. Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
8. Planungsrechtliche
Genehmigung von Grundstücksteilungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181 -
Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne
-
Vorlage Nr. 2002.343 -
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die
planungsrechtliche Genehmigung von Grundstücksteilungen im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 181
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
9. Rechtsnachfolge
gemäß § 15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 -
Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne
-
Vorlage Nr. 2002.377 -
Herr
Hussing fragt für die CDU-Fraktion bezüglich des Erschließungsvertrages nach
der Höhe der Bürgschaft für das Erschließungsvertragsgebiet I.
Anmerkung der Schriftführung:
Lt.
dem Tiefbauamt beträgt die Bürgschaftssumme für das Erschließungsvertragsgebiet
I aufgrund der geschätzten Herstellungskosten 1.536.000,-- Euro.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt stimmt der Rechtsnachfolge von der Montan Grundstücksgesellschaft
mbH (MGG) auf den Bauträger Nedbouw zu.
Voraussetzung
ist jedoch, dass der Käufer Nedbouw vorab mögliche Auflagen oder Hinweise der
Bezirksregierung im Rahmen der Kanalnetzanzeigevom 28.03. bzw. 26.04.2002 gemäß
§ 58 Abs. 1 Landeswassergesetz anerkannt und deren schriftliche Umsetzung
garantiert.
Mit
der schriftlichen Entpflichtung der MGG als bisherige Vertragspartnerin durch
die Stadt wird die Zustimmung zur Rechtsnachfolgeregelung wirksam.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
10. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 201 - Siedlung Im Emscherbruch -, Stadtbezirk Wanne
-
Vorlage Nr. 2002.366 -
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 201 - Siedlung Im Emscherbruch
- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom
16.02.1998 (BGBl. I S. 137).
Der
Bebauungsplan wird begrenzt durch die Emscher im Norden, die Sternstraße im
Osten, die Dorstener Straße im Süden und die Wiedehopfstraße im Westen.
Der
Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.
2. Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung und Anhörung
der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
11. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 202 - Siedlung Im Dannekamp -, Stadtbezirk Wanne
-
Vorlage Nr. 2002.371 -
Beschluss:
1. Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 202
- Siedlung Im Dannekamp - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der
Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137).
Der
Bebauungsplan wird begrenzt durch die Emscher im Norden, die Kleingartenanlage
im Osten, die Resser Straße im Süden und die Flurstücksgrenze hinter den
Häusern Im Dannekamp im Westen.
Der
Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.
2. Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung und Anhörung
der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
12. Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 203 - Siedlung beidseitig der Rolandstraße bzw.
Tiefenbruchstraße -, Stadtbezirk Eickel
-
Vorlage Nr. 2002.376 -
Beschluss:
1. Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 203
- Siedlung beidseitig der Roland- bzw. Tiefenbruchstraße gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S.
137).
Der
Bebauungsplan wird begrenzt durch Eisenbahnlinien im Norden und Osten, die
Tiefenbruchstraße und Humboldstraße im Süden und die Edmund-Weber-Straße im
Westen.
Der
Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.
2. Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung und Anhörung
der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
13. Straßeninstandsetzungsarbeiten
im Stadtbezirk Herne-Mitte:
1) Herforder Straße, 2)
Jobststraße
-
Vorlage Nr. 2002.391 -
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung
Herne-Mitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung und
Freigabe des Haushaltes 2002
1) Die Straßendecke in der
Herforder Straße zwischen
Rottbruchstraße und
Bielefelder Straße auf der
gesamten Breite im
Rahmen des Prioritätenkataloges,
der am 07. März 2002
beschlossen wurde, mit einer
Asphaltbetondecke 100
kg/qm zu überziehen.
2) Die Straßendecke der
Jobststraße zwischen Bahnhof-
straße und Bertastraße
auf der gesamten Breite im
Rahmen des
Prioritätenkataloges, der am 07. März
2002 beschlossen wurde,
mit einer bituminösen
Feinschicht ca. 22
kg/qm im Kalteinbau zu überziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
14. Straßeninstandsetzungsarbeiten
im Stadtbezirk Eickel
Im Sportpark
-
Vorlage Nr. 2002.402 -
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung
Eickel, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Bezirksvertretung Eickel beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung und
Freigabe des Haushaltes 2002:
Die Straßendecke in der
Straße Im Sportpark zwischen
Langekampstraße und
Sackgasse auf der gesamten Breite
im Rahmen des
Prioritätenkataloges, der am 28. Februar
2002 beschlossen wurde,
mit einer Asphaltbetondecke
100 kg/qm zu
überziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
15. Kanalerneuerung
Rolandstraße
-
Vorlage Nr. 2002.173 -
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung
Eickel, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Bezirksvertretung Eickel beschließt, den Kanal in der Rolandstraße, zwischen
Görresstraße und Rolandstraße Haus-Nr. 22, zu erneuern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
16. Kanalerneuerung
und Straßeninstandsetzung Germanenstraße zwischen der Kaiserstraße und dem
Westring
-
Vorlage Nr. 2002.284 -
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung
Herne-Mitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt:
1. Den Kanal in der Germanenstraße zwischen der
Kaiserstraße und dem
Westring zu erneuern.
2. Im
Anschluss die Straßendecke auf der gesamten Breite zwischen der Kaiserstraße
und dem Westring im Rahmen des Prioritätenkataloges des Jahres 2002 in Herne-Mitte, der am 07. März 2002 vom Bezirk
Herne-Mitte beschlossen wurde, durch Aufbringen einer Asphaltbetondecke (Einbau ca. 100 kg/qm - ca. 4
cm dick) zu erneuern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 15
17. Kosten-
und Leistungsbericht 2001 des Tiefbauamtes - Abteilung Stadtentwässerung - der
Stadt Herne
-
Vorlage Nr. 2002.281 -
Herr
Hussing sieht einen Klärungsbedarf bezüglich der Rücklagen.
Anmerkung der Schriftführung:
Stand
der Rücklage 31.12.2001 243.100,00
Euro
Zuführung
zur Rücklage in 2001 +122.000,00
Euro
Entnahme
aus der Rücklage in 2001 -153.400,00
Euro
Stand
der Rücklage 31.12.2001 211.700,00
Euro
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat den Kosten- und
Leistungsbericht in seiner Sitzung am 11. Juni 2002 über die
Jahresergebnisse 2001 des Tiefbauamtes - Abteilung Stadtentwässerung - zur
Kenntnis genommen.
18. Mitteilungen der Vorsitzenden und
der Verwaltung
18.1 Die
Ausschussvorsitzende Frau Pabst teilt Folgendes mit:
18.1.1 WUF
Horsthausen
Im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 07. Mai
2002 sind die Fraktionen übereingekommen, sich über die Anzahl der
wegfallenden Parkplätze kurzfristig vor der Sommerpause noch einmal zu
verständigen. Wie bereits schriftlich angekündigt, soll am Mittwoch, den
12.06.2002, 11.00 Uhr, eine Begehung mit der Vorsitzenden des Ausschusses für
Planung und Stadtentwicklung, den Fraktionssprechern im Ausschuss, der
Bezirksvorsteherin, den Fraktionsvorsitzenden der Bezirksvertretung Sodingen
sowie den Frauen Brieke (SPD) und Wand (CDU) von der WUF-Horsthausen-Projektlenkungsgruppe
stattfinden. Treffpunkt ist die Begegnungsstätte Horsthausen, Gneisenaustraße
6.
18.1.2 Zusätzliche
Sitzung des Ausschusses am 25.06.2002
Um
städtischerseits die Inanspruchnahme von Fördermitteln für die WUF-Maßnahmen
Horsthausen und Eickel, hier Einbau von Querungshilfen in der Königstraße,
nicht zu gefährden, soll noch vor den Ferien eine Beschlussfassung für beide
Maßnahmen erfolgen. Es besteht daher Bedarf für eine zusätzliche Sitzung des
Planungsausschusses. Als Termin ist der 25.06.2002, 16.00 Uhr, großer Sitzungssaal,
vorgesehen.
18.2 Herr
Stadtrat Terhoeven gibt für die Verwaltung folgende Mitteilungen weiter:
18.2.1 Die
BWR-Wohnungsbau GmbH zieht sich aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Projekt Überbauung der
P+R-Anlage Dammstraße/Vinckestraße zurück.
18.2.2 Die
Stadt Herne beteilt sich am Landeswettbewerb 2002 "Stadt macht Platz - NRW macht Plätze".
In
Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro M. Kaiser gab das Tiefbauamt im Mai 2002
den Wettbewerbsbeitrag
"Bahnhofstraße Herne - Ökologische Umplanung des City-Center-Platzes"
ab.
Bei
Anerkennung dieses Projektes besteht für die Stadt Herne die Möglichkeit
zusätzlich Fördermittel für die Platzumgestaltungsfinanzierung erhalten zu
können.
18.2.3 Die
Bogestra-Linie 368 erhält ab 16.06.2002 aufgrund ver- stärkter Kundennachfrage
folgendes zusätzliches Beförderungsangebot:
- letzte Abfahrt ab Herne
Wanne-Eickel Hbf:
montags
- samstags 23.37 Uhr (bisher 23.14 Uhr)
-
letzte Ankunft in Herne
Wanne-Eickel Hbf:
montags - samstags 23.36 Uhr
(bisher 23.12 Uhr)
sonntags
23.36 Uhr (bisher 23.12 Uhr)
18.2.4 An
die Ausschussmitglieder wurde zu Beginn der Sitzung die Broschüre "Bauen für Alle! -
BARRIEREfrei" verteilt, welche eine Checkliste mit Anregungen für
eine behindertengerechte Gestaltung verschiedener baulicher Bereiche enthält.
Sie wurde vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren NW, in dem auch die
Stadt Herne vertreten ist, erstellt.
18.2.5 Der Vertrag zur Übernahme der Straßen und
Kanäle in der Siedlung
Königsgrube ist unterschrieben. Weitere Zeitplanangaben lt. Herrn Becker:
-
zzt. Baugrunduntersuchungen
-
Prüfung und Einarbeitung von Änderungswünschen
- evtl. 1 Abstimmungstermin mit Hellweg-Liegenschaften,
den Ingenieurbüros, der NG Königsgrube und dem Tiefbauamt
-
Submission Ende September 2002
-
Baubeginn Ende Oktober 2002.
18.2.6 Herr
Becker erläutert anhand von Folien den Sachstand be züglich eine Fahrbahnteilers auf der Pöppinghauser
Straße in Höhe der Straßeneinmündung Kreftenscheerstraße/Werftstraße.
Anmerkung der Schriftführung:
Ein
ausführlicher Sachstandsbericht ist der Niederschrift beigefügt.
Auf Vorschlag von Frau Pabst stimmen die
Ausschussmitglieder zu, die mündlichen vor die schriftlichen Anfragen zu
stellen.
19. Anfragen der Ausschussmitglieder
19.1 Mündliche Anfragen der
Ausschussmitglieder
19.1.1 Zusatzfragen zur
Verwaltungsmitteilung bezüglich eines Fahr- bahnteilers
Pöppinghauser Straße (s.a. TOP 18.2.6) die von der Verwaltung beantwortet
werden.
von Herrn Schwanengel
Frage: Welche Abwägungen haben Sie getroffen?
Antwort: Sie ergaben sich aus dem Alleecharakter der Pöp pinghauser Straße.
Frage: Halten Sie als Verwaltung die Sicherheit der
Bür ger für weniger wichtig?
Antwort: Sie ist nicht untergeordnet, sondern gleich berechtigt.
von Herrn Hussing
Frage: Würde ein Kreisverkehr etwas bringen?
Antwort: Weder ein normaler noch ein Mini-Kreisverkehr wären räumlich gesehen von der Lage her
möglich. Es handelt sich hier um eine Fahrstrecke für den flüssigen Verkehr.
von Frau Schulte:
Frage: Wäre nicht die Einrichtung eines Zebrastreifen-
überweges möglich?
Antwort: Lt. Straßenverkehrsordnung ist die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der freien Strecke
nicht möglich.
von Frau Fischer:
Frage: Wie stark ist in diesem Bereich die Frequentie rung öffentlicher Verkehrsmittel?
Antwort: Bedienung im 15-Minutentakt - nach Herne 60
nach Castrop 4 Einstiege/pro Tag.
Unfallzahlen liegen
nicht vor.
Frau
Pabst bittet die Verwaltung, umfangreichere Mitteilungen der Verwaltung als
normalen Tagesordnungspunkt - Sachstandsbericht - mit der Möglichkeit zur
Diskussion, auf die Tagesordnung zu setzen.
19.1.2 Frau Fischer fragt erneut nach dem derzeitigen
Sachstand be züglich der
Baugenehmigung für die geplanten Bauten der Ketteler Baugenossenschaft
an der Schulstraße.
Herr
Dr. Steiner erwidert, dass das Verfahren für den geänderten
Bebauungsplanbereich jetzt abgeschlossen wird.
Des
Weiteren erklärt Frau Fischer, dass der Prioritätenkatalog bezüglich der
Straßenbaumaßnahmen den hinteren Bereich der Vinckestraße nicht
beinhaltet. Sie fragt nach, ob die Vinckestraße noch mit aufgenommen werden
kann.
Herr
Becker bestätigt, dass die Vinckestraße nicht in der Prioritätenliste enthalten
ist. Die Bezirksvertretung hat jederzeit das Recht Änderungen (z. B.
Ergänzungen) vorzunehmen.
Kriterien
sind dabei: 1. Kanalerneuerungen erforderlich, 2. Oberflächenzerstörung, 3.
Verkehrsbelastung, 4. Tragfähigkeit.
19.1.3 Herr Rocks möchte wissen, was mit der kontaminierten
Erde auf dem
Hiberniagelände passiert.
Herr
Terhoeven erläutert, dass es sich hierbei um Eigentum der LEG handelt. Diese
hat zwar eine Förderzusage des Landes in ausreichender Höhe zur Fortführung
der Maßnahme erhalten, ihr fehlen aber die Eigenmittel, um die Fördergelder
abrufen zu können. Eine Lösung wird zurzeit gesucht. Die
Altlastensanierungsmaßnahmen müssen durchgeführt werden, sobald die
Finanzierungsprobleme mit Hilfe des Landes geklärt sind.
Herr
Hussing erkundigt sich nach dem Projekt Neue Mitte und verweist auf den
Kooperationsvertrag mit Sinn Leffers.
Herr
Terhoeven sagt, dass es das Projekt Neue Mitte nicht mehr gibt. Bei den
Beteiligten gibt es keinen Wunsch dieses zu aktivieren. Eine Neuaufteilung der
Grundstücke müsste, wenn nicht freiwillig, durch förmliche Umlegung erfolgen.
Infrage kommen dann überschaubarere Projekte mit weniger Beteiligten.
Herr
Hussing teilte mit, dass er am 12. Juni 2002 mit dem Kommunalpolitischen Verein
auf dem Gelände in Unser Fritz war, das der ehemaligen Schachtanlage
Unser Fritz 1/4 gegenüberliegt. Er fragt, ob es etwas Neues aus Landessicht
gibt.
Herr
Terhoeven entgegnete, dass die Eigentümerin sich erst um die Erschließung
kümmern muss. Außerdem ist das Planfeststellungsverfahren Taktgeber. Es gibt
Investitionsvorschläge bezüglich "Last mile"-Logistik.
Herr
Rocks erkundigt sich nach neuen Plänen für das Regenkampgelände.
Herr
Terhoeven entgegnet, dass er in Kürze mit neuen Vorschlägen rechnet.
19.2.1 Errichtung von "park and
ride"-Parkplätzen im Bereich Hauptbahnhof
Wanne-Eickel
Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.05.2002
Schon
bei der Vorstellung der Konzeption zur Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes und
seines näheren Umfeldes wurde von Seiten der Verwaltung zugesagt, für eben
solche Parkmöglichkeiten zu sorgen.
Bis
zum heutigen Tage hat sich in dieser Richtung jedoch noch nichts bewegt.
Die
CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 11. Juni 2002 die Frage von
der Verwaltung beantworten zu lassen:
Wann
ist damit zu rechnen, dass die zur Zeit chaotischen Zustände beim Parken im
Bereich des Hauptbahnhofes Wanne-Eickel in geregelte Bahnen gelenkt werden?
Herr
Terhoeven verweist auf die als Anlage der Niederschrift beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung und ergänzt, dass eine Maßnahme erst durchgeführt
werden kann, wenn Finanzierungsmöglichkeiten zu deren Realisierung vorhanden
sind.
Herr
Herfet schlägt für die CDU-Fraktion vor, dass die Verwaltung z. B. mit den
Nachbarstädten Gelsenkirchen und Recklinghausen sprechen sollte, ob nicht
bessere Parkmöglichkeiten an deren Bahnhöfen eingerichtet werden könnten. Wanne-Eickel
ist ein guter Umsteigepunkt, daher die vielen Fremdparker.
Hierzu
ergänzt Herr Schulz, dass es in Gelsenkirchen und Recklinghausen im
Bahnhofsbereich keine kostenfreien Parkmöglichkeiten gibt. Außerdem ließe der
Interregio Recklinghausen links liegen. Nächste Möglichkeit ist also nur Wanne-Eickel.
19.2.2 Ausgleichsmaßnahmen Flottmann-Gelände
Anfrage der Grüne Fraktion vom 01.06.2002
Der
vorliegende Entwurf des B-Planes 111 für das Flottmann-Gelände sieht erhebliche
Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Für den Ausgleich des 2 ha großen
Waldbestandes müssen 4,6 ha Wald neu angepflanzt werden. Da dies im Plangebiet
auf keinen Fall gehen wird, stellen wir die folgende Frage:
1. Auf welchen Flächen sollen die
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden?
Herr
Dr. Steiner antwortet darauf, dass dies im Laufe des Bebauungsplanverfahrens
geregelt wird und nach geeigneten Flächen im gesamten Stadtgebiet gesucht wird.
Frau
Schulte bemerkt, dass ihr kein Gebiet in Herne bewusst sei, wo es möglich wäre.
Herr
Dr. Steiner entgegnet, dass die Verwaltung sich schon Gedanken gemacht hat.
Es
müsse aber noch eine Abwägung erfolgen. Zu gegebener Zeit wird Herr Dr. Steiner
das Gremium vom Ergebnis unterrichten.