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Ratsinformationssystem

Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Haupt- und Finanzausschuss
TOP: Ö 1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.03.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2001 im kleinen Sitzungssaal (Raum 214) des Rathauses Herne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 18.35 Uhr

 

Vorsitz:     Frau Bürgermeisterin Höffken

 

Schriftführung:     Frau Holte

 

 

Anwesend sind

 

die Stadtverordneten:

 

Herr Dr. Dudda

Frau Hock

Frau Höffken

Herr Hussing

Herr Kohlenbach

Herr Lehmann

Herr Leichner

Herr Lewicki          außer TOP 7 - 10 nichtöffentl. Teil

Frau Pabst     16.05 - 18.35 Uhr     ab TOP 3

Herr Schiereck

Herr Schuh

Frau Schulte

Herr Schwanengel

Herr Ucka

Frau Wagner

 

 

die beratenden Mitglieder ohne Stimmrecht:

 

Herr Ixert

Herr Schubeus

 

 

die Fraktionsgeschäftsführer:

 

Herr Neige           (SPD-Ratsfraktion)

Herr Telkemeier           (CDU-Ratsfraktion)

 

 

von der Verwaltung:

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder

Frau Stadträtin Dr. Goch

Herr Stadtrat Nowak

Herr Stadtrat Terhoeven

Herr Tschöke          (Zentralbereich Verwaltungsvorstand)

Herr Werner          (Stadtamt 13)

Herr Grimm          (Stadtamt 15)

Frau Holte          (Stadtamt 15)

Herr Dr. Steiner          (Stadtamt 61)          16.00 - 16.40 Uhr

 

 

Frau Bürgermeisterin Höffken begrüßt die Anwesenden und stellt den form- und fristgerechten Zugang der Einladung sowie die Be­schlussfähigkeit fest.

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne (Hauptsatzung)

 

 2.     Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier:    Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung)

 

 3.     Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksver­tretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien)

 

 4.     Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Stadt Herne in Organen, Beiräten und Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen

 

 5.     Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei

 

 6.     Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr

 

 7.     Einrichtung von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haus­haltsjahr 2001

hier:    Pflegeinformationssystem

 

 8.     Einrichtung von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haus­haltsjahr 2001

hier:    Ersteinrichtung der städtischen Altenbegegnungsstätte Sodingen

 

 9.     Teilnahme am Ideenwettbewerb des Bundesministeriums für Bil­dung und Forschung "Stadt 2030";

hier:    Teilnahme von 8 Ruhrgebietsstädten dieser Region am Wettbewerb mit dem Titel "Ruhrgebietsstädte 2030, Zu­kunftsvisionen"

 

10.     Beschluss zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungs­planes Nr. 5 - Hotteroth, Memeler Straße, Bruchstraße -, Stadtbezirk Sodingen

 

11.     Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth, Memeler Straße, Bruch­straße -, Stadtbezirk Sodingen

 

12.     Beschluss zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungs­planes Nr. 29/1 - Dammstraße/Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte

 

13.     Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 29/1, 1. Änderung, - Dammstraße/Vinckestraße -, Stadt­bezirk Herne-Mitte

 

14.     Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 191 - Zieten­straße -, Stadtbezirk Sodingen

 

15.     Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel zur Be­schaffung / zur Modifizierung eines automatisierten Bau­genehmigungsverfahrens bei der Stadt Herne

 

16.     Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel 2001 in Hö­he von 120.000,00 DM für die Durchführung der Kanalerweite­rung im Bebauungsplangebiet 31/2 (Lerchenweg)

 

17.     Nahverkehrsplan Herne

Einrichtung einer Busdirektverbindung zwischen Röhlinghau­sen-Nord und Herne-Mitte durch Änderung der Linienführung der Buslinie 390 im Stadtbezirk Eickel

 

18.     Nahverkehrsplan Herne

Änderung der Linienführung der Buslinie 303

Einrichtung der neuen Buslinie 328 und Verknüpfung der bei­den Buslinien 303 und 328 am Hbf. Wanne-Eickel in den Stadt­bezirken Sodingen/Herne-Mitte/Eickel und Wanne

 

19.     Nahverkehrsplan Herne

Einrichtung einer Buslinie 362 neu zwischen Pantrings Hof und dem Hbf Wanne-Eickel in den Stadtbezirken Sodin­gen/Herne-Mitte und Wanne

Aufgabe der Buslinie 343 in Richtung Castrop-Rauxel Habing­horst

 

20.     Nahverkehrsplan Herne

Einstellung der Buslinie 322

Änderung und Erweiterung der Linienführung der Buslinie 312 in den Stadtbezirken Herne-Mitte und Wanne

 

21.     Einrichtung eines Jugendtreffs in der Wanner City

- Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2001 -

 

22.     Mitteilungen der Bürgermeisterin und der Verwaltung

 

23.     Anfragen der Stadtverordneten

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 1.     Korrektur von Eckpunkten des Verkaufs der Gysenberghalle

 

 2.     Einstellung eines Diplom-Ingenieurs als Sachbearbeiter für die Abteilung "Verbindliche Bauleitplanung" im Stadt­planungsamt

 

 3.     Beförderung von Beamten

 

 4.     Verkauf eines Grundstücks an der Bahnhofstraße

 

 5.     Veräußerung eines städt. Wohnhauses

 

 6.     Zustimmung zum Verkauf eines Grundstücks und zur Löschung eines der Stadt Herne zustehenden Wiederkaufsrechtes

 

 7.     Verunreinigung der Grundstücke am Schwalbenweg

hier:    Geänderter Sanierungsvertrag Degussa AG - Stadt Herne

 

 8.     Unbefristete Niederschlagung von rückständigen Unterhaltsbe­trägen des Herrn Wolfgang K.

 

 9.     Unbefristete Niederschlagung von rückständigen Unterhalts­beiträgen des Herrn Karl-Friedrich A.

 

10.     Unbefristete Niederschlagung von rückständigen Unterhaltsbe­trägen des Herrn Klaus-Peter O.

 

11.     Mitteilungen der Bürgermeisterin und der Verwaltung

 

12.     Anfragen der Stadtverordneten

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.         Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne (Hauptsatzung)

- Vorlage Nr. 2001.169 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte "Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne".

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 2.         Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier:   Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung)

- Vorlage Nr. 2001.170 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung) vom 13. Februar 1996 wird wie folgt geändert:

 

 1.   Der Text der Inhaltsangabe "§ 4 Ausschuss für optimierte Regiebetriebe" wird geändert in "§ 4 Ausschuss für Be­teiligungen und optimierte Regiebetriebe".

 

 2. In der Inhaltsübersicht wird ein neuer "§ 9 Währungsum­stellung" eingefügt.

 

"§ 9 Inkrafttreten" wird damit "§ 10 Inkrafttreten"

 

 3. In § 1 Absatz 1 werden nach dem Wort "Hauptsatzung" die Worte "....., Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses in der Satzung des Jugendamtes, ....." eingefügt.

 

 4. In § 1 Absatz 3 wird der Inhalt der Klammer nach dem Wort "Grundstücksangelegenheiten" ergänzt um die Worte "§ 7 Abs. 1 Nr. 7".

 

 5. In § 2 Absatz 1 Nummer 2 werden die Worte "..... und die Freigabe der Bürgeranhörung nach § 27 b Landschaftsge­setz" gestrichen.

 

 6. § 2 Absatz 2 Nummer 11 erhält im ersten Halbsatz folgende Fassung:

 

"11. die Übertragung der Erschließung nach § 124 Absatz 1

     Baugesetzbuch durch Vertrag auf Dritte und ....."

 

 7. Im § 3 Absatz 1 Nummer 2 d) werden die Worte "der Sanie­rung von Altlasten" ersetzt durch die Worte "des Boden­schutzes".

 

 8. In § 3 Absatz 1 wird folgende neue Nummer 5 angefügt:

 

"5. die Freigabe der Bürgeranhörung nach § 27 b

    Landschaftsgesetz."

 

 9.   Die Überschrift in § 4 lautet neu:

 

"Ausschuss für Beteiligungen und optimierte

 Regiebetriebe"

 

10.   Folgender Absatz 1 wird in § 4 neu eingefügt:

 

"(1) Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regie­betriebe entscheidet für den Bereich der wirtschaft­lichen Beteiligungen über die Erteilung von Weisun­gen an Vertreter/innen der Stadt in den jeweils zu­ständigen Gesellschaftsorganen im Hinblick auf

 

1. die Jahresabschlüsse einschließlich der Entlas­tung von Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und der Bestellung der Wirtschafts­prüfer,

 

2. die Wirtschaftspläne sowie

 

3. alle übrigen Angelegenheiten, über die nicht kraft Gesetz der Rat entscheidet oder der Rat sich nicht im Einzelfall die Entscheidung vor­behält.

 

11.   Die bisherigen Absätze 1 und 2 des § 4 werden die Absätze 2 und 3.

 

12.   Der Text des bisherigen Absatzes 3 erhält folgende Fas­sung und wird als Absatz 4 angefügt:

 

" Angelegenheiten der wirtschaftlichen Beteiligung, über die der Rat der Stadt entscheidet, werden durch den Ausschuss vorberaten. Hierzu zählen insbesondere:

 

- Darlehensangelegenheiten

 

- Bürgschaftsangelegenheiten (§ 41 Abs. 1 Buchstabe p GO)

 

- Gründung von bzw. Beteiligung an Gesellschaften; Veräußerung von Gesellschaften (§ 41 Abs. 1 Buch­stabe l GO)

 

- teilweise Veräußerung von Beteiligungen (§ 41 Abs. 1 Buchstabe l GO). "

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regie­betriebe berät weiterhin in allen Angelegenheiten, die die Aufgabenbereiche der optimierten Regiebetrie­be betreffen."

 

 

13.   Nach § 8 wird ein neuer § 9 eingefügt:

 

" § 9

Währungsumstellung

 

Die auf Deutsche Mark in dieser Ordnung angegebenen Geldbeträge und Wertgrenzen gelten ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 als auf Euro umgestellt, so dass dann die in Klammern angegebenen Beträge und Wertgren­zen maßgeblich sind."

 

 

14. § 9 wird § 10.

 

 

15.  Alle in der Zuständigkeitsordnung genannten Beträge wer­den ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 auf Euro um­gestellt. Die dann geltenden Beträge und Wertgrenzen wer­den in Klammern eingefügt.

 

 

16. In den §§ 2 Abs. 1 Nr. 8, 3 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 2 Nr. 5, 5 Abs. 1 Nr. 5, 6 Abs. 1 Nr. 9, 7 Abs. 1 Nr. 5 und 8 Abs. 1 Nr. 6 wird die Wertgrenze 160.000,-- DM ersetzt durch 400.000,-- DM (200.000,-- EUR). Zusätzlich wird das Wort "Kosten" durch das Wort "Ausgaben" ersetzt.

 

 

17. In den §§ 5 Abs. 2 Nr.  4, 6 Abs. 2 Nr. 4, 7 Abs. 2 Nr. 4 und 8 Abs. 2 Nr. 4 wird die Wertgrenze 20.000,-- DM er­setzt durch 30.000,-- DM (15.000,-- EUR).

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 3.         Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretun­gen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien)

- Vorlage Nr. 2001.171 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien) vom 13. Februar 1996 wer­den wie folgt geändert:

 

     1. In der Inhaltsübersicht wird ein neuer "§ 12 Währungsum­stellung" eingefügt.

 

"§ 12 Inkrafttreten" wird damit "§ 13 Inkrafttreten".

 

2. Die Wertgrenze von 20.000,-- DM in § 1 Absatz 3 wird er­setzt durch 30.000,-- DM (15.000,-- EUR).

 

3. In § 2 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung:

 

....., nachdem der zuständige Ausschuss sie freigegeben hat.

 

4. In § 3 Absatz 2 wird vor der Auflistung das Wort "ins­besondere" eingefügt.

 

5. In § 5 Absatz 2 werden zu Beginn des Satzes nach dem Wort "Straßen" die Worte "....., Wegen und Plätzen ....." sowie am Ende des Satzes die Worte "....., Wege und Plätze ....." eingefügt.

 

     6. § 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

 

"  (3)  Absatz 1 gilt nicht für Vereine, Verbände und sonsti  ge Vereinigungen und Initiativen von überbezirkli­cher Bedeutung."

 

Die Anlage 2 - Verzeichnis der Vereine von bezirklicher Be­deutung - entfällt.

 

7. § 9 Nummer 6 erhält folgende Fassung:

 

"6. die Anordnung von Umlegungen nach dem Baugesetzbuch,"

 

8.  Nach § 11 wird ein neuer § 12 eingefügt:

 

" § 12

Währungsumstellung

 

Die auf Deutsche Mark in diesen Richtlinien angegebenen Geldbeträge und Wertgrenzen gelten ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 als auf Euro umgestellt, so dass dann die in Klammern angegebenen Beträge und Wertgrenzen maßgeblich sind."

 

9. § 12 wird § 13.

 

    10.   Anlage 1 erhält folgende neue Überschrift:

 

"Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze von überbezirkli

 cher Bedeutung."

 

    11.   Anlage 1 wird wie folgt geändert:

 

-  Hinter den Worten "Bahnhofsplatz Wanne-Eickel Hauptbahn­hof" werden in Klammern die Worte "Heinz-Rühmann-Platz" angefügt.

 

-  Nach Bahnhofsplatz Herne Bahnhof werden die Worte "Rat­hausvorplatz (Rathaus Herne)" eingefügt.

 

-  Hinter den Worten "Bochumer Straße" werden die Worte "mit Ausnahme des Teilstücks zwischen Sodinger Straße und Westring/Hölkeskampring" eingefügt.

   

    12.  Alle in den Allgemeinen Richtlinien genannten Beträge wer-  den ab dem 01.01.2002 im Verhältnis von 2 : 1 auf Euro um­gestellt. Die dann geltenden Beträge und Wertgrenzen wer­den in Klammern eingefügt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 4.         Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Stadt Herne in Or­ganen, Beiräten und Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen

- Vorlage Nr. 2001.268 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt bestellt folgende Vertreter der Stadt zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte der Stadt Herne in der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Herne:

 

 

a) Vertreter: Herr Chrzan  (Stadtamt 20)

 

b) Stellvertreter: Herr Draxler (Stadtamt 20)

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 5.         Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei

- Vorlage Nr. 2001.133 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte a) Än­derung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Herne vom 02.07.1996 und b) Änderung der Entgeltordnung vom 02.07.1996

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 6.         Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr

- Vorlage Nr. 2001.211 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt, dem zu gründenden Zweckver­band "Olympia Rhein-Ruhr" beizutreten.

 

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, zur Bildung des Freiverbandes "Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr" den an­liegenden Entwurf als Verbandssatzung zu vereinbaren.

 

     3. Für den Zeitpunkt nach Vereinbarung der Satzung und deren

   Genehmigung bestellt der Rat der Stadt die folgenden

   Personen als Mitglieder für die Verbandsversammlung des

   Zweckverbandes:

 

                                          Stellvertreter/innen

 

        1. Oberbürgermeister Becker       1. Stadträtin Dr. Goch

 

        2. Gerd Bollmann                  2. Wolfgang Stohr

 

        3. Gerhard Ucka                   3. Friedhelm Müller

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 7.         Einrichtung von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haus­haltsjahr 2001

hier:   Pflegeinformationssystem

- Vorlage Nr. 2001.108 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung außerplanmä­ßiger Haushaltsmittel in Höhe von 21.000,00 DM bei der Haus­haltsstelle 1.400.935/955/0 - Erwerb von beweglichem Ver­mögen -.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 8.         Einrichtung von außerplanmäßigen Haushaltsstellen im Haus­haltsjahr 2001

hier:   Ersteinrichtung der städtischen Altenbegegnungsstätte Sodingen

- Vorlage Nr. 2001.109 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Bereitstellung außer­planmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 DM bei der Haushaltsstelle 1.431.935/010/2 - Erwerb von beweglichem Ver­mögen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

 9.         Teilnahme am Ideenwettbewerb des Bundesministeriums für Bil­dung und Forschung "Stadt 2030";

hier:   Teilnahme von 8 Ruhrgebietsstädten dieser Region am Wettbewerb mit dem Titel "Ruhrgebietsstädte 2030,

Zukunftsvisionen"

- Vorlage Nr. 2001.123 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Die Stadt Herne nimmt gemeinsam mit den anderen 7 Städten des Ruhrgebietes an dem Wettbewerb teil (Essen, Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund) unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Durchfüh­rungsbeschlüsse auch von den 7 anderen beteiligten Städten gefasst werden.

 

2. Die Universität Dortmund (Fakultät Raumplanung) wird stell­vertretend für die 8 Städte durch die Stadt Essen mit der Erstellung eines "Drehbuches" für die Kooperation der 8 Städte im Ruhrgebiet und für die Geschäftsführung dieses Vorhabens im Rahmen eines Werkvertrages beauftragt unter dem Vorbehalt, dass das Land einem vorzeitigen Beginn zu­stimmt, um den Werkvertrag unterzeichnen zu können.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

10.       Beschluss zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungspla­nes Nr. 5 - Hotteroth, Memeler Straße, Bruchstraße -, Stadt­bezirk Sodingen

- Vorlage Nr. 2001.140 -

                                                            

 

Während der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Be­bauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth, Memeler Straße, Bruchstraße - sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf eingegangen, über die entschieden werden muß.

 

 

Zu 1.:

Schreiben der E.ON Kraftwerke vom 20.11.2000

 

     - Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -

 

 

Zu 2.:

Schreiben der Vastbau GmbH vom 15.11.2000

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Anregungen wird gefolgt.

 

Nach dem vorgelegten Realisierungskonzept des Investors er­höht sich die Zahl der Wohneinheiten von bisher 46 auf 49. Die im bisherigen Planentwurf ausgewiesenen überbaubaren Flä­chen bleiben dabei jedoch unverändert. Es soll lediglich eine andere Gruppierung der Gebäude innerhalb dieser Flächen er­folgen. Hierdurch werden zusätzliche Stellplätze erforder­lich. Eine höhere Anzahl wird durch die andere Anordnung in­nerhalb der bereits schon bisher für diese Zwecke ausge­wiesenen Flächen erreicht. Bisher waren für 46 WE 46 Garagen und Stellplätze sowie 14 weitere Stellplätze in den Garagenzu­fahrten vorgesehen. 21 weitere öffentliche Stellplätze dien­ten dem Besucherverkehr. Nunmehr sind für 49 WE 49 Garagen, Carports und Stellplätze sowie 29 weitere Stellplätze in den Garagenzufahrten vorgesehen. Vier öffentliche Stellplätze, die bisher aus verkehrstechnischer Sicht ungünstig zum Hotte­roth orientiert waren, können entfallen. Zur Kompensation wer­den 2 neue Stellplätze am Ende der geplanten Erschließungs­straße vorgesehen, die geringfügig verlängert wird. Die Ge­samtzahl von 21 bleibt unverändert. Die bisher nördlich des Verbindungsweges zwischen Hotteroth und neuer Erschließungs­straße vorgesehene Wertstoffsammelstelle wird zur südlichen Seite verlagert und parallel zum Hotteroth angeordnet. Ins­gesamt wird die Versorgung mit privaten und öffentlichen Park­plätzen von 81 auf 97 Plätze erheblich verbessert.

Aufgrund der geänderten Stellplatzsituation müssen auf der nördlichen Seite der Erschließungsstraße 5 ausgewiesene Baum­anpflanzungen entfallen (12 statt vorher 17). Dies kann je­doch auf der südlichen Seite kompensiert werden. Dort sind nach Änderung 20 Bäume statt vorher 11 ausgewiesen. Insgesamt ergibt sich somit bei den zu pflanzenden Bäumen eine Bilanz von zusätzlich 4 Bäumen (32 statt 28). Zusätzlich zu den fest­gesetzten Baumpflanzungen sind im Bebauungsplan umfangreiche Heckenpflanzungen ausgewiesen. Dabei handelt es sich um eine grünordnerische Maßnahme, die nicht in die Ausgleichsberech­nung einfließt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

Zu 3.:

Schreiben des Herrn Raimund Polaschek vom 21.11.2000 sowie 120 Mitunterzeichnern von Unterschriftenlisten, die dem Schreiben beigefügt sind sowie einem Vermerk des Herrn Franz Trieba, Lehmbrink 6 vom 20.11.2000 auf einer der Unterschrif­tenlisten

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt :

 

Den Anregungen wird nicht gefolgt.

 

Die Bruchstraße ist im relevanten Straßennetz eine Haupter­schließungsstraße in einer Stadtrandlage ohne ÖPNV-Verkehr. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Nach den letzten Untersuchungen der Verwaltung wird die Geschwin­digkeitsbegrenzung von ca. 56 % der Verkehrsteilnehmer beach­tet, so dass angezeigt ist, im Zuge der Bruchstraße in diesem Bereich Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeiten durch­zuführen.

In dem Teilabschnitt der Castroper Straße (K 29) im Norden und der Straße Im Ostenfeld im Süden ist beidseitig der Bruch­straße eine Wohnbebauung vorhanden bzw. Im Rahmen des Be­bauungsplanes Nr. 5 geplant. Vorhanden ist ein Ausbauquer­schnitt nach den Entwurfselementen der Empfehlungen für die Anlage von Stadtstraßen (EAE 85/95) für eine Sammelstraße. Ausgelegt ist dieser empfohlene Querschnitt der EAE für eine Verkehrsbelastung bis zu 500 Kfz in der Stunde in der Haupt­verkehrszeit. In der Zeit vom 15.12. bis 22.12.2000 sind Ver­kehrszählungen über 24 Stunden täglich durchgeführt worden mit dem Ergebnis, dass die Verkehrsbelastung bei ca. 1900 Kfz pro 24 Stunden liegt. Die nach EAE zumutbare zulässige Ver­kehrsbelastung pro Stunde von 500 Kfz wird hier bei weitem nicht erreicht (vorhanden sind ca. 190 Kfz pro Stunde in der Hauptverkehrszeit).

Das zu erwartende Verkehrsaufkommen aus dem neuen Wohngebiet errechnet sich mit 49 WE x 2,4 Personen pro WE x 3,6 Fahrten pro Person x 0,52 mit ca. 220 Fahrten. Das heißt die Bruch­straße wird infolge der neuen Zufahrt durch ca. 220 Fahrten pro 24 Stunden zusätzlich belastet. Das entspricht einem zu­sätzlichen Verkehrsaufkommen in der Spitzenstunde von ca. 25 Fahrzeugen. Infolge der neuen Bebauung werden somit zusätz­lich zu den z.Z. vorhandenen 190 Fahrzeugen 25 Fahrzeuge pro Stunde mehr, d.h. insgesamt 215 Fahrzeuge die Bruchstraße in der Hauptverkehrszeit befahren.

Die Kreuzung Bruchstraße /Castroper Straße ist kein Unfall­schwerpunkt. Bezüglich der Schulwegsicherheit sind in der Ver­gangenheit Fußgängerschutzinseln im Zuge der Castroper Straße in Höhe der Bruchstraße und in Höhe der Straße Hotteroth ange­legt worden.

Das Tiefbauamt plant im Rahmen der baulichen Maßnahmen zur Schulwegsicherheit, 4. Bauabschnitt, im Zuge der Bruchstraße Überquerungshilfen einzurichten.

Weiterhin hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 25.11.1999 unter der Vorlage des Tages­ordnungspunktes 8, Vorlage Nr. 1999.473, bereits einer Sper­rung der Bruchstraße für den motorisierten Individualverkehr in Höhe der S-Bahn-Trasse zugestimmt. Dies wird zur Folge ha­ben, dass auch die Verkehrsbelastung  der Bruchstraße im Be­reich Mont-Cenis-Straße/Castroper Straße sich reduzieren wird.

Bei der geplanten Erschließungsstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße in einem Wohngebiet mit 49 Wohneinheiten. Die Anbindung erfolgt im Osten an die Bruchstraße.

Für Fußgänger und Radfahrer besteht zusätzlich eine Verkehrs­anbindung im Westen an die Straße Hotteroth. Die Straße Hotte­roth ist eine Anliegerstraße ohne Verbindungsfunktion. Diese Verkehrsverbindung für Fußgänger und Radfahrer ist auch eine direkte Zuwegung zu den öffentlichen Einrichtungen (Grundschu­le, Kindergarten und Kirche), die an der Börsinghauser Straße liegen sowie eine direkte fußläufige Verbindung zu dem Ein­kaufsbereich der Castroper Straße.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit - vor allem auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmer - ist die Trennung (Erschlie­ßung für den motorisierten Individualverkehr und Erschließung für Fußgänger und Radfahrer) gegenüber einer durchgehenden Straße zu bevorzugen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  8

dagegen:  7

 

 

Zu 4.:

Schreiben des Herrn Wolfgang Wuttke vom 24.11.2000 sowie als Anlage hierzu Kopie des Schreibens vom 22.08.1996 an den Ober­bürgermeister Wolfgang Becker

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Anregungen wird nicht gefolgt.

 

Die unter Punkt 3 der Abwägung genannten Gründe treffen in gleicher Weise zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  8 

dagegen:  7

 

 

 

11.       Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB für die 1. Änderung des Be­bauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth, Memeler Straße, Bruchstra­ße -, Stadtbezirk Sodingen

- Vorlage Nr. 2001.139 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 13.02.2001 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Hotteroth, Memeler Straße, Bruchstraße - wird zugestimmt.

 

2. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 -Hotteroth, Meme­ler Straße, Bruchstraße-, in der Fassung vom 13.02.2001 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderun­gen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Sat­zung beschlossen.

 

Das Plangebiet liegt im Bereich der Straßen Hotteroth, Meme­ler Straße und Bruchstraße .

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  8 

dagegen:  7

 

 

 

12.       Beschluss zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungspla­nes Nr. 29/1 - Dammstraße/Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte

- Vorlage Nr. 2001.141 -

                                                            

 

Während der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Be­bauungsplanes Nr. 29/1 - Dammstraße/Vinckestraße - sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf eingegangen, über die entschieden werden muss:

 

 

Zu 1.:

Schreiben des Bundesvermögensamtes Dortmund vom 19.10.2000

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Durch die Festsetzung einer Fläche zum Anpflanzen vom Bäumen und Sträuchern wird die wirtschaftliche Nutzung des Bunkers nicht unterbunden.

Bäume können so gepflanzt werden, dass eine ausreichende Zu­fahrt bzw. ein ausreichender Zugang an der vom Eigentümer ge­wünschten Stelle gewährleistet bleibt.

Die Genehmigung eienr Zufahrt / eines Zugangs über die An­pflanzungsfläche würde bei Bedarf mittels einer Befreiung nach den Maßgaben des § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

Zu 2.:

Schreiben der Deutschen Telekom AG vom 14.09.2000

 

- Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -

 

 

Zu 3.:

Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Hagen vom 11. und 19.09.2000

 

- Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -

 

 

Zu 4.:

Schreiben der Emschergenossenschaft vom 12.09.2000 mit Ver­weis auf dortiges Schreiben vom 07.06.1999

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Anregungen wird nicht gefolgt.

Sowohl die Absicht der Gemeinde, an der nördlichen Grenze zum Gelände der Bundesbahn eine P+R-Anlage mit einer 4-geschossi­gen Überbauung festzusetzen, als auch der im Besitz des Bun­desvermögensamtes befindliche vorhandene Bunker im Osten des Plangebietes lassen eine Öffnung des Ostbaches in diesem Be­reich nicht zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  14

dagegen:  1

 

 

Zu 5.:

Schreiben der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH

 

- Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -

 

 

Zu 6.:

Schreiben der PreussenElektra Kraftwerke vom 20.09.2000

 

- Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -

 

 

Zu 7.:

Schreiben des Landschaftsbeirates vom 14.09.2000

 

- Ein Beschluss ist nicht erforderlich. -

 

 

 

13.       Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 29/1, 1. Änderung, - Dammstraße/Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte

- Vorlage Nr. 2001.162 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

a) Der geänderten Begründung vom 01.10.2000 zum Bebauungsplan Nr. 29/1, 1. Änderung, - Dammstraße/Vinckestraße - wird zu­gestimmt.

 

b) Der Bebauungsplan Nr. 29/1, 1.Änderung, - Dammstraße/ Vinckestraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte, in der Fassung vom 15.03.2000 wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Das Plangebiet wird im Süden durch die südliche Begren­zungslinie der Vinckestraße, im Westen durch die östliche Begrenzungslinie der Bahnhofstraße, im Norden durch die südliche Grundstücksgrenze des Bundesbahngeländes, sowie im Osten durch die östliche Begrenzungslinie der Baumstra­ße begrenzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  14 

dagegen:  1

 

 

 

14.         Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstra­ße -, Stadtbezirk Sodingen

- Vorlage Nr. 2001.149 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Sat­zung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Auf­stellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  8 

dagegen:  7

 

 

 

15.       Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel zur Be­schaffung / zur Modifizierung eines automatisierten Baugeneh­migungsverfahrens bei der Stadt Herne

- Vorlage Nr. 2001.159 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von überplan­mäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 30.000,-- DM bei Haus­haltsstelle 1.613.935/950/3.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

16.         Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel 2001 in Höhe von 120.000,00 DM für die Durchführung der Kanalerweiterung im Bebauungsplangebiet 31/2 (Lerchenweg)

- Vorlage Nr. 2001.121 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung außerplanmä­ßiger Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,00 DM für die Kanal­erweiterung im Bebauungsplangebiet 31/2.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

17.         Nahverkehrsplan Herne

Einrichtung einer Busdirektverbindung zwischen Röhlinghausen-

Nord und Herne-Mitte durch Änderung der Linienführung der Bus­linie 390 im Stadtbezirk Eickel

- Vorlage Nr. 2000.859 -

                                                            

 

Herr Hussing bittet die Verwaltung, in 3 - 4 Monaten dem Haupt- und Finanzausschuss über die Erfahrungen mit der ge­änderten Linienführung zu berichten.

 

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderung der Linienfüh­rung der Buslinie 390 im Stadtbezirk Eickel entsprechend der Linienbeschreibung

 

Röhlinghauser Straße im Stadtgebiet Bochum  - Hannoverstraße - Westfalenstraße - Edmund-Weber-Straße - Dahlhauser Straße - Hordeler Straße und dann weiter über den alten Linienweg der Buslinie 390 in Richtung Eickeler Markt und Herne Bahnhof.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

18.         Nahverkehrsplan Herne

Änderung der Linienführung der Buslinie 303

Einrichtung der neuen Buslinie 328 und Verknüpfung der beiden Buslinien 303 und 328 am Hbf. Wanne-Eickel in den Stadtbezir­ken Sodingen/Herne-Mitte/Eickel und Wanne

- Vorlage Nr. 2000.907 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

 

1. Die Änderung und Verlängerung der Linienführung der Busli­nie 303 entsprechend der Linienbeschreibung.

 

2.    Eine Vertaktung sowie eine Verstärkung der Fahrzeiten.

 

3. Die neue Linie 328 zwischen dem ZOB Wanne-Eickel Hbf. und der Haltestelle Sternstraße in der Siedlung Dannekamp mit einer Verknüpfung der Linie 303 an dem Zentralen Omnibus­bahnhof (ZOB) Wanne-Eickel Hbf.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

19.         Nahverkehrsplan Herne

Einrichtung einer Buslinie 362 neu zwischen Pantrings Hof und dem Hbf Wanne-Eickel in den Stadtbezirken Sodingen/Herne-

     Mitte und Wanne

Aufgabe der Buslinie 343 in Richtung Castrop-Rauxel Habing­horst

- Vorlage Nr. 2000.927 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

 

1. Die Einstellung der Buslinie 343 zwischen Herne Bahnhof und Castrop-Rauxel Habinghorster Straße entsprechend der Maßnahmenbeschreibung

 

2. Die Einrichtung einer Buslinie 362 neu zwischen Herne Sied­lung Eichenforst und Herne Wanne-Eickel Hbf entsprechend der Maßnahmenbeschreibung

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

20.         Nahverkehrsplan Herne

Einstellung der Buslinie 322

Änderung und Erweiterung der Linienführung der Buslinie 312 in den Stadtbezirken Herne-Mitte und Wanne

- Vorlage Nr. 2000.928 -

                                                            

 


     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

 

1. Die Einstellung der Buslinie 322 auf der Strecke von Herne Vöde-Bergstraße bis Recklinghausen - Hochlarmark/Matthias­straße

 

2. Die Einrichtung der Buslinie 312 neu von Vödestraße/

Bergstraße bis Wanne-Eickel Hbf entsprechend der Maßnahmen­beschreibung

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

 

 

 

21.         Einrichtung eines Jugendtreffs in der Wanner City

- Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2001 -

- Vorlage Nr. 2001.177 -

                                                      

 

Herr Kohlenbach beantragt für die CDU-Fraktion, den Beschluss in der vom Jugendhilfeausschuss empfohlenen Form zu fassen.

 

Herr Schiereck beantragt für die SPD-Fraktion, den Beschluss in der von der Bezirksvertretung Wanne empfohlenen Form zu fassen.

 

Frau Bürgermeisterin Höffken lässt erst über den weiterge­henden Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Der Antrag wird mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt.

 

 

     Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur Errichtung eines Jugendtreffs in oder nahe dem fußläufigen Teil der Wanner City rechtzeitig vor den Haushaltsplanbera­tungen für das Haushaltsjahr 2002 vorzulegen, damit im Jahr 2002 ein Jugendtreff eröffnet werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  8

Enthaltungen:  7

 

 

 


22.       Mitteilungen der Bürgermeisterin und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder teilt mit:

 

- Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wurde heu­te die Einladung zu einer Sondersitzung am 03.04.2001 um 14.00 Uhr übersandt.

 

Als TOP 1 werden Mitarbeiter der Firma Wayss & Freytag ein Nutzungskonzept für den Regenkamp vorstellen.

 

 

- Er erläutert die Daten des Haushaltsabschlusses 2000 und des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2000. Die Auflistung des Haushaltsabschlusses und die Feststellung des Ergeb­nisses der Haushaltsrechnung 2000 wurden an die Gremiumsmit­glieder verteilt und sind der Niederschrift als Anlage bei­gefügt.

 

 

 

23.       Anfragen der Stadtverordneten

                                                            

 

- Herr Kohlenbach beanstandet, dass die Stadtverordneten durch einen Artikel in der WAZ über bestehende Probleme bei der Genehmigung des Haushalts 2001 unterrichtet wurden. Sol­che Information sollten erst im Haupt- und Finanzausschuss und dann in der Presse bekanntgegeben werden. Er fragt, ob die Verzögerung der Genehmigung mit dem Sonderweg der Her­ausrechnung der exogenen Faktoren zusammenhängt und ob ande­re Gemeinden dadurch ebenfalls Probleme haben.

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder antwortet, dass dieser Weg nur in Herne beschritten wurde und nicht zu verallgemeinern ist. Ansonsten wären bereits bei der Aufstellung des Haus­haltsplans unüberwindliche Schwierigkeiten aufgetreten. Das Verfahren der anderen Städte muss abgewartet werden.

 

Die Gremiumsmitglieder diskutieren über die verschiedenen Ursachen der Mindereinnahmen und entstandenen Mehrausgaben bei den Pflichtaufgaben der Gemeinde.

 

 

- Frau Schulte fragt, ob für den vorgesehenen autofreien Sonn­tag im September bereits Planungen vorliegen.

 

Herr Stadtrat Nowak antwortet, ein Konzept sei bereits in Bearbeitung, müsse aber noch verwaltungsintern diskutiert werden.