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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2001 im
kleinen Sitzungssaal (Raum 214) des Rathauses Herne
Sitzungsdauer: 16.00 - 18.35 Uhr
Vorsitz: Frau Bürgermeisterin
Höffken
Schriftführung: Frau Holte
Anwesend sind
die Stadtverordneten:
Herr Dr. Dudda
Frau Hock
Frau Höffken
Herr Hussing
Herr Kohlenbach
Herr Lehmann
Herr Leichner
Herr Lewicki außer
TOP 7 - 10 nichtöffentl. Teil
Frau Pabst 16.05
- 18.35 Uhr ab TOP
3
Herr Schiereck
Herr Schuh
Frau Schulte
Herr Schwanengel
Herr Ucka
Frau Wagner
die beratenden
Mitglieder ohne Stimmrecht:
Herr Ixert
Herr Schubeus
die
Fraktionsgeschäftsführer:
Herr Neige (SPD-Ratsfraktion)
Herr Telkemeier (CDU-Ratsfraktion)
von der Verwaltung:
Herr Stadtdirektor
Bornfelder
Frau Stadträtin Dr. Goch
Herr Stadtrat Nowak
Herr Stadtrat Terhoeven
Herr Tschöke (Zentralbereich
Verwaltungsvorstand)
Herr Werner (Stadtamt
13)
Herr Grimm (Stadtamt
15)
Frau Holte (Stadtamt
15)
Herr Dr. Steiner (Stadtamt
61) 16.00
- 16.40 Uhr
Frau Bürgermeisterin
Höffken begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang
der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Herne (Hauptsatzung)
2. Änderung
von ortsrechtlichen Bestimmungen
hier: Änderung
der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne
(Zuständigkeitsordnung)
3. Änderung der
Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne
(Allgemeine Richtlinien)
4. Wahrnehmung von
Mitgliedschaftsrechten der Stadt Herne in Organen, Beiräten und Ausschüssen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen
5. Benutzungs-
und Entgeltordnung für die Stadtbücherei
6. Zweckverband
Olympia Rhein-Ruhr
7. Einrichtung
von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2001
hier: Pflegeinformationssystem
8. Einrichtung
von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2001
hier: Ersteinrichtung
der städtischen Altenbegegnungsstätte Sodingen
9. Teilnahme
am Ideenwettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
"Stadt 2030";
hier: Teilnahme
von 8 Ruhrgebietsstädten dieser Region am Wettbewerb mit dem Titel
"Ruhrgebietsstädte 2030, Zukunftsvisionen"
10. Beschluss
zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth,
Memeler Straße, Bruchstraße -, Stadtbezirk Sodingen
11. Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth,
Memeler Straße, Bruchstraße -, Stadtbezirk Sodingen
12. Beschluss
zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/1 -
Dammstraße/Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
13. Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 29/1, 1. Änderung, -
Dammstraße/Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
14. Satzung
über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen
15. Bereitstellung
überplanmäßiger Haushaltsmittel zur Beschaffung / zur Modifizierung eines
automatisierten Baugenehmigungsverfahrens bei der Stadt Herne
16. Bereitstellung
außerplanmäßiger Haushaltsmittel 2001 in Höhe von 120.000,00 DM für die
Durchführung der Kanalerweiterung im Bebauungsplangebiet 31/2 (Lerchenweg)
17. Nahverkehrsplan Herne
Einrichtung
einer Busdirektverbindung zwischen Röhlinghausen-Nord und Herne-Mitte durch
Änderung der Linienführung der Buslinie 390 im Stadtbezirk Eickel
18. Nahverkehrsplan Herne
Änderung der Linienführung der Buslinie 303
Einrichtung
der neuen Buslinie 328 und Verknüpfung der beiden Buslinien 303 und 328 am
Hbf. Wanne-Eickel in den Stadtbezirken Sodingen/Herne-Mitte/Eickel und Wanne
19. Nahverkehrsplan Herne
Einrichtung einer Buslinie 362 neu zwischen
Pantrings Hof und dem Hbf Wanne-Eickel in den Stadtbezirken Sodingen/Herne-Mitte
und Wanne
Aufgabe
der Buslinie 343 in Richtung Castrop-Rauxel Habinghorst
20. Nahverkehrsplan Herne
Einstellung der Buslinie 322
Änderung
und Erweiterung der Linienführung der Buslinie 312 in den Stadtbezirken
Herne-Mitte und Wanne
21. Einrichtung eines
Jugendtreffs in der Wanner City
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 12.02.2001 -
22. Mitteilungen der
Bürgermeisterin und der Verwaltung
23. Anfragen der
Stadtverordneten
Nichtöffentlicher Teil
1. Korrektur
von Eckpunkten des Verkaufs der Gysenberghalle
2. Einstellung eines
Diplom-Ingenieurs als Sachbearbeiter für die Abteilung "Verbindliche
Bauleitplanung" im Stadtplanungsamt
3. Beförderung
von Beamten
4. Verkauf
eines Grundstücks an der Bahnhofstraße
5. Veräußerung
eines städt. Wohnhauses
6. Zustimmung zum Verkauf
eines Grundstücks und zur Löschung eines der Stadt Herne zustehenden
Wiederkaufsrechtes
7. Verunreinigung
der Grundstücke am Schwalbenweg
hier: Geänderter Sanierungsvertrag
Degussa AG - Stadt Herne
8. Unbefristete
Niederschlagung von rückständigen Unterhaltsbeträgen des Herrn Wolfgang K.
9. Unbefristete
Niederschlagung von rückständigen Unterhaltsbeiträgen des Herrn Karl-Friedrich
A.
10. Unbefristete
Niederschlagung von rückständigen Unterhaltsbeträgen des Herrn Klaus-Peter O.
11. Mitteilungen der
Bürgermeisterin und der Verwaltung
12. Anfragen der
Stadtverordneten
Öffentlicher Teil
1.
Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Herne (Hauptsatzung)
- Vorlage Nr. 2001.169 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte "Erste Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne".
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.
Änderung
von ortsrechtlichen Bestimmungen
hier: Änderung der Zuständigkeitsordnung
für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung)
- Vorlage Nr. 2001.170 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Die
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne
(Zuständigkeitsordnung) vom 13. Februar 1996 wird wie folgt geändert:
1. Der Text
der Inhaltsangabe "§ 4 Ausschuss für optimierte Regiebetriebe" wird
geändert in "§ 4 Ausschuss für Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe".
2. In der
Inhaltsübersicht wird ein neuer "§ 9 Währungsumstellung" eingefügt.
"§
9 Inkrafttreten" wird damit "§ 10 Inkrafttreten"
3. In § 1 Absatz 1
werden nach dem Wort "Hauptsatzung" die Worte ".....,
Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses in der Satzung des Jugendamtes,
....." eingefügt.
4. In § 1 Absatz 3 wird
der Inhalt der Klammer nach dem Wort "Grundstücksangelegenheiten"
ergänzt um die Worte "§ 7 Abs. 1 Nr. 7".
5. In § 2 Absatz 1
Nummer 2 werden die Worte "..... und die Freigabe der Bürgeranhörung nach
§ 27 b Landschaftsgesetz" gestrichen.
6. § 2 Absatz 2 Nummer
11 erhält im ersten Halbsatz folgende Fassung:
"11.
die Übertragung der Erschließung nach § 124 Absatz 1
Baugesetzbuch durch
Vertrag auf Dritte und ....."
7. Im § 3 Absatz 1
Nummer 2 d) werden die Worte "der Sanierung von Altlasten" ersetzt
durch die Worte "des Bodenschutzes".
8. In § 3 Absatz 1 wird
folgende neue Nummer 5 angefügt:
"5.
die Freigabe der Bürgeranhörung nach § 27 b
Landschaftsgesetz."
9. Die
Überschrift in § 4 lautet neu:
"Ausschuss
für Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe"
10. Folgender Absatz 1 wird in § 4 neu
eingefügt:
"(1) Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe entscheidet für den Bereich der wirtschaftlichen Beteiligungen
über die Erteilung von Weisungen an Vertreter/innen der Stadt in den jeweils
zuständigen Gesellschaftsorganen im Hinblick auf
1. die Jahresabschlüsse einschließlich der Entlastung
von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und der Bestellung
der Wirtschaftsprüfer,
2. die Wirtschaftspläne sowie
3. alle übrigen Angelegenheiten, über die nicht
kraft Gesetz der Rat entscheidet oder der Rat sich nicht im Einzelfall die
Entscheidung vorbehält.
11. Die bisherigen Absätze 1 und 2 des
§ 4 werden die Absätze 2 und 3.
12. Der Text des bisherigen Absatzes 3
erhält folgende Fassung und wird als Absatz 4 angefügt:
" Angelegenheiten der wirtschaftlichen
Beteiligung, über die der Rat der Stadt entscheidet, werden durch den Ausschuss
vorberaten. Hierzu zählen insbesondere:
- Darlehensangelegenheiten
- Bürgschaftsangelegenheiten (§ 41 Abs. 1 Buchstabe p GO)
- Gründung von bzw. Beteiligung an Gesellschaften; Veräußerung von
Gesellschaften (§ 41 Abs. 1 Buchstabe l GO)
- teilweise Veräußerung von Beteiligungen (§ 41 Abs. 1 Buchstabe
l GO). "
Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe berät weiterhin in allen Angelegenheiten, die die
Aufgabenbereiche der optimierten Regiebetriebe betreffen."
13. Nach § 8 wird ein neuer § 9
eingefügt:
"
§ 9
Währungsumstellung
Die
auf Deutsche Mark in dieser Ordnung angegebenen Geldbeträge und Wertgrenzen
gelten ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 als auf Euro umgestellt, so
dass dann die in Klammern angegebenen Beträge und Wertgrenzen maßgeblich
sind."
14. § 9 wird § 10.
15. Alle in der Zuständigkeitsordnung
genannten Beträge werden ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 auf Euro umgestellt.
Die dann geltenden Beträge und Wertgrenzen werden in Klammern eingefügt.
16. In den §§ 2 Abs. 1 Nr. 8, 3 Abs. 1 Nr. 3, 4
Abs. 2 Nr. 5, 5 Abs. 1 Nr. 5, 6 Abs. 1 Nr. 9, 7 Abs. 1 Nr. 5 und 8 Abs. 1
Nr. 6 wird die Wertgrenze 160.000,-- DM ersetzt durch 400.000,-- DM (200.000,--
EUR). Zusätzlich wird das Wort "Kosten" durch das Wort "Ausgaben"
ersetzt.
17. In den §§ 5 Abs. 2 Nr. 4, 6 Abs. 2 Nr. 4, 7 Abs. 2 Nr. 4 und 8
Abs. 2 Nr. 4 wird die Wertgrenze 20.000,-- DM ersetzt durch 30.000,-- DM
(15.000,-- EUR).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3.
Änderung
der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne
(Allgemeine Richtlinien)
- Vorlage Nr. 2001.171 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Die
Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine
Richtlinien) vom 13. Februar 1996 werden wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird ein neuer "§
12 Währungsumstellung" eingefügt.
"§
12 Inkrafttreten" wird damit "§ 13 Inkrafttreten".
2. Die
Wertgrenze von 20.000,-- DM in § 1 Absatz 3 wird ersetzt durch 30.000,-- DM
(15.000,-- EUR).
3. In
§ 2 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung:
.....,
nachdem der zuständige Ausschuss sie freigegeben hat.
4. In
§ 3 Absatz 2 wird vor der Auflistung das Wort "insbesondere"
eingefügt.
5. In
§ 5 Absatz 2 werden zu Beginn des Satzes nach dem Wort "Straßen" die
Worte "....., Wegen und Plätzen ....." sowie am Ende des Satzes die
Worte "....., Wege und Plätze ....." eingefügt.
6. §
6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
" (3) Absatz 1 gilt nicht für Vereine, Verbände
und sonsti ge Vereinigungen und
Initiativen von überbezirklicher Bedeutung."
Die
Anlage 2 - Verzeichnis der Vereine von bezirklicher Bedeutung - entfällt.
7. § 9 Nummer
6 erhält folgende Fassung:
"6.
die Anordnung von Umlegungen nach dem Baugesetzbuch,"
8. Nach
§ 11 wird ein neuer § 12 eingefügt:
" § 12
Währungsumstellung
Die
auf Deutsche Mark in diesen Richtlinien angegebenen Geldbeträge und Wertgrenzen
gelten ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 als auf Euro umgestellt, so
dass dann die in Klammern angegebenen Beträge und Wertgrenzen maßgeblich
sind."
9. § 12 wird §
13.
10. Anlage 1 erhält
folgende neue Überschrift:
"Verzeichnis
der Straßen, Wege und Plätze von überbezirkli
cher Bedeutung."
11. Anlage 1 wird wie
folgt geändert:
- Hinter
den Worten "Bahnhofsplatz Wanne-Eickel Hauptbahnhof" werden in
Klammern die Worte "Heinz-Rühmann-Platz" angefügt.
- Nach
Bahnhofsplatz Herne Bahnhof werden die Worte "Rathausvorplatz (Rathaus
Herne)" eingefügt.
- Hinter
den Worten "Bochumer Straße" werden die Worte "mit Ausnahme des
Teilstücks zwischen Sodinger Straße und Westring/Hölkeskampring"
eingefügt.
12. Alle in den Allgemeinen
Richtlinien genannten Beträge wer- den
ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 auf Euro umgestellt. Die dann
geltenden Beträge und Wertgrenzen werden in Klammern eingefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4.
Wahrnehmung
von Mitgliedschaftsrechten der Stadt Herne in Organen, Beiräten und
Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen
- Vorlage Nr. 2001.268 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt bestellt folgende Vertreter der Stadt zur Wahrnehmung der
Mitgliedschaftsrechte der Stadt Herne in der Jagdgenossenschaft des
gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Herne:
a) Vertreter: Herr Chrzan (Stadtamt 20)
b) Stellvertreter: Herr Draxler (Stadtamt 20)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5.
Benutzungs-
und Entgeltordnung für die Stadtbücherei
- Vorlage Nr. 2001.133 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte a) Änderung der
Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Herne vom 02.07.1996 und b) Änderung
der Entgeltordnung vom 02.07.1996
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6.
Zweckverband
Olympia Rhein-Ruhr
- Vorlage Nr. 2001.211 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Der
Rat der Stadt beschließt, dem zu gründenden Zweckverband "Olympia
Rhein-Ruhr" beizutreten.
2. Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, zur Bildung des Freiverbandes
"Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr" den anliegenden Entwurf als
Verbandssatzung zu vereinbaren.
3. Für den Zeitpunkt nach Vereinbarung der Satzung
und deren
Genehmigung bestellt der Rat der Stadt die folgenden
Personen als Mitglieder für die Verbandsversammlung
des
Zweckverbandes:
Stellvertreter/innen
1. Oberbürgermeister
Becker
1. Stadträtin Dr. Goch
2. Gerd Bollmann
2. Wolfgang Stohr
3. Gerhard Ucka
3. Friedhelm Müller
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7.
Einrichtung
von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2001
hier: Pflegeinformationssystem
- Vorlage Nr. 2001.108 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel
in Höhe von 21.000,00 DM bei der Haushaltsstelle 1.400.935/955/0 - Erwerb von
beweglichem Vermögen -.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8.
Einrichtung
von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2001
hier: Ersteinrichtung der städtischen
Altenbegegnungsstätte Sodingen
- Vorlage Nr. 2001.109 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger
Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 DM bei der Haushaltsstelle
1.431.935/010/2 - Erwerb von beweglichem Vermögen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9.
Teilnahme
am Ideenwettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "Stadt
2030";
hier: Teilnahme von 8 Ruhrgebietsstädten
dieser Region am Wettbewerb mit dem Titel "Ruhrgebietsstädte 2030,
Zukunftsvisionen"
- Vorlage Nr. 2001.123 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
1. Die
Stadt Herne nimmt gemeinsam mit den anderen 7 Städten des Ruhrgebietes an dem
Wettbewerb teil (Essen, Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen,
Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund) unter dem Vorbehalt, dass entsprechende
Durchführungsbeschlüsse auch von den 7 anderen beteiligten Städten gefasst
werden.
2. Die
Universität Dortmund (Fakultät Raumplanung) wird stellvertretend für die 8
Städte durch die Stadt Essen mit der Erstellung eines "Drehbuches"
für die Kooperation der 8 Städte im Ruhrgebiet und für die Geschäftsführung
dieses Vorhabens im Rahmen eines Werkvertrages beauftragt unter dem Vorbehalt,
dass das Land einem vorzeitigen Beginn zustimmt, um den Werkvertrag
unterzeichnen zu können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Beschluss
zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth,
Memeler Straße, Bruchstraße -, Stadtbezirk Sodingen
- Vorlage Nr. 2001.140 -
Während
der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 -
Hotteroth, Memeler Straße, Bruchstraße - sind die folgenden Anregungen zum
Planentwurf eingegangen, über die entschieden werden muß.
Zu 1.:
Schreiben der E.ON Kraftwerke vom 20.11.2000
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
Zu 2.:
Schreiben der Vastbau GmbH vom 15.11.2000
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den Anregungen wird gefolgt.
Nach
dem vorgelegten Realisierungskonzept des Investors erhöht sich die Zahl der
Wohneinheiten von bisher 46 auf 49. Die im bisherigen Planentwurf ausgewiesenen
überbaubaren Flächen bleiben dabei jedoch unverändert. Es soll lediglich eine
andere Gruppierung der Gebäude innerhalb dieser Flächen erfolgen. Hierdurch
werden zusätzliche Stellplätze erforderlich. Eine höhere Anzahl wird durch die
andere Anordnung innerhalb der bereits schon bisher für diese Zwecke ausgewiesenen
Flächen erreicht. Bisher waren für 46 WE 46 Garagen und Stellplätze sowie 14
weitere Stellplätze in den Garagenzufahrten vorgesehen. 21 weitere öffentliche
Stellplätze dienten dem Besucherverkehr. Nunmehr sind für 49 WE 49 Garagen,
Carports und Stellplätze sowie 29 weitere Stellplätze in den Garagenzufahrten
vorgesehen. Vier öffentliche Stellplätze, die bisher aus verkehrstechnischer
Sicht ungünstig zum Hotteroth orientiert waren, können entfallen. Zur
Kompensation werden 2 neue Stellplätze am Ende der geplanten Erschließungsstraße
vorgesehen, die geringfügig verlängert wird. Die Gesamtzahl von 21 bleibt
unverändert. Die bisher nördlich des Verbindungsweges zwischen Hotteroth und
neuer Erschließungsstraße vorgesehene Wertstoffsammelstelle wird zur südlichen
Seite verlagert und parallel zum Hotteroth angeordnet. Insgesamt wird die
Versorgung mit privaten und öffentlichen Parkplätzen von 81 auf 97 Plätze
erheblich verbessert.
Aufgrund
der geänderten Stellplatzsituation müssen auf der nördlichen Seite der
Erschließungsstraße 5 ausgewiesene Baumanpflanzungen entfallen (12 statt
vorher 17). Dies kann jedoch auf der südlichen Seite kompensiert werden. Dort
sind nach Änderung 20 Bäume statt vorher 11 ausgewiesen. Insgesamt ergibt sich
somit bei den zu pflanzenden Bäumen eine Bilanz von zusätzlich 4 Bäumen (32
statt 28). Zusätzlich zu den festgesetzten Baumpflanzungen sind im
Bebauungsplan umfangreiche Heckenpflanzungen ausgewiesen. Dabei handelt es sich
um eine grünordnerische Maßnahme, die nicht in die Ausgleichsberechnung
einfließt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 3.:
Schreiben des Herrn Raimund Polaschek vom 21.11.2000 sowie 120
Mitunterzeichnern von Unterschriftenlisten, die dem Schreiben beigefügt sind
sowie einem Vermerk des Herrn Franz Trieba, Lehmbrink 6 vom 20.11.2000 auf
einer der Unterschriftenlisten
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt :
Den Anregungen wird nicht gefolgt.
Die
Bruchstraße ist im relevanten Straßennetz eine Haupterschließungsstraße in
einer Stadtrandlage ohne ÖPNV-Verkehr. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit
beträgt 30 km/h. Nach den letzten Untersuchungen der Verwaltung wird die
Geschwindigkeitsbegrenzung von ca. 56 % der Verkehrsteilnehmer beachtet, so
dass angezeigt ist, im Zuge der Bruchstraße in diesem Bereich Maßnahmen zur
Reduzierung der Geschwindigkeiten durchzuführen.
In
dem Teilabschnitt der Castroper Straße (K 29) im Norden und der Straße Im
Ostenfeld im Süden ist beidseitig der Bruchstraße eine Wohnbebauung vorhanden
bzw. Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 5 geplant. Vorhanden ist ein Ausbauquerschnitt
nach den Entwurfselementen der Empfehlungen für die Anlage von Stadtstraßen
(EAE 85/95) für eine Sammelstraße. Ausgelegt ist dieser empfohlene Querschnitt
der EAE für eine Verkehrsbelastung bis zu 500 Kfz in der Stunde in der Hauptverkehrszeit.
In der Zeit vom 15.12. bis 22.12.2000 sind Verkehrszählungen über 24 Stunden
täglich durchgeführt worden mit dem Ergebnis, dass die Verkehrsbelastung bei
ca. 1900 Kfz pro 24 Stunden liegt. Die nach EAE zumutbare zulässige Verkehrsbelastung
pro Stunde von 500 Kfz wird hier bei weitem nicht erreicht (vorhanden sind ca.
190 Kfz pro Stunde in der Hauptverkehrszeit).
Das
zu erwartende Verkehrsaufkommen aus dem neuen Wohngebiet errechnet sich mit 49
WE x 2,4 Personen pro WE x 3,6 Fahrten pro Person x 0,52 mit ca. 220 Fahrten.
Das heißt die Bruchstraße wird infolge der neuen Zufahrt durch ca. 220 Fahrten
pro 24 Stunden zusätzlich belastet. Das entspricht einem zusätzlichen
Verkehrsaufkommen in der Spitzenstunde von ca. 25 Fahrzeugen. Infolge der neuen
Bebauung werden somit zusätzlich zu den z.Z. vorhandenen 190 Fahrzeugen 25
Fahrzeuge pro Stunde mehr, d.h. insgesamt 215 Fahrzeuge die Bruchstraße in der
Hauptverkehrszeit befahren.
Die
Kreuzung Bruchstraße /Castroper Straße ist kein Unfallschwerpunkt. Bezüglich
der Schulwegsicherheit sind in der Vergangenheit Fußgängerschutzinseln im Zuge
der Castroper Straße in Höhe der Bruchstraße und in Höhe der Straße Hotteroth
angelegt worden.
Das
Tiefbauamt plant im Rahmen der baulichen Maßnahmen zur Schulwegsicherheit, 4.
Bauabschnitt, im Zuge der Bruchstraße Überquerungshilfen einzurichten.
Weiterhin
hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am
25.11.1999 unter der Vorlage des Tagesordnungspunktes 8, Vorlage Nr. 1999.473,
bereits einer Sperrung der Bruchstraße für den motorisierten Individualverkehr
in Höhe der S-Bahn-Trasse zugestimmt. Dies wird zur Folge haben, dass auch die
Verkehrsbelastung der Bruchstraße
im Bereich Mont-Cenis-Straße/Castroper Straße sich reduzieren wird.
Bei
der geplanten Erschließungsstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße in
einem Wohngebiet mit 49 Wohneinheiten. Die Anbindung erfolgt im Osten an die
Bruchstraße.
Für
Fußgänger und Radfahrer besteht zusätzlich eine Verkehrsanbindung im Westen an
die Straße Hotteroth. Die Straße Hotteroth ist eine Anliegerstraße ohne
Verbindungsfunktion. Diese Verkehrsverbindung für Fußgänger und Radfahrer ist
auch eine direkte Zuwegung zu den öffentlichen Einrichtungen (Grundschule,
Kindergarten und Kirche), die an der Börsinghauser Straße liegen sowie eine
direkte fußläufige Verbindung zu dem Einkaufsbereich der Castroper Straße.
Aus
Gründen der Verkehrssicherheit - vor allem auch für die schwächeren
Verkehrsteilnehmer - ist die Trennung (Erschließung für den motorisierten
Individualverkehr und Erschließung für Fußgänger und Radfahrer) gegenüber einer
durchgehenden Straße zu bevorzugen.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 8
dagegen: 7
Zu 4.:
Schreiben des Herrn Wolfgang Wuttke vom 24.11.2000 sowie als Anlage
hierzu Kopie des Schreibens vom 22.08.1996 an den Oberbürgermeister Wolfgang
Becker
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den Anregungen wird nicht gefolgt.
Die
unter Punkt 3 der Abwägung genannten Gründe treffen in gleicher Weise zu.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 8
dagegen: 7
11. Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth,
Memeler Straße, Bruchstraße -, Stadtbezirk Sodingen
- Vorlage Nr. 2001.139 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
1. Der
ergänzten Begründung vom 13.02.2001 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 -
Hotteroth, Memeler Straße, Bruchstraße - wird zugestimmt.
2. Der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 -Hotteroth, Memeler Straße,
Bruchstraße-, in der Fassung vom 13.02.2001 mit den aufgrund der Beschlüsse
über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen
Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom
16.01.1998 (BGBl. I S. 137) und § 7 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Das
Plangebiet liegt im Bereich der Straßen Hotteroth, Memeler Straße und
Bruchstraße .
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 8
dagegen: 7
12. Beschluss
zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/1 -
Dammstraße/Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
- Vorlage Nr. 2001.141 -
Während
der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/1 -
Dammstraße/Vinckestraße - sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf
eingegangen, über die entschieden werden muss:
Zu 1.:
Schreiben des Bundesvermögensamtes Dortmund vom 19.10.2000
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Durch
die Festsetzung einer Fläche zum Anpflanzen vom Bäumen und Sträuchern wird die
wirtschaftliche Nutzung des Bunkers nicht unterbunden.
Bäume
können so gepflanzt werden, dass eine ausreichende Zufahrt bzw. ein
ausreichender Zugang an der vom Eigentümer gewünschten Stelle gewährleistet
bleibt.
Die
Genehmigung eienr Zufahrt / eines Zugangs über die Anpflanzungsfläche würde
bei Bedarf mittels einer Befreiung nach den Maßgaben des § 31 Abs. 2 BauGB
erteilt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 2.:
Schreiben der Deutschen Telekom AG vom 14.09.2000
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
Zu 3.:
Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Hagen vom 11. und 19.09.2000
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
Zu 4.:
Schreiben der Emschergenossenschaft vom 12.09.2000 mit Verweis auf
dortiges Schreiben vom 07.06.1999
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den
Anregungen wird nicht gefolgt.
Sowohl
die Absicht der Gemeinde, an der nördlichen Grenze zum Gelände der Bundesbahn
eine P+R-Anlage mit einer 4-geschossigen Überbauung festzusetzen, als auch der
im Besitz des Bundesvermögensamtes befindliche vorhandene Bunker im Osten des
Plangebietes lassen eine Öffnung des Ostbaches in diesem Bereich nicht zu.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 14
dagegen: 1
Zu 5.:
Schreiben der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
Zu 6.:
Schreiben der PreussenElektra Kraftwerke vom 20.09.2000
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
Zu 7.:
Schreiben des Landschaftsbeirates vom 14.09.2000
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -
13. Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 29/1, 1. Änderung, -
Dammstraße/Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
- Vorlage Nr. 2001.162 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
a) Der
geänderten Begründung vom 01.10.2000 zum Bebauungsplan Nr. 29/1, 1. Änderung, -
Dammstraße/Vinckestraße - wird zugestimmt.
b) Der
Bebauungsplan Nr. 29/1, 1.Änderung, - Dammstraße/ Vinckestraße -,
Stadtbezirk Herne-Mitte, in der Fassung vom 15.03.2000 wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I
S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) und § 7
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Das
Plangebiet wird im Süden durch die südliche Begrenzungslinie der Vinckestraße,
im Westen durch die östliche Begrenzungslinie der Bahnhofstraße, im Norden
durch die südliche Grundstücksgrenze des Bundesbahngeländes, sowie im Osten
durch die östliche Begrenzungslinie der Baumstraße begrenzt.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 14
dagegen: 1
14. Satzung
über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen
- Vorlage Nr. 2001.149 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die
Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 8
dagegen: 7
15. Bereitstellung
überplanmäßiger Haushaltsmittel zur Beschaffung / zur Modifizierung eines
automatisierten Baugenehmigungsverfahrens bei der Stadt Herne
- Vorlage Nr. 2001.159 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen
Haushaltsmitteln in Höhe von 30.000,-- DM bei Haushaltsstelle 1.613.935/950/3.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
16. Bereitstellung
außerplanmäßiger Haushaltsmittel 2001 in Höhe von 120.000,00 DM für die Durchführung
der Kanalerweiterung im Bebauungsplangebiet 31/2 (Lerchenweg)
- Vorlage Nr. 2001.121 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel
in Höhe von 120.000,00 DM für die Kanalerweiterung im Bebauungsplangebiet
31/2.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
17. Nahverkehrsplan
Herne
Einrichtung einer
Busdirektverbindung zwischen Röhlinghausen-
Nord und Herne-Mitte
durch Änderung der Linienführung der Buslinie 390 im Stadtbezirk Eickel
- Vorlage Nr. 2000.859 -
Herr
Hussing bittet die Verwaltung, in 3 - 4 Monaten dem Haupt- und Finanzausschuss
über die Erfahrungen mit der geänderten Linienführung zu berichten.
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt die Änderung der Linienführung der Buslinie 390
im Stadtbezirk Eickel entsprechend der Linienbeschreibung
Röhlinghauser
Straße im Stadtgebiet Bochum -
Hannoverstraße - Westfalenstraße - Edmund-Weber-Straße - Dahlhauser Straße -
Hordeler Straße und dann weiter über den alten Linienweg der Buslinie 390 in
Richtung Eickeler Markt und Herne Bahnhof.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
18. Nahverkehrsplan
Herne
Änderung der
Linienführung der Buslinie 303
Einrichtung der neuen
Buslinie 328 und Verknüpfung der beiden Buslinien 303 und 328 am Hbf.
Wanne-Eickel in den Stadtbezirken Sodingen/Herne-Mitte/Eickel und Wanne
- Vorlage Nr. 2000.907 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt:
1. Die
Änderung und Verlängerung der Linienführung der Buslinie 303 entsprechend der
Linienbeschreibung.
2. Eine
Vertaktung sowie eine Verstärkung der Fahrzeiten.
3. Die
neue Linie 328 zwischen dem ZOB Wanne-Eickel Hbf. und der Haltestelle
Sternstraße in der Siedlung Dannekamp mit einer Verknüpfung der Linie 303 an
dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Wanne-Eickel Hbf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
19. Nahverkehrsplan
Herne
Einrichtung einer
Buslinie 362 neu zwischen Pantrings Hof und dem Hbf Wanne-Eickel in den
Stadtbezirken Sodingen/Herne-
Mitte und Wanne
Aufgabe der Buslinie 343
in Richtung Castrop-Rauxel Habinghorst
- Vorlage Nr. 2000.927 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt:
1. Die
Einstellung der Buslinie 343 zwischen Herne Bahnhof und Castrop-Rauxel
Habinghorster Straße entsprechend der Maßnahmenbeschreibung
2. Die
Einrichtung einer Buslinie 362 neu zwischen Herne Siedlung Eichenforst und
Herne Wanne-Eickel Hbf entsprechend der Maßnahmenbeschreibung
Abstimmungsergebnis: einstimmig
20. Nahverkehrsplan
Herne
Einstellung der Buslinie
322
Änderung und Erweiterung
der Linienführung der Buslinie 312 in den Stadtbezirken Herne-Mitte und Wanne
- Vorlage Nr. 2000.928 -
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt:
1. Die
Einstellung der Buslinie 322 auf der Strecke von Herne Vöde-Bergstraße bis
Recklinghausen - Hochlarmark/Matthiasstraße
2. Die
Einrichtung der Buslinie 312 neu von Vödestraße/
Bergstraße
bis Wanne-Eickel Hbf entsprechend der Maßnahmenbeschreibung
Abstimmungsergebnis: einstimmig
21. Einrichtung
eines Jugendtreffs in der Wanner City
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 12.02.2001 -
- Vorlage Nr. 2001.177 -
Herr
Kohlenbach beantragt für die CDU-Fraktion, den Beschluss in der vom
Jugendhilfeausschuss empfohlenen Form zu fassen.
Herr
Schiereck beantragt für die SPD-Fraktion, den Beschluss in der von der
Bezirksvertretung Wanne empfohlenen Form zu fassen.
Frau
Bürgermeisterin Höffken lässt erst über den weitergehenden Antrag der
SPD-Fraktion abstimmen:
Der
Antrag wird mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt.
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur Errichtung eines
Jugendtreffs in oder nahe dem fußläufigen Teil der Wanner City rechtzeitig vor
den Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2002 vorzulegen, damit im
Jahr 2002 ein Jugendtreff eröffnet werden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 8
Enthaltungen: 7
22. Mitteilungen
der Bürgermeisterin und der Verwaltung
Herr Stadtdirektor Bornfelder teilt mit:
- Den
Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wurde heute die Einladung zu
einer Sondersitzung am 03.04.2001 um 14.00 Uhr übersandt.
Als
TOP 1 werden Mitarbeiter der Firma Wayss & Freytag ein Nutzungskonzept für
den Regenkamp vorstellen.
- Er
erläutert die Daten des Haushaltsabschlusses 2000 und des Ergebnisses der
Haushaltsrechnung 2000. Die Auflistung des Haushaltsabschlusses und die
Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2000 wurden an die
Gremiumsmitglieder verteilt und sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
23. Anfragen
der Stadtverordneten
- Herr
Kohlenbach beanstandet, dass die Stadtverordneten durch einen Artikel in der
WAZ über bestehende Probleme bei der Genehmigung des Haushalts 2001
unterrichtet wurden. Solche Information sollten erst im Haupt- und
Finanzausschuss und dann in der Presse bekanntgegeben werden. Er fragt, ob die
Verzögerung der Genehmigung mit dem Sonderweg der Herausrechnung der exogenen
Faktoren zusammenhängt und ob andere Gemeinden dadurch ebenfalls Probleme
haben.
Herr
Stadtdirektor Bornfelder antwortet, dass dieser Weg nur in Herne beschritten
wurde und nicht zu verallgemeinern ist. Ansonsten wären bereits bei der
Aufstellung des Haushaltsplans unüberwindliche Schwierigkeiten aufgetreten.
Das Verfahren der anderen Städte muss abgewartet werden.
Die
Gremiumsmitglieder diskutieren über die verschiedenen Ursachen der
Mindereinnahmen und entstandenen Mehrausgaben bei den Pflichtaufgaben der
Gemeinde.
- Frau
Schulte fragt, ob für den vorgesehenen autofreien Sonntag im September bereits
Planungen vorliegen.
Herr
Stadtrat Nowak antwortet, ein Konzept sei bereits in Bearbeitung, müsse aber
noch verwaltungsintern diskutiert werden.