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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 11.07.2002 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.07.2002 im Ju­gendtreff, Wilhelmstr. 89 a

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 18.15 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Klonki

 

Schriftführung:     Frau Endler  

 

die Stadtverordneten:

 

Frau Hock

Frau Klemczak

Herr Klonki

Frau Nett-Kramer                 für Herrn Kleibömer

Herr Sobieski

Frau Wasmuth

 

die Sachkundigen Bürger mit Stimmrecht:

 

Frau Förster

Frau Rettler

Herr Rickert 

Herr Siebert 

Frau Wawrziczny

 

die sonstigen Mitglieder ohne Stimmrecht:

 

Herr Arendt      f. Herrn Schlottmann, b. 17.15 Uhr (Ber. TOP 5)

Frau Blanke       

Herr Domer      

Herr Stadtrat Nowak

Herr Otlips

Herr Sciba                        bis 17:15 Uhr (Beratung TOP 4)

Frau Weyen 

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Dr. Brandenburg               Stadtamt 53

Herr Bremer                        Stadtamt 51

Frau Endler                        Stadtamt 51

Herr Karassek                      Stadtamt 51

Herr Münch                         RAA

Frau Rusche                        Stadtamt 51

Herr Winkler                       Stadtamt 53

 

Nicht anwesend sind:

 

Frau Buchholz

Frau Dymke

Herr Eckert

Herr Kleibömer

Frau Kleingeist-Pönsgen

Frau Lange

Herr Libuschewski

Herr Lütgens

Herr Meitza

Herr Neumann

Herr Schlottmann

 

 

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

                          Tagesordnung

 

   

 

Öffentlicher Teil

 

1.     Vorbereitung und Durchführung der Kommunalen Gesundheitskon­ferenz "Innovative Gesundheitsförderung für Kinder und Ju­gendliche"

 

2.     Zwischenstandsbericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlun­gen aus der Stadtkonferenz "Deutsch lernen in Herne"

 

3.     Zwischenstandsbericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlun­gen aus der Stadtkonferenz "Deutsch lernen in Herne

     - Antrag der Grünen Fraktion vom 27.06.2002 -

 

4.   HzE 2001 - Bericht zur Bestandserhebung

 

5.     Veränderungen im Bereich der Ev. Tageseinrichtungen für Kin­der in Herne

 

6.     Schließung von Kindertageseinrichtungen der evangelischen Kirche in Herne

     - Antrag der Grünen Fraktion vom 27.06.2002 -

 

7.     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung

 

8.     Anfragen der Ausschussmitglieder                           Psychosoziale und pädagogische Versorgung von Familien in Herne

     - Anfrage der Grünen Fraktion vom 27.06.2002 -

 

Öffentlicher Teil

 

 

1.         Vorbereitung und Durchführung der Kommunalen Gesundheitskonfe­renz "Innovative Gesundheitsförderung für Kinder und Jugend­liche"

- Vorlage Nr. 2002.517 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Stand der Vorbereitungen der Gesundheitskonferenz "Innovative Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche" zur Kenntnis. Der Ausschuss begrüßt die Initiative des Gesundheitsamtes, zusammen mit allen Akteu­ren des Gesundheitssektors, des Erziehungs- und Bildungssek­tors und der Jugendhilfe nach Verbesserungsmöglichkeiten in der Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche zu suchen und dazu konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

 

     Darüber hinaus fasst er folgende Beschlüsse:

 

     a)       Der Ausschuss unterstützt die Bemühungen zur Verbesse-

     rung der Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendli-

     che in Herne.

 

 

b)       Die Zusammenarbeit der Jugendverbände mit den lokalen

            Akteuren der Gesundheitsförderung soll durch Einbindung

            in die Vorbereitung und Durchführung der kommunalen

            Gesundheitskonferenz intensiviert werden.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  11 

 

Der Maßnahmenkatalog über die konzeptionelle Gestaltung der zukünftigen Gesundheitsförderung wird in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusse vorgestellt.

 

 

2.         Zwischenstandsbericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Stadtkonferenz "Deutsch lernen in Herne"

 

- Vorlage Nr. 2002.523 -

                                                            

 

3.         Zwischenstandsbericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlun-gen aus der Stadtkonferenz "Deutsch lernen in Herne-

     Antrag der Grünen Fraktion vom 27.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.526 -

                                                            

 

    

 

     Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Zwischenstandsbericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Stadtkonferenz "Deutsch lernen in Herne" zur Kenntnis.

 

 

4.  HzE 2001 - Bericht zur Bestandserhebung

- Vorlage Nr. 2002.510 -

                                                            

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Bestandserhe­bung zur Kenntnis.

 

     Herr Sobieski regt an, bei den folgenden Berichten bezüglich        der Kosten bei den flexiblen Einzelfallhilfen und den Quoten­veränderungen im Vergleich der stationären Hilfe die Ergebnis­se genauer aufzuschlüsseln und zu erläutern. Ferner sollte dem Jugendhilfeausschuss der Bericht zur LRS-Förderung in Her­ne vorgelegt werden.

 

Herr Nowak sagt den Bericht zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

5.       Veränderungen im Bereich der Ev. Tageseinrichtungen für Kin­der in Herne

- Vorlage Nr. 2002.524 -

                                                            

 

6.         Schließung von Kindertageseinrichtungen der evangelischen

    Kirche in Herne

     - Antrag der Grünen Franktion vom 27.06.2002 -

     - Vorlage Nr. 2002.0527 -

 

     _____________________________________________________________

 

    

Der Jugendhilfeausschuss berät über Veränderungen und evtl. Schließung von Ev. Tageseinrichtungen für Kinder in Herne.

 

 

7.       Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Kloncki teilt mit, dass die nächste Sitzung des Jugend­hilfeausschusses am 19.09.2002 stattfindet.

 

 

Die Fraktionen sollen die Beschlussfassung des Ausschusses be­rücksichtigen und auf zusätzliche Anträge verzichten.

 

Alle stimmberechtigten Mitglieder sollen ihre Befangenheit deutlich machen, sobald sie an der Beratung und Abstimmung ei­nes Tagesordnungspunktes nicht teilnehmen dürfen.

 

Die Mitteilung der Verwaltung über die Gewährung von Zuwendun­gen für Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich ist den Mitgliedern in schriftlicher Form vorgelegt worden und in aktualisierter Form dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

8.     Anfragen der Ausschussmitglieder

     Psychosoziale und pädagogische Versorgung von Familien in

     Herne

     - Anfrage der Grünen Fraktion vom 26.06.2002 -

                                                            

                                         

Herr Nowak nimmt zu der o.g. Anfrage wie folgt Stellung:

 

Die in der Anfrage angesprochene psychosoziale Bera­tung/Betreuung betrifft verschiedene Versorgungssysteme mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Anbietern:

 

1. Medizinisch-psychotherapeutische Angebote (nach SGB V)

     2. Schulsozialarbeit durch den Schulträger

     3. Schulpsychologischer Dienst (in Herne in kommunaler Trä-

        gerschaft; organisatorisch und fachlich an die Erziehungs­    beratungsstelle des Jugendamtes angegliedert)

     4. Erziehungsberatungsstelle (Pflichtaufgabe der Jugendhilfe    nach § 28 SGB VIII; in Herne in Trägerschaft des Jugendam­   tes    

 

     Zu 1 (psychiatrisch/psychotherapeutische Versorgung):

 

        Eine Einflussnahme der Verwaltung auf die Ausgestaltung

        der Versorgung im medizinisch/psychotherapeutischen Be-    

        reich besteht nicht.

 

 

Zu 2 (Schulsozialarbeit)

 

        Die Zuständigkeit liegt beim Schulträger.

 

 

     Zu 3 (Schulpsychologischer Dienst)

 

Für Herne stehen zwei Planstellen (Dipl.-Psych.) für Aufgaben zur Verfügung.  

Diese Personalausstattung kann dem Gesamtbedarf an diagnosti­schen und beraterischen Leistungen bei Fragestellungen und Problemlagen im Bereich des Lernens bzw. bei schulischen Leis­tungs- und Verhaltensproblemen nicht gerecht werden. Die eben­falls zum fachlichen Standard der Schulpsychologie gehörenden pädagogisch-therapeutischen Interventionen oder die einzel­fallübergreifende, projektbezogene Kooperation mit den Schu­len sind auf dem Hintergrund der Personalsituation grund­sätzlich zu verwirklichen.

 

Diese vom Grundsatz schon unbefriedigende Situation wird in den letzten ca. zwei Jahren durch zwei Faktoren dramatisch verschärft.

 

-   Eine der beiden Diplom-Psychologinnen ist seit länge­rer Zeit dauerhaft erkrankt und wird vermutlich vor­zeitig aus dem Dienst ausscheiden müssen. Damit liegen 50 % der Kapazitäten der Schulberatung brach. Auf die Notwendigkeit einer umgehenden Vertretungs- bzw. Er­satzregelung wurden die zuständigen Fachämter hin­gewiesen.

Inzwischen wurde zugesagt, dass im Rahmen des laufen­den Einstellungsverfahrens für die Erziehungsberatung auch die Psychologenstelle der Schulberatung besetzt werden kann (Zeitvertrag).

 

-   Durch die in den letzen Jahren dramatisch angestiege­nen Zahlen bei den Anträgen auf außerschulische LRS-Förderung werden die verbliebenen personellen Kapazi­täten der Schulberatung mehr als ausgefüllt. Obwohl die Fachkraft ihre zeitlichen Ressourcen fast aus­schließlich der LRS-Diagnostik und die Klärung des För­derbedarfs konzentriert, kommt es auch bei diesem Ver­fahren zu unakzeptablen Verzögerungen.

 

Insgesamt ist die Versorgung im Bereich der Schulberatung nicht ausreichend; ein befriedigender Beitrag zur Lösung von schulischen Problemen und Konflikten kann auf dieser Grund­lage nicht geleistet werden.

 

-   Die (praktizierte) Übernahme eines Teils der Aufgaben durch die

Erziehungsberatungsstelle kann das Problem nicht lö­sen, sondern schafft dort neue Kapazitätsprobleme.

 

-   Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, dass die vorge­lagerte Zuständigkeit der Schulen für Probleme bei Le­sen- und Schreibenlernen flächendeckend umgesetzt wird.

 

    -        Auf die Notwendigkeit einer umgehenden Vertretungs-             bzw. Ersatzregelung für die nicht besetzte Stelle wur­            de hingewiesen. (Realistischer Einstellungszeitpunkt

          Sept. 2002).

 

-   Die grundsätzliche Unterversorgung im Bereich der Schulberatung ließe sich nur durch eine Aufstockung lö­sen (wobei auch der Schreib-/Verwaltungsbereich drin­gend berücksichtigt werden müsste).

(Bei der Lösung der Probleme ist zu berücksichtigen, dass

     eine Abstimmung zwischen den beteiligten Fachämtern/

     Dezernaten erforderlich ist.

 

 

    Zu 4 (Erziehungsberatungsstelle)

 

     Die Beratungsstelle für Kinder-Jugendliche-Eltern erfüllt        als multiprofessioneller Beratungsdienst in Trägerschaft des Jugendamtes die Pflichtversorgung mit der im SGB VIII de­finierten Leistung "Erziehungsberatung". Dieser Oberbegriff steht für ein ganzes Spektrum an fachlichen Einzelangeboten, das von pädagogisch-orientierter Kurzberatung über diagnosti­sche Leistungen und kontinuierliche Eltern- oder Familienbera­tung bis zu längerfristigen pädagogisch-therapeutischen Ein­zel- und Gruppenmaßnahmen für Kinder/Jugendliche reicht.

Damit steht den Herner Familien ein bewährtes, niederschwell­iges, umfassenden und vernetztes psychosoziales Betreuungsan­gebot zur Verfügung, das für eine Vielzahl, von Problemlagen jeweils "maßgeschneiderte" Hilfen anbieten kann (und dabei ei­ne vorschnelle Pathologisierung oder Psychatrisierung von Ent­wicklungs- und Verhaltensproblemen vermeidet).

 

Aufgrund der oben skizzierten Gesamtversorgungslage, ins­besondere wegen der Engpässe im psychiatrischen und im schuli­schen Bereich, ergibt sich in Herne für die Jugendhilfe ein besonders hoher Bedarf nach qualifizierter Hilfestellung und eine entsprechende intensive Inanspruchnahme der Beratungs­stelle.

 

Trotz erfolgter Optimierung von fachlichen und organisa­torischen Abläufen und der Wiederbesetzung einer längerfris­tig vakanten Stelle (zum 01.02.02) können die notwendigen Hil­fen mit dem vorhandenen Personalbestand oft nicht zeitnah ge­nug und nicht mit der angemessenen Intensität zur Verfügung gestellt werden; die zu erzielende Leistungs- und Effektivi­tätssteigerung wurde durch die gesteigerten Anforderungen im Grenzbereich zur Schulberatung "verbraucht".

Ein besonderer Engpass besteht im Bereich der psychologischen Fachlichkeit; neben dem Leiter, der in einem großen Umfang durch übergeordnete Aufgaben gebunden ist, steht der Erzie­hungsberatung nur eine psychologische Teilzeitkraft (29 Std.) zur Verfügung.

 

-   Das laufende Einstellungsverfahren für eine (zunächst befristete) Psychologenstelle kann nur als erster Schritt in Richtung einer verbesserten Versorgung ange­sehen werden.

 

Herr Domer erklärt weiter, dass ein umfassender Bericht über die psychosoziale Versorgung von Kindern, Jugendlichen und de­ren Familie auf eine der nächsten Tagesordnungen gesetzt wird.

 

-   Auf Anfrage von Frau Wawrziczny bezüglich der finanzi­ellen Mittel für die Beratungsstelle für Kinder, Ju­gendliche und Eltern antwortet Herr Nowak, dass der Landtag über den Landeshaushalt entscheidet. Kosten können nicht mit kommunalen Mitteln kompensiert werden.