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Ratsinformationssystem

Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.04.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 26.04.2001 im kleinen Sitzungssaal (Raum 214) des Rathauses Her­ne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 17.50 Uhr

 

Vorsitz:     Frau Pabst

 

Schriftführung:     Frau Decker

 

 

Anwesend sind

 

die Stadtverordneten:

 

Frau Fischer

Herr Gleba          für Herrn Jäkel

Herr Hansmann          bis 17.25 Uhr

Herr Herfet

Herr Hussing          bis 17.25 Uhr

Herr Kondring          für Herrn Janetzki

Frau Koschin          bis 17.20 Uhr - ohne Abst. zu TOP 8 -

Herr Lehmann

Frau Pabst

Herr Rocks          bis 17.20 Uhr - ohne Abst. zu TOP 8 -

Herr Schwanengel          bis 17.25 Uhr

Frau Wagner          für Herrn Geiger

Frau Wasmuth

 

 

die Sachkundigen Bürger mit Stimmrecht:

 

Herr Bregenstroth          für Herrn Prof. Dr. Noll

Herr Miekus

 

 

der Sachkundige Einwohner ohne Stimmrecht:

 

Herr Syberg

 

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Stadtrat Terhoeven          - Dezernat V -

Herr Biermann          - Stadtamt 39 - bis 17.20 Uhr -

Herr Dr. Steiner          - Stadtamt 61 - bis 16.45 Uhr -

Frau Lindemann          - Stadtamt 61 - bis 16.45 Uhr -

Herr Becker          - Stadtamt 66 -

Frau Decker          - Büro Dez. V -

 

Nicht anwesend ist:

 

Herr Basan (SE)

 

 

als Gast:

 

Herr Kortmann          Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung

          Wanne - bis 17.25 Uhr -

 

 

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.     Integriertes Handlungskonzept "Bickern/Unser Fritz" - Stadt­teil mit besonderem Erneuerungsbedarf

 

2.     Kanalerneuerung Josefinenstraße und Straßeninstandsetzungs-

arbeiten

 

3.     Kanalerneuerung Kurfürstenstraße

 

4.     Kanalerneuerung in der Stöckstraße, Beethovenstraße, Park­straße und Instandsetzung von Gemeindestraßen in 2001 im Stadtbezirk Wanne

     Festlegung der Reihenfolge und Beschluss der Maßnahmen gem.

     § 37 Abs. 1 c GO NW

 

5.     Erneuerung des abgängigen LZA-Steuergerätes Wilhelmstraße/

Hammerschmidtstraße/Schlachthofstraße

 

6.     Fahrradfahren in den Fußgängerzonen von 19.00 - 10.00 Uhr

 

7.     Städtebauliche Neugestaltung im Bereich der Kolpingstra­ße/Hauptstraße

 

8.     Zukunft des Schweinemarktes

 

9.     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

 

10.     Anfragen der Ausschussmitglieder

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

1.     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

 

2.     Anfragen der Ausschussmitglieder

 

1.       Integriertes Handlungskonzept "Bickern/Unser Fritz" - Stadt­teil mit besonderem Erneuerungsbedarf

- Vorlage Nr. 2001.305 -

                                                            

 

Herr Schwanengel stellt für die SPD-Fraktion folgenden Ände­rungsantrag:

 

Im 3. Satz, 2. Halbsatz des Beschlussvorschlages wird

 

                  ... in voller Höhe...

 

gestrichen.

 

Der Änderungsantrag wird mit 14 Stimmen - bei 1 Enthaltung - angenommen.

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt

 

1. beschließt das integrierte Handlungskonzept für das Er­neuerungsgebiet "Bickern/Unser Fritz" und

2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage dieses Konzeptes einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungs­mitteln zum Stadterneuerungsprogramm 2002 des Landes zu stellen.

Für die sozialintegrativen Maßnahmen sind zeitnah zum baulichen Erneuerungsprozess Zuwendungsanträge zu den jeweiligen Sachprogrammen des Landes zu stellen. Die Durchführung der sozialintegrativen Maßnahmen wird da­von abhängig gemacht, dass die Personalkosten von Drit­ten getragen werden.

 

Abstimmungsergebnis:       geänderter Beschluss

dafür:  14 

Enthaltungen:  1

 

 

 

2.         Kanalerneuerung Josefinenstraße und Straßeninstandsetzungs-

arbeiten

 

- Vorlage Nr. 2001.112 -

                                                            

 

Herr Becker teilt mit, dass angefügt werden muss:

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2001.

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Sodingen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Sodingen beschließt:

 

1. Die Kanalerneuerung Josefinenstraße in einer Länge von 1.282 m.

 

2. Die Straßeninstandsetzungsarbeiten der Josefinenstraße zwischen Horsthauser Straße und Josefinenstraße Haus Nr. 46, einschließlich der Maßnahmen zur Verkehrsberu­higung im Zuge der Josefinenstraße nach den Plänen der Verwaltung und der nachfolgenden Baubeschreibung.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2001.

 

Abstimmungsergebnis:       geänderter Beschluss

dafür:  14 

dagegen:  1

 

 

 

3.         Kanalerneuerung Kurfürstenstraße

- Vorlage Nr. 2001.156 -

                                                            

 

Herr Becker teilt mit, dass angefügt werden muss:

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2001.

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, den Kanal in der Kurfürstenstraße zu erneuern.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2001.

 

Abstimmungsergebnis:       geänderter Beschluss

dafür:  15 

 

 

 

4.         Kanalerneuerung in der Stöckstraße, Beethovenstraße, Parkstra­ße und Instandsetzung von Gemeindestraßen in 2001 im Stadt­bezirk Wanne

     Festlegung der Reihenfolge und Beschluss der Maßnahmen gem.

     § 37 Abs. 1 c GO NW

- Vorlage Nr. 2001.306 -

                                                            

 

Herr Becker teilt mit, dass angefügt werden muss:

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2001.

 

Herr Gleba beantragt für die Grüne-Fraktion über die Punkte 1-4 und den Punkt 5 getrennt abzustimmen.

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Wanne, folgenden Beschluss zu fassen:

 

     Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Wanne beschließt:

 

     1. Die Kanäle in der Stöckstraße, von Beethovenstraße

        bis Wilhelmstraße, in der Beethovenstraße und in der

          Parkstraße zu erneuern.

 

     2. Aufbringen einer Asphaltbetonschicht in einer Stärke

        von     4 cm in der Beethovenstraße.

 

3.    Aufbringen einer Asphaltbetonschicht in einer Stärke von 4 cm in der Parkstraße.

 

     4. Vor den Häusern Parkstraße 16 - 20 den Gehweg mit Beton-

          steinpflaster instandzusetzen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2001.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

                          dafür: 15

 

     5.     Aufbringen einer Asphaltbetonschicht in einer Stärke von

        4 cm in der Danziger Straße.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2001.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Enthaltung

                     dafür:     14

                     Enthaltung: 1

 

 

 

5.         Erneuerung des abgängigen LZA-Steuergerätes Wilhelmstraße/

Hammerschmidtstraße/Schlachthofstraße

 

- Vorlage Nr. 2001.163 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erneuerung des abgängigen LZA-Steuergerätes Wilhelmstraße/

Hammerschmidtstraße/Schlachthofstraße.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

6.       Fahrradfahren in den Fußgängerzonen von 19.00 - 10.00 Uhr

- Vorlage Nr. 2001.300 -

                                                            

 

Herr Terhoeven informiert, dass die Verwaltung den Beschluss­vorschlag der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Wanne zur Freigabe der Wanner Fußgängerzone für Radfahrer mit einer ge­trennten Vorlage einschließlich Freigabebedingungen für einen Versuch in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung  und Stadtentwicklung am 31. Mai 2001 vorlegen wird.

Der diesbezügliche Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Wanne liegt lediglich als Information vor.

Herr Syberg regt eine Sonn- und Feiertagsöffnung des Boule­vards Herne für Radfahrer an.

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung lehnt mit 13 gegen 2 Stimmen folgende Beschlussfassung ab:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzaus­schuss die Fußgängerzonen von Herne-Mitte und Wanne in den Zeiten zwischen 19.00 Uhr und 10.00 Uhr für den Radverkehr freizugeben.

 

 

 

7.       Städtebauliche Neugestaltung im Bereich der Kolpingstra­ße/Hauptstraße

- Vorlage Nr. 2001.324 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Grundstücke im südlichen Einmündungsbereich Kolpingstraße/Hauptstraße - gegenüber dem Ärztehaus - unter Einbeziehung der Eigentümer städtebaulich neu gestaltet werden können.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  15 

 

 

 

8.       Zukunft des Schweinemarktes

- Vorlage Nr. 2001.325 -

                                                            

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung lehnt mit 7 ge­gen 6 Stimmen ab, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, realistische und dem hervor­ragenden freien Gelände zwischen Rathaus-, Claudius- und Heid­straße - Schweinemarkt genannt - angemessene Entwicklungs­möglichkeiten darzustellen.

 

9.       Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung

                                                            

 

Mitteilungen liegen nicht vor.

 

 

10.       Anfragen der Ausschussmitglieder

                                                            

 

10.1  Herr Terhoeven antwortet auf die Anfrage der Grüne-Frak­tion vom 01.03.2001 bezüglich der Bebauung des Randstrei­fens des Holthauser Baches folgendermaßen:

 

Frage 1:

Gibt es Bauanträge bzw. Bauvoranfragen für Flächen im Nahbereich (10 m-Streifen) des Baches?

 

Antwort:

Für das oben genannte Baugebiet wurde mit Datum vom 17.  Januar 2001 ein positiver Vorbescheid zur Errichtung ei­nes Zweifamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen erteilt.

Baugrundstück: Mont-Cenis-Straße 572a, Gemarkung Holthau­sen, Flur 5, Flurstück 85.

Das Wohnhaus soll in ca. 3,5 m Entfernung von dem vorhan­denen Holthauser Bach errichtet werden.

 

 

Frage 2:

Sind Gebäude im Nahbereich planungs- und wasserrechtlich zulässig?

 

Antwort:

Laut § 97 LWG "Besondere Pflichten im Interesse der Ge­wässerunterhaltung" Absatz 6 heißt es:

"Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten des Gewässers und seine Anlieger haben alles zu unterlassen, was die Sicherheit und den Schutz der Ufer gefährden oder die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich er­schweren würde. An fließenden Gewässern II. Ordnung darf eine bauliche Anlage innerhalb von drei Metern von der Böschungsoberkante nur zugelassen werden, wenn ein Bebauungsplan die bauliche Anlage vorsieht."

Ein Bebauungsplan ist nicht existent, so dass die wie oben beschriebenen drei Meter von der Böschungsoberkante maßgeblich sind.

 

 

Frage 3:

Welchen Einfluss hat die mögliche Bebauung auf die ange­dachte Renaturierung? Ergibt sich Bedarf für Neuplanun­gen?


Antwort:

Bisher liegt nur eine Vorplanung zu naturnahen Umge­staltung des Holthauser Baches vor.

 

 

Frage 4:

Warum wurde auf mögliche Unterschutzstellung des Baches verzichtet?

 

Antwort Stadtamt 18:

Eine Unterschutzstellung nach Landschaftsrecht ist für den verrohrten/nicht renaturierten Gewässerabschnitt im Ortskern (Innenbereich) nicht möglich, da

a) der Landschaftsplan und

b) die Naturdenkmalverordnung

nicht greifen.

 

Antwort Stadtamt 66:

Zur Sicherung der neuen Bachtrasse wäre aus wasserrecht­licher Sicht ein Planfeststellungsverfahren denkbar.

 

 

Frage 5:

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Bebauung im Nahbereich des Baches aus Gründen des Umweltschutzes einzuschränken?

 

Antwort:

Keine, bis auf die unter Frage 2 zitierte Vorschrift bzgl. der Gewässerunterhaltung.

 

 

10.2  Frau Fischer fragt für die CDU-Fraktion nach dem Toilet­tenhäuschen auf der Neustraße im Einmündungsbereich Be­belstraße, dessen Errichtung in der Sitzung des Aus­schusses für Planung und Stadtentwicklung am 16.11.2000 beschlossen wurde.

Mittlerweile ist die Straße fertig, das Toilettenhäus­chen jedoch noch nicht da.

 

Herr Terhoeven erwidert, dass der Lieferant noch nicht geliefert hat. Beim Straßenumbau wurde aber schon die notwendige Infrastruktur gelegt.

 

 

10.3  Herr Bregenstroth weist für die CDU-Fraktion auf die den Verkehrsteilnehmer irritierenden Fahrbahnmarkierungen im Kreuzungsbereich Roonstraße/Bahnhofstraße/Bismarckstraße hin.

 

Herr Terhoeven erklärt, dass es sich hier um eine Über­gangslösung handelt. Es liegt keine gehäufte Unfallge­fahr vor.

 

10.4  Frau Fischer berichtet, dass auf dem Uhlenbruchgelände vor einigen Monaten Fällaktionen begonnen wurden, die noch nicht beendet sind. Es finden noch Aufräumarbeiten statt. Wege sind nicht begehbar. Sie fragt nach, warum es so lange dauert.

 

Herr Terhoeven antwortet, dass es sich um Sturmschäden handele und die Aufräumarbeiten leider noch nicht been­det sind. Es sind auch noch Neuanpflanzungen vorzunehmen und solange noch Baufahrzeuge fahren, ist dieser Bereich noch nicht begehbar. Wegen der Wetterverhältnisse sind die Arbeiten nicht zügig zu beenden.

Frau Fischer entgegnet, dass Pappeln in größerer Anzahl gefällt wurden und es sich wohl nicht um eine Sturmakti­on handelte.

Herr Terhoeven kann dies nicht bestätigen und verweist auf eine Besprechung mit dem Forstamt Gevelsberg.