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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Sodingen
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 07.03.2003 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen am 07.03.2003 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis

 

 

Sitzungsdauer:     15.00 - 19.40 Uhr

 

Sitzungsunterbrechung:     16.25 - 16.40 Uhr

17.56 - 18.06 Uhr

19.32 - 19.35 Uhr

 

Vorsitz:     Frau Bezirksvorsteherin Marquardt

 

Schriftführung:     Herr Peter

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Herr Barke           ohne Abst.1. Änderungsantrag Haus­

                halt und Gesamthaushalt

Frau Brieke

Herr Brohner

Herr Eudenberg

Herr Fortak

Herr Gendera

Herr Hagedorn        ohne Abst. Gesamthaushalt

Herr Högemeier

Frau Kohlenbach

Herr Marquardt

Frau Marquardt

Frau Meißner-Moroz

Herr Ostermann

Herr Schilla

Herr Schmitz

Frau Wand

Herr Warnecke

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Kohlenbach          15.55 - 19.40 Uhr

Herr Musbach          15.00 - 17.55 Uhr

Herr Umbach          15.55 - 19.40 Uhr

 

    Der folgende Text enthält Stopcodes. Bitte Tasten Alt + N

      benutzen. (Dieser Text wird nicht gedruckt.)

von der Verwaltung:

 

Herr Bornfelder     Stadtdirektor     16.25 - 19.40 Uhr

Herr Schikorra     GMH     15.00 - 17.10 Uhr

Frau Pinkert     GMH     16.20 - 19.40 Uhr

Herr Peter     Fachbereich 11

Herr Fischer     Fachbereich 11

Frau Pfitzner     Fachbereich 11

Herr Worok     Fachbereich 21     16.10 - 19.40 Uhr

Herr Belker     Fachbereich 31

Herr Hoppe     Fachbereich 31

Herr Becker     Fachbereich 53

Frau Schulz     Fachbereich 54     15.00 - 16.50 Uhr

Herr Kuhl     Fachbereich 55

Herr Bartels     Stadtamt 63     15.00 - 15.15 Uhr

 

 

von der Stadtwerke Herne AG

 

Herr Michalowski     15.00 - 16.30 Uhr

 

 

Frau Bezirksvorsteherin Marquardt begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung verweist Frau Marquardt auf den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 04. März 2003 zur Er­weiterung der Tagesordung um den Vorschlag - Bericht der Ver­waltung und Diskussion über die Abholzmaßnahmen im Stadtbezirk Sodingen -. Der Antrag wird einstimmig angenommen und soll als TOP 12 im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.

 

Die Verwaltung zieht die Vorlage Nr. 2003.173 - Grundwassersanie­rung im Bereich der ehemaligen Zeche Friedrich der Große III/IV - zurück.

 

 

Damit ergibt sich folgende

 

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Neubau eines Abstell- und Mehrzweckraumes, Sportplatz am Volkspark - Kaiser-Wilhelm-Turm - in 44627 Herne;

Bauherr: SV Sodingen 1912 e.V.,Postfach 150 114,44613 Herne

 

 2.     Kindergarten an der Langforthstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Marquardt vom 21.02.2003 -

 

 3.     Kennzeichnung der Länge der 30 km/h Strecke auf der Castro­per Straße in Richtung Castrop-Rauxel

- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.02.2003 -

 

 4.     Verkehrssituation Schadeburgstraße Teilstück zwischen Stü­ckenbruch und Teutoburgiahof

- Anfrage der Bezirksverordneten Wand vom 21.02.2003 -

 

 5.  Heizwerk Teutoburgia an der Kohlenstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Högemeier vom 21.02.2003 -

 

 6.     Grubengas auf dem Zechengelände Teutoburgia

- Anfrage des Bezirksverordneten Högemeier vom 21.02.2003-

 

 7.     Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Landschaftsplan­änderung Nr. 17 der Stadt Herne für den Bereich "Land­schaftsschutzgebiet Gysenberger Wald/Landwehrweg" - Stadt­bezirk Sodingen -

 

 8.     Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 17 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Landschaftsschutzgebiet Gy­senberger Wald/Landwehrweg" - Stadtbezirk Sodingen -

 

 9.     Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 18 des Landschafts­planes der Stadt Herne "Änderungen der textlichen Festset­zungen und Erläuterungen für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wanne und Eickel

 

10.  Befahren des Südfriedhofes mit einem Pkw

- Anfrage der Bezirksverordneten Kohlenbach vom 20.02.2003 -

 

11.     Prüfantrag zur Fassadenerneuerung am Jugendheim "Die Wache"

- Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2003 -

 

12.     Bericht der Verwaltung und Diskussion über die Abholzungs­maßnahmen im Stadtbezirk Sodingen

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 04.03.2003 -

 

13.     Haushaltsplan 2003

 

14.     Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 1.  Neubau eines Abstell- und Mehrzweckraumes, Sportplatz am Volkspark - Kaiser-Wilhelm-Turm - in 44627 Herne;

     Bauherr: SV Sodingen 1912 e.V.,Postfach 150 114,44613 Herne

- Vorlage Nr. 2003.106 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt:

 

Der Neubau des Abstell- und Mehrzweckraumes ist planungsrecht­lich zulässig.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Antwort der Verwaltung zu der Frage nach den Folgekosten des Neubaus für die Stadt:

 

Da es sich um ein vereinseigenes Gebäude handelt entstehen der Stadt Herne keine Folgekosten.

 

Für den Bau des Gebäudes hat der SV Sodingen einen Zuschuss in Höhe von 15.338,76 Euro beantragt. Eine Förderung ist maxi­mal möglich in Höhe von 5.107,81 Euro.

 

 

 2.         Kindergarten an der Langforthstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Marquardt vom 19.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.179 -

                                                            

 

Aus der Presse war zu erfahren, dass die Kirchengemeinde Her­ne aus Kostengründen den Kindergarten Langforthstraße nicht mehr weiterführen könne.

 

Unter den Eltern, wie auch bei den Erzieherinnen, verbreitet sich eine erhebliche Unruhe.

 

Daher bitte ich die Verwaltung um einen Sachstandsbericht und um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Wie ist die aktuelle Situation bzw. der derzeitige Sach­stand hinsichtlich einer eventuellen Schließung des Kinder­gartens an der Langforthstraße?

 

2.  Welche Auswirkungen wird dies für den Stadtteil Horsthau­sen für die Versorgung mit Kindergarten-Plätzen haben?

 

 

Herr Peter nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

 

Mit Beschluss vom 13.08.2002 hat das Presbyterium der evange­lischen Zions-Kirchengemeinde die Stadt Herne gebeten, die Trägerschaft über die Tageseinrichtung für Kinder Langforth­straße 33 a fortzuführen. Die Grundlage für diesen Beschluss bildet ein Synodenbeschluss des Kirchenkreises Herne, der fi­nanzielle Einsparungsmaßnahmen für den Bereich der evangeli­schen Tageseinrichtungen vorsieht.

 

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung hat das Fachbereich Kinder, Jugend und Familie festgestellt, dass die 100 Plätze dieser Tageseinrichtung auch langfristig zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf den Besuch eines Kindergartens be­nötigt werden.

 

Im Gegensatz zum gesamtstädtischen Rückgang bleibt die Kinder­zahl im Einzugsbereich der Tageseinrichtung Langforthstraße 33 a konstant. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der be­treffende Wohnbereich derzeit mit Kindergartenplätzen unter­versorgt ist.

 

Da kein freier Träger zur Fortführung der Tageseinrichtung Langforthstr. 33 a bereit war, hat das Fachbereich Kinder, Ju­gend und Familie die Vorbereitung eines Betriebsübergangs ein­geleitet.

 

Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Tageseinrichtung Langforthstraße 33 a ab dem 01.01.2004 unter der Trägerschaft des Fachbereich Kinder, Jugend und Familie fortgeführt wird.

 

Hierzu bedarf es insbesondere eines noch abzustimmenden Be­triebsübergangsvertrages zwischen der evangelischen Zions-Kir­chengemeinde und der Stadt Herne. Letztendlich muss der Rat der Stadt Herne die von den Ratsfraktionen bereits geforderte Übernahme der Tageseinrichtung beschließen.

 

Für den Stadtteil Horsthausen kann damit die Versorgung mit Kindergartenplätzen im Rahmen des Rechtsanspruchs auch lang­fristig gesichert werden.

 

Die gesetzlichen Regelungen eines Betriebsübergangs sehen die Übernahme des bisherigen Personals vor. Damit besteht auch für die MitarbeiterInnen die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Wegen der praktisch identischen Regelungen des Kirchentarifs und des BAT dürften sich auch keine negativen Veränderungen bei der tatsächlichen Vergütung ergeben.

 

Das Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird die bürger­schaftlichen Gremien über den Fortgang der Übernahmeverhand­lungen informieren und ist auch zu direkten Auskünften bereit.

 

 

 3.         Kennzeichnung der Länge der 30 km/h Strecke auf der Castroper Straße in Richtung Castrop-Rauxel

- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.176 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Länge der Verbotsstre­cke auf der Castroper Straße (30 km/h-Schild 274) in Richtung Castrop-Rauxel genau auszuschildern.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

 

 4.         Verkehrssituation Schadeburgstraße Teilstück zwischen Stücken­bruch und Teutoburgiahof

- Anfrage der Bezirksverordneten Wand vom 21.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.180 -

                                                            

 

Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass es auf der Schade­burgstraße in Höhe des Börniger Sportplatzes (VfB) zu erheb­lichen Verkehrsbehinderungen kommt.

 

Die Fahrbahn ist an dieser Stelle derart beengt, dass sich dort begegnende Busse der HCR Linie 311 (die im 10 Minuten-Takt fahren), nicht einander vorbeikommen und einer der Busse auf den Gehweg vor dem Sportplatz ausweichen muss.

 

Der Bordstein ist an dieser Stelle inzwischen stark abgesenkt und der Asphalt auf dem Gehweg weist durch das Befahren mit den großen Gelenkbussen erhebliche Risse und Mulden auf.

 

Durch die genannten Gegebenheiten sind Fußgänger - insbesonde­re Schulkinder - gefährdet.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 07. März 2003 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1. Ist die Fahrbahn der Schadeburgstraße zu schmal angelegt?

 

2.  Wird der Verkehr durch falsch parkende Fahrzeuge zusätz­lich behindert?

 

3.  Wenn ja, wird dort durch den Fachbereich 44/3 für Verkehrs­ordnungswidrigkeiten kontrolliert?

 

4.  Kann der Parkstreifen vor den dem Sportplatz gegenüber­liegenden Häusern Nr. 67 - 73 schmaler gestaltet werden?

 

5. Wer ist für die Instandsetzung des beschädigten Gehweges zuständig und wie hoch werden die anfallenden Kosten sein?

 

 

Herr Becker gibt folgende Antworten:

 

Zu 1.:

Die Schadeburgstraße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Die Fahrbahn hat in dem o. g. Teilstück eine Breite von 5,50 m. Der Raumbedarf bei verminderter Geschwindigkeit nach den "Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen EAE 85/95" ist für einen Begegnungsfall Lkw/Lkw ausreichend. Ein Begegnungsverkehr Bus/Bus der Linie 311 ist nicht auszuschlie­ßen. Es wird Kontakt mit der HCR aufgenommen, um den o. g. Be­gegnungsfall auf der Schadeburgstraße künftig auszuschließen; eventuell durch eine Fahrplanänderung. Das wird recherchiert.

 

Zu 2.:

An der südlichen Seite der Schadeburgstraße ist das Parken auf dem Gehweg im Bereich des Sportplatzes durch Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen" erlaubt, auf der nördlichen Seite ist es durch Zeichen 286 "eingeschränktes Halteverbot" nicht ge­stattet, so dass von einer Behinderung durch legal parkende Fahrzeuge an normalen Wochentagen nicht auszugehen ist. Eine zusätzliche Behinderung durch falsch parkende Fahrzeuge ist nicht auszuschließen, ist aber nicht die Regel.

 

Zu 3.:

Der Bereich wurde bisher im Rahmen der normalen Bezirkskont­rollen überprüft. Konkrete Beschwerden über die vor Ort bestä­tigt gefundene Situation lagen vor der Anfrage nicht vor. Es werden weitere Sonderkontrollen durchgeführt.

 

Zu 4.:

Bei dem oben erwähnten Parkstreifen handelt es sich nicht um einen Parkstreifen, sondern um ein halbseitiges, durch Zei­chen 315 "Parken auf Gehwegen" erlaubtes Parken. Für erlaub­tes paralleles Parken zur Fahrbahn auf Gehwegen ist eine Brei­te von 1,75 m erforderlich. Diese Breite kann nicht reduziert werden. Die verbleibende Gehwegbreite kann nicht mehr zu Guns­ten des Parkens eingeengt werden.

 

Zu 5.:

Für die Instandsetzung des beschädigten Gehweges ist der Fach­bereich Tiefbau und Verkehr zuständig. Nach Besichtigung durch Mitarbeiter des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr wurde festgestellt, dass keine Unfallgefahr bei der Benutzung des Gehweges besteht. Bei der angespannten Haushaltslage können die kleinen, dort vorgefundenen, Schäden nicht beseitigt wer­den.

 

 

 5.         Heizwerk Teutoburgia an der Kohlenstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Högemeier vom 21.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.181 -

                                                            

 

Wie wir in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen erfahren haben, wird das o. g. Heizwerk seit ca. 2 Jahren nicht mehr auf Kohle-Basis betrieben, sondern mit Gas und Öl. Nach unserem Wissen gab es 1989 eine Mieterbefragung mit dem Resultat, dass die Mieter der Teutoburgia-Siedlung sich für eine Energieversorgung auf Kohle-Basis ausgesprochen haben. Dies gibt Anlass zu Fragen an die Verwaltung.

 

Ich bitte, diese in der nächsten Sitzung der Bezirksver­tretung Sodingen zu beantworten:

 

 

1. Wer ist Betreiber dieser Anlage?

 

2.  Welche Gründe führten zur Umstellung der Energieversorgung?

 

3.  Wurden die Mieter der Siedlung davon in Kenntnis gesetzt?

 

4. Ist das Heizwerk mit der Siedlung ausgelastet?

Wenn nein: Gibt es Pläne, dass andere Objekte an das Heiz­werk angebunden werden?

Wenn ja: Welche?

 

5. Wer trägt die Kosten des Umbaus?

 

6.  Entstanden durch den Umbau den Mietern Mehrkosten?

 

 

Herr Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Betreiber der Anlage ist Harpen-Energie contracting GmbH, Voß­kuhle 38, 44141 Dortmund.

 

 

 

 

 

Zu 2.:

Im Jahre 1998 wurde ein Antrag auf Umstellung gestellt. Die Umstellung ist erfolgt, weil heimische Kohle nicht mehr zur Verfügung steht.

 

 

Zu 3.:

Von der Verwaltung wurden die Mieter nicht informiert.

 

Über den Abschluss des Ergänzungsvertrages erfolgte eine Mit­teilung an die Ratsmitglieder der Stadt Herne.

 

 

Zu 4. - 6.:

Die Fragen können von der Verwaltung nicht beantwortet wer­den. Der Betreiber wurde mit Schreiben vom 27. Februar 2003 um Stellungnahme zu den offenen Punkten gebeten.

 

Die Bezirksvertretung Sodingen wird hierüber zu einem späte­ren Zeitpunkt informiert.

 

 

 6.         Grubengas auf dem Zechengelände Teutoburgia

- Anfrage des Bezirksverordneten Högemeier vom 21.02.2003-

- Vorlage Nr. 2003.183 -

                                                            

 

Wie wir erfahren haben, werden demnächst auf dem Zechengelän­de Teutoburgia Probebohrungen durchgeführt um zu untersuchen, ob das Grubengas als Energie genutzt werden kann.

 

Ich bitte um Auskunft:

 

1.  Wann wird das Ergebnis der Untersuchung bekannt sein?

 

2.  Wird für das Grubengas ein neues Heizwerk gebaut oder kann dieses in das alte "integriert" werden?

 

3. Ist vorgesehen mit dem Grubengas auch Strom zu erzeugen?

 

4.  Welche Gebäude und Wohnungen sollen demnächst mit der ge­wonnenen Energie aus dem Grubengas versorgt werden?

 

 

Herr Michalowski erläutert die Bohrungen anhand von Folien und beantwortet die Fragen:

 

Zu 1.:

Ca. Ende Juni kann aufgrund einer Vorbohrung eine Aussage dar­über gemacht werden, ob die zu fördernde Grubengasmenge für einen Blockheizkraftwerk-Betrieb ausreichend ist.

 

Zu 2.:

Es erfolgt nach bisheriger Untersuchung eine weitgehende In­tegration in das alte Heizwerk.

 

Zu 3.:

Die Verwertung des Grubengases erfolgt in Blockheizkraft­werken (BHKW). Diese erzeugen sowohl Strom als auch Wärme.

 

Zu 4.:

Die erzeugte Wärme wird in das vorhandene Nahwärmenetz der Siedlung eingespeist.

 

 

Herr Högemeier fragt, ob es zwei Blockheizkraftwerke gibt oder ob die Energie in das alte Heizkraftwerk integriert wird. Außerdem möchte er wissen, ob zusätzliche Energie er­zeugt wird und welche Gebäude damit versorgt werden.

 

Herr Högemeier bittet darum, die Ergebnisse der Bezirksver­tretung mitzuteilen.

 

Herr Michalowski antwortet, dass die Energie in das Nahwärme­netz eingespeist wird. Der Erdgaskessel muss dann dementspre­chend weniger leisten.

Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis der Untersuchun­gen informiert.

 

 

 7.       Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Landschaftsplanän­derung Nr. 17 der Stadt Herne für den Bereich "Landschafts­schutzgebiet Gysenberger Wald/Landwehrweg" - Stadtbezirk So­dingen -

- Vorlage Nr. 2003.40 -

                                                            

 

Zu 1: Schreiben des Bundes für Umwelt und Naturschutz, Kreis­gruppe Herne vom 08.01.2003

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Bedenken wird nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:   mit Stimmenmehrheit

                           dafür:        16

                           dagegen:       1

 

 

Zu 2: Schreiben des Bundes für Umwelt und Naturschutz, Kreis­gruppe Herne vom 08.01.2003

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Bedenken wird nicht gefolgt.

 

Die Bebauung der ehemaligen Reithallenfläche wird in einem baurechtlichen Verfahren (Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) und nicht im landschaftsrechtlichen Verfahren ge­regelt.

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

       dafür:       16

       dagegen:     1

 

 

 

 8.       Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 17 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Landschaftsschutzgebiet Gy­senberger Wald/Landwehrweg" - Stadtbezirk Sodingen -

- Vorlage Nr. 2003.45 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderung Nr. 17 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Land­schaftsschutzgebiet Gysenberger Wald/Landwehrweg " - Stadt­bezirk Sodingen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  16 

dagegen:  1

 

 

 

 9.       Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 18 des Landschaftspla­nes der Stadt Herne "Änderungen der textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wanne und Eickel

- Vorlage Nr. 2003.58 -

                                                            

 

Frau Brieke bittet Folgendes zu Protokoll zu nehmen:

 

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen, bittet aber zu Protokoll zu nehmen, dass es innerhalb der getroffenen An­ordnungen möglich sein muss, auch Rückschnitte von Bäumen oder Sträuchern vorzunehmen, die sonst Ein- oder Aussichten versperren würden.

Hier gemeint ist z.B. die Aussicht vom Aussichtsturm im Volks­park Sodingen.

 

 

Auf Vorschlag von Frau Brieke wird die Sitzung einvernehmlich von 16.25 Uhr - 16.40 Uhr unterbrochen.

 

 

Auf Antrag von Herrn Hagedorn empfiehlt die Bezirksvertretung dem Rat der Stadt die "Änderungen der textlichen Festset­zungen und Erläuterungen für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft" wie folgt zu ändern:

 

 

Beschluss:

 

7.2.1 Allgemeine Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete

 

Punkt e Absatz 3 "Die untere Landschaftsschutzbehörde ... ............. Zirkusveranstaltungen" ist zu streichen.

 

Dafür einfügen:

Nach einem genehmigungspflichtigen Befreiungsverfahren kann eine Ausnahmegenehmigung in Sonderfällen (z.B. Feiern von Hei­mat- und Traditionsvereinen) erteilt werden.

 

   Abstimmungsergebnis:   einstimmig

                  dafür:  17

 

 

Danach stellt Frau Marquardt den Beschlussvorschlag gemäß Vor­lage zur Abstimmung:

 

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Aufstellung der Ände­rung Nr. 18 des Landschaftsplanes "Änderungen der textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für besonders geschützte Tei­le von Natur und Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, So­dingen, Wanne und Eickel.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

              dafür:  17

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Frau Meißner-Moroz wünscht den Text des § 35 (1) Baugesetz­buch (BauGB) zu Protokoll zu nehmen:

 

Der Text des § 35 (1) BauGB lautet:

 

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffent­liche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschlie­ßung gesichert ist und wenn es

 

1.    einem land-oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,

 

2.    einem Betrieb der gartenbaulichen Nutzung dient,

 

3. dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elekt­rizität, Gas, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,

 

4.    wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, we­gen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder we­gen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll,

 

5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken oder der Entsorgung radioaktiver Ab­fälle dient oder

 

6. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient.

 

 

10.         Befahren des Südfriedhofes mit einem Pkw

- Anfrage der Bezirksverordneten Kohlenbach vom 20.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.177 -

                                                            

 

Besucher des Südfriedhofes an der Wiescherstraße klagen über einen zunehmenden Autoverkehr dort. Vor allem ältere Mit­bürger sind dadurch verunsichert und Trauernde fühlen sich ge­stört.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 07. März 2003 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1.  Unter welchen Voraussetzungen kann man einen Berechtigungs­schein erlangen, um mit einem Pkw zum Grab fahren zu dür­fen?

 

2. Wie groß ist der Personenkreis, der für den Südfriedhof ei­nen Berechtigungsschein besitzt?

 

3.  Wird auf dem Friedhof auch kontrolliert?

 

4.  Wenn ja, wer führt die Kontrolle durch und auf welchem We­ge erfolgt sie?

 

5.  Kann es sein, dass auch Personen ohne Erlaubnis den Fried­hof befahren?

 

6.  Wenn ja, wie ist das zu unterbinden?

 

 

Herr Kuhl beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Gemäß § 6 Abs. 3 Buchstabe a) der Friedhofsordnung der Stadt Herne kann behinderten Personen, die selbst bei Begleitung durch eine Person nicht in der Lage sind, zu Fuß zu gehen, ausnahmsweise die Genehmigung erteilt werden, für Grabbesuche ihrer verstorbenen Angehörigen auf den städt. Friedhöfen ein Kraftfahrzeug (Pkw) zu benutzen. Anderen Personen ist dagegen nicht erlaubt, die Wege innerhalb des Geländes mit Fahrzeugen aller Art, dazu gehören auch Krafträder und Fahrräder, zu be­nutzen.

 

Die Fahrgenehmigung wird zum Zwecke der Grabbesuche jeweils für 2 Jahre ausgestellt. Bei missbräuchlicher Verwendung (z.B. zur Durchführung der Grabpflege) wird sie entzogen.

 

Als Nachweis für eine Behinderung ist seit Oktober 2001 ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal AG (außergewöhnlich gehbehindert) erforderlich. Bis dahin reichte der Schwer­behindertenausweis mit dem Merkmal G (Gehbehinderung - Grad der Behinderung 70 %) aus.

 

 

Zu 2.:

Zurzeit sind ca. 100 Privatpersonen im Besitz einer Sonderge­nehmigung für den städt. Friedhof.

 

Da wie zuvor erwähnt ein strengerer Maßstab bei der Erlaubnis­erteilung angelegt wird, wird sich der Personenkreis tendenzi­ell reduzieren.

 

 

Zu 3.:

Ja, auf dem Friedhof wird auch kontrolliert.

 

 

Zu 4.:

Die Kontrollen werden während der Dienstzeit des Friedhofsper­sonals

 

     -   montags - mittwochs  7.00 - 15.30 Uhr

     -   donnerstags          7.00 - 15.00 Uhr

     -   freitags               7.00 - 14.30 Uhr

 

durch das Friedhofspersonal durchgeführt.

 

Nach Dienstende des Friedhofspersonals erfolgt an diesen Werk­tagen, d.h. montags bis freitags, eine Kontrolle durch den letzten verbliebenen Parkwächter und zwar im Rahmen von Kont­rolleinsätzen in allen Grünanlagen des Stadtgebietes.

 

Kontrollgänge durch den Parkwächter finden wie folgt statt:

 

     Monate Oktober - April   bis 19.00 Uhr

     Monate Mai - September bis 22.00 Uhr.

 

Samstags und sonntags sowie an Feiertagen erfolgen somit, mit Ausnahmen sporadischer Kontrollen durch den Kommunalen Ord­nungsdienst keine Kontrollen.

 

Die Kontrollen erfolgen durch Inaugenscheinnahme erteilter Be­rechtigungsscheine, die von den Nutzern sichtbar auf dem Arma­turenbrett der Kfz auszulegen sind.

 

 

Zu 5.:

Es trifft zu, dass auch Personen ohne Erlaubnis den Friedhof befahren.

 

Auffällig gewordene Personen werden aufgefordert, den Fried­hof mit dem Kfz zu verlassen. Für den Wiederholungsfall wird die Zahlung eines Bußgeldes sowie bei missbräuchlicher Nut­zung einer Fahrgenehmigung der Entzug dieser Erlaubnis ange­droht.

 

Nach § 6 Abs. 3 Buchstabe a) der Friedhofsordnung ist das Be­fahren des Friedhofsgeländes mit Fahrzeugen aller Art nicht erlaubt. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig. Nach § 34 der Friedhofsordnung können Ordnungswidrigkeiten mit ei­ner Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

 

 

Zu 6.:

Hier ist festzustellen, dass die Hauptzufahrt zum Südfriedhof im Bereich der Straße Am Hauptfriedhof wegen der Leichenanlie­ferung durch Bestattungsunternehmen rund um die Uhr für Kfz passierbar ist.

Die anderen Friedhofszugänge sind für Kfz nicht passierbar.

 

Da davon auszugehen ist, dass die ständig offene Hauptzufahrt zumindest in kontrollfreien Zeiträumen wie an den Wochenenden hinsichtlich des illegalen Befahrens des Südfriedhofes eine Schwachstelle darstellt, ist vorgesehen, diesen Zugang in den Zeiträumen außerhalb der Dienstzeiten des Friedhofspersonals geschlossen zu halten.

 

Dies soll über einen Schlüsselvertrag mit allen Gewerbe­treibenden, die den Südfriedhof außerhalb der Dienstzeiten be­fahren dürfen

 

-   Bestatter

-   Friedhofsgärtner

-   Steinmetzen

-   Abfallentsorger

 

sowie anderen Nutzern des Friedhofsgebäudes wie Moscheeverei­nen zwecks Durchführung von Totenwaschungen geregelt werden.

 

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass mit den Herner Bestattern und Herner Moscheevereinen bereits Schlüsselver­träge hinsichtlich des Friedhofsgebäudes bestehen.

 

 

Frau Kohlenbach fragt, wie viele Bußgeldbescheide erteilt wur­den und ob die Mitarbeiter überhaupt dazu berechtigt sind, ein Bußgeld zu erheben und die Besucher vom Friedhof zu ver­weisen. Außerdem fragt sie, ob die Friedhofsbesuche nicht zeitlich festgelegt werden können. Weiterhin möchte sie wis­sen, ab wann der Schlüsselvertrag gültig sein soll.

 

 

Herr Kuhl antwortet, dass bisher keine Bußgelder verhängt wur­den. Es ist gar nicht so einfach, die Besucher vom Friedhof zu weisen. Einem Mitarbeiter wurde z. B. sogar schon einmal von einem Passanten Prügel angedroht. Eine zeitliche Limitie­rung besteht nicht. Es ist eine Zweckbindung an die Grabbesu­che. Der Schlüsselvertrag ist gültig, wenn mit allen Nutzern (Bestattern, Friedhofsgärtner etc.) gesprochen wurde.

 

 

Herr Schilla möchte wissen, ob schon ein Missbrauch besteht, wenn der Behinderte im Fahrzeug sitzen bleibt und nur die Ver­wandten das Grab pflegen. Außerdem merkt er an, dass der Friedhof nicht nur von der Wiescherstraße aus mit Pkw zu be­fahren ist, sondern auch noch von der Gysenbergstraße gegen­über der Straße In den Holzwiesen. Früher stand dort ein Sperrpfosten, der aber nicht mehr vorhanden ist.

 

 

Herr Kuhl antwortet, dass der geschilderte Fall für ihn keine missbräuliche Nutzung sei. Die Sache mit den fehlenden Sperr­pfosten wird überprüft. Sie kommen wieder dort hin, damit nur eine Zufahrt über die Wiescherstraße möglich ist.

 

 

Frau Kohlenbach regt an, dass auf dem Friedhof mehr Kontrol­len durchgeführt werden, um den Missbrauch zu verhindern.

 

 

11.         Prüfantrag zur Fassadenerneuerung am Jugendheim "Die Wache"

- Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.178 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die notwendige Fassadenerneuerung des Jugendheims "Die Wache" in Sodingen, Mont-Cenis-Straße 292, durch die Be­schäftigungsgesellschaft Herne ausgeführt werden kann und die Höhe der hierfür anfallenden Materialkosten sowie evtl. weite­re Möglichkeiten zur Realisierung der Maßnahme zu ermitteln.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

 

12.         Bericht der Verwaltung und Diskussion über die Abholzungsmaß­nahmen im Stadtbezirk Sodingen

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 04.03.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.206 -

                                                            

 

Herr Kuhl nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

 

Die Bewirtschaftung des Herner Waldes wird auf der Grundlage des vom Hauptausschuss im Rat der Stadt Herne nach der Be­fassung durch die Bezirksvertretungen am 29.10.1985 geschlos­senen Forstbetriebsplanes vorgenommen. Dieser von der damali­gen Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung NW erstellte Forstbetriebsplan ist Handlungs­grundlage für die Bewirtschaftung der Waldflächen in Herne für den Zeitraum bis 2005. Mit Stichtag vom 01.01.1995 hat die nach 10 Jahren vorgeschriebene Zwischenprüfung statt­gefunden, die vom Forsteinrichterbüro Klein und Kämmerling aus Hagen vorgenommen wurde.

 

Weitere Grundlagen sind das Bundeswaldgesetz und das Landes­forstgesetz NW sowie die dazu erlassenen Verordnungen.

 

Die Forstfläche an der Friedhofstraße hat im Forstbetriebs­plan die Bezeichnung 11 S. Unter dem Punkt Planung ist hier vorgegeben: " 2 x Auslesedurchforstung". Die letzte Durch­forstung, verbunden mit einer Nachpflanzung wurde hier 1992 vorgenommen.

 

Neben der anstehenden Auslesedurchforstung stand hier die Ent­nahme der Gefahrenbäume im Vordergrund. Bei dem "Wirtschaft­weg" Friedhofstraße handelt es sich zwar um eine nur für land­wirtschaftliche Fahrzeuge zugelassene Straße, die aber sehr stark von Wanderern, Hundehaltern, Schulklassen, Kindergarten­gruppen und Benutzern der Friedhofstoiletten frequentiert wird. Auch die Nähe zum Friedhof bedeutet gleichzeitig erheb­lich höhere Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht.

 

Die entlang der Straße stehenden Bäume bildeten durch ihren hohen Anteil an Trockenastigkeit, morschen Stämmen und durch die Baumkrebswucherungen eine große Gefahr für die Benutzer der Straße. Dem Rat des Försters vom Forstamt Gevelsberg, der für die Einhaltung der Vorgaben im Forstbetriebswerk die Auf­sicht führt, folgend, hat daher die Verwaltung der Fällung der Bäume zugestimmt.

 

Um nicht einen zu starken Eingriff vornehmen zu müssen, hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Förster veranlasst, trotz der von ihnen ausgehenden Gefahren, 8 Bäume am Straßen­rand stehen zu lassen und mit Hilfe eines Hubsteigers die er­forderlichen Schnittmaßnahmen vornehmen zu lassen.

Dies verursachte Kosten von ca. 4.500 EUR, die alle 4 - 6 Jah­re wiederkehren. Da diese Bäume trotzdem ein Gefährdungspoten­tial darstellen, ist nicht auszuschließen, dass die Bäume zu einem späteren Zeitpunkt entfernt werden müssen.

 

Wie bereits ausgeführt, stand die Gefahrenabwehr in Verbin­dung mit einer Durchforstung  im Vordergrund der Maßnahme. Deshalb wurden in erster Linie Gefahrenbäume entfernt.

 

In der Baumreihe parallel zur Straße mussten jedoch auch eini­ge wenige gesunde Bäume aus fälltechnischen Gründen entnommen werden, da die Bäume nur in der Reihe und nicht rechtwinkelig zur Straße gefällt werden konnten, da sie sonst bis weit in den Friedhofsbereich gestürzt wären.

 

Darüber hinaus haben Todholzbäume zum Beispiel als Spechtbaum einen hohen ökologischen Wert. In Bereichen außerhalb der Ver­kehrsflächen besteht daher kein Grund solche Bäume zu entfer­nen.

 

Nach der Fällung mussten die Baumstämme bis zum Abtransport zunächst zwischengelagert werden. Da nicht ausreichend Polter­platz zur Verfügung stand, wurden einige Stämme auch auf die Anpflanzung gelegt. Der Abtransport der Baumstämme erfolgt deshalb so rasch wie möglich. Die beschädigten Sträucher wer­den größtenteils wieder austreiben, die anderen werden er­setzt. Die Kosten, die keine 100 Euro erreichen werden, trägt die Stadt Herne.

 

Es ist normalerweise üblich, dass die Bezirksvertretungen und  die Presse zeitnah über Maßnahmen im Forst informiert werden. Dieses ist auch bei den diesjährigen Arbeiten gesche­hen.

 

Die Forstarbeiten an der Friedhofstraße waren in Abstimmung mit dem Förster für Anfang April geplant. Aus organisa­torischen Gründen hat der zuständige Förster die Arbeiten vor­gezogen ohne die Verwaltung davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Dadurch war es nicht möglich die notwendigen Informa­tionen an die Bezirksvertretung und an die Presse weiter zu geben. Der Förster hat inzwischen zugesagt, Terminverschie­bungen nur noch in enger Abstimmung mit der Verwaltung durch zu führen, so dass die Information der Öffentlichkeit sicher­gestellt werden kann.

 

Wie schon aus der Presse zu entnehmen, müssen an der Friedhof­straße noch zwei weitere Bäume zur Gefahrenabwehr gefällt wer­den. Es handelt sich dabei um eine Eiche mit einem enormen Schiefstand zum Friedhof und um eine Buche, die an dem Haupt­stamm eine Krebswucherung aufweist.

 

Darüber hinaus ist im Langeloh die Entfernung von fünf alten Buchen zur Gefahrenabwehr erforderlich. Die Maßnahme ist von der Unteren Landschaftsbehörde, von der Vorsitzenden des Land­schaftsbeirates, von dem zuständigen Förster und von Stadt­grün als zwingend notwendig beurteilt worden.

 

Ferner sind an der Memeler Straße und an der Straße Hotteroth insgesamt 36 Platanen mit einem Punkt gekennzeichnet worden.

 

Dies bedeutet, dass die Bäume für einen Pflegeschnitt vorge­sehen sind, bei dem Todholz entfernt, Überhänge zu den angren­zenden Grundstücken eingekürzt und evtl. Dach- oder Fassaden­berührung beseitigt werden. Zur Straßenseite wird das er­forderliche Lichtraumprofil von ca. 4,80 m wieder hergestellt.

 

Eine Fällung ist auf keinen Fall vorgesehen.

 

Die Bebauung wurde unter Berücksichtigung der vorhandenen, al­te und erhaltenswerten Platanen, bei der Aufstellung des Be­bauungsplanes Nr. 5 festgelegt.

 

 

Herr Brohner möchte wissen, warum es zu der Terminverschie­bung durch das Forstamt Gevelsberg aus organisatorischen Grün­den gekommen ist und warum die Verwaltung nicht rechtzeitig informiert wurde.

 

Er bittet um Einsicht in den Schriftverkehr der Stadt Herne mit dem Forstamt Gevelsberg.

 

Außerdem fragt er, zu welchem Wert die Bäume verkauft wurden und  ein Zusammenhang mit den anderen Bäumen besteht, die au­ßer Gefahrenbäumen gefällt wurden.

 

 

Herr Kuhl sagt, dass die Verwaltung über die Terminverschie­bung nicht erfreut war. Dadurch ist sie in Schwierigkeiten ge­kommen, um die Öffentlichkeit über die notwendige Maßnahmen zu informieren.

Es handelt sich hier um einen Wirtschaftsforst. Wir sind durch den Verkauf gezwungen, die Pflegemaßnahme zu finanzie­ren. In diesem Fall muss eine erhebliche Summe gezahlt werden.

Es existiert kein Schreiben vom Forstamt an die Stadt Herne. Die Mitteilung erfolgte telefonisch. Sonst hätte die Bezirks­vertretung informiert werden können.

Stadtgrün war an dem besagten Donnerstag telefonisch nicht er­reichbar (defektes Kabel durch Baggerarbeiten am Archäo­logischen Museum).

 

 

Herr Kohlenbach fragt, wie viele Bäume gefällt wurden. Er zi­tiert die WAZ " ........... wenn jeder Baum, der trockene Äs­te abwirft, gefällt würde, dann gebe es keine Bäume mehr."

 

 

Herr Kuhl sagt, dass insgesamt 40 Bäume ausgezeichnet waren. 30 Bäume wurden gefällt. 2 Bäume müssen noch gefällt werden. 8 Bäume bleiben stehen und werden noch beschnitten. Nicht al­les, was in der Presse steht, muss unbedingt die Verwaltungs­meinung darstellen.

 

 

Eine Bürgerin (Cornelia Wandelt) meldet sich zu Wort und äu­ßert ihren Unmut betreffend der Abholzmaßnahmen an der Frief­hofstraße.

 

 

Herr Kohlenbach teilt mit, dass er zu Hause angerufen wurde, dass Bäume an der Friedhofstraße gefällt werden. Er habe so­fort versucht, den OR Stadtgrün anzurufen, aber niemanden er­reicht. Anschließend habe er per Handy Herrn Scholz vom Fach­bereich Umwelt angerufen und über die Baumfällaktion in­formiert.

 

 

Herr Kuhl weist noch einmal darauf hin, dass die Telefonan­lage an dem besagten Tage wegen eines Kabelschadens defekt war.

 

 

Herr Hagedorn bemängelt die fehlende Kommunikation in vielen Bereichen und fragt, warum die Information über die Fällakti­on an die Bezirksvertretung Sodingen erfolgen sollte.

 

 

Herr Kuhl sagt, dass die Informationen zeitnah erfolgen, und zwar schriftlich über den Fachbereich Rat und Bezirksver­tretungen. Bei Gefahrenbäumen hört der Ermessenspielraum für die politischen Gremien auf.

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Ein Schreiben des Forstamtes Gevelsberg vom 10. März 2003 zu dem Thema ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Auf Vorschlag von Frau Marquardt wird die Sitzung von 17.56 Uhr bis 18.06 Uhr unterbrochen.

 

 

13. Haushaltsplan 2003

- Vorlage Nr. 2003.121 -

                                                            

 

Nach Aussprache üer den Haushalt wird auf Antrag von Frau Brieke die Sitzung von 19.32 Uhr bis 19.35 Uhr unterbrochen.

 

 

Herr Brohner beantragt für die CDU-Fraktion, dem Rat der Stadt folgende Empfehlungen zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

 

Vermögenshaushalt

 

Unterabschnitt 270 - Kindergerechte Schulhofgestaltung

                     Erich-Kästner-Schule

Einrichtung einer Haushaltstelle für die kindgerechte Schul­hofgestaltung der Erich-Kästner-Schule, Ansatz 25.000 EUR für das Jahr 2003.

 

Abstimmungsergebnis:       abgelehnt

dafür:  8

dagegen:  8

 

 

 

Unterabschnitt 630 - Schulwegsicherungsmaßnahme Mülhauser

                     Straße

Einrichtung einer Einnahme- und einer Ausgabe-Haushaltsstelle für die Schulwegsicherungsmaßnahme "Bau eines Gehweges auf der südlichen Seite der Mülhauser Straße zwischen Wiescher­straße und Hügelstraße", Ausgabe-Ansatz 100.000 EUR für das Jahr 2004.

 

Abstimmungsergebnis:       abgelehnt

dafür:  8

dagegen:  8

Enthaltungen: 1

 

 

 

Abschließend stellt Frau MArquardt den Haushaltsplan 2003 zur Abstimmung.

 

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Haus­haltsplan 2003 mit den von den Fachausschüssen empfohlenen Än­derungen zu beschließen, soweit die Festsetzungen in die Auf­gabenbereiche der Bezirksvertretungen fallen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       Vorlage abgelehnt

dafür:  7

dagegen:  8

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die Fragen von Herrn Brohner, Frau Brieke und Herrn Marquardt mit den Stellungnahmen der Verwaltung werden separat nachge­reicht.

 

 

14.       Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

                                                            

 

Frau Marquardt teilt mit:

 

Es liegt eine Einladung der Mont-Cenis-Angestelltenvereini­gung zur Jubiläumsveranstaltung "remember" - 25 Jahre nach Schließung der Zeche Mont-Cenis - am 29. März 2003 vor. Eine Kopie der Einladung wurde an alle Bezirksverordneten verteilt.

 

 

 

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Bezirksvorsteherin  Schriftführer