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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen am
28.06.2002 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis
Sitzungsdauer: 15.00 - 19.36 Uhr
Sitzungsunterbrechungen: 17.15 - 17.32 Uhr
17.40
- 17.43 Uhr
18.48
- 18.55 Uhr
19.31
- 19.34 Uhr
Vorsitz: Frau Bezirksvorsteherin
Marquardt
Schriftführung: Herr Peter
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Herr Barke 15.00
- 16.20 Uhr einschl.
TOP 8
Frau Brieke
Herr Brohner
Herr Eudenberg
Herr Fortak
Herr Gendera
Herr Hagedorn
Herr Högemeier
Frau Kohlenbach
Herr Marquardt
Frau Marquardt
Frau Meißner-Moroz
Herr Ostermann
Herr Schilla
Herr Schmitz
Frau Wand
Herr Warnecke
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Hetmann
Herr Kleinhubbert
Frau Koschin 15.00
- 17.15 Uhr
Herr Umbach
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von der Verwaltung:
Herr Grimm (Fachbereich
11)
Herr Peter (Fachbereich
11)
Frau Pfitzner (Fachbereich
11)
Herr Nobert (FB
Umwelt) 15.00 - 17.10
Uhr
Herr Chrzan (Fachbereich
21/2)
Herr Delistat (Stadtamt
32) 15.12 - 17.10
Uhr
Herr Dr. Steiner (Stadtamt
61) 16.35 - 17.12
Uhr
Frau Lewandowski (Stadtamt
63) 15.45 - 17.20
Uhr
Herr Sablinski (Stadtamt
66) 15.00 - 18.45
Uhr
Herr Kuhl (OR
"Stadtgrün")
von der
Betriebsgesellschaft Akademie-Mont-Cenis Herne mbH:
Herr Kühl 15.00
- 17.22 Uhr
Frau
Bezirksvorsteherin Marquardt begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Postagentur
im Ortsteil Holthausen
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -
2. Filiale
Sodingen der Deutschen Post AG
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -
3. Akademieumfeld
- Anfrage der
Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -
4. Wasserspiel
"Tiefe"
- Anfrage der
Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -
5. Abgebranntes
Bootshaus am Yachthafen an der Gneisenaustraße
- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom
12.06.2002 -
6. Neun
Containermulden mit belastetem Erdreich an der Kantstraße/An der Linde
- Anfrage des
Bezirksverordneten Brohner vom 12.06.2002 -
7. Altlastenuntersuchungen
der Viterra, Börniger Straße
- Anfrage des Bezirksverordneten Hagedorn vom
14.06.2002 -
8. Gelände
nördlich der Pöppinghauser Straße zwischen Kreftenscheer- und Mausegattstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Ostermann vom 17.06.2002 -
9. Förderprogramm
Lokale Agenda 21
10. Polizeiübungen in
Horsthausen
- Anfrage der
Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -
11. Polizeiübungen in den
Häusern an den Gneisenaustraße 17 - 19
- Anfrage des
Bezirksverordneten Marquardt vom 17.06.2002 -
12. Kunstwald Teutoburgia
- Anfrage der
Bezirksverordneten Kohlenbach vom 17.06.2002 -
13. Rücknahme
des Beschlusses zur Nichtanwendung des Bebauungsplanes Nr. 37 -
Castroper-/verlängerte Baarestraße (heute Von-Bodelschwingh-Straße) -
14. Eintragung
der Grabanlage Flottmann, Abt. C Nr. 1 - 18, auf dem Südfriedhof an der
Wiescherstraße, Stadtbezirk Sodingen, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt
Herne gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz
15. Laufende Umbaumaßnahmen
an der Realschule Sodingen
hier:
fehlende Toiletten für Jungen
- Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2002 -
16. Verkehrssituation im
Bereich der Liebigstraße (Teilstück zwischen Mont-Cenis-Straße und Sodinger
Straße) und der Straße In der Tennscheuer
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -
17. Bauliche Maßnahmen im
Wohnumfeldprogramm Horsthausen
Lützow-/Yorck-/Scharnhorststraße/Horsthauser Straße
- Stichstraße -
hier:
Erweitertes Stellplatzangebot
18. Planung
eines Fahrbahnteilers auf der Pöppinghauser Straße in Höhe der
Straßeneinmündung Kreftenscheerstraße/ Werftstraße
19. Baumscheiben auf der
Gneisenaustraße und den Nebenstraßen
- Anfrage des
Bezirksverordneten Brohner vom 12.06.2002 -
20. Abenteuerspielplatz
im Revierpark Gysenberg in der Nähe des Tierparks
- Anfrage des
Bezirksverordneten Hagedorn vom 14.06.2002 -
21. Neubau Brückenbauwerk
Ostbachteiche, Gysenberg
22. Wegeerneuerung im LSG
Ostbachtal zwischen Gysenbergstraße und der Straße Auf dem Stennert
23. Mitteilungen der
Bezirksvorsteherin und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1. Erwerb
von Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet
Voßnacken
2. Verkauf eines städt.
Grundstückes an der Berkelstraße/Schadeburgstraße
3. Mitteilungen
der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1.
Postagentur
im Ortsteil Holthausen
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.493 -
Frau
Marquardt überreicht der Verwaltung eine Unterschriftenliste der BürgerInnen
zur Rückkehr einer Postagentur in den Ortsteil Holthausen, mit der Bitte, diese
an die Deutsche Post AG weiterzuleiten.
Protokollnotiz:
Herr
Brohner bittet darum, dass zu einer der nächsten Sitzungen ein Vertreter der
Deutschen Post AG zum o.g. Tagesordnungspunkt eine Stellungnahme abgibt.
Herr
Grimm teilt mit, dass die Verwaltung einen Vertreter der Post AG eingeladen
hat. Die Deutsche Post AG hat um Verständniss gebeten, dass generell -und das
gilt landesweit- in die Gremien der Städte und Gemeinden keine Vertreter
entsandt werden.
Die
Bürgerin, Frau Avci, hat sich zu Wort gemeldet und bereiterklärt, in ihrem
Schreibwarengeschäft eine Postagentur zu eröffnen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Sodingen bittet die Verwaltung, Gespräche mit der Deutschen
Post AG zu führen mit dem Ziel, die ehemals in einem Schreibwarengeschäft
angesiedelte und von der damaligen Besitzerin aufgegebene Postagentur im
Ortsteil Holthausen wieder zu eröffnen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
2.
Filiale
Sodingen der Deutschen Post AG
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.494 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Sodingen bittet die Verwaltung, mit der Deutschen Post AG
Gespräche über den Bestand und bessere personelle Ausstattung der Filiale an
der Mont-Cenis-Straße zu führen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 17
Protokollnotiz:
Frau
Kohlenbach bittet darum, dass zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung ein
Vertreter der Deutschen Post AG eingeladen wird. Gerade bei dieser wichtigen
Filiale eine Stellungnahme erforderlich ist.
Anmerkung des Schriftführers:
Wie
bereits unter TOP 1 mitgeteilt, werden keine Vertreter der Post AG in die
politischen Gremien der Kommunen entsandt.
3.
Akademieumfeld
- Anfrage der
Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.482 -
Das
Wasserbecken vor der Akademie ist seit Monaten nicht mit Wasser gefüllt. Zudem
war es besonders in der vergangenen, dunklen Jahrzeit schon in den
Nachmittagsstunden nicht mehr zu erkennen und stellt somit eine Unfallgefahr
dar. Weiterhin wurden 500 Kiefern und Eichen gepflanzt. Kiefern stellen aber
eigentlich nicht den "einheimischen Sodinger Baum" dar.
Die
CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Sodingen am 28. Juni 2002 nachstehende Fragen von der
Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Welche
Gründe liegen für den "Wassermangel" vor?
2. Sind die
Probleme (wie Undichtigkeit, Algen etc.) der Wasserbecken im Innenbereich
gelöst?
3. Wenn ja,
können diese Lösungen im Außenbereich nicht angewandt werden?
4. Ist eine
Beleuchtung des Beckens geplant?
5. Welche
Gründe sprachen für die Pflanzung von Kiefern?
6. Viele der
gesetzten Bäume sehen äußerst mitgenommen aus. Werden Ersatzpflanzungen
vorgenommen, falls eine größere Menge der Bäume nicht anwächst oder ist diese
"Schwundmenge" schon eingeplant?
7. Hinter dem
Kiefernwäldchen führt, unabhängig vom Weg, eine Treppe (6 Stufen) in die
dahinterliegende Wiese. Also auch ins Nichts. Ist hier noch eine Zuwegung zum
Voßnacken geplant oder haben diese Stufen "Kunstcharakter"?
8. Die
Besucher der Akademie äußer immer wieder den Wunsch nach mehr Informationen zum
künstlerischen Umfeld. Sind Info-Tafeln z.B. am Skulpturenpark oder am
Pyramidenaufgang geplant?
9. Kann auf
der Spitze der Pyramide ein Fernrohr aufgestellt werden?
Herr
Kühl beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1.:
Das
äußere Becken kann nicht befüllt werden, da erheblicher Wasserverlust auftritt,
dessen Ursache noch nicht festgestellt werden konnte. Dies unterliegt noch der
Gewährleistung. Die ausführenden Firmen sind verpflichtet, den Mangel zu
beheben, tun dies allerdings nur sehr zögerlich. Ein Rechtsstreit ist nicht
auszuschließen.
Allerdings
muss auch noch ein Vandalismusschaden behoben werden. Die Auslaufkanäle wurden
gewaltsam geöffnet und mit Steinen befüllt. Bisher ist es nicht gelungen,
diese Steine zu entfernen. Gegebenenfalls muss das Becken aufgestemmt werden.
Zu
2.:
Das
Becken einschließlich der Zu- und Abläufe ist jetzt wohl dicht und auch das
Problem der Algen scheint durch Einschaltung verschiedener Fachleute gelöst zu
werden.
Zu
3.:
Nein,
weil die Probleme anders liegen. Hier liegt größerer Sonneneinfall und eine
andere Wasserqualität vor.
Zu
4.:
Eine
Beleuchtung ist vorhanden.
Zu
5.:
Das
Pflanzkonzept ist Teil der Landschaftsplanung im Wettbewerb. Die
rasterförmigen Baumpflanzungen werden mit Kiefern und Eichen durchgeführt,
wobei von Süden nach Norden die Anzahl der Eichen abnimmt, während die Kiefern
zunehmen. Kiefern wurden gewählt, weil sie außer dem besonderen Erscheinungsbild
auch einen angenehmen Duft ausströmen, der den Aufenthalt in diesem
"Wald" besonders angenehm macht.
Zu
6.:
Die
Unternehmerleistung ist noch nicht beendet. Die Pflanzung ist noch nicht vom
Auftraggeber, Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis (EMC), abgenommen, da
Nachbesserungen erforderlich sind. Insbesondere nicht angegangene Bäume müssen
in der nächsten Pflanzperiode ersetzt werden. Die Pflanzung unterliegt auch
einer Gewährleistung.
Zu
7.:
Die
hinter der Treppe liegende Wiese ist eine Wiese und kein Nichts. Ein weiterer
Weg zum Voßnacken ist an dieser Stelle nicht geplant.
Zu
8.:
Bisher
ist dies nicht geplant, aber die Anregung ist richtig. Die EMC wird einen
Vorschlag machen, sobald die Finanzierungsfrage geklärt ist.
Zu
9.:
Nein,
denn dieses Fernrohr würde nach den bisherigen Erfahrungen nur kurze Zeit zur
Verfügung stehen. Außerdem fehlt für eine Beschaffung das Geld. Angesichts der
Müllhalden auf dem Hügel wird allerdings in Kürze ein Abfalleimer aufgestellt.
Frau
Meißner-Moroz möchte wissen, warum die Beleuchtung des Beckens nicht
eingeschaltet ist?
Herr
Kühl sagt, dass es im vorderen Bereich Schwierigkeiten mit der Technik gegeben
hat. Die Leitung war sehr lange defekt. Sie ist inzwischen wieder repariert.
Frau
Meißner-Moroz merkt an, dass der Kies in der Mitte des Skulpturenparks
regelmäßig aufgefüllt werden muss. Bei Regen entsteht dort eine riesige
Wasserpfütze.
Herr
Kühl erwidert, dass die Fläche vor ca. 14 Tagen mit Kies aufgefüllt wurde.
4.
Wasserspiel
"Tiefe"
- Anfrage der
Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.483 -
Das
Wasserspiel stellt in seiner jetzigen Form nicht nur einen Schandfleck für das
Akademieumfeld, sondern auch eine Gefahr für spielende Kinder dar und ist
daher immer wieder Anlass vieler Bürgerbeschwerden. Vor allem die Höhe der
Platten bereitet Sorgen. Bei einer Vorstellung der Akademie wurde erklärt,
dass die Platten später ebenerdig verlaufen würden.
Die
CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Sodingen am 28. Juni 2002 nachstehende Fragen von der
Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Stellt
das Wasserspiel ein Kunstwerk dar?
2. Wer hat die
Urheberrechte?
3. Welche
Forderung des Antragstellers der Baugenehmigung konnte trotz der
problematischen Höhenverhältnisse erfüllt werden?
4. Da eine
Reduzierung der Platten erwartet wurde, sind einige zum Teil provisorisch
eingesetzt worden. Sind diese mittlerweile befestigt oder entfernt worden? Und
schließt dies auch eine Berechtigung zur Kürzung der Platten ein?
5. Wie hoch
werden die Platten in Zukunft aus dem Boden ragen?
6. Warum
wurden rostige Platten verwendet, die bei einer eventuellen Verletzung
spielender Kinder ein erhöhtes Risiko (Infektion) darstellen?
7. Ist an eine
Umzäunung des Wasserspieles gedacht?
8. Sind
der Stadt für das Werk Kosten entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe?
9. Soll
sich die eng wirkende Situation nach Abschluss der Bauarbeiten an der
westlichen Seite verbessern?
10. Ist es möglich, den neueren
Mitgliedern der Bezirksver
tretung den Bebauungsplanentwurf, der die jetzige Lösung
beinhaltet, zur Verfügung zu stellen?
Herr
Kühl gibt folgende Antworten:
Zu
1.:
Nein.
Zu
2.:
Das
Urheberrecht hat die EMC.
Zu
3.:
Der
Antragsteller hat sich an die planerischen Vorgaben aus dem Konzept Mont-Cenis
des französisch-deutschen Architektenteams gehalten. Die Planung des östlichen
Platzrandes war außerordentlich schwierig, weil
1. eine
gemischte Nutzung unmittelbar am Platzrand den städtischen Charakter des
Platzes markieren soll,
2. ausreichend
private Stellplätze nachzuweisen sind,
3. trotz
des ansteigenden Geländes ein ebenerdiger Zugang zum Platz zu konstruieren ist,
4. massive
Fundamente durch die Vornutzung auf dem Grundstück eine Bebauung erschweren.
Zu
4. und 5.:
Eine
abschließende Gestaltung der "Tiefe" kann erst dann stattfinden, wenn
der Platz gebaut wird, da sich die Höhenverhältnisse noch verändern werden.
Zu
6.:
Dieses
Material ist nicht nur auf dem Gelände Mont-Cenis Gestaltungsmerkmal, sondern
auch an anderen Projekten der IBA Emscherpark und Landes- und
Bundesgartenschauen wiederzufinden. Ein erhöhtes Risiko für spielende Kinder
wurde bisher an keiner Stelle gesehen.
Zu
7.:
Nein.
Zu
8.:
Nein,
der Stadt entstehen für das gesamte Projekt Mont-Cenis - mit Ausnahme des
geringen Eigenanteils am Stadtteilrathaus innerhalb der Akademie - keine
Kosten. Alle Eigenanteile werden von der EMC erwirtschaftet und getragen.
Zu
9.:
Der
Bebauungsplan-Entwurf enthält keine gestalterischen Platzeinbauten, weil sie
nicht Gegenstand einer rechtlichen Festsetzung sind. Die EMC wird einen Plan,
aus dem die Randbebauung und die bisherige Platzgestaltung erkennbar sind, aus
dem Archiv zusammenstellen, vervielfältigen und verteilen. Der
Bebauungsplan-Entwurf wird zurzeit überarbeitet, um u.a. die Planung der HGW an
der Westseite des Platzes einzupassen und die Verkehrsführung auf der
Mont-Cenis-Straße zu optimieren. Dieser Plan wird nach den Ferien zur
Verfügung stehen.
Zu
10.:
Der
Bebauungsplan-Entwurf kann erst zur Verfügung gestellt werden, wenn Änderungen
eingetragen sind.
5.
Abgebranntes
Bootshaus am Yachthafen an der Gneisenaustraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Brohner vom 12.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.481 -
Das
am 14.07.2000 abgebrannte Bootshaus am Yachthafen in Horsthausen war bereits
ein TOP einer Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen.
Hierzu
erklärte uns die Verwaltung am 16.03.2001, dass sie die Beseitigung der
Brandreste und deren ordnungsgemäße Entsorgung beschleunigen will, indem sie
den Pächter auf das Erfordernis einer baldigen Beseitigung schriftlich hinweisen
wollte.
Für
die Androhung bzw. Anordnung von Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung des
Brandschutts bestand nach Ansicht der Verwaltung vor dem Hintergrund einer
evtl. Schadenersatzklage und aus Gründen der Beweissicherung keine Möglichkeit.
Wie
die beigefügten Fotos belegen, sind die Brandreste nach Ablauf von fast 2
Jahren immer noch nicht entfernt worden.
Das
Gelände ist nicht abgesperrt und der Anblick ist katastrophal.
In
dem Schuttberg befinden sich neben dem Problemmüll aus Ölkanistern und Säurebehältern
auch alte Sitzmöbel und gefüllte blaue Säcke, die offenbar später hinzu
geworfen worden sind.
Ich
bitte Sie in diesem Zusammenhang in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Sodingen am 28.06.2002 folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu
lassen:
1. Nach
Auskunft der Verwaltung war die Beseitigung des Brandschuttes u. a. von der
Klärung der Versicherungsfrage abhängig. Ist diese inzwischen geklärt?
2. Ist ein
Klageverfahren (Schadenersatz) eingeleitet worden?
3. Warum
wurde der Zaun und das Hinweisschild entfernt?
4. Der Pächter
beabsichtigte den Neubau eines Bootshauses an gleicher Stelle. Gibt es hierzu
neue Erkenntnisse oder andere Pläne?
5. Welche
weiteren Maßnahmen hat die Verwaltung in der Zwischenzeit zur Beseitigung und
ordnungsgemäßen Entsorgung des Brandschutts durchgeführt? Es wird um einen
kurzen Sachstandsbericht gebeten.
6. Kann
die Beseitigung des Brandschutts noch vor Beginn der "Herner
Wasserwochen" im September abgeschlossen werden?
Herr
Nobert nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Zu
1.:
Die
Versicherungsfrage wurde zwischenzeitlich geklärt. Nach Aussage des Pächters
zahlt die Versicherung den Brandschaden nicht, so dass er die gesamten
Entsorgungskosten übernehmen muss.
Zu
2.:
Nach
Auskunft des Pächters wurde wegen Geldmangels und mangelnder Erfolgsaussichten
ein Klageverfahren gegen die Stadtwerke Herne nicht eingeleitet.
Zu
3.:
Der
Zaun und das Hinweisschild wurden entfernt, weil mit der Entsorgung der
Brandreste begonnen wurde. Näheres siehe Frage 5.
Zu
4.:
Nach
neuerer Aussage des Pächters gibt es nur einen Interessenten für den Neubau
eines Bootshauses. Eine Einigung über die vom Pächter geforderte Abstandssumme
ist bisher aber nicht zustande gekommen.
Zu
5.:
Ein
neuerer Sachstandsbericht wurde der Bezirksvertretung Sodingen im April 2002
gegeben. Folgendes wurde mitgeteilt:
" Der für
die Entsorgung der Brandreste verantwortliche frühere Bootshausbesitzer hat
nach Freigabe der Brandreste durch die Staatsanwaltschaft einen Herner
Architekten mit der Entsorgung der Brandreste beauftragt.
Der
Architekt begann im August 2001 mit Hilfe eines unterbeauftragten
Containerdienstes mit der Entsorgung der Brandreste. Er erkrankte jedoch noch
während der Aufräumarbeiten und starb Mitte Januar an den Folgen eines
Herzinfarktes.
Die
Witwe will die Aufräumarbeiten erst nach Rückkehr der Firmenunterlagen vom
Steuerberater fortsetzen, wenn geklärt ist, in welcher Höhe bisher Zahlungen
geleistet wurden.
Der
in erster Linie ordnungsrechtlich verantwortliche Bootshausbesitzer lebt
derzeit in Kanada. Er ist nicht zu erreichen und wird nach Auskunft seines
Vaters voraussichtlich nicht mehr nach Deutschland zurückkehren. Der Vater
will sich aber weiterhin um die Entsorgung der Brandreste bemühen.
Um
die Angelegenheit zu beschleunigen hat die Verwaltung zusätzlich den
Grundstückseigentümer Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich
aufgefordert, in der Angelegenheit tätig zu werden. Sofern eine kurzfristige
privatrechtliche Einigung zwischen dem Vater des Bootshausbesitzers und der
Witwe über den Auftrag zum Abtransport des verbliebenen Brandschuttes nicht
zustande kommt, werden die Brandreste durch den Grundstückseigentümer entsorgt
werden müssen. "
In
der Folgezeit gab es intensive Gespräche und Schriftverkehr zwischen
Grundstückseigentümern, dem ehemaligen Bootshausbesitzer, der Witwe und der
Verwaltung.
Letzter
Sachstand ist, dass der letztendlich verantwortliche Bootshausbesitzer ein
Herner Entsorgungsunternehmen mit der Beseitigung der Brandreste beauftragt
hat, obwohl eine finanzielle Einigung mit der Witwe noch nicht zustande kam.
Aufgrund der Vermittlung der Verwaltung, konnte der Bootshausbesitzer mit dem
Entsorgungsunternehmen Ratenzahlung vereinbaren.
Nach
Auskunft des Entsorgungsunternehmens soll die Beseitigung der Brandreste in
den nächsten Tagen (27. Kalenderwoche) erfolgen.
Zu
6.:
Ja.
Herr
Brohner sagt, dass das Grundstück mit einem Zaun abgesichert war. Die
Verwaltung sah damals keine Gefährdung wegen des Zaunes. Der Zaun wurde bei
Beginn der Entsorgung entfernt, die dann abgebrochen wurde. Er möchte wissen,
wie die Verwaltung die Gefährdung nach Entfernung des Zauns sah und wer der
Ansprechpartner zur Entsorgung des Brandschuttes ist.
Herr
Nobert entgegnet, dass die Verwaltung nach wie vor der Auffassung ist, dass
keine Gefährdung vorliegt. Es sind keine gefährlichen Substanzen in dem
Brandschutt. Ein Zaun ist nicht erforderlich.
Für
die Entsorgung ist vordergründig der Pächter zuständig.
Herr
Brohner fragt, warum die Fläche vormals mit einem Zaun versehen wurde, wenn
keine akute Gefährdung von ihr ausgeht? Dort liegen Öl- und Säurekanister und
Kinder könnten dorthin gelangen.
Herr
Nobert antwortet, dass der Zaun nicht auf Veranlassung der Landschaftsbehörde
aufgestellt wurde. Der Architekt hat den Zaun aufgestellt. Die Kanister sind
leer. Eine Gefahr für das Grundwasser besteht nicht.
Herr
Barke will wissen, ob Zwangsmaßnahmen angedacht sind, falls die Fläche nicht
geräumt wird.
Herr
Nobert erwidert, dass Zwangsmaßnahmen angedacht sind, falls die Fläche nicht
geräumt wird. Sie müssen in eine Ordnungsverfügung gefasst werden. Eventuell
in Form einer Ersatzvornahme.
6.
Neun
Containermulden mit belastetem Erdreich an der Kantstraße/An der Linde
- Anfrage des
Bezirksverordneten Brohner vom 12.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.485 -
Im
Zuge der Abrissarbeiten der alten Zechenmauer an der Kantstraße/An der Linde
stieß man im November 2001 auf belasteten Bodenaushub, der nach Mitteilung der
Verwaltung vermutlich durch kokereispezifische Stoffe verunreinigt worden war.
Der belastete Boden wurde abgetragen und in Containermulden verfüllt.
Seit
mehreren Monaten befinden sich diese 9 Container nun am gleichen Ort auf der
gegenüberliegenden Straßenseite der Fundstelle.
Von
Unbekannten ist weiterer Müll in die Container geworfen worden, so dass der
Anblick im krassen Gegensatz zu den neugestalteten Grünanlagen des hinteren
Akademiegeländes steht.
Ich
bitte Sie in diesem Zusammenhang in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Sodingen am 28. Juni 2002 folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu
lassen:
1. Aus welchen
Gründen hat sich der Abtransport verzögert? Es wird um einen kurzen
Sachstandsbericht gebeten.
2. Warum
wurde die Bezirksvertretung Sodingen zwischenzeitlich nicht informiert?
3. Wann
wird der Abtransport der Containermulden erfolgen?
Herr
Nobert gibt folgende Antworten:
Zu
1.:
Das
kontaminierte Erdreich ist nach dem Aushub untersucht worden. Daraufhin hat
die Betriebsgesellschaft Mont-Cenis ein Ingenieurbüro beauftragt, einen
Entsorgungsweg zu suchen. Sobald eine Entsorgungsmöglichkeit gefunden ist,
werden die Container abtransportiert.
Zu
2.:
Der
Bezirksvertretung ist bekannt, dass es sich bei dem Inhalt um kontaminierten
Boden aus dem Abbruch der ehemaligen Zechenmauer handelt. Aufgrund der
gesetzlichen Vorschriften ist vor dem Abtransport von belasteten Massen der
Entsorgungsweg zu klären. Um eine kostengünstige Möglichkeit zu finden, sind
verschiedene Entsorger/Verwerter anzufragen. Dies nimmt in der Regel mehrere
Monate in Anspruch, so dass keine Notwendigkeit gesehen wurde, die
Bezirksvertretung zwischenzeitlich zu informieren.
Zu
3.:
Sobald
eine Entsorgungsmöglichkeit gefunden ist, werden die Container abtransportiert.
Zwischenzeitlich werden die Container durch einen Zaun und stabilere
Abbeckungen gesichert.
Herr
Brohner äußert sein Unverständniss, dass die Container dort seit November 2001
stehen und die Suche nach einer Deponie für die Entsorgung des Bodenaushubs so
lange dauert.
Herr
Kleinhubbert bittet darum den zeitlichen Ablauf der Entsorgungsmaßnahme
darzustellen.
Herr
Nobert sagt, dass die Verwaltung nicht für die Entsorgung verantwortlich ist,
sondern die Betriebsgesellschaft Akademie Mont-Cenis (BAMC). Der
Entsorgungsnachweis ist von der BAMC einzuholen.
Herr
Kühl bestätigt,dass die Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis (EMC) für die Entsorgung
zuständig ist. Zu dem zeitlichen Ablauf erklärt er, dass bei Tätigkeiten Ende
2001 belasteter Boden entdeckt wurde. Für diesen belasteten Boden muss eine
Transportgenehmigung beantragt werden und eine Deponie für die Lagerung
gefunden werden. Mit der Beantragung wurde gewartet, bis alle Tätigkeiten
abgeschlossen wurden, damit der Antrag nur einmal gestellt werden musste.
Sobald die Genehmigung vorliegt, soll der Abtransport schnellstmöglich
erfolgen.
Herr
Schilla möchte wissen, wie hoch die Pachtkosten für die Aufstellung der 9
Containern sind.
Herr
Kühl antwortet darauf, dass die entstehenden Pachtkosten bei Problemmüll sehr
gering sind.
7.
Altlastenuntersuchungen
der Viterra, Börniger Straße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Hagedorn vom 14.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.487 -
Laut
Aussage von Anwohner will die Viterra Häuser der Börniger Straße (Haus Nr. 1 -
15) verkaufen und hätte zur Absicherung Bodenproben entnommen. Seitens der
Anwohner besteht die Befürchtung, dass eine Altlast vorliegen könnte.
1. Ist der
Verwaltung bekannt, dass Viterra den Verkauf von Häusern an der Börniger Straße
beabsichtigt?
2. Gibt
es weitere Verkaufsabsichten der Viterra im Bezirk?
3. Gibt
es aus Sicht der Verwaltung Verdachtsmomente, die das Vorliegen einer Altlast
möglich erscheinen lassen?
4. Sind
der Verwaltung die Altlastenuntersuchungen der Viterra bekannt gemacht worden?
Herr
Norbert macht zu der Anfrage folgende Ausführungen:
Zu
1. und 2.:
Der
Verwaltung liegen keine Informationen über einen möglicherweise geplanten
Verkauf der Häuser der Börniger Straße oder im weiteren Umfeld vor.
Zu
3.:
Vor
der Bebauung des Geländes befanden sich in einem Teilbereich ein ehemaliger
Bachverlauf und ein Bahndamm. Nach den vorliegenden Unterlagen ist der Bahndamm
im Zuge der Bebauung entfernt worden. Ob und in welchem Umfang auf den Grundstücken
noch Fremdmaterial vorhanden ist, kann nicht beurteilt werden. Konkrete
Hinweise auf das Vorhandensein von belastetem Material liegen nicht vor.
Zu
4.:
Die
Untersuchungen der Viterra sind dem Fachbereich Umwelt nicht bekannt.
Herr
Hagedorn äußert seinen Unmut darüber, dass die Verwaltung anscheinend weniger
Informationen hat als er. Er fordert die Verwaltung auf, weiter zu
recherchieren, um mit den Ergebnissen die Verunsicherung in der Bevölkerung zu
beseitigen.
8.
Gelände
nördlich der Pöppinghauser Straße zwischen Kreftenscheer- und Mausegattstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Ostermann vom 17.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.491 -
Das
vor vielen Jahren aufgegebene Gartengelände ist stark verwildert. Es wird häufig
als wilde Kippe benutzt, so dass sich dort auch Ratten angesiedelt haben.
1. Ist der
Verwaltung der Zustand bekannt?
2. Wie sehen
die Planungen für dieses verwilderte Gelände in unmittelbarer Nähe von
Wohnbebauung aus?
3. Wann
sind Maßnahmen vorgesehen, die zufriedenstellende Lösungen für die in diesem
Bereich wohnenden Bürger bringen?
Herr
Nobert antwortet wie folgt:
Zu
1.:
Bei
der Verwaltung ist keine einzige Rattenmeldung aus dem o.g. Bereich
eingegangen. Auch eine Prüfung vor Ort hat keine Anzeichen für Rattenvorkommen
erbracht. Unabhängig davon wird die Angelegenheit überprüft und gegebenenfalls
werden Rattenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.
Es
sind lediglich einzelne Grünabfälle von Anwohner "entsorgt" worden,
die jedoch keinen akuten Handlungsbedarf erfordern. Auch übermäßige Abfälle,
die sich von anderen Stellen im Herner Stadtgebiet unterscheiden, waren nicht
zu finden.
Zu
2.:
Die
Fläche war ursprünglich als Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und
Landschaft vorgesehen.
Aufgrund
des sich rasch entwickelten Strauch- und Baumbestandes und des damit
erreichten hohen ökologischen Wertes war die Fläche nicht mehr als
Ausgleichsfläche geeignet. In der Vergangenheit wurden daher lediglich einzelne
Ergänzungspflanzungen vorgenommen.
Zu
3.:
Die
Fläche dient als Lärmschutzpuffer für die Bebauung an der
Kreftenscheer-,Mausegatt- und Röttgersbankstraße.
Gleichzeitig
dient sie als Trittstein- und Vernetzungselement für die heimische Fauna. Es
sind daher keine weiteren Maßnahmen der Verwaltung geplant.
Herr
Schilla merkt an, dass die Fläche eine mit Wildwuchs übersäte Brache ist, die
einen sehr ungepflegten Eindruck macht. Man hätte den Leuten das Grabeland
lassen sollen.
Die
Anwohner wünschen sich dort eine saubere und ordentlich gepflegte Fläche.
Herr
Brohner möchte wissen, wer Eigentümer der Fläche ist. Außerdem merkt er an,
dass der Müll und der Rattenbefall bereits Anfang letzten Jahres gemeldet
wurden.
Herr
Nobert erwidert, dass es sich hierbei um eine städtische Fläche handelt.
Frau
Marquardt merkt an, dass Ratten Seuchenträger sind. Die Verwaltung möge sich
darum kümmern.
Herr
Hagedorn bemängelt, dass die Bezirksvertretung nicht über das Umdenken
innerhalb der Verwaltung betreffend des Grabelandes informiert wurde. Er
möchte wissen, was weiterhin angedacht ist.
Herr Nobert sagt, dass
die Fläche als Lärmschutzfläche für die Wohnbebauung dient.
9. Förderprogramm
Lokale Agenda 21
- Vorlage Nr. 2002.392 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt das beiliegende Förderprogramm für die Gewährung von
Zuwendungen im Rahmen der Lokalen Agenda 21.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
Anmerkung des
Schriftführers:
Das o.g. Förderprogramm
ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
10. Polizeiübungen
in Horsthausen
- Anfrage der
Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.480 -
Wie
in der WAZ zu lesen war, fanden im Gebäude Gneisenaustraße 17 - 19
Polizeiübungen statt, bei denen auch der Schusswaffeneinsatz simuliert wurde.
Die Polizeibehörde ihrerseits hatte es leider versäumt, die Anwohner
entsprechend zu informieren.
Die
CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Sodingen am 28. Juni 2002 nachstehende Fragen von der
Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Sind
solche Übungen genehmigungspflichtig?
2. Wenn
ja, wie wird diese Genehmigung für ein dicht besiedeltes Gebiet wie
Horsthausen, begründet?
3. Wie ist es
möglich, dass ein Gebäude durch Verhängung einer Veränderungssperre von der Renovierung
bzw. Zweckentfremdung im Positiven, sprich "Betreutes Wohnen", ausgeschlossen
wird, jedoch zu Polizeiübungen benutzt und sogar zerstört werden darf?
4. Stehen
Gebäudeeigentümern in solchen Fällen Entschädigungen oder eine Art
Wertausgleich zu?
Herr
Delistat gibt folgende Antworten:
Zu
1.: und 2.:
Die
Übungen sind nicht genehmigungspflichtig.
Zu
3.:
Die
Veränderungssperre bezog sich auf die bauliche Erweiterung des Gebäudes,
welcher aufgrund baurechtlicher Vorschriften nicht zugestimmt werden kann.
Das
Objekt wurde nicht durch die Polizeiübungen zerstört. Die Polizeiübung fand im
Einvernehmen mit dem Hauseigentümer statt.
Zu
4.:
Die
Gebäude wurden vom Grundstückseigentümer zur Verfügung gestellt. Er erhält
hierfür keine Entschädigung.
Frau
Meißner-Moroz weist darauf hin, dass die Häuser durch den Polizeieinsatz
beschädigt worden sind. Sie möchte wissen, wem die Sicherungspflicht obliegt -
der Polizei oder dem Eigentümer der Häuser.
Herr
Delistat antwortet, dass der Eigentümer für die entstandenen Schäden haftet
und auch für die anfallenden Kosten aufkommen muss.
Herr
Kleinhubbert bittet darum, dass das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
informiert wird, damit das Gebäude gesichert wird.
11. Polizeiübungen
in den Häusern an den Gneisenaustraße 17 - 19
- Anfrage des
Bezirksverordneten Marquardt vom 17.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.492 -
Anfang
Mai 2002 fanden in den leerstehenden Häusern an der Gneisenaustraße 17 - 19
Polizeiübungen, bei denen auch geschossen wurde, statt. Da diese polizeiliche
Übung ohne Voranmeldung stattfand, kam es zu zahlreichen Irritationen und Beschwerden.
Da in diesem Wohnbereich viele ältere Bürger wohnen, reagierten sie mit
Empörung und Entsetzen, teilweise sogar verängstigt über das unsensible
Vorgehen der Polizei.
Ich
bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- Sind
Polizeiübungen mit Schusswaffen in dichtbesiedelten Wohngebieten meldepflichtig?
- Hatte
die Verwaltung Kenntnis von den Übungen?
- Musste
die Verwaltung ihre Zustimmung zu den Übungen geben?
- Wer
trägt die Verantwortung?
- Wie
oft und wann wurden solche Übungen bisher durchgeführt?
- Finden
weitere Übungen statt? Wenn ja,
wo?
- Wer
schlägt die Einsatzorte der Übungen vor?
- Wird
für die Bereitstellung der Übungsobjekte eine Entschädigung gezahlt?
Herr
Delistat nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Polizeiübungen
mit Schusswaffen (Übungsmunition) sind nicht meldepflichtig.
Die
Verwaltung hatte keine Kenntnis von den Übungen.
Die
Verwaltung muss ihre Zustimmung nicht geben.
Die
Verantwortlichkeit liegt bei der Polizei.
Zu
den Fragen, wann und wo Übungen durchgeführt wurden oder werden, können aus
einsatztaktischen Gründen der Polizei keine Angaben gemacht werden. Die
Polizei sucht selbst geeignete Einsatzorte für derartige Übungen aus.
Entschädigungen für die Bereitstellung der Übungsobjekte werden nicht gezahlt.
Herr
Marquardt fragt, wie man sich dagegen wehren kann, dass Übungen ohne Anmeldung
stattfinden. In der Bevölkerung herrscht großer Unmut darüber. Er fragt, ob die
Verwaltung darauf einwirken kann.
Herr
Delistat erklärt, dass die Verwaltung kein Recht hat, derartige Auskünfte einzuholen.
Die Verwaltung könnte im Rahmen der Ordnungspartnerschaften gezielte Fragen an
die Polizei richten, wann derartige Übungen durchgeführt werden sollen. Wenn
eine Antwort vorliegt, wird die Verwaltung die Bezirksvertretung informieren.
Ein
Bürger meldet sich zu Wort und und bestätigt, dass nicht geschossen, sondern
nur ein China-Böller gezündet wurde. Die Beschädigungen an den Häusern sind
nicht durch die Polizei, sondern durch Jugendliche verursacht worden.
Herr
Delistat erklärt, dass die Verwaltung kein Recht hat, derartige Auskünfte
einzuholen. Die Verwaltung könnte im Rahmen der Ordnungspartnerschaften
gezielte Fragen an die Polizei richten, wann derartige Übungen durchgeführt
werden sollen. Wenn eine Antwort vorliegt, wird die Verwaltung die Bezirksvertretung
informieren.
Anmerkung des Schriftführers:
Ein
Schreiben der Polizeiinspektion Herne/Wanne-Eickel ist der Niederschrift als Anlage
1 beigefügt.
12. Kunstwald
Teutoburgia
- Anfrage der
Bezirksverordneten Kohlenbach vom 17.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.489 -
Der
Kunstwald Teutoburgia - mitten in einem Landschaftsschutzgebiet gelegen - wird
vor allem jetzt in der warmen Jahreszeit gern als Park genutzt, in dem man
auch noch am Abend zur Erholung spazieren gehen und sich entspannen kann.
Umso
mehr stört es die Besucher, wenn abends Mopedfahrer dort Lärm machen und ihre
Runden drehen. Manchmal könnte man vermuten, es würden dort Rennen
veranstaltet. Auch werden Mopeds einfach mitten im Kunstwald abgestellt.
Die
Attraktivität des Geländes hat leider auch dazu geführt, dass vor allem
jugendliche Gruppen dort Trinkgelage mit lauter "Kirmesmusik" bis in
die späten Abendstunden abhalten. Selbst Kinder werden dabei gesehen.
Anschließend belasten und verunreinigen die Abfälle den Kunstwald.
Die
CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Sodingen am 28. Juni 2002 nachstehende Fragen von der
Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Ist der
Verwaltung der o.g. Zustand bekannt?
2. Gibt
es hier regelmäßige Kontrollen der Ordnungsverwaltung und der Polizei und was
können sie bewirken?
3. Was kann
die Verwaltung zusätzlich unternehmen, um die Mopedfahrer total aus diesem
Gebiet herauszuhalten?
4. Ist es
möglich, auch auf die vor allem jugendlichen Trinkergruppen in irgendeiner
Form einzuwirken, damit der Kunstwald wieder mehr seiner eigentlichen
Bestimmung dienen kann?
Können
hier vermehrt Streetworker eingesetzt werden?
5. Kann
in irgendeiner Form die Mithilfe des KVR angefordert werden, um noch
effizienter vorgehen zu können?
Herr
Delistat beantwortet die Anfrage wie folgt:
Der
Verwaltung ist die Problematik bekannt.
Im
Rahmen ordnungspartnerschaftlicher Besprechungen wurden zwar auch regelmäßige
Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Polizei, die im
Übrigen negativ verliefen, vereinbart, vornehmlich sollte der Situation jedoch
mit jugendpflegerischen Maßnahmen begegnet werden, was auch umfangreich
geschehen ist.
Die
Streetworker sind jeweils freitags im Stadtbezirk Sodingen unterwegs. Hier
wird bereits seit ca. 1 1/2 Jahren der Cliquentreffpunkt im Kunstpark Teutoburgia
aufgesucht. Standort des Streetworker-Busses ist die Fläche unter dem Förderturm.
Der Streetworker-Bus wurde in der Vergangenheit regelmäßig freitags als
Anlaufstelle von ca. 15 - 20 Jugendlichen genutzt und positiv angenommen. Es
wurden auch schon mehrfach gemeinsame Unternehmungen durchgeführt, wie z.B. die
mehrtägige Ferienfreizeit in den diesjährigen Osterferien oder auch
Tagesmaßnahmen, wie einmal der Besuch der Jugendmesse "You" in Essen.
Für
eine lange Zeit konnten durch die Anwesenheit der Streetworker Beschwerden aus
der Bevölkerung eingedämmt werden. Die Jugendlichen wurden u.a. darauf
hingewiesen, ihren produzierten Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu
werfen.
In
Teilbereichen konnten bei den Jugendlichen Verhaltensänderungen erzielt
werden. Seit einigen Wochen jedoch zeichnet sich eine andere Tendenz ab.
Ein
Großteil der den Streetworkern bekannten Jugendlichen hat sich - ebenfalls auf
dem Gelände des Kunstwaldes - eigene alternative Treffpunkte gesucht. Dieses
ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die betroffenen Jugendlichen sich
verstärkt dem Konsum von alkoholhaltigen Getränken zugewandt haben. Mit Hinweis
auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wurde den Jugendlichen dieses
Verhalten in der Vergangenheit von den Streetworker im Umfeld des Busses
mehrfach untersagt. Dieses hat vermutlich dazu beigetragen, dass die
Jugendlichen sich zwischenzeitlich alternative Treffpunkte im Umfeld des Streetwork-Busses
gesucht haben.
Darüber
hinaus ist bei den Streetworkern der Eindruck entstanden, dass das bisherige
Vertrauensverhältnis zu den Jugendlichen durch einen am 19.05.2002 in den
Sonntagsnachrichten erschienenen Artikel deutlich getrübt ist. In diesem
Artikel wurden die Streetworker als Bekämpfer der jugendlichen Kunstwald-Vandalen
hervorgehoben. Obwohl im Vorfeld dieses Zeitungsberichtes keiner der
Streetworker zu dieser Problematik öffentlich befragt wurde, deutete ein
Großteil der Jugendlichen den Inhalt als "Verrat", was die
Vertrauensarbeit seitdem deutlich erschwert hat.
Hinzu
kommt, dass es in den zurückliegenden Wochen Veränderungen in den bestehenden
Cliquenstrukturen gegeben hat. Bisherige Freundschaften sind zum Teil
auseinander gebrochen, neue Freundschaften wurden geschlossen.
So
kommt es, dass in den letzten Wochen der Streetworker-Bus dort nur noch von
vereinzelten Jugendlichen als Anlaufstelle genutzt wird. zu den anderen
Jugendlichen besteht eher nur noch ein loser, sporadischer Kontakt.
Bereits
vor einiger Zeit wurden die Jugendlichen von den Streetworkern darüber in
Kenntnis gesetzt, dass es vermehrt zu Beschwerden durch Anwohner gekommen ist.
In diesem Zusammenhang wurden sie u.a. darauf hingewiesen, ihren Müll in die
dafür vorgesehenen Behälter zu werfen sowie das Mopedfahren im Park zu
unterlassen. Ihnen wurde deutlich gemacht, dass diese Verhaltensweisen
zwangsläufig zu weiteren Ärgernissen führen werden.
Eine
wesentliche Verhaltensänderung konnte jedoch durch das Einwirken der
Streetworker bei den Jugendlichen nicht erzielt werden.
Da
von Seiten der Streetworker zum momentanen Zeitpunkt kaum noch Einflussmöglichkeiten auf das
Verhalten der Jugendlichen gesehen wird, und die Anlaufstelle nur noch wenig
genutzt wird, wird derzeit über die Aufgabe des Standortes im Kunstpark
Teutoburgia nachgedacht.
Einem
Teil der Jugendlichen wurde verdeutlicht, dass ihr derzeitiges Verhalten von
Seiten der Streetworker nicht länger getragen und toleriert wird. Sie wurden
darauf hingewiesen, dass sie in Zukunft durchaus mit verstärkten Kontrollen
durch Polizei und KOD rechnen müssen, sollte sich keine Verhaltensänderung
einstellen.
Die
Jugendlichen wissen, dass sie sich im Bedarfsfall jederzeit erneut an die
Streetworker wenden können.
Nach
alledem beabsichtigt die Ordnungsverwaltung deshalb demnächst in Verbindung
mit der Polizei, den Bereich verstärkt zu kontrollieren und gegebenenfalls
restriktive Maßnahmen zu ergreifen.
Frau
Kohlenbach stellt fest, dass die Zukunftaussichten sehr mager sind, wenn der
Streetworker-Bus nur 1 x pro Woche kommt. Es besteht dringend Handlungsbedarf.
Die Verwaltung muss dort aktiver werden. Es finden Saufgelage statt, u.a.
verzehren dort auch schon die 10-Jährigen Alkohol. Der Alkoholkonsum ist
vorrangig. Der Lärm stellt ebenfalls ein großes Problem dar.
Herr
Delistat führt dazu aus, dass es sich dort vordergründig um ein soziales
Problem handelt.
Dadurch,
dass die Jugendlichen von den Streetworkern angesprochen wurden, konnte nichts
erreicht werden.
In
diesem Bereich wird nun vornehmlich der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) -
zurzeit nur zwei Mitarbeiter, demnächst wieder vier Mitarbeiter - tätig. Die
Polizei wird dort auch mit Kradfahrern kontrollieren. Es werden
ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen, auch bei den 10-Jährigen. In diesem
Fall werden die Eltern angesprochen.
Herr
Brohner fragt, ob die Möglichkeit besteht, in der nächsten Sitzung einen
Maßnahmenbericht zu erhalten.
Herr
Delistat sagt, dass die Verwaltung berichten kann, was ordnungspolitisch
gemacht wurde.
Frau
Marquardt möchte wissen, ob der Maßnahmenbericht für die September-Sitzung
zugesagt werden kann.
Herr
Delistat antwortet darauf, dass er für den Bereich des Amtes für öffentliche
Ordnung die Zusage geben kann.
13. Rücknahme
des Beschlusses zur Nichtanwendung des Bebauungsplanes Nr. 37 - Castroper-/verlängerte
Baarestraße (heute Von-Bodelschwingh-Straße) -
- Vorlage Nr. 2002.141 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
In
einem Verwaltungsstreitverfahren 1978 war das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
von der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 37 wegen des Nichtentwickelns
aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ausgegangen. Der FNP ist seit Jahren
wirksam. Die
Unwirksamkeitsursache
ist damit behoben.
Der
damalige Nichtanwendungsbeschluss ist daher obsolet und wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
14. Eintragung
der Grabanlage Flottmann, Abt. C Nr. 1 - 18, auf dem Südfriedhof an der
Wiescherstraße, Stadtbezirk Sodingen, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt
Herne gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz
- Vorlage Nr. 2002.333 -
Die
Bezirksvertretung Sodingen nimmt die beabsichtigte Eintragung der Grabanlage
Flottmann, Abt. C Nr. 1 - 18, auf dem Südfriedhof an der Wiescherstraße, in
die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz
und zur Pflege von Denkmälern im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz)
vom 11.03.1980 (GV NRW 1980 S. 226/SGV NRW 224) zur Kenntnis.
Auf
Vorschlag von Frau Marquardt wird die Sitzung einvernehmlich von 17.15 - 17.32
Uhr unterbrochen.
15. Laufende
Umbaumaßnahmen an der Realschule Sodingen
hier: fehlende Toiletten für Jungen
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 11.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.496 -
Herr
Brohner wünscht, dass die Stellungnahme der Verwaltung zu Protokoll genommen
wird.
Herr
Grimm gibt folgende Stellungnahme der Verwaltung ab:
Im
Rahmen der Maßnahme "Strukturfördernde Beschäftigungsprojekte für
Kohlerückzugsgemeinden" wurde im Februar diesen Jahres mit der
Durchführung der Umbaumaßnahme Toilettenanlage in der Realschule Sodingen
begonnen.
Im
Verlauf der Arbeiten wurden Schäden sowie eine starke Durchwurzelung der
vorhandenen Grundleitungen im Bereich der ehemaligen Jungentoilette
festgestellt, die umfangreiche Kanaluntersuchungen und Maßnahmen an der
Zuleitung zum Straßenkanal erforderlich machten.
Allen
Beteiligten war bewußt, dass mit Beginn der Maßnahme den Jungen in den Pausen
lediglich die im Erdgeschoss des Gebäudes vorhandenen Stundentoiletten (2 WCs)
zur Verfügung stehen werden.
Im
Einvernehmen mit der Schulleitung wurde bisher, auch aus Gründen der
Kostenersparnis, auf das Aufstellen mobiler Toilettencontainer verzichtet.
Gemäß
Absprachen mit der Schulleitung wäre dies nach Anforderung durch die Schule
jederzeit kurzfristig möglich gewesen.
Eine
aktuelle Anfrage bei dem Schulleiter, Herrn Scholle, ergab, dass er auch
weiterhin nicht die Notwendigkeit für die Aufstellung von Toilettencontainer
sieht.
Zurzeit
werden die Bauarbeiten durch Fremdfirmen weitergeführt. Im Anschluss daran
werden Anstricharbeiten durch die GBH ausgeführt.
Mit
Beginn des neuen Schuljahres steht dann die neue Anlage zur Verfügung.
Herr
Brohner beantragt für die CDU-Fraktion, dass im Beschlussvorschlag das Wort
....... unverzüglich ......... durch die Wörter "....... bis zum
Ende der Sommerferien, wenn bis dahin die Umbaumaßnahme noch nicht
abgeschlossen ist, " ......... ersetzt wird.
Auf
Antrag von Herrn Schilla erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 17.40 Uhr -
17.43 Uhr.
Frau
Marquardt lässt über den geänderten Beschlussvorsschlag abstimmen:
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Sodingen beauftragt die Verwaltung, durch Sofortmaßnahmen
dafür zu sorgen, dass an der Realschule Sodingen die Mindestanzahl an
Toilettenplätzen für Jungen bis zum Ende der Sommerferien, wenn bis dahin
die Umbaumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, bereitgestellt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
16. Verkehrssituation
im Bereich der Liebigstraße (Teilstück zwischen Mont-Cenis-Straße und Sodinger
Straße) und der Straße In der Tennscheuer
- Antrag der
SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.490 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Sodingen bittet die Verwaltung zu prüfen, mit welchen
Maßnahmen verkehrslenkender Art das immens gestiegene Verkehrsaufkommen in dem
o.g. Bereich auf ein erträgliches Maß zurückzuführen ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
Anmerkung des Schriftführers:
Herr
Gerd Laarmann, wohnhaft In der Tennscheuer 7, hat sich bereit erklärt, Herrn
Sablinski mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
17. Bauliche
Maßnahmen im Wohnumfeldprogramm Horsthausen
Lützow-/Yorck-/Scharnhorststraße/Horsthauser
Straße
- Stichstraße -
hier: Erweitertes Stellplatzangebot
- Vorlage Nr. 2002.479 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Sodingen beschließt:
1. Die Planung
und den Umbau der Lützowstraße entsprechend den Planunterlagen, Planungsstand
Juli 2000, mit dem erweiterten Stellplatzangebot Juni 2002.
2. Die Planung
und den Umbau der Yorckstraße entsprechend den Planunterlagen, Planungsstand
Juli 2000, mit dem erweiterten Stellplatzangebot Juni 2002.
3. Die Planung
und den Umbau der Scharnhorststraße nördlich der Lützowstraße, Planungsstand Juli
2000, mit dem erweiterten Stellplatzangebot Juni 2002.
4. Die Planung
und den Umbau der Horsthauser Straße - Stich-straße - zwischen Pöppinghauser
Straße und Scharnhorststraße, Planungsstand Juli 2000, mit dem erweiterten
Stellplatzangebot Juni 2002.
Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit
dafür: 15
dagegen: 1
18. Planung
eines Fahrbahnteilers auf der Pöppinghauser Straße in Höhe der
Straßeneinmündung Kreftenscheerstraße/Werftstraße
- Vorlage Nr. 2002.497 -
Die
Bezirksvertretung Sodingen nimmt den Sachstand der Verwaltung zum Bau eines
Fahrbahnteilers auf der Pöppinghauser Straße L 645 in Höhe der
Straßeneinmündung Kreftenscheer-
straße/Werftstraße
zur Kenntnis.
Herr
Schilla bittet folgendes zu Protokoll zu nehmen:
Die
SPD-Fraktion fordert die Verwaltung auf, andere Möglichkeiten zu prüfen, die
den BürgerInnen ein sicheres Überqueren der Straße an dieser Stelle ermöglichen
(z.B. Beschilderung oder Piktogramm).
19. Baumscheiben
auf der Gneisenaustraße und den Nebenstraßen
- Anfrage des
Bezirksverordneten Brohner vom 12.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.484 -
Die
Straßenbauarbeiten zur Einrichtung der neuen Baumscheiben auf der
Gneisenaustraße und ihren Nebenstraßen sind im April beendet worden. Inzwischen
ist hohes Unkraut in den Pflanzenbeeten herangewachsen und in den Parkboxen
lagern Paletten mit Pflastersteinen.
Ich
bitte Sie in diesem Zusammenhang in der nächsten Bezirksvertretung Sodingen am
28. Juni 2002 folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Wann
wird das Baumaterial entfernt?
2. Wann
wird die Bepflanzung der Baumscheiben erfolgen?
Herr
Sablinski beantwortet die Anfrage wie folgt
Zu
1.:
Bei
einer nochmaligen Befahrung vor der Sitzung wurde festgestellt, dass die
Baumaterialien entfernt wurden.
Herr
Kuhl beantwortet die Anfrage
Zu
2.:
Die
Ausschreibung der kompletten Bepflanzung (Bäume und Bodendecker) erfolgt im
Sommer (Juli/August)
Die
Arbeiten beginnen voraussichtlich (je nach Witterung) in der Herbstpflanzzeit
Ende Oktober/Anfang November 2002.
Herr
Schmitz weist darauf hin, dass an der Sitzgruppe im Bereich der
Zietenstraße/Scharnhorststraße Papierkörbe fehlen. Er regt an, dass in der Nähe
der Imbissstube zwei Papierkörbe aufgestellt werden.
Herr
Sablinski nimmt die Anregung auf und wird sie weiterleiten.
20. Abenteuerspielplatz
im Revierpark Gysenberg in der Nähe des Tierparks
- Anfrage des
Bezirksverordneten Hagedorn vom 14.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.486 -
Nach
Aussage von Besuchern ist eine der Hauptattraktionen des Spielplatzes, die
Seilbahn, seit Monaten außer Betrieb und reparaturbedürftig. Dadurch büßt der
Spielplatz erheblich an Attraktivität ein.
1. Ist der
Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2. Welche
Gründe für die Schließung der Seilbahn gibt es?
3. Welche
Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Betrieb der Seilbahn wieder
aufzunehmen, um den Spielplatz wieder attraktiver zu gestalten?
Herr
Kuhl gibt zu der Anfrage folgende Antworten:
Für
die Unterhaltung des Spielplatzes im Gysenberg ist nicht die Stadtverwaltung
Herne zuständig, sondern die Revierpark Gysenberg GmbH.
Zu
1.:
Der
Verwaltung ist der Zustand bekannt.
Zu
2.:
Die
Seilbahn wurde stillgelegt, weil sie einen Schaden an der Aufhängung hat. Des
Weiteren hat sich der Baumbestand am Rand so gut entwickelt, dass die Seilbahn
nahezu von Bäumen überstellt ist.
Zu
3.:
In
Kürze soll eine neue Seilbahn - jedoch an anderer Stelle - aufgestellt werden.
Herr
Hagedorn fragt, was in Kürze heißt.
Herr
Kuhl sagt, dass er das nicht genau sagen kann. Er geht davon aus, dass die
Maßnahme nach den Sommerferien erfolgt.
21. Neubau
Brückenbauwerk Ostbachteiche, Gysenberg
- Vorlage Nr. 2002.394 -
Der
Bürger, Werner Brand (wohnaft In der Tennscheuer 11), früher Mitarbeiter im
Grünflächenamt, meldet sich zu Wort und berichtet, dass er die Brücke über die
Ostbachteiche selber gebaut habe. Es ist nicht nur eine Holz-, sondern auch eine
Stahlkonstruktion. Seines Erachtens müsste die Brücke nicht neu gebaut werden,
sondern könnte wieder Instand gesetzt werden.
Protokollnotiz:
Herr
Warnecke möchte, dass die Aussagen des Herrn Brand in das Protokoll mit
aufgenommen werden.
Herr
Brohner beantragt für die CDU-Fraktion Vertagung des Tagesordnungspunktes bis
zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. Vorab bittet er um Vorlage der
Gutachten der Brückenprüfungen vom 16.07.1999 und 05.09.2000.
Auf
Vorschlag von Frau Marquardt wird die Sitzung von 18.48 Uhr bis 18.55 Uhr
unterbrochen.
Frau
Marquardt lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Sodingen beschließt die Vorlage bis zur nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung zu vertagen. Vorab wird um Vorlage der Gutachten der
Brückenprüfungen vom 16.07.1999 und 05.09.2000 gebeten.
Abstimmungsergebnis: Vorlage
vertagt
dafür: 16
22. Wegeerneuerung
im LSG Ostbachtal zwischen Gysenbergstraße und der Straße Auf dem Stennert
- Vorlage Nr. 2002.495 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Sodingen beschließt die Erneuerung und Entsiegelung der
Wegeführung im LSG Ostbachtal zwischen Gysenbergstraße und der Straße Auf dem
Stennert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
23. Mitteilungen
der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung
Frau
Marquardt teilt mit:
- Am
09.07.2002 um 14.30 Uhr, findet an der Realschule Sodingen ein Ortstermin zu
dem Thema "Verkehrsberuhigung" statt. Eine schriftliche Einladung
wird rechtzeitg erfolgen. Ebenfalls eingeladen sind die Fachverwaltung,
Schulleitung und Schulpflegschaft.
- Zu dem
Projekt "Gründerzentrum" im Gebäude Horsthauser Straße 171 wird der
Bezirksvertretung in der Sitzung nach der Sommerpause ein Sachstandsbericht
vorgelegt.
- Herr
Brohner hat sich mit Schreiben vom 20.06.2002 an die Bezirksvorsteherin gewandt
und um Abänderung der Niederschrift vom 19. April 2002 gebeten (Schreiben des
Herrn Brohner ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt).
Frau
Marquardt kann bestätigen, dass Herr Brohner während der lebhaften und
langwierigen Aussprache zu diesem Punkt an die SPD-Fraktion gewandt sinngemäß
geäußert hat, dass "die CDU-Fraktion mit dem Antrag leben könne, wenn der
2. Absatz gestrichen würde".
Diese
Äußerung hatt Frau Marquardt, als Vorsitzende, nicht als Änderungsantrag
angesehen, sondern als Diskussionsbeitrag.
Daher
bestand keine Veranlassung darüber abstimmen zu lassen, dies insbesondere auch
unter dem Aspekt, dass Herr Brohner danach einen Antrag zur Geschäftsordnung
auf Vertagung diese Punktes gestellt hat.
Eine
Richtigstellung des Protokolls der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen vom
19. April 2002 ist nicht erforderlich.
Um
in Zukunft solche Missverständnisse zu vermeiden, fordert Frau Marquardt Herrn
Brohner und alle Mitglieder der Bezirksvertretung dazu auf, Änderungsanträge
unmissverständlich zu formulieren.
Als
Frau Marquardt über den Antrag hat abstimmen lassen, hätte Herr Brohner
Gelegenheit gehabt an einen
Änderungsantrag zu erinnern, den Frau Marquardt dann selbstverständlich zur
Abstimmung gestellt hätte. Das hat Herr Brohner nicht getan.
Wenn
Herr Brohner gewollt hätte, dass die ablehnende Haltung zu dem Antrag in der
Niederschrift dokumentiert wird, hätten er eine Protokollnotiz verlangen
können. Auch das wurde nicht verlangt.
Abschließend
noch der Hinweis, dass Frau Marquardt, um Herrn Brohner entgegen zu kommen,
dies hier als Mitteilung der Bezirksvorstehrin erklärt, damit die
Fraktionsmeinung zumindestens hier dokumentiert wird.
- Mit
Schreiben vom 24. Juni 2002 hat Herr Phillip Krillke auf Vandalismus und
Schmierereien an den Garagenwänden am Schleusenweg in Herne aufmerksam gemacht.
Frau Marquardt wird zu einer Ortsbesichtigung am 23. Juli 2002 um
15.00 Uhr einladen. Eine schriftliche Einladung wird rechtzeitig
zugesandt.
Herr
Grimm teilt mit:
- Es war
vorgesehen, dass "ish" als Kabelnetzbetreiber noch in diesem Jahr
sein Kabelnetz auch in der Stadt Herne ausbaut. Dieses wurde so auch als
Information in der Sitzung am 08. März 2002 mitgeteilt.
Wie
"ish" jetzt mitteilt, werden die Pläne zum Ausbau des Kabelnetzes in
ganz Nordrhein-Westfalen überarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb nicht
klar, wann genau der geplante Ausbau in Herne beginnen kann.
Als
Tendenz zeichnet sich ab, dass dieses nicht vor Ende 2003 sein wird.