Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.06.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 11.06.2002 im kleinen Sitzungssaal (Raum 214) des Rathauses Her­ne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 17.45 Uhr

 

Vorsitz:     Frau Pabst

 

Schriftführung:     Frau Decker

 

 

Anwesend sind

 

die Stadtverordneten:

 

Frau Fischer

Herr Hansmann

Herr Herfet

Herr Hussing

Frau Koschin

Herr Lehmann

Frau Lukas          für Frau Wasmuth

Frau Pabst

Herr Rocks

Herr Roosen

Herr Scharmacher          für Herrn Geiger

Frau Schulte

Herr Schulz          für Herrn Janetzki

Herr Schwanengel

 

 

als Gast:

 

Herr Kondring

 

 

der Sachkundige Bürger mit Stimmrecht:

 

Herr Miekus

 

 

der Sachkundige Einwohner ohne Stimmrecht:

 

Herr Basan

  Der folgende Text enthält Stopcodes. Bitte Tasten Alt + N

    benutzen. (Dieser Text wird nicht gedruckt.)

 

von der Verwaltung:

 

Herr Stadtrat Terhoeven          - Dezernat V -

Herr Krowicki          - Stadtamt 39 - zu TOP 1 bis 16.20 Uhr

Herr Dr. Steiner          - Stadtamt 61 -

Herr Dr. Schmidt          - Stadtamt 66 -

Frau Decker          - Büro Dez. V -

 

Nicht anwesend ist:

 

Herr Syberg (SE)

 

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt sie mit, dass die Ver­waltung gemäß § 12 der Geschäftsordnung beantragt, die Tages­ordnung des öffentlichen Teils um die Vorlage

 

2002.284 - Kanalerneuerung und Straßeninstandsetzung Germanen­straße zwischen der Kaiserstraße und dem Westring

 

zu erweitern.

 

Die Erweiterung wird einstimmig beschlossen.

 

Somit ergibt sich folgende geänderte

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.     Förderprogramm Lokale Agenda 21

 

2.     Empfehlung des Ausschusses für Bürgereingaben bezüglich ei­ner Sperrung der Gerther Straße für den Schwerlastverkehr

 

3.     Erlass einer Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRW (Ab­lösung der Verpflichtung zur Erstellung von Stellplätzen durch Zahlung eines Geldbetrages) in der Stadt Herne

 

4.     Rücknahme des Beschlusses zur Nichtanwendung des Bebauungs­planes Nr. 37 - Castroper-/verlängerte Baarestraße (heute Von-Bodelschwingh-Straße) -

 

5.     Beschluss zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungs­planes Nr. 2 - Stettiner Weg - Stadtbezirk Herne-Mitte

 

6.     Beschluss zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungs­planes Nr. 9 - Kirchstraße/Castroper Straße/Vellwigstraße - Stadtbezirk Sodingen

 

7.     Beschluss zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungs­planes Nr. 33 - Koks-, Hoheneick-, Brunnenstraße - Stadt­bezirk Herne-Mitte

 

8.     Planungsrechtliche Genehmigung von Grundstücksteilungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne

 

9.     Rechtsnachfolge gemäß § 15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne

 

10.     Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 201 - Sied­lung Im Emscherbruch -, Stadtbezirk Wanne

 

11.     Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 202 - Sied­lung Im Dannekamp -, Stadtbezirk Wanne

 

12.     Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 203 - Sied­lung beidseitig der Rolandstraße bzw. Tiefenbruchstraße -, Stadtbezirk Eickel

 

13.     Straßeninstandsetzungsarbeiten im Stadtbezirk Herne-Mitte:

     1) Herforder Straße, 2) Jobststraße

 

14.     Straßeninstandsetzungsarbeiten im Stadtbezirk Eickel

     Im Sportpark

 

15.     Kanalerneuerung Rolandstraße

 

16.     Kanalerneuerung und Straßeninstandsetzung Germanenstraße zwischen der Kaiserstraße und dem Westring

 

17.     Kosten- und Leistungsbericht 2001 des Tiefbauamtes - Ab­teilung Stadtentwässerung - der Stadt Herne

 

18.     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

 

19.     Anfragen der Ausschussmitglieder

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

1.     Rechtsnachfolge gemäß § 15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne

(Soweit Bedarf besteht, auf Regelungen des Kaufvertrages einzugehen)

 

2.     Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses, Beauftragung des Umbaus der Bahnhofstraße - 5. Bauabschnitt

 

3.     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

 

4.     Anfragen der Ausschussmitglieder

 

Öffentlicher Teil:

 

 

1.       Förderprogramm Lokale Agenda 21

- Vorlage Nr. 2002.392 -

                                                            

 

Herr Hussing von der CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um textliche Überarbeitung des Förderprogramms mindestens bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Außerdem handle es sich bei der Beispielrechnung 2 um eine Eigenleistung von 50 statt 130 Stunden.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Die Änderungen sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt das beiliegende Förderprogramm für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Lokalen Agen­da 21

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

2.       Empfehlung des Ausschusses für Bürgereingaben bezüglich einer Sperrung der Gerther Straße für den Schwerlastverkehr

- Vorlage Nr. 2002.373 -

                                                            

 

Herr Krowicki vom Straßenverkehrsamt schlägt vor, das zuläs­sige Gesamtgewicht der Fahrzeuge von 3,5 t auf 7,5 t zu er­höhen, da sonst z. B. Möbellieferungen in das Gebiet nicht möglich wären.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen einer Änderung zu.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Eine Verkehrszählungsgegenüberstellung des Tiefbauamtes ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung folgender Vorschläge:

 

- Sperrung der Gerther Straße von der Stadtgrenze bis zur Mont-Cenis-Straße für Fahrzeuge über 7,5t, ausge­nommen landwirtschaftlicher Verkehr

 

- Kontaktaufnahme mit den betroffenen Nachbarstädten, um dort Vorwegweiser aufzustellen

 

- Anlage von Fuß- und Radwegen entlang der Gerther Stra­ße 

 

Abstimmungsergebnis:       geänderter Beschluss

       einstimmig

dafür:  15 

 

 

3.   Erlass einer Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRW (Ablösung der Verpflichtung zur Erstellung von Stellplätzen durch Zah­lung eines Geldbetrages) in der Stadt Herne

- Vorlage Nr. 2002.293 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt billigt

 

a) die Bedarfsberechnung zu § 3 Abs. 1 der Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Geld­betrages nach § 51 Abs. 5 der BauO NRW in der Stadt Herne

 

und beschließt

 

b) die Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der BauO NRW in der Stadt Herne.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

4.       Rücknahme des Beschlusses zur Nichtanwendung des Bebauungspla­nes Nr. 37 - Castroper-/verlängerte Baarestraße (heute Von-Bo­delschwingh-Straße) -

- Vorlage Nr. 2002.141 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

In einem Verwaltungsstreitverfahren 1978 war das Verwaltungs­gericht Gelsenkirchen von der Unwirksamkeit des Bebauungspla­nes Nr. 37 wegen des Nichtentwickelns aus dem Flächennutzungs­plan (FNP) ausgegangen.Der FNP ist seit Jahren wirksam. Die

Unwirksamkeitsursache ist damit behoben.

Der damalige Nichtanwendungsbeschluss ist daher obsolet und wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

5.       Beschluss zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungspla­nes Nr. 2 - Stettiner Weg - Stadtbezirk Herne-Mitte

- Vorlage Nr. 2002.268 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Unterrichtung der Bürger zur beabsichtigten Aufhe­bung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 - Stettiner Weg - gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Be­richtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137).

Der Bebauungsplan wird begrenzt durch die Strehlener Straße, die Bochumer Straße, die Südstraße und die Riemker Straße. Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

6.       Beschluss zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungspla­nes Nr. 9 - Kirchstraße/Castroper Straße/Vellwigstraße - Stadtbezirk Sodingen

- Vorlage Nr. 2002.279 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Unterrichtung der Bürger zur beabsichtigten Aufhe­bung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 - Kirchstraße/ Castroper Straße/Vellwigstraße - gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetz­buch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137).

 

Der Bebauungsplan wird begrenzt durch die Vellwigstraße, die Castroper Straße und die Kirchstraße. Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

7.     Beschluss zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur beabsichtigten Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungspla­nes Nr. 33 - Koks-, Hoheneick-, Brunnenstraße - Stadtbezirk Herne-Mitte

- Vorlage Nr. 2002.300 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Unterrichtung der Bürger zur beabsichtigten Aufhe­bung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.33 - Koks-, Hohe­neick- und Brunnenstraße -gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.97 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.98 (BGBl. I S. 137).

 

Der Bebauungsplan wird begrenzt durch die Koksstraße, die Ho­heneickstraße und die Brunnenstraße. Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

8.       Planungsrechtliche Genehmigung von Grundstücksteilungen im Be­reich des Bebauungsplanes Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz -, Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.343 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Sat­zung über die planungsrechtliche Genehmigung von Grundstücks­teilungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

9.       Rechtsnachfolge gemäß § 15 des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz -, Stadt­bezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.377 -

                                                            

 

Herr Hussing fragt für die CDU-Fraktion bezüglich des Er­schließungsvertrages nach der Höhe der Bürgschaft für das Er­schließungsvertragsgebiet I.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Lt. dem Tiefbauamt beträgt die Bürgschaftssumme für das Er­schließungsvertragsgebiet I aufgrund der geschätzten Her­stellungskosten 1.536.000,-- Euro.

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt stimmt der Rechtsnachfolge von der Montan Grundstücksgesellschaft mbH (MGG) auf den Bauträger Nedbouw zu.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Käufer Nedbouw vorab mög­liche Auflagen oder Hinweise der Bezirksregierung im Rahmen der Kanalnetzanzeigevom 28.03. bzw. 26.04.2002 gemäß § 58 Abs. 1 Landeswassergesetz anerkannt und deren schriftliche Um­setzung garantiert.

Mit der schriftlichen Entpflichtung der MGG als bisherige Ver­tragspartnerin durch die Stadt wird die Zustimmung zur Rechts­nachfolgeregelung wirksam.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

                                dafür: 15

 

 

10.       Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 201 - Sied­lung Im Emscherbruch -, Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.366 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Auf­stellung  des Bebauungsplanes Nr. 201 - Siedlung Im Em­scherbruch - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137).

Der Bebauungsplan wird begrenzt durch die Emscher im Norden, die Sternstraße im Osten, die Dorstener Straße im Süden und die Wiedehopfstraße im Westen.

Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan darge­stellt.

 

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung be­schließt  die öffentliche Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

11.       Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 202 - Sied­lung Im Dannekamp -, Stadtbezirk Wanne

- Vorlage Nr. 2002.371 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung emp­fiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Be­schluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Auf­stellung  des Bebauungsplanes Nr. 202 - Siedlung Im Dannekamp - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137).

Der Bebauungsplan wird begrenzt durch die Emscher im Norden, die Kleingartenanlage im Osten, die Resser Straße im Süden und die Flurstücksgrenze hinter den Häusern Im Dannekamp im Westen.

Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan darge­stellt.

 

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung be­schließt  die öffentliche Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

12.       Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 203 - Sied­lung beidseitig der Rolandstraße bzw. Tiefenbruchstraße -, Stadtbezirk Eickel

- Vorlage Nr. 2002.376 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung emp­fiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Be­schluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Auf­stellung  des Bebauungsplanes Nr. 203 - Siedlung beid­seitig der Roland- bzw. Tiefenbruchstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137).

Der Bebauungsplan wird begrenzt durch Eisenbahnlinien im Norden und Osten, die Tiefenbruchstraße und Humbold­straße im Süden und die Edmund-Weber-Straße im Westen.

Der Geltungsbereich ist zudem im Übersichtsplan darge­stellt.

 

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung be­schließt  die öffentliche Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

13.         Straßeninstandsetzungsarbeiten im Stadtbezirk Herne-Mitte:

     1) Herforder Straße, 2) Jobststraße

- Vorlage Nr. 2002.391 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Herne-Mitte, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung und Freigabe des Haushaltes 2002

 

     1)     Die Straßendecke in der Herforder Straße zwischen

          Rottbruchstraße und Bielefelder Straße auf der

          gesamten Breite im Rahmen des Prioritätenkataloges,

          der am 07. März 2002 beschlossen wurde, mit einer

          Asphaltbetondecke 100 kg/qm zu überziehen.

 

     2)     Die Straßendecke der Jobststraße zwischen Bahnhof-

          straße und Bertastraße auf der gesamten Breite im

          Rahmen des Prioritätenkataloges, der am 07. März

          2002 beschlossen wurde, mit einer bituminösen

          Feinschicht ca. 22 kg/qm im Kalteinbau zu überziehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

14.         Straßeninstandsetzungsarbeiten im Stadtbezirk Eickel

     Im Sportpark

- Vorlage Nr. 2002.402 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Eickel, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt, vorbehaltlich der Ge­nehmigung und Freigabe des Haushaltes 2002:

 

          Die Straßendecke in der Straße Im Sportpark zwischen

          Langekampstraße und Sackgasse auf der gesamten Breite

          im Rahmen des Prioritätenkataloges, der am 28. Februar

          2002 beschlossen wurde, mit einer Asphaltbetondecke

          100 kg/qm zu überziehen.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

15.         Kanalerneuerung Rolandstraße

- Vorlage Nr. 2002.173 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Eickel, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt, den Kanal in der Ro­landstraße, zwischen Görresstraße und Rolandstraße Haus-Nr. 22, zu erneuern.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

16.         Kanalerneuerung und Straßeninstandsetzung Germanenstraße zwi­schen der Kaiserstraße und dem Westring

- Vorlage Nr. 2002.284 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Herne-Mitte, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt:

 

     1. Den Kanal in der Germanenstraße zwischen der Kaiserstraße     und dem Westring zu erneuern.

 

2. Im Anschluss die Straßendecke auf der gesamten Breite zwi­schen der Kaiserstraße und dem Westring im Rahmen des Pri­oritätenkataloges des Jahres 2002    in    Herne-Mitte, der am 07. März 2002 vom Bezirk Herne-Mitte beschlossen wurde, durch Aufbringen einer Asphaltbetondecke    (Einbau ca. 100 kg/qm - ca. 4 cm dick) zu erneuern.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

17.         Kosten- und Leistungsbericht 2001 des Tiefbauamtes - Ab­teilung Stadtentwässerung - der Stadt Herne

- Vorlage Nr. 2002.281 -

                                                            

 

Herr Hussing sieht einen Klärungsbedarf bezüglich der Rückla­gen.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Stand der Rücklage 31.12.2001       243.100,00 Euro

     Zuführung zur Rücklage in 2001     +122.000,00 Euro

Entnahme aus der Rücklage in 2001       -153.400,00 Euro

     Stand der Rücklage 31.12.2001     211.700,00 Euro

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat den Kos­ten- und Leistungsbericht in seiner Sitzung am 11. Juni 2002 über die Jahresergebnisse 2001 des Tiefbauamtes - Abteilung Stadtentwässerung - zur Kenntnis genommen.

 

 

18.     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

                                                         

 

18.1 Die Ausschussvorsitzende Frau Pabst teilt Folgendes mit:

 

18.1.1  WUF Horsthausen

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanz­ausschuss am 07. Mai 2002 sind die Fraktionen übereingekom­men, sich über die Anzahl der wegfallenden Parkplätze kurz­fristig vor der Sommerpause noch einmal zu verständigen. Wie bereits schriftlich angekündigt, soll am Mittwoch, den 12.06.2002, 11.00 Uhr, eine Begehung mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung, den Frak­tionssprechern im Ausschuss, der Bezirksvorsteherin, den Fraktionsvorsitzenden der Bezirksvertretung Sodingen sowie den Frauen Brieke (SPD) und Wand (CDU) von der WUF-Horst­hausen-Projektlenkungsgruppe stattfinden. Treffpunkt ist die Begegnungsstätte Horsthausen, Gneisenaustraße 6.

 

 

18.1.2   Zusätzliche Sitzung des Ausschusses am 25.06.2002

Um städtischerseits die Inanspruchnahme von Fördermitteln für die WUF-Maßnahmen Horsthausen und Eickel, hier Einbau von Querungshilfen in der Königstraße, nicht zu gefährden, soll noch vor den Ferien eine Beschluss­fassung für beide Maßnahmen erfolgen. Es besteht daher Be­darf für eine zusätzliche Sitzung des Planungsausschusses. Als Termin ist der 25.06.2002, 16.00 Uhr, großer Sitzungs­saal, vorgesehen.

 

 

18.2 Herr Stadtrat Terhoeven gibt für die Verwaltung folgende Mitteilungen weiter:

 

18.2.1  Die BWR-Wohnungsbau GmbH zieht sich aus wirtschaftlichen     Gründen aus dem Projekt Überbauung der P+R-Anlage Dammstra­ße/Vinckestraße zurück.

 

18.2.2  Die Stadt Herne beteilt sich am Landeswettbewerb 2002     "Stadt macht Platz - NRW macht Plätze".

In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro M. Kaiser gab das Tiefbauamt im Mai 2002 den Wettbewerbsbeitrag

"Bahnhofstraße Herne - Ökologische Umplanung des City-Cen­ter-Platzes"

ab.

Bei Anerkennung dieses Projektes besteht für die Stadt Her­ne die Möglichkeit zusätzlich Fördermittel für die Platzum­gestaltungsfinanzierung erhalten zu können.

 

18.2.3  Die Bogestra-Linie 368 erhält ab 16.06.2002 aufgrund ver-    stärkter Kundennachfrage folgendes zusätzliches Beförde­rungsangebot:

 

-    letzte Abfahrt ab Herne Wanne-Eickel Hbf:

montags - samstags      23.37 Uhr (bisher 23.14 Uhr)

 

        -    letzte Ankunft in Herne Wanne-Eickel Hbf:

  montags - samstags      23.36 Uhr (bisher 23.12 Uhr)

             sonntags                23.36 Uhr (bisher 23.12 Uhr)

 

18.2.4  An die Ausschussmitglieder wurde zu Beginn der Sitzung die     Broschüre "Bauen für Alle! - BARRIEREfrei" verteilt, wel­che eine Checkliste mit Anregungen für eine behindertenge­rechte Gestaltung verschiedener baulicher Bereiche ent­hält. Sie wurde vom Arbeitskreis der Behindertenkoordina­toren NW, in dem auch die Stadt Herne vertreten ist, er­stellt.

 

18.2.5  Der Vertrag zur Übernahme der Straßen und Kanäle in der   Siedlung Königsgrube ist unterschrieben. Weitere Zeitplan­angaben lt. Herrn Becker:

- zzt. Baugrunduntersuchungen

- Prüfung und Einarbeitung von Änderungswünschen

-  evtl. 1 Abstimmungstermin mit Hellweg-Liegenschaften, den Ingenieurbüros, der NG Königsgrube und dem Tiefbauamt

- Submission Ende September 2002

- Baubeginn Ende Oktober 2002.


18.2.6    Herr Becker erläutert anhand von Folien den Sachstand be    züglich eine Fahrbahnteilers auf der Pöppinghauser Straße in Höhe der Straßeneinmündung Kreftenscheerstraße/Werft­straße.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Ein ausführlicher Sachstandsbericht ist der Niederschrift bei­gefügt.

 

Auf Vorschlag von Frau Pabst stimmen die Ausschussmitglieder zu, die mündlichen vor die schriftlichen Anfragen zu stellen.

 

 

19.    Anfragen der Ausschussmitglieder

                                                            

 

19.1   Mündliche Anfragen der Ausschussmitglieder

 

19.1.1   Zusatzfragen zur Verwaltungsmitteilung bezüglich eines Fahr-   bahnteilers Pöppinghauser Straße (s.a. TOP 18.2.6) die von der Verwaltung beantwortet werden.

 

von Herrn Schwanengel

Frage: Welche Abwägungen haben Sie getroffen?

Antwort: Sie ergaben sich aus dem Alleecharakter der Pöp­ pinghauser Straße.

Frage: Halten Sie als Verwaltung die Sicherheit der Bür­ ger für weniger wichtig?

Antwort: Sie ist nicht untergeordnet, sondern gleich be­rechtigt.

 

von Herrn Hussing

Frage: Würde ein Kreisverkehr etwas bringen?

Antwort: Weder ein normaler noch ein Mini-Kreisverkehr wären räumlich gesehen von der Lage her möglich. Es handelt sich hier um eine Fahrstrecke für den flüssigen Verkehr.

 

von Frau Schulte:

Frage: Wäre nicht die Einrichtung eines Zebrastreifen- überweges möglich?

Antwort: Lt. Straßenverkehrsordnung ist die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der freien Strecke nicht möglich.

 

von Frau Fischer:

Frage: Wie stark ist in diesem Bereich die Frequentie­ rung öffentlicher Verkehrsmittel?

Antwort: Bedienung im 15-Minutentakt - nach Herne 60 nach Castrop 4 Einstiege/pro Tag.

Unfallzahlen liegen nicht vor.

 

Frau Pabst bittet die Verwaltung, umfangreichere Mittei­lungen der Verwaltung als normalen Tagesordnungspunkt - Sachstandsbericht - mit der Möglichkeit zur Diskussion, auf die Tagesordnung zu setzen.

 

19.1.2 Frau Fischer fragt erneut nach dem derzeitigen Sachstand be   züglich der Baugenehmigung für die geplanten Bauten der Ket­teler Baugenossenschaft an der Schulstraße.

Herr Dr. Steiner erwidert, dass das Verfahren für den ge­änderten Bebauungsplanbereich jetzt abgeschlossen wird.

 

Des Weiteren erklärt Frau Fischer, dass der Prioritätenkata­log bezüglich der Straßenbaumaßnahmen den hinteren Bereich der Vinckestraße nicht beinhaltet. Sie fragt nach, ob die Vinckestraße noch mit aufgenommen werden kann.

Herr Becker bestätigt, dass die Vinckestraße nicht in der Prioritätenliste enthalten ist. Die Bezirksvertretung hat jederzeit das Recht Änderungen (z. B. Ergänzungen) vor­zunehmen.

Kriterien sind dabei: 1. Kanalerneuerungen erforderlich, 2. Oberflächenzerstörung, 3. Verkehrsbelastung, 4. Trag­fähigkeit.

 

 

19.1.3 Herr Rocks möchte wissen, was mit der kontaminierten Erde    auf dem Hiberniagelände passiert.

Herr Terhoeven erläutert, dass es sich hierbei um Eigentum der LEG handelt. Diese hat zwar eine Förderzusage des Lan­des in ausreichender Höhe zur Fortführung der Maßnahme er­halten, ihr fehlen aber die Eigenmittel, um die Fördergel­der abrufen zu können. Eine Lösung wird zurzeit gesucht. Die Altlastensanierungsmaßnahmen müssen durchgeführt wer­den, sobald die Finanzierungsprobleme mit Hilfe des Landes geklärt sind.

 

Herr Hussing erkundigt sich nach dem Projekt Neue Mitte und verweist auf den Kooperationsvertrag mit Sinn Leffers.

Herr Terhoeven sagt, dass es das Projekt Neue Mitte nicht mehr gibt. Bei den Beteiligten gibt es keinen Wunsch dieses zu aktivieren. Eine Neuaufteilung der Grundstücke müsste, wenn nicht freiwillig, durch förmliche Umlegung erfolgen. Infrage kommen dann überschaubarere Projekte mit weniger Be­teiligten.

 

Herr Hussing teilte mit, dass er am 12. Juni 2002 mit dem Kommunalpolitischen Verein auf dem Gelände in Unser Fritz war, das der ehemaligen Schachtanlage Unser Fritz 1/4 gegen­überliegt. Er fragt, ob es etwas Neues aus Landessicht gibt.

Herr Terhoeven entgegnete, dass die Eigentümerin sich erst um die Erschließung kümmern muss. Außerdem ist das Plan­feststellungsverfahren Taktgeber. Es gibt Investitionsvor­schläge bezüglich "Last mile"-Logistik.

 

 

Herr Rocks erkundigt sich nach neuen Plänen für das Regen­kampgelände.

Herr Terhoeven entgegnet, dass er in Kürze mit neuen Vor­schlägen rechnet.

 

19.2.1   Errichtung von "park and ride"-Parkplätzen im Bereich    Hauptbahnhof Wanne-Eickel

Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.05.2002

 

Schon bei der Vorstellung der Konzeption zur Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes und seines näheren Umfeldes wurde von Seiten der Verwaltung zugesagt, für eben solche Parkmöglich­keiten zu sorgen.

Bis zum heutigen Tage hat sich in dieser Richtung jedoch noch nichts bewegt.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtent­wicklung am 11. Juni 2002 die Frage von der Verwaltung be­antworten zu lassen:

 

Wann ist damit zu rechnen, dass die zur Zeit chaotischen Zustände beim Parken im Bereich des Hauptbahnhofes Wan­ne-Eickel in geregelte Bahnen gelenkt werden?

 

Herr Terhoeven verweist auf die als Anlage der Nieder­schrift beigefügte Stellungnahme der Verwaltung und er­gänzt, dass eine Maßnahme erst durchgeführt werden kann, wenn Finanzierungsmöglichkeiten zu deren Realisierung vor­handen sind.

Herr Herfet schlägt für die CDU-Fraktion vor, dass die Ver­waltung z. B. mit den Nachbarstädten Gelsenkirchen und Reck­linghausen sprechen sollte, ob nicht bessere Parkmöglich­keiten an deren Bahnhöfen eingerichtet werden könnten. Wan­ne-Eickel ist ein guter Umsteigepunkt, daher die vielen Fremdparker.

Hierzu ergänzt Herr Schulz, dass es in Gelsenkirchen und Recklinghausen im Bahnhofsbereich keine kostenfreien Park­möglichkeiten gibt. Außerdem ließe der Interregio Reckling­hausen links liegen. Nächste Möglichkeit ist also nur Wan­ne-Eickel.

 

 

19.2.2  Ausgleichsmaßnahmen Flottmann-Gelände

Anfrage der Grüne Fraktion vom 01.06.2002

 

Der vorliegende Entwurf des B-Planes 111 für das Flottmann-Gelände sieht erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Für den Ausgleich des 2 ha großen Waldbestandes müssen 4,6 ha Wald neu angepflanzt werden. Da dies im Plangebiet auf keinen Fall gehen wird, stellen wir die folgende Frage:

 

1. Auf welchen Flächen sollen die Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden?

 

Herr Dr. Steiner antwortet darauf, dass dies im Laufe des Bebauungsplanverfahrens geregelt wird und nach geeigneten Flächen im gesamten Stadtgebiet gesucht wird.

 

Frau Schulte bemerkt, dass ihr kein Gebiet in Herne bewusst sei, wo es möglich wäre.

 

Herr Dr. Steiner entgegnet, dass die Verwaltung sich schon Gedanken gemacht hat.

Es müsse aber noch eine Abwägung erfolgen. Zu gegebener Zeit wird Herr Dr. Steiner das Gremium vom Ergebnis unter­richten.