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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen am
07.03.2003 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis
Sitzungsdauer: 15.00 - 19.40 Uhr
Sitzungsunterbrechung: 16.25 - 16.40 Uhr
17.56
- 18.06 Uhr
19.32
- 19.35 Uhr
Vorsitz: Frau Bezirksvorsteherin
Marquardt
Schriftführung: Herr Peter
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Herr Barke ohne
Abst.1. Änderungsantrag Haus
halt und
Gesamthaushalt
Frau Brieke
Herr Brohner
Herr Eudenberg
Herr Fortak
Herr Gendera
Herr Hagedorn ohne Abst. Gesamthaushalt
Herr Högemeier
Frau Kohlenbach
Herr Marquardt
Frau Marquardt
Frau Meißner-Moroz
Herr Ostermann
Herr Schilla
Herr Schmitz
Frau Wand
Herr Warnecke
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Kohlenbach 15.55
- 19.40 Uhr
Herr Musbach 15.00
- 17.55 Uhr
Herr Umbach 15.55
- 19.40 Uhr
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von der Verwaltung:
Herr Bornfelder Stadtdirektor 16.25 - 19.40 Uhr
Herr Schikorra GMH 15.00 - 17.10 Uhr
Frau Pinkert GMH 16.20 - 19.40 Uhr
Herr Peter Fachbereich
11
Herr Fischer Fachbereich
11
Frau Pfitzner Fachbereich
11
Herr Worok Fachbereich
21 16.10 - 19.40
Uhr
Herr Belker Fachbereich
31
Herr Hoppe Fachbereich
31
Herr Becker Fachbereich
53
Frau Schulz Fachbereich
54 15.00 - 16.50
Uhr
Herr Kuhl Fachbereich
55
Herr Bartels Stadtamt
63 15.00 - 15.15
Uhr
von der Stadtwerke
Herne AG
Herr Michalowski 15.00
- 16.30 Uhr
Frau
Bezirksvorsteherin Marquardt begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Vor
Eintritt in die Tagesordnung verweist Frau Marquardt auf den
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 04. März 2003 zur Erweiterung der
Tagesordung um den Vorschlag - Bericht der Verwaltung und Diskussion über die
Abholzmaßnahmen im Stadtbezirk Sodingen -. Der Antrag wird einstimmig
angenommen und soll als TOP 12 im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt
werden.
Die
Verwaltung zieht die Vorlage Nr. 2003.173 - Grundwassersanierung im Bereich
der ehemaligen Zeche Friedrich der Große III/IV - zurück.
Damit
ergibt sich folgende
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Neubau
eines Abstell- und Mehrzweckraumes, Sportplatz am Volkspark -
Kaiser-Wilhelm-Turm - in 44627 Herne;
Bauherr: SV Sodingen
1912 e.V.,Postfach 150 114,44613 Herne
2. Kindergarten
an der Langforthstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Marquardt vom 21.02.2003 -
3. Kennzeichnung
der Länge der 30 km/h Strecke auf der Castroper Straße in Richtung
Castrop-Rauxel
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 20.02.2003 -
4. Verkehrssituation
Schadeburgstraße Teilstück zwischen Stückenbruch und Teutoburgiahof
- Anfrage der
Bezirksverordneten Wand vom 21.02.2003 -
5. Heizwerk
Teutoburgia an der Kohlenstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Högemeier vom 21.02.2003 -
6. Grubengas
auf dem Zechengelände Teutoburgia
- Anfrage des
Bezirksverordneten Högemeier vom 21.02.2003-
7. Beschluss über
Anregungen und Bedenken zur Landschaftsplanänderung Nr. 17 der Stadt Herne für
den Bereich "Landschaftsschutzgebiet Gysenberger Wald/Landwehrweg" -
Stadtbezirk Sodingen -
8. Satzungsbeschluss zur
Änderung Nr. 17 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich
"Landschaftsschutzgebiet Gysenberger Wald/Landwehrweg" - Stadtbezirk
Sodingen -
9. Aufstellungsbeschluss
zur Änderung Nr. 18 des Landschaftsplanes der Stadt Herne "Änderungen der
textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für besonders geschützte Teile von
Natur und Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wanne und
Eickel
10. Befahren des Südfriedhofes mit einem Pkw
- Anfrage der
Bezirksverordneten Kohlenbach vom 20.02.2003 -
11. Prüfantrag zur
Fassadenerneuerung am Jugendheim "Die Wache"
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 21.02.2003 -
12. Bericht
der Verwaltung und Diskussion über die Abholzungsmaßnahmen im Stadtbezirk
Sodingen
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 04.03.2003 -
13. Haushaltsplan 2003
14. Mitteilungen der
Bezirksvorsteherin und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1. Neubau
eines Abstell- und Mehrzweckraumes, Sportplatz am Volkspark -
Kaiser-Wilhelm-Turm - in 44627 Herne;
Bauherr: SV Sodingen 1912 e.V.,Postfach 150
114,44613 Herne
- Vorlage Nr. 2003.106 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt:
Der
Neubau des Abstell- und Mehrzweckraumes ist planungsrechtlich zulässig.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
Anmerkung des Schriftführers:
Antwort
der Verwaltung zu der Frage nach den Folgekosten des Neubaus für die Stadt:
Da
es sich um ein vereinseigenes Gebäude handelt entstehen der Stadt Herne keine
Folgekosten.
Für
den Bau des Gebäudes hat der SV Sodingen einen Zuschuss in Höhe von 15.338,76
Euro beantragt. Eine Förderung ist maximal möglich in Höhe von 5.107,81 Euro.
2.
Kindergarten
an der Langforthstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Marquardt vom 19.02.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.179 -
Aus
der Presse war zu erfahren, dass die Kirchengemeinde Herne aus Kostengründen
den Kindergarten Langforthstraße nicht mehr weiterführen könne.
Unter
den Eltern, wie auch bei den Erzieherinnen, verbreitet sich eine erhebliche
Unruhe.
Daher
bitte ich die Verwaltung um einen Sachstandsbericht und um Beantwortung
folgender Fragen:
1. Wie ist die
aktuelle Situation bzw. der derzeitige Sachstand hinsichtlich einer
eventuellen Schließung des Kindergartens an der Langforthstraße?
2. Welche
Auswirkungen wird dies für den Stadtteil Horsthausen für die Versorgung mit
Kindergarten-Plätzen haben?
Herr
Peter nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Mit
Beschluss vom 13.08.2002 hat das Presbyterium der evangelischen
Zions-Kirchengemeinde die Stadt Herne gebeten, die Trägerschaft über die
Tageseinrichtung für Kinder Langforthstraße 33 a fortzuführen. Die Grundlage
für diesen Beschluss bildet ein Synodenbeschluss des Kirchenkreises Herne, der
finanzielle Einsparungsmaßnahmen für den Bereich der evangelischen
Tageseinrichtungen vorsieht.
Im
Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung hat das Fachbereich Kinder, Jugend und
Familie festgestellt, dass die 100 Plätze dieser Tageseinrichtung auch
langfristig zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf den Besuch eines
Kindergartens benötigt werden.
Im
Gegensatz zum gesamtstädtischen Rückgang bleibt die Kinderzahl im
Einzugsbereich der Tageseinrichtung Langforthstraße 33 a konstant. Zusätzlich
ist zu berücksichtigen, dass der betreffende Wohnbereich derzeit mit
Kindergartenplätzen unterversorgt ist.
Da
kein freier Träger zur Fortführung der Tageseinrichtung Langforthstr. 33 a
bereit war, hat das Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Vorbereitung
eines Betriebsübergangs eingeleitet.
Es
ist deshalb davon auszugehen, dass die Tageseinrichtung Langforthstraße 33 a ab
dem 01.01.2004 unter der Trägerschaft des Fachbereich Kinder, Jugend und
Familie fortgeführt wird.
Hierzu
bedarf es insbesondere eines noch abzustimmenden Betriebsübergangsvertrages
zwischen der evangelischen Zions-Kirchengemeinde und der Stadt Herne.
Letztendlich muss der Rat der Stadt Herne die von den Ratsfraktionen bereits
geforderte Übernahme der Tageseinrichtung beschließen.
Für
den Stadtteil Horsthausen kann damit die Versorgung mit Kindergartenplätzen im
Rahmen des Rechtsanspruchs auch langfristig gesichert werden.
Die
gesetzlichen Regelungen eines Betriebsübergangs sehen die Übernahme des
bisherigen Personals vor. Damit besteht auch für die MitarbeiterInnen die
Sicherheit des Arbeitsplatzes. Wegen der praktisch identischen Regelungen des
Kirchentarifs und des BAT dürften sich auch keine negativen Veränderungen bei
der tatsächlichen Vergütung ergeben.
Das
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird die bürgerschaftlichen Gremien
über den Fortgang der Übernahmeverhandlungen informieren und ist auch zu
direkten Auskünften bereit.
3.
Kennzeichnung
der Länge der 30 km/h Strecke auf der Castroper Straße in Richtung
Castrop-Rauxel
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 20.02.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.176 -
Beschluss:
Die
Verwaltung wird aufgefordert, die Länge der Verbotsstrecke auf der Castroper
Straße (30 km/h-Schild 274) in Richtung Castrop-Rauxel genau auszuschildern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
4.
Verkehrssituation
Schadeburgstraße Teilstück zwischen Stückenbruch und Teutoburgiahof
- Anfrage der
Bezirksverordneten Wand vom 21.02.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.180 -
Seit
geraumer Zeit ist zu beobachten, dass es auf der Schadeburgstraße in Höhe des
Börniger Sportplatzes (VfB) zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommt.
Die
Fahrbahn ist an dieser Stelle derart beengt, dass sich dort begegnende Busse
der HCR Linie 311 (die im 10 Minuten-Takt fahren), nicht einander vorbeikommen
und einer der Busse auf den Gehweg vor dem Sportplatz ausweichen muss.
Der
Bordstein ist an dieser Stelle inzwischen stark abgesenkt und der Asphalt auf
dem Gehweg weist durch das Befahren mit den großen Gelenkbussen erhebliche
Risse und Mulden auf.
Durch
die genannten Gegebenheiten sind Fußgänger - insbesondere Schulkinder -
gefährdet.
Die
CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Sodingen am 07. März 2003 nachstehende Fragen von der
Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Ist die
Fahrbahn der Schadeburgstraße zu schmal angelegt?
2. Wird
der Verkehr durch falsch parkende Fahrzeuge zusätzlich behindert?
3. Wenn
ja, wird dort durch den Fachbereich 44/3 für Verkehrsordnungswidrigkeiten
kontrolliert?
4. Kann
der Parkstreifen vor den dem Sportplatz gegenüberliegenden Häusern Nr. 67 - 73
schmaler gestaltet werden?
5. Wer ist für
die Instandsetzung des beschädigten Gehweges zuständig und wie hoch werden die
anfallenden Kosten sein?
Herr
Becker gibt folgende Antworten:
Zu
1.:
Die
Schadeburgstraße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Die Fahrbahn hat in dem
o. g. Teilstück eine Breite von 5,50 m. Der Raumbedarf bei verminderter
Geschwindigkeit nach den "Empfehlungen für die Anlage von
Erschließungsstraßen EAE 85/95" ist für einen Begegnungsfall Lkw/Lkw
ausreichend. Ein Begegnungsverkehr Bus/Bus der Linie 311 ist nicht auszuschließen.
Es wird Kontakt mit der HCR aufgenommen, um den o. g. Begegnungsfall auf der
Schadeburgstraße künftig auszuschließen; eventuell durch eine Fahrplanänderung.
Das wird recherchiert.
Zu
2.:
An
der südlichen Seite der Schadeburgstraße ist das Parken auf dem Gehweg im
Bereich des Sportplatzes durch Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen"
erlaubt, auf der nördlichen Seite ist es durch Zeichen 286
"eingeschränktes Halteverbot" nicht gestattet, so dass von einer
Behinderung durch legal parkende Fahrzeuge an normalen Wochentagen nicht
auszugehen ist. Eine zusätzliche Behinderung durch falsch parkende Fahrzeuge
ist nicht auszuschließen, ist aber nicht die Regel.
Zu
3.:
Der
Bereich wurde bisher im Rahmen der normalen Bezirkskontrollen überprüft.
Konkrete Beschwerden über die vor Ort bestätigt gefundene Situation lagen vor
der Anfrage nicht vor. Es werden weitere Sonderkontrollen durchgeführt.
Zu
4.:
Bei
dem oben erwähnten Parkstreifen handelt es sich nicht um einen Parkstreifen,
sondern um ein halbseitiges, durch Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen"
erlaubtes Parken. Für erlaubtes paralleles Parken zur Fahrbahn auf Gehwegen
ist eine Breite von 1,75 m erforderlich. Diese Breite kann nicht reduziert
werden. Die verbleibende Gehwegbreite kann nicht mehr zu Gunsten des Parkens
eingeengt werden.
Zu
5.:
Für
die Instandsetzung des beschädigten Gehweges ist der Fachbereich Tiefbau und
Verkehr zuständig. Nach Besichtigung durch Mitarbeiter des Fachbereiches
Tiefbau und Verkehr wurde festgestellt, dass keine Unfallgefahr bei der
Benutzung des Gehweges besteht. Bei der angespannten Haushaltslage können die
kleinen, dort vorgefundenen, Schäden nicht beseitigt werden.
5.
Heizwerk
Teutoburgia an der Kohlenstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Högemeier vom 21.02.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.181 -
Wie
wir in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen erfahren haben, wird
das o. g. Heizwerk seit ca. 2 Jahren nicht mehr auf Kohle-Basis betrieben,
sondern mit Gas und Öl. Nach unserem Wissen gab es 1989 eine Mieterbefragung
mit dem Resultat, dass die Mieter der Teutoburgia-Siedlung sich für eine
Energieversorgung auf Kohle-Basis ausgesprochen haben. Dies gibt Anlass zu
Fragen an die Verwaltung.
Ich
bitte, diese in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen zu
beantworten:
1. Wer ist
Betreiber dieser Anlage?
2. Welche
Gründe führten zur Umstellung der Energieversorgung?
3. Wurden
die Mieter der Siedlung davon in Kenntnis gesetzt?
4. Ist das
Heizwerk mit der Siedlung ausgelastet?
Wenn
nein: Gibt es Pläne, dass andere Objekte an das Heizwerk angebunden werden?
Wenn
ja: Welche?
5. Wer trägt
die Kosten des Umbaus?
6. Entstanden
durch den Umbau den Mietern Mehrkosten?
Herr
Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1.:
Betreiber
der Anlage ist Harpen-Energie contracting GmbH, Voßkuhle 38, 44141 Dortmund.
Zu
2.:
Im
Jahre 1998 wurde ein Antrag auf Umstellung gestellt. Die Umstellung ist
erfolgt, weil heimische Kohle nicht mehr zur Verfügung steht.
Zu
3.:
Von
der Verwaltung wurden die Mieter nicht informiert.
Über
den Abschluss des Ergänzungsvertrages erfolgte eine Mitteilung an die
Ratsmitglieder der Stadt Herne.
Zu
4. - 6.:
Die
Fragen können von der Verwaltung nicht beantwortet werden. Der Betreiber wurde
mit Schreiben vom 27. Februar 2003 um Stellungnahme zu den offenen Punkten
gebeten.
Die
Bezirksvertretung Sodingen wird hierüber zu einem späteren Zeitpunkt
informiert.
6.
Grubengas
auf dem Zechengelände Teutoburgia
- Anfrage des
Bezirksverordneten Högemeier vom 21.02.2003-
- Vorlage Nr. 2003.183 -
Wie
wir erfahren haben, werden demnächst auf dem Zechengelände Teutoburgia
Probebohrungen durchgeführt um zu untersuchen, ob das Grubengas als Energie
genutzt werden kann.
Ich
bitte um Auskunft:
1. Wann
wird das Ergebnis der Untersuchung bekannt sein?
2. Wird
für das Grubengas ein neues Heizwerk gebaut oder kann dieses in das alte
"integriert" werden?
3. Ist
vorgesehen mit dem Grubengas auch Strom zu erzeugen?
4. Welche
Gebäude und Wohnungen sollen demnächst mit der gewonnenen Energie aus dem
Grubengas versorgt werden?
Herr
Michalowski erläutert die Bohrungen anhand von Folien und beantwortet die
Fragen:
Zu
1.:
Ca.
Ende Juni kann aufgrund einer Vorbohrung eine Aussage darüber gemacht werden,
ob die zu fördernde Grubengasmenge für einen Blockheizkraftwerk-Betrieb
ausreichend ist.
Zu
2.:
Es
erfolgt nach bisheriger Untersuchung eine weitgehende Integration in das alte
Heizwerk.
Zu
3.:
Die
Verwertung des Grubengases erfolgt in Blockheizkraftwerken (BHKW). Diese
erzeugen sowohl Strom als auch Wärme.
Zu
4.:
Die
erzeugte Wärme wird in das vorhandene Nahwärmenetz der Siedlung eingespeist.
Herr
Högemeier fragt, ob es zwei Blockheizkraftwerke gibt oder ob die Energie in das
alte Heizkraftwerk integriert wird. Außerdem möchte er wissen, ob zusätzliche
Energie erzeugt wird und welche Gebäude damit versorgt werden.
Herr
Högemeier bittet darum, die Ergebnisse der Bezirksvertretung mitzuteilen.
Herr
Michalowski antwortet, dass die Energie in das Nahwärmenetz eingespeist wird.
Der Erdgaskessel muss dann dementsprechend weniger leisten.
Die
Bezirksvertretung wird über das Ergebnis der Untersuchungen informiert.
7. Beschluss
über Anregungen und Bedenken zur Landschaftsplanänderung Nr. 17 der Stadt
Herne für den Bereich "Landschaftsschutzgebiet Gysenberger Wald/Landwehrweg"
- Stadtbezirk Sodingen -
- Vorlage Nr. 2003.40 -
Zu 1: Schreiben
des Bundes für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Herne vom 08.01.2003
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den
Bedenken wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit
dafür: 16
dagegen: 1
Zu 2: Schreiben
des Bundes für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Herne vom 08.01.2003
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Den
Bedenken wird nicht gefolgt.
Die
Bebauung der ehemaligen Reithallenfläche wird in einem baurechtlichen Verfahren
(Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) und nicht im
landschaftsrechtlichen Verfahren geregelt.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 16
dagegen: 1
8. Satzungsbeschluss
zur Änderung Nr. 17 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich
"Landschaftsschutzgebiet Gysenberger Wald/Landwehrweg" - Stadtbezirk
Sodingen -
- Vorlage Nr. 2003.45 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt die Änderung Nr. 17 des Landschaftsplanes der
Stadt Herne für den Bereich "Landschaftsschutzgebiet Gysenberger Wald/Landwehrweg
" - Stadtbezirk Sodingen.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 16
dagegen: 1
9. Aufstellungsbeschluss
zur Änderung Nr. 18 des Landschaftsplanes der Stadt Herne "Änderungen der
textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für besonders geschützte Teile von
Natur und Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wanne und
Eickel
- Vorlage Nr. 2003.58 -
Frau
Brieke bittet Folgendes zu Protokoll zu nehmen:
Die
SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen, bittet aber zu Protokoll zu nehmen,
dass es innerhalb der getroffenen Anordnungen möglich sein muss, auch
Rückschnitte von Bäumen oder Sträuchern vorzunehmen, die sonst Ein- oder
Aussichten versperren würden.
Hier
gemeint ist z.B. die Aussicht vom Aussichtsturm im Volkspark Sodingen.
Auf
Vorschlag von Frau Brieke wird die Sitzung einvernehmlich von 16.25 Uhr - 16.40
Uhr unterbrochen.
Auf
Antrag von Herrn Hagedorn empfiehlt die Bezirksvertretung dem Rat der Stadt die
"Änderungen der textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für besonders
geschützte Teile von Natur und Landschaft" wie folgt zu ändern:
Beschluss:
7.2.1
Allgemeine Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete
Punkt
e Absatz 3 "Die untere Landschaftsschutzbehörde ... .............
Zirkusveranstaltungen" ist zu streichen.
Dafür
einfügen:
Nach
einem genehmigungspflichtigen Befreiungsverfahren kann eine Ausnahmegenehmigung
in Sonderfällen (z.B. Feiern von Heimat- und Traditionsvereinen) erteilt
werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
Danach
stellt Frau Marquardt den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage zur Abstimmung:
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt die Aufstellung der Änderung Nr. 18 des
Landschaftsplanes "Änderungen der textlichen Festsetzungen und
Erläuterungen für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft" -
Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wanne und Eickel.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
Anmerkung des Schriftführers:
Frau
Meißner-Moroz wünscht den Text des § 35 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zu Protokoll
zu nehmen:
Der
Text des § 35 (1) BauGB lautet:
Im
Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1. einem
land-oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten
Teil der Betriebsfläche einnimmt,
2. einem
Betrieb der gartenbaulichen Nutzung dient,
3. dem
Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und
Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb
dient,
4. wegen
seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen
Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im
Außenbereich ausgeführt werden soll,
5. der
Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken
oder der Entsorgung radioaktiver Abfälle dient oder
6. der
Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient.
10. Befahren
des Südfriedhofes mit einem Pkw
- Anfrage der
Bezirksverordneten Kohlenbach vom 20.02.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.177 -
Besucher
des Südfriedhofes an der Wiescherstraße klagen über einen zunehmenden Autoverkehr
dort. Vor allem ältere Mitbürger sind dadurch verunsichert und Trauernde
fühlen sich gestört.
Die
CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Sodingen am 07. März 2003 nachstehende Fragen von der
Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Unter
welchen Voraussetzungen kann man einen Berechtigungsschein erlangen, um mit
einem Pkw zum Grab fahren zu dürfen?
2. Wie groß
ist der Personenkreis, der für den Südfriedhof einen Berechtigungsschein
besitzt?
3. Wird
auf dem Friedhof auch kontrolliert?
4. Wenn
ja, wer führt die Kontrolle durch und auf welchem Wege erfolgt sie?
5. Kann
es sein, dass auch Personen ohne Erlaubnis den Friedhof befahren?
6. Wenn
ja, wie ist das zu unterbinden?
Herr
Kuhl beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1.:
Gemäß
§ 6 Abs. 3 Buchstabe a) der Friedhofsordnung der Stadt Herne kann behinderten
Personen, die selbst bei Begleitung durch eine Person nicht in der Lage sind,
zu Fuß zu gehen, ausnahmsweise die Genehmigung erteilt werden, für Grabbesuche
ihrer verstorbenen Angehörigen auf den städt. Friedhöfen ein Kraftfahrzeug
(Pkw) zu benutzen. Anderen Personen ist dagegen nicht erlaubt, die Wege
innerhalb des Geländes mit Fahrzeugen aller Art, dazu gehören auch Krafträder
und Fahrräder, zu benutzen.
Die
Fahrgenehmigung wird zum Zwecke der Grabbesuche jeweils für 2 Jahre
ausgestellt. Bei missbräuchlicher Verwendung (z.B. zur Durchführung der
Grabpflege) wird sie entzogen.
Als
Nachweis für eine Behinderung ist seit Oktober 2001 ein
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal AG (außergewöhnlich gehbehindert)
erforderlich. Bis dahin reichte der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal G
(Gehbehinderung - Grad der Behinderung 70 %) aus.
Zu
2.:
Zurzeit
sind ca. 100 Privatpersonen im Besitz einer Sondergenehmigung für den städt.
Friedhof.
Da
wie zuvor erwähnt ein strengerer Maßstab bei der Erlaubniserteilung angelegt
wird, wird sich der Personenkreis tendenziell reduzieren.
Zu
3.:
Ja,
auf dem Friedhof wird auch kontrolliert.
Zu
4.:
Die
Kontrollen werden während der Dienstzeit des Friedhofspersonals
- montags - mittwochs 7.00 - 15.30 Uhr
- donnerstags 7.00 - 15.00 Uhr
- freitags
7.00 - 14.30 Uhr
durch
das Friedhofspersonal durchgeführt.
Nach
Dienstende des Friedhofspersonals erfolgt an diesen Werktagen, d.h. montags
bis freitags, eine Kontrolle durch den letzten verbliebenen Parkwächter und
zwar im Rahmen von Kontrolleinsätzen in allen Grünanlagen des Stadtgebietes.
Kontrollgänge
durch den Parkwächter finden wie folgt statt:
Monate
Oktober - April bis 19.00 Uhr
Monate
Mai - September bis 22.00 Uhr.
Samstags
und sonntags sowie an Feiertagen erfolgen somit, mit Ausnahmen sporadischer
Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst keine Kontrollen.
Die
Kontrollen erfolgen durch Inaugenscheinnahme erteilter Berechtigungsscheine,
die von den Nutzern sichtbar auf dem Armaturenbrett der Kfz auszulegen sind.
Zu
5.:
Es
trifft zu, dass auch Personen ohne Erlaubnis den Friedhof befahren.
Auffällig
gewordene Personen werden aufgefordert, den Friedhof mit dem Kfz zu verlassen.
Für den Wiederholungsfall wird die Zahlung eines Bußgeldes sowie bei
missbräuchlicher Nutzung einer Fahrgenehmigung der Entzug dieser Erlaubnis
angedroht.
Nach
§ 6 Abs. 3 Buchstabe a) der Friedhofsordnung ist das Befahren des
Friedhofsgeländes mit Fahrzeugen aller Art nicht erlaubt. Wer dagegen verstößt,
handelt ordnungswidrig. Nach § 34 der Friedhofsordnung können
Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Zu
6.:
Hier
ist festzustellen, dass die Hauptzufahrt zum Südfriedhof im Bereich der Straße
Am Hauptfriedhof wegen der Leichenanlieferung durch Bestattungsunternehmen
rund um die Uhr für Kfz passierbar ist.
Die
anderen Friedhofszugänge sind für Kfz nicht passierbar.
Da
davon auszugehen ist, dass die ständig offene Hauptzufahrt zumindest in kontrollfreien
Zeiträumen wie an den Wochenenden hinsichtlich des illegalen Befahrens des
Südfriedhofes eine Schwachstelle darstellt, ist vorgesehen, diesen Zugang in
den Zeiträumen außerhalb der Dienstzeiten des Friedhofspersonals geschlossen zu
halten.
Dies
soll über einen Schlüsselvertrag mit allen Gewerbetreibenden, die den
Südfriedhof außerhalb der Dienstzeiten befahren dürfen
- Bestatter
- Friedhofsgärtner
- Steinmetzen
- Abfallentsorger
sowie
anderen Nutzern des Friedhofsgebäudes wie Moscheevereinen zwecks Durchführung
von Totenwaschungen geregelt werden.
In
diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass mit den Herner Bestattern und
Herner Moscheevereinen bereits Schlüsselverträge hinsichtlich des
Friedhofsgebäudes bestehen.
Frau
Kohlenbach fragt, wie viele Bußgeldbescheide erteilt wurden und ob die
Mitarbeiter überhaupt dazu berechtigt sind, ein Bußgeld zu erheben und die
Besucher vom Friedhof zu verweisen. Außerdem fragt sie, ob die
Friedhofsbesuche nicht zeitlich festgelegt werden können. Weiterhin möchte sie
wissen, ab wann der Schlüsselvertrag gültig sein soll.
Herr
Kuhl antwortet, dass bisher keine Bußgelder verhängt wurden. Es ist gar nicht
so einfach, die Besucher vom Friedhof zu weisen. Einem Mitarbeiter wurde z. B.
sogar schon einmal von einem Passanten Prügel angedroht. Eine zeitliche Limitierung
besteht nicht. Es ist eine Zweckbindung an die Grabbesuche. Der
Schlüsselvertrag ist gültig, wenn mit allen Nutzern (Bestattern,
Friedhofsgärtner etc.) gesprochen wurde.
Herr
Schilla möchte wissen, ob schon ein Missbrauch besteht, wenn der Behinderte im
Fahrzeug sitzen bleibt und nur die Verwandten das Grab pflegen. Außerdem merkt
er an, dass der Friedhof nicht nur von der Wiescherstraße aus mit Pkw zu befahren
ist, sondern auch noch von der Gysenbergstraße gegenüber der Straße In den
Holzwiesen. Früher stand dort ein Sperrpfosten, der aber nicht mehr vorhanden
ist.
Herr
Kuhl antwortet, dass der geschilderte Fall für ihn keine missbräuliche Nutzung
sei. Die Sache mit den fehlenden Sperrpfosten wird überprüft. Sie kommen
wieder dort hin, damit nur eine Zufahrt über die Wiescherstraße möglich ist.
Frau
Kohlenbach regt an, dass auf dem Friedhof mehr Kontrollen durchgeführt werden,
um den Missbrauch zu verhindern.
11. Prüfantrag
zur Fassadenerneuerung am Jugendheim "Die Wache"
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 21.02.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.178 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Sodingen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die
notwendige Fassadenerneuerung des Jugendheims "Die Wache" in
Sodingen, Mont-Cenis-Straße 292, durch die Beschäftigungsgesellschaft Herne
ausgeführt werden kann und die Höhe der hierfür anfallenden Materialkosten
sowie evtl. weitere Möglichkeiten zur Realisierung der Maßnahme zu ermitteln.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
12. Bericht der
Verwaltung und Diskussion über die Abholzungsmaßnahmen im Stadtbezirk Sodingen
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 04.03.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.206 -
Herr
Kuhl nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Die
Bewirtschaftung des Herner Waldes wird auf der Grundlage des vom Hauptausschuss
im Rat der Stadt Herne nach der Befassung durch die Bezirksvertretungen am
29.10.1985 geschlossenen Forstbetriebsplanes vorgenommen. Dieser von der
damaligen Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung
NW erstellte Forstbetriebsplan ist Handlungsgrundlage für die Bewirtschaftung
der Waldflächen in Herne für den Zeitraum bis 2005. Mit Stichtag vom 01.01.1995
hat die nach 10 Jahren vorgeschriebene Zwischenprüfung stattgefunden, die vom
Forsteinrichterbüro Klein und Kämmerling aus Hagen vorgenommen wurde.
Weitere
Grundlagen sind das Bundeswaldgesetz und das Landesforstgesetz NW sowie die
dazu erlassenen Verordnungen.
Die
Forstfläche an der Friedhofstraße hat im Forstbetriebsplan die Bezeichnung 11
S. Unter dem Punkt Planung ist hier vorgegeben: " 2 x Auslesedurchforstung".
Die letzte Durchforstung, verbunden mit einer Nachpflanzung wurde hier 1992
vorgenommen.
Neben
der anstehenden Auslesedurchforstung stand hier die Entnahme der Gefahrenbäume
im Vordergrund. Bei dem "Wirtschaftweg" Friedhofstraße handelt es
sich zwar um eine nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassene Straße,
die aber sehr stark von Wanderern, Hundehaltern, Schulklassen, Kindergartengruppen
und Benutzern der Friedhofstoiletten frequentiert wird. Auch die Nähe zum
Friedhof bedeutet gleichzeitig erheblich höhere Anforderungen an die
Verkehrssicherungspflicht.
Die
entlang der Straße stehenden Bäume bildeten durch ihren hohen Anteil an
Trockenastigkeit, morschen Stämmen und durch die Baumkrebswucherungen eine
große Gefahr für die Benutzer der Straße. Dem Rat des Försters vom Forstamt
Gevelsberg, der für die Einhaltung der Vorgaben im Forstbetriebswerk die Aufsicht
führt, folgend, hat daher die Verwaltung der Fällung der Bäume zugestimmt.
Um
nicht einen zu starken Eingriff vornehmen zu müssen, hat die Verwaltung in
Abstimmung mit dem Förster veranlasst, trotz der von ihnen ausgehenden
Gefahren, 8 Bäume am Straßenrand stehen zu lassen und mit Hilfe eines
Hubsteigers die erforderlichen Schnittmaßnahmen vornehmen zu lassen.
Dies
verursachte Kosten von ca. 4.500 EUR, die alle 4 - 6 Jahre wiederkehren. Da
diese Bäume trotzdem ein Gefährdungspotential darstellen, ist nicht
auszuschließen, dass die Bäume zu einem späteren Zeitpunkt entfernt werden
müssen.
Wie
bereits ausgeführt, stand die Gefahrenabwehr in Verbindung mit einer
Durchforstung im Vordergrund der
Maßnahme. Deshalb wurden in erster Linie Gefahrenbäume entfernt.
In
der Baumreihe parallel zur Straße mussten jedoch auch einige wenige gesunde
Bäume aus fälltechnischen Gründen entnommen werden, da die Bäume nur in der
Reihe und nicht rechtwinkelig zur Straße gefällt werden konnten, da sie sonst
bis weit in den Friedhofsbereich gestürzt wären.
Darüber
hinaus haben Todholzbäume zum Beispiel als Spechtbaum einen hohen ökologischen
Wert. In Bereichen außerhalb der Verkehrsflächen besteht daher kein Grund
solche Bäume zu entfernen.
Nach
der Fällung mussten die Baumstämme bis zum Abtransport zunächst
zwischengelagert werden. Da nicht ausreichend Polterplatz zur Verfügung stand,
wurden einige Stämme auch auf die Anpflanzung gelegt. Der Abtransport der
Baumstämme erfolgt deshalb so rasch wie möglich. Die beschädigten Sträucher werden
größtenteils wieder austreiben, die anderen werden ersetzt. Die Kosten, die
keine 100 Euro erreichen werden, trägt die Stadt Herne.
Es
ist normalerweise üblich, dass die Bezirksvertretungen und die Presse zeitnah über Maßnahmen im
Forst informiert werden. Dieses ist auch bei den diesjährigen Arbeiten geschehen.
Die
Forstarbeiten an der Friedhofstraße waren in Abstimmung mit dem Förster für
Anfang April geplant. Aus organisatorischen Gründen hat der zuständige Förster
die Arbeiten vorgezogen ohne die Verwaltung davon rechtzeitig in Kenntnis zu
setzen. Dadurch war es nicht möglich die notwendigen Informationen an die
Bezirksvertretung und an die Presse weiter zu geben. Der Förster hat inzwischen
zugesagt, Terminverschiebungen nur noch in enger Abstimmung mit der Verwaltung
durch zu führen, so dass die Information der Öffentlichkeit sichergestellt
werden kann.
Wie
schon aus der Presse zu entnehmen, müssen an der Friedhofstraße noch zwei
weitere Bäume zur Gefahrenabwehr gefällt werden. Es handelt sich dabei um eine
Eiche mit einem enormen Schiefstand zum Friedhof und um eine Buche, die an dem
Hauptstamm eine Krebswucherung aufweist.
Darüber
hinaus ist im Langeloh die Entfernung von fünf alten Buchen zur Gefahrenabwehr
erforderlich. Die Maßnahme ist von der Unteren Landschaftsbehörde, von der
Vorsitzenden des Landschaftsbeirates, von dem zuständigen Förster und von
Stadtgrün als zwingend notwendig beurteilt worden.
Ferner
sind an der Memeler Straße und an der Straße Hotteroth insgesamt 36 Platanen
mit einem Punkt gekennzeichnet worden.
Dies
bedeutet, dass die Bäume für einen Pflegeschnitt vorgesehen sind, bei dem
Todholz entfernt, Überhänge zu den angrenzenden Grundstücken eingekürzt und
evtl. Dach- oder Fassadenberührung beseitigt werden. Zur Straßenseite wird das
erforderliche Lichtraumprofil von ca. 4,80 m wieder hergestellt.
Eine
Fällung ist auf keinen Fall vorgesehen.
Die
Bebauung wurde unter Berücksichtigung der vorhandenen, alte und
erhaltenswerten Platanen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5
festgelegt.
Herr
Brohner möchte wissen, warum es zu der Terminverschiebung durch das Forstamt
Gevelsberg aus organisatorischen Gründen gekommen ist und warum die Verwaltung
nicht rechtzeitig informiert wurde.
Er
bittet um Einsicht in den Schriftverkehr der Stadt Herne mit dem Forstamt
Gevelsberg.
Außerdem
fragt er, zu welchem Wert die Bäume verkauft wurden und ein Zusammenhang mit den anderen Bäumen
besteht, die außer Gefahrenbäumen gefällt wurden.
Herr
Kuhl sagt, dass die Verwaltung über die Terminverschiebung nicht erfreut war.
Dadurch ist sie in Schwierigkeiten gekommen, um die Öffentlichkeit über die
notwendige Maßnahmen zu informieren.
Es
handelt sich hier um einen Wirtschaftsforst. Wir sind durch den Verkauf
gezwungen, die Pflegemaßnahme zu finanzieren. In diesem Fall muss eine
erhebliche Summe gezahlt werden.
Es
existiert kein Schreiben vom Forstamt an die Stadt Herne. Die Mitteilung
erfolgte telefonisch. Sonst hätte die Bezirksvertretung informiert werden
können.
Stadtgrün
war an dem besagten Donnerstag telefonisch nicht erreichbar (defektes Kabel
durch Baggerarbeiten am Archäologischen Museum).
Herr
Kohlenbach fragt, wie viele Bäume gefällt wurden. Er zitiert die WAZ "
........... wenn jeder Baum, der trockene Äste abwirft, gefällt würde, dann
gebe es keine Bäume mehr."
Herr
Kuhl sagt, dass insgesamt 40 Bäume ausgezeichnet waren. 30 Bäume wurden
gefällt. 2 Bäume müssen noch gefällt werden. 8 Bäume bleiben stehen und werden
noch beschnitten. Nicht alles, was in der Presse steht, muss unbedingt die
Verwaltungsmeinung darstellen.
Eine
Bürgerin (Cornelia Wandelt) meldet sich zu Wort und äußert ihren Unmut
betreffend der Abholzmaßnahmen an der Friefhofstraße.
Herr
Kohlenbach teilt mit, dass er zu Hause angerufen wurde, dass Bäume an der
Friedhofstraße gefällt werden. Er habe sofort versucht, den OR Stadtgrün
anzurufen, aber niemanden erreicht. Anschließend habe er per Handy Herrn
Scholz vom Fachbereich Umwelt angerufen und über die Baumfällaktion informiert.
Herr
Kuhl weist noch einmal darauf hin, dass die Telefonanlage an dem besagten Tage
wegen eines Kabelschadens defekt war.
Herr
Hagedorn bemängelt die fehlende Kommunikation in vielen Bereichen und fragt,
warum die Information über die Fällaktion an die Bezirksvertretung Sodingen
erfolgen sollte.
Herr
Kuhl sagt, dass die Informationen zeitnah erfolgen, und zwar schriftlich über
den Fachbereich Rat und Bezirksvertretungen. Bei Gefahrenbäumen hört der
Ermessenspielraum für die politischen Gremien auf.
Anmerkung des Schriftführers:
Ein
Schreiben des Forstamtes Gevelsberg vom 10. März 2003 zu dem Thema ist der
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Auf
Vorschlag von Frau Marquardt wird die Sitzung von 17.56 Uhr bis 18.06 Uhr
unterbrochen.
13. Haushaltsplan 2003
- Vorlage Nr. 2003.121 -
Nach
Aussprache üer den Haushalt wird auf Antrag von Frau Brieke die Sitzung von
19.32 Uhr bis 19.35 Uhr unterbrochen.
Herr
Brohner beantragt für die CDU-Fraktion, dem Rat der Stadt folgende Empfehlungen
zur Beschlussfassung vorzulegen:
Vermögenshaushalt
Unterabschnitt
270 - Kindergerechte Schulhofgestaltung
Erich-Kästner-Schule
Einrichtung
einer Haushaltstelle für die kindgerechte Schulhofgestaltung der
Erich-Kästner-Schule, Ansatz 25.000 EUR für das Jahr 2003.
Abstimmungsergebnis: abgelehnt
dafür: 8
dagegen: 8
Unterabschnitt
630 - Schulwegsicherungsmaßnahme Mülhauser
Straße
Einrichtung
einer Einnahme- und einer Ausgabe-Haushaltsstelle für die
Schulwegsicherungsmaßnahme "Bau eines Gehweges auf der südlichen Seite der
Mülhauser Straße zwischen Wiescherstraße und Hügelstraße", Ausgabe-Ansatz
100.000 EUR für das Jahr 2004.
Abstimmungsergebnis: abgelehnt
dafür: 8
dagegen: 8
Enthaltungen:
1
Abschließend
stellt Frau MArquardt den Haushaltsplan 2003 zur Abstimmung.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Haushaltsplan 2003 mit den
von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen zu beschließen, soweit die
Festsetzungen in die Aufgabenbereiche der Bezirksvertretungen fallen.
Abstimmungsergebnis: Vorlage
abgelehnt
dafür: 7
dagegen: 8
Anmerkung des Schriftführers:
Die
Fragen von Herrn Brohner, Frau Brieke und Herrn Marquardt mit den
Stellungnahmen der Verwaltung werden separat nachgereicht.
14. Mitteilungen
der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung
Frau
Marquardt teilt mit:
Es
liegt eine Einladung der Mont-Cenis-Angestelltenvereinigung zur
Jubiläumsveranstaltung "remember" - 25 Jahre nach Schließung der
Zeche Mont-Cenis - am 29. März 2003 vor. Eine Kopie der Einladung wurde an alle
Bezirksverordneten verteilt.
Das
Dokument enthält Stopcodes. Bitte Tasten ALT + N benutzen. (Dieser Text wird
nicht gedruckt.)
Bezirksvorsteherin Schriftführer