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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Sodingen
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: (offen)
Datum: So, 29.09.2002 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen am 20.09.2002 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis

 

 

Sitzungsdauer:     15.00 - 20.35 Uhr

 

Sitzungsunterbrechungen:     16.54 - 16.59 Uhr

17.48 - 17.58 Uhr

19.08 - 19.18 Uhr

19.48 - 19.50 Uhr

 

Vorsitz:     Frau Bezirksvorsteherin Marquardt

 

Schriftführung:     Herr Peter

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Herr Barke

Frau Brieke

Herr Brohner

Herr Eudenberg

Herr Fortak

Herr Gendera

Herr Hagedorn

Herr Högemeier

Frau Kohlenbach

Herr Marquardt

Frau Marquardt

Frau Meißner-Moroz

Herr Ostermann

Herr Schilla

Herr Schmitz

Frau Wand

Herr Warnecke

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Emons          15.00 - 18.30 Uhr

Herr Hetmann          15.00 - 18.30 Uhr

Herr Kleinhubbert          15.00 - 17.00 Uhr

Herr Kohlenbach

Herr Umbach

 

    Der folgende Text enthält Stopcodes. Bitte Tasten Alt + N

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von der Verwaltung:

 

Herr Stadtrat Terhoeven     16.20 - 18.50 Uhr

Herr Grimm          (Fachbereich 11)

Frau Lübeck-Meßmacher          (Fachbereich 11)

Herr Peter          (Fachbereich 11)

Herr Schulte-Halm     (Stadtamt 32)     15.00 - 16.05 Uhr

Herr Tittel     (Stadtamt 39)     15.00 - 20.00 Uhr

Herr Michalak          (Stadtamt 52)

Herr Dr. Steiner     (Stadtamt 61)     15.00 - 15.55 Uhr

Herr Sablinski     (Stadtamt 66)     15.00 - 20.00 Uhr

Herr Kuhl     (OR Stadtgrün)     15.00 - 17.30 Uhr

Herr Fath     (GMH)     15.00 - 18.00 Uhr

Herr Wertenbruch     (GBH)     15.00 - 20.25 Uhr

 

 

Frau Bezirksvorsteherin Marquardt begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Frau Marquardt auf die mit Schreiben vom 17. September 2002 von der Verwaltung beantrag­te Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil hin. Sie schlägt vor, die Vorlage 2002.645 -"Straßenbeleuchtung für die Ludwigstraßenbrücke über den Rhein-Herne-Kanal im Zuge der L 645 (Pöppinghauser Straße)", als Tagesordnungspunkt 14 auf die Tages­ordnung zu nehmen.

 

Die Erweiterung wird einstimmig beschlossen.

 

Außerdem beschließt die Bezirksvertretung auf Antrag von Herrn Brohner einstimmig, dass die Anfrage "Gysenberghalle", Vorlage Nr. 2002.664, aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung verlegt wird. Die Anfrage soll als laufende Nr. 19 im öffentlichen Teil behandelt werden.

 

Danach ergibt sich folgende

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Erweiterung des Jugendheimes des Sportvereines Arminia So­dingen

- Bericht der Verwaltung -

 

 2.     Kanalsanierung Eupener Straße/Max-Wiethoff-Straße

 

 3.     Einzelhandelsversorgung der Siedlung Pantrings­hof/Eichenforst

- Antrag der SPD-Fraktion vom 09.09.2002 -

 

 4.     Siedlung Teutoburgia - Mietverhältnisse mit Viterra

- Anfrage des Bezirksverordneten Högemeier vom 09.09.2002 -

 5.     Lärmbelästigungen in der Umgebung des Platzes "Am Denkmal" in Herne-Sodingen

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 06.09.2002 -

 

 6.     Ausbau von Wegen auf dem Südfriedhof

 

 7.     Neubau Brückenbauwerk Ostbachteiche, Gysenberg

 

 8.     Kindgerechte Umgestaltung von Schulhöfen der Grundschulen an der Vellwigstraße und an der Max-Wiethoff-Straße

- Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2002 -

 

 9.     Mühle im Ostbachtal

- Antrag der SPD-Fraktion vom 09.09.2002 -

 

10.     Bauruinen an der Uhlandstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 06.09.2002 -

 

11.     Verkehrsberuhigung des oberen Bereiches der Jürgen-von-Man­ger Straße   

- Bericht der Verwaltung

 

12.     Baumaßnahmen im Umfeld der Akademie  

- Sachstandsbericht der Verwaltung-

 

13.     Naturnahe Umgestaltung des Ostbaches

- Anfrage der Bezirksverordneten Brieke vom 09.09.2002 -

 

14.     Straßenbeleuchtung für die Ludwigstraßenbrücke über den Rhein-Herne-Kanal im Zuge der L 645 (Pöppinghauser Straße)

 

15.     Gelände nördlich der Pöppinghauser Straße zwischen Kreften­scheer- und Mausegattstraße (TOP 8 der Sitzung am 28.06.2002)

- Anfrage des Bezirksverordneten Ostermann vom 09.09.2002 -

 

16.     Straße "Landwehrweg" zwischen Kreuzung Gysenbergstraße / Voßstraße und Stadtgrenze Bochum

- Antrag der Grünen Fraktion vom 07.09.2002 -

 

17.     Sperrung der Gerther Straße für den Schwerlastverkehr

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 06.09.2002 -

 

18.     Umbau des Gebäudes Horsthauser Straße 171 zu einem Gründer­zentrum; Sachstandsbericht

- mündlicher Vortrag -

 

19.     Gysenberghalle

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 06.09.2002 -

 

20.     Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 1.  Erweiterung des Jugendheimes des Sportvereines Arminia Sodin­gen

- Bericht der Verwaltung -

- Vorlage Nr. 2002.608 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 2.         Kanalsanierung Eupener Straße/Max-Wiethoff-Straße

- Vorlage Nr. 2002.569 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Sodingen beschließt, die Abwasserkanäle in der Eupener Straße und in der Max-

     Wiethoff-Straße zu sanieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

 

 3.         Einzelhandelsversorgung der Siedlung Pantringshof/Eichenforst

- Antrag der SPD-Fraktion vom 09.09.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.655 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen bittet die Verwaltung in Zu­sammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu prü­fen, ob es Förderungsmöglichkeiten und Hilfestellungen gibt, die es Einzelhandelsbetrieben ermöglicht, eine Nahversorgung der Bürger in diesem Stadtteil zu gewährleisten.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

 

 4.         Siedlung Teutoburgia - Mietverhältnisse mit Viterra

- Anfrage des Bezirksverordneten Högemeier vom 09.09.2002 - - Vorlage Nr. 2002.654 -

                                                            

 

Durch eine Fragebogenaktion der Firma Viterra ist unter den Mietern der Siedlung Teutoburgia die Sorge entstanden, dass für ihre Häuser bzw. Wohnungen seitens der Viterra Verkaufsab­sichten bestehen.

Diese Sorgen beunruhigen auch die SPD-Fraktion im Stadtbezirk Sodingen. Wir bitten daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.  Sind der Verwaltung die Fragebogen der Firma Viterra an die Mieter in der Siedlung Teutoburgia bekannt?

 

2.  Welcher Hintergrund liegt dieser Fragebogenaktion zugrunde?

 

3.  Sind der Verwaltung Verkaufsabsichten der Viterra für die Wohnungen bzw. Häuser in diesem Bereich bekannt?

 

4.  Welche Sicherheiten haben die Mieter gegen einen evtl. ge­planten Verkauf?

 

Die Anfrage wird von Herrn Dr. Steiner wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Diese Anfrage war Anlass für die Verwaltung, sich die Unter­lagen dieser sogenannten Kundenbefragung 2002 zu besorgen. Die Fragebogenaktion ist nicht nur auf die Siedlung Teutobur­gia beschränkt. Es wurden Fragebögen an alle Viterra-Mieter im Ruhrgebiet versandt.

 

Zu Frage 2:

 

Gemäß Anschreiben der Viterra-Wohnen zur Fragebogenaktion han­delt es sich hier um einen Informationsaufbau zur Verbes­serung des kundenorientierten Services. Insbesondere ist hier­bei von Interesse die Meinung der Mieter zur Wohnumgebung, zur Wohnung selbst, zum Zusammenleben und zur Gestaltung des Wohnumfeldes.

 

Zu Frage 3:

 

Nein.

 

Zu Frage 4:

 

Die Siedlungssanierung in den 90er Jahren ist mit erheblichen Zuschüssen bzw. Darlehen des Landes erfolgt, verbunden mit der Auflage, dass eine Veräußerung der Zustimmung der Gemein­de und eine Besitzübertragung der Genehmigung der Bezirksre­gierung bedarf. Diese Zweckbindung hat eine Laufzeit von 25 Jahren.

 

 

Herr Brohner regt an, einen Vertreter der Viterra einzuladen und zu der Thematik zu befragen.

Frau Marquardt nimmt diese Anregung auf und wird dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung, am 08.11.2002 set­zen und einen Vertreter der Viterra einladen.

 

Herr Warnecke bittet darum, dann auch den Datenschutz­beauftragten der Stadt Herne einzuladen.

 

 

 5.         Lärmbelästigungen in der Umgebung des Platzes "Am Denkmal" in Herne-Sodingen

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 06.09.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.663 -

                                                            

 

So wie es eine Anwohnerin in ihrem Brief beschreibt, kommt es auch weiterhin in der Umgebung des Platzes "Am Denkmal" nach 22.00 Uhr zu Ruhestörungen.

Auch in Gesprächen beklagen Sodinger Bürger diese Situation.

Ein besonderer Vorfall ereignete sich am 22.07.2002, als Ju­gendliche nach 22.00 Uhr damit begonnen hatten, auf dem Platz und den angrenzenden Fahrbahnen Fußball zu spielen. Dies war nicht nur mit Lärm verbunden, sondern es drohte auch erheb­licher Schaden, als der Ball ein Kunstglasfenster der Gast­stätte "Haus Wiesmann" traf. Danach musste sogar die Polizei herbeigerufen werden, weil das Spiel trotz Aufforderung nicht beendet wurde.

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 22.09.2002 folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1.  Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung, um hier möglichst schnell und wirksam die von den Bürgern beklagte Situation zu verbessern?

 

2.  Könnte es helfen, mehr Einsicht für das Verbot von Ball­spielen auf dem Platz durch eine zusätzliche Beschilderung zu vermitteln?

 

3. Mit welchen Maßnahmen und mit welchem Erfolg ist der KOD dort bisher tätig geworden?

 

 

Herr Schulte-Halm beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Angelegenheit wurde mit der Polizeiinspektion Her­ne/Wanne-Eickel erörtert. Diese wird in den Abendstunden ver­mehrt präsent sein. Bei akuten Lärmbelästigungen ist nach 22.00 Uhr zur Wiederherstellung der Nachtruhe die Polizei ein­zuschalten.

 

Zu Frage 2:

 

Eine Beschilderung mit der Aufschrift "Ballspielen verboten" verspricht keinen Erfolg, da diese Aufforderung rechtlich nicht durchsetzbar ist. In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Ballspielen erlaubt.

 

Zu Frage 3:

 

Ein Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) nach 22.00 Uhr war und ist auch in der Zukunft nicht vorgesehen und auch nicht leistbar.

 

 

Herr Brohner fordert den KOD auf hier mehr tätig zu werden, auch vor 22.00 Uhr.

 

Herr Schulte-Halm weist darauf hin, dass die Zeit vor 22.00 Uhr im Bezug auf Lärm nicht geschützt ist. Der KOD kann dann bei den geschilderten Situationen nichts ausrichten. Ein Mehr an Einsätzen ist derzeit nicht möglich, da der KOD nur mit 2 Kräften besetzt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 6.         Ausbau von Wegen auf dem Südfriedhof

- Vorlage Nr. 2002.444 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Beteiligun­gen und Optimierte Regiebetriebe folgenden Beschluss zu fas­sen:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und Optimierte Regiebetriebe beschließt den Ausbau von Wegen auf dem Südfriedhof:

 

1. Hauptweg zwischen den Abteilungen 8 und 9.

2. Nebenweg in der Abteilung 4.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

 

 7.         Neubau Brückenbauwerk Ostbachteiche, Gysenberg

- Vorlage Nr. 2002.394 -

                                                            

 

Herr Brohner bittet für die CDU-Fraktion folgendes zu Proto­koll zu nehmen:

 

Die CDU-Fraktion geht davon aus,

 

-  die Größe der Teichfläche nicht verringert wird,

 

-    dass der Wasserzufluss aus dem Ostbach erhalten bleibt

 

-  und dass die Befahrbarkeit der Teichanlagen mit kleinen Wasserfahrzeugen, wie es die Boote waren, auch unter der Brücke gewährleistet bleibt.

 

Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein, wird hierzu um eine Stellungnahme der Verwaltung gebeten.

 

Nach der Stellungnahme der Verwaltung und Diskussion in der Bezirksvertretung erfolgt auf Antrag von Herrn Brohner eine Sitzungsunterbrechung von 16.54 Uhr - 16.59 Uhr.

 

Die CDU-Fraktion beantragt den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt die Restaurierung des Brückenbauwerkes über die Ostbachteiche im Gysenberg.

 

Die Bezirksvertretung lehnt diesen Änderungsantrag mit 9 ge- gen 8 Stimmen ab.

 

Danach stellt Frau Marquardt den Beschlussvorschlag der Vor­lage zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt den Neubau des Brü­ckenbauwerkes über die Ostbachteiche im Gysenberg.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  9 

dagegen:  7

Enthaltungen:  1

 

 

 

 8.         Kindgerechte Umgestaltung von Schulhöfen der Grundschulen an der Vellwigstraße und an der Max-Wiethoff-Straße

- Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.666 -

                                                            

 

     Die Bezirksvertretung lehnt mit 9 gegen 7 Stimmen bei        1 Stimmenthaltung ab, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beauftragt die Verwaltung da­für zu sorgen, dass an den beiden Grundschulen an der Vellwig­straße und an der Max-Wiethoff-Straße die Maßnahmen zur kind­gerechten Umgestaltung der Schulhöfe unverzüglich fortgesetzt und die Arbeiten spätestens bis zum Ende der Herbstferien 2002 vollendet werden.

 

 

 9.         Mühle im Ostbachtal

- Antrag der SPD-Fraktion vom 09.09.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.656 -

                                                            

   

Vor Beratung und Abstimmung über den Beschlussvorschlag trägt Herr Fath für die Verwaltung folgende Stellungnahme vor:

 

Der Mahlstuhl der Gysenberger Mühle liegt im Kellergeschoss. Das Mahlgetriebe wird von massiven Holzsäulen getragen und wird mittels Königswelle und Stirnrad angetrieben. Die Mühlei­sen mit Drehling und Kammeisen stellen die Verbindung zu den Mühlsteinen her.

 

Aus diesem Grund können die Mühlsteine im Bereich der begeh­baren Verglasung nicht entfernt werden.

 

Wird das im Kellergeschoss liegende historische Mahlwerk be­leuchtet, so werden für den Betrachter von der begehbaren Glasfläche des Erdgeschosses aus diese technischen Zusammen­hänge erkennbar und der Produktionsprozess nachvollziehbar. Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass dieses Denkmal nur Sinn macht, wenn es beleuchtet ist.

 

Die Beleuchtung wird von der Verwaltung in Kürze installiert. Die Kosten hierfür werden ca. 700,00 Euro betragen.

 

Die Sitzung wir einvernehmlich von 17.48 Uhr - 17.58 Uhr un­terbrochen. 

 

Danach lässt Frau Marquardt über einen gemeinsamen Änderungs­antrag der Fraktionen und Einzelmitglieder abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen bittet die Verwaltung, die zu­gesagte dauerhafte Beleuchtung des Mahlwerkes durchzuführen und die Lage der Mühlsteine auf den Sichtfenstern zu über­prüfen und der Bezirksvertretung Sodingen darüber Bericht zu erstatten.

Weiterhin sind Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung des Kon­denswassers zu ergreifen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

Anmerkung des Schriftführers

 

Zu der Frage von Frau Kohlenbach nach der Möglichkeit der Be­sichtigung der Mühle durch Schulklassen und der Zahl der Be­sichtigungen teilt die Verwaltung mit, dass Führungen oder Vorträge durch die Verwaltung bisher nicht durchgeführt wur­den und auch momentan nicht vorgesehen sind.

Der Besucher oder die Gruppe wird durch eine Tafel und durch den Glasboden über das Denkmal informiert.

 

 

10.         Bauruinen an der Uhlandstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 06.09.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.661 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung Sodingen erfuhr in ihrer Sitzung am 30.11.2001 auf meine Anfrage zu den Bauruinen an der Uhland­straße u.a., dass bei den vier Wohngebäuden keine Einsturzge­fahr besteht. Außerdem berichtete die Verwaltung, dass "der Eigentümer mittlerweile wohl zahlungsunfähig geworden ist" und ein Eigentümerwechsel der Stadt Herne bisher nicht be­kannt geworden ist.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 20.09.2002 folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Sicherungs- und Ab­stützungsmaßnahmen?

 

2. Wie lange soll dieser marode Zustand so bleiben?

 

3. Hat inzwischen ein Eigentümerwechsel stattgefunden?

 

4. Wie verhält sich die Sparkasse Recklinghausen?

 

5.  Bahnt sich in dieser Sache ein neue Entwicklung an?

 

 

 

 

 

 

Herr Grimm beantwortet die Anfrage im Zusammenhang wie folgt:

 

Die Gebäude stehen immer noch leer. Im Gebäudeinnern sind seit Herbst 2001 keine Veränderungen vorgenommen worden, d.h., die damals vorgenommenen Abstützungen bestehen unver­ändert.

 

Die Ruine wurde durch Aufstellen von Bauzäunen rundherum abge­sperrt. Dieser Zustand wird sich erst mit einem Eigentumswech­sel ändern. Nach Auskunft der Rechtsabteilung der Stadtspar­kasse Recklinghausen wird diese selbst nicht Eigentümerin der Objekte. Weiterhin besteht kein Kontakt zu den bisherigen Ei­gentümern. Aus finanzieller Sicht steht die Bank einer Reno­vierbarkeit der Gebäude skeptisch gegenüber.

 

Die Bank hat im Frühjahr 2002 ein Zwangsversteigerungsver­fahren eingeleitet. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Mit­arbeiter des Amtsgerichtes Herne muss zunächst ein soge­nannter Verkehrswertbeschluss den Eigentümern zugestellt wer­den. Die Eigentümer sind jedoch zurzeit nicht greifbar. Der Mitarbeiter des Amtsgerichtes rechnet mit einem Termin für ei­ne Zwangsversteigerung in etwa einem dreiviertel Jahr. Die Bauaufsicht wird von diesem Termin in Kenntnis gesetzt werden.

 

 

11.         Verkehrsberuhigung des oberen Bereiches der Jürgen-von-Manger Straße   

- Bericht der Verwaltung

- Vorlage Nr. 2002.605 -

                                                            

 

Herr Terhoeven berichtet wie folgt:

 

Die Verkehrsprobleme durch die Zufahrt zum ASB und durch Auto­fahrer, welche die Jürgen-von-Manger-Straße als Durchfahrt zur Kirchstraße benutzen, lassen nicht nach. Kinder von An­wohnern sind gefährdet.

 

Die Konflikte sollen wie folgt gelöst werden:

 

1. Der ASB verlagert einen Teil seiner Anlieferung auf den nördlichen Eingang des Gebäudes. Dazu wird der Zugang durch den ASB verändert.

 

2. Der ASB erhält eine neue südliche Zufahrt im Süden. Dies gelingt aber nur, wenn der Bergbau das Überfahren des Schachtsicherheitsbereiches zulässt. Eine entsprechende An­frage ist bereits gestellt.

 

3.  Sobald die Zufahrt gebaut ist, kann die Straße in Höhe des Wendehammers mit zwei Pollern versehen werden, die für Ver­sorgungsfahrzeuge versenkbar sind. Gleiches gilt für die alte ASB-Zufahrt.

 

4. Die Jürgen-von-Manger-Straße erhält an der Einmündung Mont-Cenis-Straße den Hinweis "Sackgasse". Kurz nach der Ein­mündung wird das blaue Schild Verkehrsberuhigung wieder aufgestellt.

 

5. An der geplanten Zufahrt zum ASB ist vorgesehen, ca. 13 Stellplätze für Besucher anzulegen, die mit zeitlicher Be­grenzung genutzt werden können.

 

6.  Auch der nördliche Platz am ASB erhält eine Parkplatzrege­lung mit Nutzung für zeitlich begrenztes Parken.

 

Die Maßnahme wird noch von der Entwicklungsgesellschaft auf eigene Rechnung durchgeführt, sobald die Genehmigung für den Schachtsicherheitsbereich vorliegt.

 

Ein Lageplan ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

 

12.         Baumaßnahmen im Umfeld der Akademie  

- Sachstandsbericht der Verwaltung-

- Vorlage Nr. 2002.674 -

                                                            

 

Herr Terhoeven gibt den aktuellen Sachstand zu einzelnen Maß­nahmen im Umfeld der Akademie zur Kenntnis.

 

Er berichtet darüber dass die Baumaßnahme "Platz vor Ort" vom Land so, wie geplant, nicht freigegeben wird. Die nach Pla­nung vorgesehene Vermehrung der Parkplätze wird nicht ge­fördert. Dies wurde vorab mündlich mitgeteilt. Die schrift­liche Stellungnahme bleibt abzuwarten.

 

Bezüglich der Bebauung Edeka finden derzeit Verhandlungen mit der HGW zur Realisierung des Bauvorhabens statt. Für diese Baustelle würde der "Platz vor Ort" als Bauplatz eingerichtet.

Die Abfolge der Baustellen Platz und Straße wird mit dem Ar­chitekten abgesprochen.

 

Voraussichtlich kann schon in der nächsten Sitzung ein Bauzei­tenplan vorgestellt werden.

 

 

13.         Naturnahe Umgestaltung des Ostbaches

- Anfrage der Bezirksverordneten Brieke vom 09.09.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.658 -

                                                            

 

In einer Mitteilung der Verwaltung (StA 66) vom März diesen Jahres wurde der BV Sodingen ein Sachstandsbericht zur öko­logischen Umgestaltung des Ostbaches gegeben. Dabei wurde un­terteilt in verschiedene Abschnitte.

 

Die SPD-Fraktion in der BV Sodingen bittet um weitere Aus­sagen zu folgenden Fragen:

 

a) zum 1. Abschnitt zwischen km 5,6 und 6,3

 

1. Gibt es für diesen Teil inzwischen die Bewilligung der Bezirksregierung Münster bzw. den Zuwendungsbescheid?

 

2. Welche Anstrengungen kann die Verwaltung unternehmen, um diesen Bewilligungsbescheid baldmöglichst zu er­halten bzw. was wurde in dieser Frage unternommen?

 

b) zum Teilabschnitt zwischen km 4,48 und 5,6

 

1. Wird dieses Teilstück in einem Abschnitt behandelt wer­den

 

2. oder welche Aufteilung wird es dort noch geben?

 

3. Warum wird die Planung dieses Teilstückes zurück­gestellt bis zur Erteilung der Zuwendung für den 1. Bauabschnitt?

 

4. Ist die Verwaltung nicht mit uns der Meinung, dass er­fahrungsgemäß für eine solche Planung einschließlich des wasserrechtlichen Verfahrens usw. eine lange Zeit erforderlich sein wird?

 

5. Es dadurch notwendig ist, sofort mit dieser Planung zu beginnen?

 

6. Welche Schwierigkeiten stehen dem sofortigen Beginn dieser Planung im Wege?

 

7. Ist überhaupt die Beauftragung eines Büros für die Pla­nung notwendig?

 

8. Welche Aufgaben bleiben dann trotzdem in der eigenen Verwaltung?

 

9. Muss nicht auch wegen des Zustandes der Ostbachtal-Tei­che diese Planung unbedingt vorangetrieben werden?

 

 

Herr Sablinski nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

 

Zu Frage a) 1:

 

Bis heute liegt der Verwaltung kein Zuwendungsbescheid für den  1. Abschnitt des Ostbaches von km 5,6 bis km 6,3 vor. Seitens der Bewilligungsbehörde, der Bezirksregierung Müns­ter, kann keine Aussage dazu gemacht werden, wann mit einem positiven Zuwendungsbescheid zu rechnen ist.

 

Zu Frage a) 2:

 

Die Bewilligung der Zuwendung für die naturnahe Umgestaltung des Ostbaches ist abhängig von der Haushaltslage, der Haus­haltsbudgetierung und Mittelbereitstellung des Landes bzw. der Bezirksregierung; das Tiefbauamt hat auf die Bedeutung der Maßnahme gegenüber der Bezirksregierung mehrfach hin­gewiesen.

 

Zu Frage b) 1:

 

Der Abschnitt von km 4,48 bis km 5,6, d.h. der Gewässerbe­reich von der Sodinger Straße bis zu den Teichen im Gysenberg­park, soll in einem Planungsabschnitt hinsichtlich des wasser­rechtlichen Verfahrens und hinsichtlich der naturnahen Umge­staltung behandelt werden.

 

 

 

 

 

 

Zu Frage b) 2:

 

Aus Sicht des Tiefbauamtes ist eine Aufteilung des Abschnit­tes nicht vorgesehen. Durch Reduzierung oder Nichtbewilligung von Zuwendungen kann es jedoch gegebenenfalls erforderlich werden, Teilabschnitte zu bilden.

 

Zu Frage b) 3 :

 

Die Kosten für die Planung des 2. Teilabschnittes müssen durch die Stadt Herne vorfinanziert werden; eine teilweise Er­stattung über Zuwendungen ist erst nach Vorliegen des Zu­wendungsbescheides möglich. Die Realisierung der Planung, d.h. die naturnahe Umgestaltung des Ostbaches, ist jedoch aus Gründen der  Haushaltssituation der Stadt nur unter der Be­dingung möglich, dass die Maßnahme bezuschusst wird. Aus die­sem Grunde ist eine Bearbeitung des 2. Teilabschnittes nicht sinnvoll.

 

Zu Frage b) 4:

 

Die Planung für den Gewässerumbau kann in einem überschau­baren Zeitraum von ca. 6 Monaten realisiert werden; auch das wasserrechtliche Verfahren kann bei Vorliegen der Genehmi­gungsplanung in einem Zeitraum von ca. 3 Monaten durchgeführt werden. Maßgebend für die Verzögerungen beim Bau ist in ers­ter Linie nicht die benötigte Zeit für die Erstellung und Prü­fung der Planungsunterlagen, sondern die Verschiebungen hin­sichtlich der Bereitstellung von Zuwendungsmitteln durch die Bezirks- bzw. Landesregierung.

 

Zu Frage b) 5:

 

Da die Planungsleistungen durch die Stadt vorfinanziert wer­den müssen und eine Bezuschussung zurzeit nicht gesichert ist, wird seitens der Verwaltung empfohlen, nicht mit der Pla­nung zu beginnen. Erfahrungsgemäß ergeben sich bei längeren Zeiträumen zwischen Planung und Ausführung geänderte Randbe­dingen, die Änderungen der ursprünglichen Planung erforder­lich machen.

 

Zu Frage b) 6:

 

Der Vergabe der Planung an ein Ingenieurbüro stehen fehlende Haushaltsmittel entgegen und das Risiko, dass die Maßnahme der naturnahen Umgestaltung des 2. Teilabschnittes in abseh­barer Zeit nicht gefördert wird. Dieses Risiko gilt auch für die Erstellung der Planungsunterlagen durch das Personal der Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes; zudem würden die Personalressourcen hierfür nicht sinnvoll eingesetzt, da es in erster Linie Aufgabe der Mitarbeiter der Planung in der Stadtentwässerung ist, Kanalerneuerungsmaßnahmen vorzuberei­ten.

 

Zu Frage b) 7:

 

Sofern die Planung durch eigene Mitarbeiter durchgeführt wird, ist ein Erhalt von Zuwendungen für diese Leistungen nur eingeschränkt möglich. Insofern ist die Beauftragung eines In­genieurbüros sinnvoll. Des Weiteren handelt es sich bei Ge­wässerumgestaltungen um Aufgaben, die in diesem Umfang bisher vom Tiefbauamt nicht geplant und ausgeschrieben wurden. Die Bearbeitung mit eigenen Kräften würde somit infolge größerer Bearbeitungszeit unwirtschaftlich sein. Darüber hinaus werden die Kapazitäten in der Abteilung Stadtentwässerung in erster Linie für die Erneuerung von defekten Kanälen benötigt.

 

Zu Frage b) 8:

 

Die Abteilung Stadtentwässerung übernimmt die Aufgabe der Vor­planung, der Projektsteuerung und der Abstimmung innerhalb der beteiligten Stellen in der Verwaltung. Darüber hinaus wird der landschaftspflegerische Begleitplan durch den opti­mierten Regiebetrieb Stadtgrün erstellt. Des Weiteren werden in der Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes die Verga­be der Arbeiten und die Bauoberleitung durchgeführt. Der Fach­bereich Umwelt führt das Genehmigungsverfahren mit einer Be­teiligung der Betroffenen durch.

 

Zu Frage b) 9:

 

Eine bauliche Umgestaltung der Teiche im Gysenbergpark und an der Sodinger Straße wird seitens der Verwaltung nicht als vor­dringlich angesehen, da keine derart großen baulichen Schäden an den Ufern bzw. Uferbefestigungen zu verzeichnen sind, die eine sofortige Behebung in größerem Umfang und damit eine so­fortige Neugestaltung erforderlich machen. Auch aus ökolologi­scher Sicht wird seitens der Verwaltung kein akuter Handlungs­bedarf zur Umgestaltung gesehen.

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die schriftlich eingereichten Zusatzfragen von Frau Brieke und die Antworten der Verwaltung sind der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Auf Antrag von Herrn Warnecke wird einstimmig eine Sitzungsun­terbrechung beschlossen. Die Sitzung wird von 19.08 Uhr - 19.18 Uhr unterbrochen.

 

 

14.         Straßenbeleuchtung für die Ludwigstraßenbrücke über den Rhein-Herne-Kanal im Zuge der L 645 (Pöppinghauser Straße)

- Vorlage Nr. 2002.645 -

                                                            

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ermächtigt die Verwaltung, einen Nutzungsvertrag mit dem Landesbetrieb Stra­ßenbau Nordrhein-Westfalen bezüglich der Straßenbeleuchtung für die Ludwigstraßenbrücke über den Rhein-Herne-Kanal im

     Zuge der L 645 Pöppinghauser Straße abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  14 

dagegen:  1

Enthaltungen:  2

 

 

 

Frau Kohlenbach bittet folgende Frage und die Antwort der Ver­waltung zu Protokoll zu nehmen:

 

Frau Kohlenbach fragt nach, ob juristisch geprüft wurde, dass das Land nicht zuständig für die Straßenbeleuchtung ist.

 

Herr Sablinski antwortet, dass diese Prüfung erfolgt ist. Der Landesbetrieb Straßenbau ist auf offener Strecke im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht zuständig für die Straßen­beleuchtung.

 

 

15.         Gelände nördlich der Pöppinghauser Straße zwischen Kreften­scheer- und Mausegattstraße (TOP 8 der Sitzung am 28.06.2002)

- Anfrage des Bezirksverordneten Ostermann vom 09.09.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.657 -

                                                            

 

Aus dem Protokoll der o. g. Sitzung geht hervor, dass die Flä­che im städtischen Besitz ist und nicht mehr als Ausgleichs­fläche geführt wird.

 

1.  Welchem Amt ist die Fläche jetzt unterstellt?

 

2.  Welche Kontroll- und Pflegemaßnahmen (Art und Weise der Pflege, zeitliche Abstände) sind von dem zuständigen Amt vorgesehen?

 

 

Herr Grimm beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Für die Pflege dieser Fläche ist der OR Stadtgrün zuständig.

 

Zu Frage 2:

 

Die Ränder dieser Flächen werden einmal jährlich freigeschnit­ten. Ansonsten wird die Fläche etwa viermal im Jahr kontrol­liert und der Müll nach Bedarf entfernt.

An der Kreftenscheerstraße ist eine Containerstation.

An der Mausegattstraße werden die Anwohner Gartenabfälle in die Fläche. Dort wird in Kürze ein Zaun errichtet.

 

 

16.     Straße "Landwehrweg" zwischen Kreuzung Gysenbergstraße/Voß­straße und Stadtgrenze Bochum

- Antrag der Grünen Fraktion vom 07.09.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.665 -

                                                            

 

Die CDU-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beauftragt die Verwaltung,

 

1. zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen auf der Straße Land­wehrweg zwischen der Gysenbergstraße und der Stadtgrenze Bochum ausreichender Schutz für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und eine Geschwindigkeitsregulierung erreicht werden kann, die eine Raserei auf dieser Strecke zukünftig verhindert,

 

2.  geplante bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen auf die­ser Straße mit der Nachbarstadt Bochum abzusprechen.

 

 

Auf Antrag von Herrn Schilla wird die Sitzung einvernehmlich von 19.48 Uhr - 19.50 Uhr unterbrochen.

 

Frau Marquardt lässt zuerst über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

Die Bezirksvertretung lehnt diesen Änderungsantrag mit 9 ge­gen 7 Stimmen bei einer Stimmenthaltung ab.

 

     Danach stellt Frau Marquardt den Beschlussvorschlag zur    Abstimmung.

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beauftragt die Verwaltung, die Straße "Landwehrweg" zwischen der Gysenbergstraße und der Stadtgrenze Bochum zur Tempo-30-Zone zu erklären und ent­sprechend auszuschildern.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  9 

dagegen:  8

 

 

 

17.         Sperrung der Gerther Straße für den Schwerlastverkehr

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 06.09.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.662 -

                                                            

 

Durch einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 11.06.2002 ist die Verwaltung mit der Prüfung folgender Vorschläge beauftragt worden:

 

-  Sperrung der Gerther Straße von der Stadtgrenze bis zur Mont-Cenis-Straße für Fahrzeuge über 7,5 t, ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr,

 

-  Kontaktaufnahme mit den betroffenen Nachbarstädten, um dort Vorwegweiser aufzustellen,

 

 

 

 

 

-  Anlage von Fuß- und Radwegen entlang der Gerther Straße.

 

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 20.09.2002 folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1. Wie ist der aktuelle Sachstand dieser Prüfung?

 

2. Wie steht die Verwaltung zu einer Anordnung einer Geschwin­digkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Gerther Straße zwi­schen der Sodinger Straße und der Mont-Cenis-Straße?

 

   

Herr Tittel nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Eine abschließende Aussage kann zu diesem Themenbereich aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde zurzeit noch nicht getroffen werden, da eine verbindliche Stellungnahme der Stadt Bochum noch nicht vorliegt.

 

Zu Frage 2:

 

Ob auf der Gerther Straße im Bereich zwischen Sodinger Straße und Mont-Cenis-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet werden kann, wird zurzeit geprüft.

Das Abstimmungsverfahren mit den beteiligten Stellen (Poli­zei, HCR) ist noch nicht abgeschlossen.

Nach Abschluss des Prüfverfahrens ergeht eine entsprechende Mitteilung an die Bezirksvertretung.

 

Herr Sablinski ergänzt:

 

Die Radwegeplanung ist nicht mehr Bestandteil des Entsiege­lungskonzeptes. Die Planung für den Radweg wurde daher zurück­gestellt. Für den Bau des Radweges würden Kosten in Höhe von ca. 400.000,-- Euro entstehen. Bei der Planung des Radweges sind dann auch die Besonderheiten des Landschaftsschutzgebie­tes zu berücksichtigen.

 

Herr Brohner möchte wissen, wann das Prüfverfahren zu Frage 2 abgeschlossen ist.

Herr Tittel hält es für möglich, dass bis zur nächsten Sit­zung der Bezirksvertretung Klärung erfolgt ist.

 

 

18.         Umbau des Gebäudes Horsthauser Straße 171 zu einem Gründer­zentrum; Sachstandsbericht

- mündlicher Vortrag -

- Vorlage Nr. 2002.646 -

                                                            

 

Herr Wertenbruch berichtet wie folgt:

 

Angeregt durch französische und niederländische Projekte sind das Stadtteilbüro im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbe­darf Herne-Horsthausen und die kommunale Beschäftigungsgesell­schaft GBH seit ca. 2 Jahren dabei ein Projekt zu formulie­ren, das Sozialhilfeempfänger unmittelbar in die Selbststän­digkeit führt. Im Laufe der Zeit wurde der Projektansatz im­mer komplexer. Inzwischen konnte auch das kommunale Wohnungs­unternehmen HGW gewonnen werden, das ein Gebäude im Stadtteil Horsthausen für ein Existenzgründerzentrum zur Verfügung stel­len will.

 

Im Mittelpunkt steht der Projektansatz, Sozialhilfeempfänger nicht nur aus der Sozialhilfe und im Idealfall in eine (abhän­gige) Beschäftigung sondern auch in Formen der Selbstständig­keit zu führen. Dies ist im Ruhrgebiet - und bis auf wenige vergleichbare Ansätze wohl auch bundesweit - ein neuer, im be­nachbarten europäischen Ausland schon ein gängiger Handlungs­ansatz. Die Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne (GBH) will dies beispielhaft und exemplarisch in einem Pro­jekt umsetzen. Sie hat das Interesse anderer Institutionen ge­weckt und sich deren Kooperation gesichert.

 

Die Zielgruppe der Sozialhilfeempfänger muss unmittelbar ange­sprochen werden; die klassischen Angebote der Existenzgrün­dungsberatung und -förderung greifen hier zu kurz. Die GBH hat daher in Abstimmung mit den französischen Erfahrungen ein Konzept für ein Existenzgründerseminar in drei Stufen ent­wickelt. In der Stufe 1 werden über die Kooperationspartner in Horsthausen, in Herne und der Herner Umgebung Sozialhilfe­empfänger für das Projekt gesucht und über einen Assessment­center der GBH so beurteilt, dass Teilnehmer für das weitere Verfahren ausgewählt werden. In der Stufe 2 werden sie in ei­nem 6-monatigen Seminar so weit qualifiziert, dass sie danach zur Selbstständigkeit in der Lage sind. Diese Teilnehmer wer­den in Stufe 3 über weitere 6 Monate bei der konkreten Exis­tenzgründung (nach)betreut und beraten. Das Konzept zielt auf den Markt mit einfachen Dienstleistungen, die sich nicht nach vorab feststehenden Gewerken und Sparten richten sondern nach den Fähigkeiten und Voraussetzungen der Teilnehmer. Die Pro­jektinitiatoren gehen von einer erfolgreichen ersten Runde der Qualifizierung aus und davon, dass sie dann in weitere Qualifizierungsrunden einsteigen können. Die Kosten der ers­ten Runde von gut 320.000,00 Euro werden über eine ESF-Förde­rung abgesichert (regionaler Konsens liegt vor, Bewilligung steht unmittelbar bevor unter dem Projekttitel "Existenzgrün­dung für SozialhilfeempfängerInnen"). Der Einstieg ist noch in 2002 geplant, ein Jahr später würden die ersten Existenz­gründungen beginnen.

 

Die HGW stellt im Stadtteil Horsthausen ein Gebäude zur Verfü­gung, das sowohl ab der zweiten Qualifizierungsrunde als Semi­narhaus als auch für eine begrenzte Zeit für den Existensgrün­dungsaufbau nach der Qualifizierung als Existenzgründerzent­rum umgebaut werden soll.

 

Die GBH gründet als Projektträger in dem stadtteilbezogenen Existenzgründerzentrum ein kleines Dienstleistungsunterneh­men, das das Gebäude bewirtschaftet, das Projekt managt und den Existenzgründern einen gemeinsamen Büroservice bietet.

 

Umbau des Gebäudes zum Existenzgründerzentrum

 

Die HGW baut das Gebäude um und bringt den Eigenanteil paral­lel zu einer Förderung auf. Es liegt eine Umbauplanung sowie eine Kostenschätzung nach DIN 276 vor. Die Kosten belaufen sich auf 526.000,00 Euro incl. der mit dem Gebäude verbun­denen Ausstattung. Hinzu kommen nicht mit dem Gebäude verbun­dene Ausstattungen für die Seminarräume und Büros von knapp 50.000,00 Euro..

 

                       

Trägerkonzept und Betrieb

 

Das Eigentum am Gebäude verbleibt bei der HGW. Die HGW schließt mit der GBH einen langfristigen mietkostenfreien Nut­zungsvertrag. Die gebäudebezogenen Nebenkosten werden kosten­abhängig abgerechnet.

 

Die GBH betreibt das Gründerzentrum als eigenständige Wirt­schaftseinheit. Die GBH wird die Büroräume in den beiden Ober­geschossen zu einem durchschnittlichen Mietpreis von 4,00 Eu­ro je qm und Monat an die Existenzgründer vermieten. Im Erd­geschoss sollen nach derzeitigem Planungsstand auch ein Raum mit 48 qm für den im Stadtteil verankerten Sportverein DJK Falkenhorst und im Dachgeschoss zwei Wohnungen für einen Haus­meister und Andere vermietet werden.

 

Der Seminarraum im Erdgeschoss steht für das "Existenzgrün­dungsseminar", aber auch für eine gemeinsame Nutzung durch die Existenzgründer und den DJK Falkenhorst und für "gemein­nützige Veranstaltungen" im Stadtteil zur Verfügung.

 

Im Projekt wird darüber hinaus ein Büroservice und ein Zent­rumsmanagement als eine Dienstleistung aufgebaut, die vor al­lem für die Existenzgründer halbtags einen einfachen Büroser­vice anbietet, die Belegung des Seminarraums regelt, Haus­meister- und Reinigungsarbeiten organisiert. Für den zentra­len Service sind keine Gebäudemieten zugrunde gelegt.

 

Im Zeitablauf gehen die Projektinitiatoren davon aus, dass im Herbst/Winter 2002 das erste Existenzgründungsseminar außer­halb des Gebäudes beginnt und der Umbau des Gebäudes parallel bis spätestens Herbst/Winter 2003 abgeschlossen werden kann.

 

Die Projektpartner werden einen Projekt-Beirat aufbauen, in dem die Horsthauser Kaufmannschaft und Vereine aus dem Stadt­teil ebenso vertreten sind wie die Kooperationspartner im So­zialpfarramt, in der Wirtschaftsförderung, der Kreishand­werkerschaft, der IHK, der Arbeitsverwaltung und beim Sozial­amt der das Projekt und seine inhaltliche Ausrichtung konst­ruktiv und kritisch begleitet.

 

Die Förderung des Existenzgründerseminars aus dem ESF kann so­fort bewilligt, die Seminare können im Herbst/Winter 2002 be­gonnen werden. Der Beginn wird aber noch abgewartet wegen der möglichen Förderung der Investitionen über den Projektaufruf Ruhr.

 

Die HGW ist bereit, das Gebäude zur Verfügung zu stellen und umzubauen. Das Planungsverfahren ist so weit fortgeschritten, dass die weitere Planung unmittelbar im Herbst 2002 begonnen und im Laufe des Jahres 2003 der Umbau abgeschlossen werden kann.

 

Die GBH würde unmittelbar nach einer Förderentscheidung in den organisatorischen Aufbau des Existenzgründerzentrums und in Kooperation mit dem Stadtteilbüro (und der Stadt) das Ko­operationsnetz und den Projekt-Beirat gründen.

 

 

Anmerkung des Schriftführers

 

Eine Projektbeschreibung ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

 

 

19.         Gysenberghalle

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 06.09.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.664 -

                                                            

 

Durch die Zahlung der Summe von 75.000,-- DM für Umsatzausfäl­le, erhebliche Minderung des Kaufpreises und des Erbbauzinses sollten sämtliche Ansprüche der Betreiber der Gysenberghalle gegen die Stadt Herne abgegolten sein. Diese Eckpunkte hatte die Stadt Herne am 18.09.2001 beschlossen und sie sind so in der Vereinbarung der Stadt Herne mit dem Hallenbetreiber fest­gelegt worden.

Wenn nun dem Vernehmen nach die Hallenbetreiber Jürgen Stiene­ke und Wolfgang Herzberg den Erbbaurechtsübertragungsvertrag und Kaufvertrag bereits im Frühjahr 2002 angefochten haben sollen, ist anzunehmen, dass sie neue Ansprüche stellen wer­den und die Vereinbarung nicht einhalten wollen.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 20.09.2002 von der Verwaltung einen aktuellen Sachstandsbericht hin­sichtlich der Anfechtung durch die Betreiber sowie der Einhal­tung der rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen der Ver­tragsparteien vortragen zu lassen.

 

 

Herr Michalak beantwortet die Anfrage:

 

Stadt Herne, die Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie die    Herren Wolfgang Herzberg und Jürgen Stieneke hatten 1999 ei­nen Erbbaurechtsübertragungs- und Kaufvertrag über die Gysen­berghalle abgeschlossen. Mitte April dieses Jahres wurde die Geschäftsführung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH von Herrn Herzberg mit dem Vorwurf konfrontiert, bei einer routi­nemäßigen Überprüfung der Gysenberghalle durch den TÜV sei nunmehr offenbar geworden, dass eine 1998 fällige TÜV-Überprü­fung durch die Revierpark Gysenberg Herne GmbH nicht durch­geführt worden sei. Seitens der Geschäftsführung wurde be­reits damals dargelegt, falls dies zutreffend sei, sich der Revierpark in Mitverantwortung fühle. Seitens der Hallenbe­treiber wurde unter Einschaltung eines Anwaltsbüros der Ver­trag dennoch angefochten. Die Revierpark Gysenberg Herne GmbH hat über das von ihr beauftragte Anwaltsbüro die Anfechtung als unbegründet zurückgewiesen.

 

In den folgenden Wochen konnte der Sachverhalt weitestgehend geklärt werden. Nachdem die letzte TÜV-Überprüfung in den Jah­ren 1994/1995 durchgeführt worden war, hatte die Revierpark Gysenberg Herne GmbH rund 455.000,00 DM in die technische Auf­rüstung der Kälteanlage der Gysenberghalle investiert. Bei der Kälteanlage handelt es sich um eine komplexe Anlage, die aus mehreren Betriebsteilen besteht. Die Vorwürfe einer unter­lassenen TÜV-Untersuchung beziehen sich auf einen bestimmten Betriebsteil, den sogenannten Kollektorgang (Rohrsystem zwi­schen der Eisfläche und dem Druckbehälter). Hierzu wurden sei­nerzeit vom TÜV drei Bescheinigungen ausgestellt, die unter­schiedliche Forderungen bzw. Empfehlungen enthielten. In der ersten Bescheinigung wurde empfohlen, den Kollektorgang stich­probenweise jährlich zu überprüfen. Laut zweiter Bescheini­gung sollte eine Überprüfung in der Stillstandsphase 1998 durchgeführt werden. Nach der dritten Bescheinigung ist eine Überprüfung in der Stillstandsphase 1998 durchzuführen. Sei­tens der Revierpark Gysenberg Herne GmbH wurden diese Be­scheinigungen so interpretiert, dass die Überprüfung nicht zwangsläufig durch den TÜV habe erfolgen müssen. Die Ge­schäftsführung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH ist der Auffassung, wie dies auch der TÜV sieht, dass die Überprüfung durch den TÜV hätte erfolgen müssen.

 

Insofern kann angenommen werden, dass Mängel, die nun fest­gestellt werden, möglicherweise auch 1998 bereits vorlagen. Hierfür sei eine Verantwortung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH gegeben, was so auch den Hallenbetreibern signalisiert wurde. Zur Verschärfung der Situation zwischen Revierpark Gy­senberg Herne GmbH, Stadt Herne und den Hallenbetreibern hat­te auch der Umstand beigetragen, dass die Hallenbetreiber nach Anfechtung des Vertrages die Erbbauzinszahlungen sowie die vorgestreckten Grundbesitzabgaben durch die Revierpark Gy­senberg Herne GmbH nicht mehr beglichen.

 

Inzwischen hat der TÜV seine Untersuchungen in der Gysenberg­halle durchgeführt. Er hat dabei technische Nachrüstungen an verschiedenen Betriebsteilen gefordert, die inzwischen auch durch die Hallenbetreiber erfüllt worden sind. Zum Kollektor­gang hat der TÜV gefordert, dass das gesamte Rohrsystem er­neuert werden müsse. Es handelt sich daher um umfangreichere Arbeiten. Diese können nach Darstellung des TÜV in der Still­standsphase 2003 durchgeführt werden. In Übereinstimmung zwi­schen Hallenbetreibern und der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sollen nunmehr Kostenvoranschläge eingeholt werden. Die Hallenbetreiber wollen ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag wieder nachkommen. Zur Zeit bestehen zwischen den Ver­tragspartnern keine Forderungen. 

 

Herr Brohner weist darauf hin, dass die Erneuerung des Rohr­systemes demnach erst Mitte 2003 vorgesehen ist. Er möchte wissen, was passiert, wenn die Anlage vorher ausfällt.

 

Herr Michalak entgegnet, dass der TÜV in Kenntnis der techni­schen Situation der Kälteanlagen eine Erneuerung der Rohre des Kollektorganges erst für die Stillstandsphase 2003 ge­fordert hat. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Betrieb der Anlage in der laufenden Saison ohne Probleme durchgeführt werden kann. Die Eisfläche ist seit Ende August in Betrieb.

 

Auf die Zusatzfrage von Herrn Kohlenbach führt Herr Michalak aus, dass die rückständigen Erbbauzinsen und die vorgestreck­ten Grundbesitzabgaben mit den Sportförderungsmitteln Anfang September im Einvernehmen mit den Hallenbetreibern verrechnet wurden. Die im September 2001 abgeschlossene Zusatzvereinba­rung zwischen den Parteien sieht diese Verrechnungsmöglich­keit ausdrücklich vor. 

 

 

20.       Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Grimm teilt zur Altlastensanierung/-sicherung Kokerei Friedrich der Große 3/4 mit, dass mit den ersten Arbeiten zur Sanierung, dem Bau der Grundwasserentnahmestelle, zurzeit be­gonnen wird.

Diese Arbeiten werden ca. 3 Wochen in Anspruch nehmen.

In diesem Zusammenhang muss mit kurzfristigen Sperrungen des Rad- und Fußweges im Bereich der Von-Waldthausen-Straße ge­rechnet werden.

 

 

 

 

 

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Bezirksvorsteherin   Schriftführer