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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Sodingen
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 28.06.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen am 28.06.2002 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis

 

 

Sitzungsdauer:     15.00 - 19.36 Uhr

 

Sitzungsunterbrechungen:     17.15 - 17.32 Uhr

17.40 - 17.43 Uhr

18.48 - 18.55 Uhr

19.31 - 19.34 Uhr

 

Vorsitz:     Frau Bezirksvorsteherin Marquardt

 

Schriftführung:     Herr Peter

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Herr Barke     15.00 - 16.20 Uhr     einschl. TOP 8

Frau Brieke

Herr Brohner

Herr Eudenberg

Herr Fortak

Herr Gendera

Herr Hagedorn

Herr Högemeier

Frau Kohlenbach

Herr Marquardt

Frau Marquardt

Frau Meißner-Moroz

Herr Ostermann

Herr Schilla

Herr Schmitz

Frau Wand

Herr Warnecke

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Hetmann

Herr Kleinhubbert

Frau Koschin          15.00 - 17.15 Uhr

Herr Umbach

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Grimm     (Fachbereich 11)

Herr Peter     (Fachbereich 11)

Frau Pfitzner     (Fachbereich 11)

Herr Nobert     (FB Umwelt)     15.00 - 17.10 Uhr

Herr Chrzan     (Fachbereich 21/2)

Herr Delistat     (Stadtamt 32)     15.12 - 17.10 Uhr

Herr Dr. Steiner     (Stadtamt 61)     16.35 - 17.12 Uhr

Frau Lewandowski     (Stadtamt 63)     15.45 - 17.20 Uhr

Herr Sablinski     (Stadtamt 66)     15.00 - 18.45 Uhr

Herr Kuhl     (OR "Stadtgrün")

 

 

von der Betriebsgesellschaft Akademie-Mont-Cenis Herne mbH:

 

Herr Kühl     15.00 - 17.22 Uhr

 

 

Frau Bezirksvorsteherin Marquardt begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Postagentur im Ortsteil Holthausen

- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -

 

 2.  Filiale Sodingen der Deutschen Post AG

- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -

 

 3.     Akademieumfeld

- Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -

 

 4.     Wasserspiel "Tiefe"

- Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -

 

 5.     Abgebranntes Bootshaus am Yachthafen an der Gneisenaustraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 12.06.2002 -

 

 6.  Neun Containermulden mit belastetem Erdreich an der Kant­straße/An der Linde

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 12.06.2002 -

 

 7.     Altlastenuntersuchungen der Viterra, Börniger Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Hagedorn vom 14.06.2002 -

 

 8.  Gelände nördlich der Pöppinghauser Straße zwischen Kreften­scheer- und Mausegattstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Ostermann vom 17.06.2002 -

 

 9.     Förderprogramm Lokale Agenda 21

 

10.     Polizeiübungen in Horsthausen

- Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -

 

11.     Polizeiübungen in den Häusern an den Gneisenaustraße 17 - 19

- Anfrage des Bezirksverordneten Marquardt vom 17.06.2002 -

 

12.     Kunstwald Teutoburgia

- Anfrage der Bezirksverordneten Kohlenbach vom 17.06.2002 -

 

13.     Rücknahme des Beschlusses zur Nichtanwendung des Bebauungs­planes Nr. 37 - Castroper-/verlängerte Baarestraße (heute Von-Bodelschwingh-Straße) -

 

14.     Eintragung der Grabanlage Flottmann, Abt. C Nr. 1 - 18, auf dem Südfriedhof an der Wiescherstraße, Stadtbezirk Sodin­gen, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz

 

15.     Laufende Umbaumaßnahmen an der Realschule Sodingen

hier: fehlende Toiletten für Jungen

- Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2002 -

 

16.     Verkehrssituation im Bereich der Liebigstraße (Teilstück zwischen Mont-Cenis-Straße und Sodinger Straße) und der Straße In der Tennscheuer

- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -

 

17.     Bauliche Maßnahmen im Wohnumfeldprogramm Horsthausen

Lützow-/Yorck-/Scharnhorststraße/Horsthauser Straße

- Stichstraße -

hier: Erweitertes Stellplatzangebot

 

18.     Planung eines Fahrbahnteilers auf der Pöppinghauser Straße in Höhe der Straßeneinmündung Kreftenscheerstraße/ Werft­straße

 

19.     Baumscheiben auf der Gneisenaustraße und den Nebenstraßen

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 12.06.2002 -

 

20.     Abenteuerspielplatz im Revierpark Gysenberg in der Nähe des Tierparks

- Anfrage des Bezirksverordneten Hagedorn vom 14.06.2002 -

 

21.     Neubau Brückenbauwerk Ostbachteiche, Gysenberg

 

22.     Wegeerneuerung im LSG Ostbachtal zwischen Gysenbergstraße und der Straße Auf dem Stennert

 

23.     Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 1.     Erwerb von Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet

Voßnacken

 

 2.     Verkauf eines städt. Grundstückes an der Berkelstraße/Scha­deburgstraße

 

 3.     Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

 1.         Postagentur im Ortsteil Holthausen

- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.493 -

                                                            

 

Frau Marquardt überreicht der Verwaltung eine Unterschriften­liste der BürgerInnen zur Rückkehr einer Postagentur in den Ortsteil Holthausen, mit der Bitte, diese an die Deutsche Post AG weiterzuleiten.

 

 

Protokollnotiz:

 

Herr Brohner bittet darum, dass zu einer der nächsten Sitzun­gen ein Vertreter der Deutschen Post AG zum o.g. Tagesord­nungspunkt eine Stellungnahme abgibt.

 

Herr Grimm teilt mit, dass die Verwaltung einen Vertreter der Post AG eingeladen hat. Die Deutsche Post AG hat um Verständ­niss gebeten, dass generell -und das gilt landesweit- in die Gremien der Städte und Gemeinden keine Vertreter entsandt wer­den.

 

Die Bürgerin, Frau Avci, hat sich zu Wort gemeldet und be­reiterklärt, in ihrem Schreibwarengeschäft eine Postagentur zu eröffnen.

 

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen bittet die Verwaltung, Ge­spräche mit der Deutschen Post AG zu führen mit dem Ziel, die ehemals in einem Schreibwarengeschäft angesiedelte und von der damaligen Besitzerin aufgegebene Postagentur im Ortsteil Holthausen wieder zu eröffnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

 

 2.         Filiale Sodingen der Deutschen Post AG

- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.494 -

                                                            

    

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen bittet die Verwaltung, mit der Deutschen Post AG Gespräche über den Bestand und bessere per­sonelle Ausstattung der Filiale an der Mont-Cenis-Straße zu führen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

Protokollnotiz:

 

Frau Kohlenbach bittet darum, dass zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung ein Vertreter der Deutschen Post AG einge­laden wird. Gerade bei dieser wichtigen Filiale eine Stellung­nahme erforderlich ist.

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Wie bereits unter TOP 1 mitgeteilt, werden keine Vertreter der Post AG in die politischen Gremien der Kommunen entsandt.

 

 

 

 3.         Akademieumfeld

- Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.482 -

                                                            

 

Das Wasserbecken vor der Akademie ist seit Monaten nicht mit Wasser gefüllt. Zudem war es besonders in der vergangenen, dunklen Jahrzeit schon in den Nachmittagsstunden nicht mehr zu erkennen und stellt somit eine Unfallgefahr dar. Weiterhin wurden 500 Kiefern und Eichen gepflanzt. Kiefern stellen aber eigentlich nicht den "einheimischen Sodinger Baum" dar.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 28. Juni 2002 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1. Welche Gründe liegen für den "Wassermangel" vor?

 

2. Sind die Probleme (wie Undichtigkeit, Algen etc.) der Was­serbecken im Innenbereich gelöst?

 

3. Wenn ja, können diese Lösungen im Außenbereich nicht ange­wandt werden?

 

4. Ist eine Beleuchtung des Beckens geplant?

 

5. Welche Gründe sprachen für die Pflanzung von Kiefern?

 

6. Viele der gesetzten Bäume sehen äußerst mitgenommen aus. Werden Ersatzpflanzungen vorgenommen, falls eine größere Menge der Bäume nicht anwächst oder ist diese "Schwundmen­ge" schon eingeplant?

 

7. Hinter dem Kiefernwäldchen führt, unabhängig vom Weg, ei­ne Treppe (6 Stufen) in die dahinterliegende Wiese. Also auch ins Nichts. Ist hier noch eine Zuwegung zum Voßna­cken geplant oder haben diese Stufen "Kunstcharakter"?

 

8. Die Besucher der Akademie äußer immer wieder den Wunsch nach mehr Informationen zum künstlerischen Umfeld. Sind Info-Tafeln z.B. am Skulpturenpark oder am Pyramidenauf­gang geplant?

 

9. Kann auf der Spitze der Pyramide ein Fernrohr aufgestellt werden?

 

 

Herr Kühl beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Das äußere Becken kann nicht befüllt werden, da erheblicher Wasserverlust auftritt, dessen Ursache noch nicht fest­gestellt werden konnte. Dies unterliegt noch der Gewährleis­tung. Die ausführenden Firmen sind verpflichtet, den Mangel zu beheben, tun dies allerdings nur sehr zögerlich. Ein Rechtsstreit ist nicht auszuschließen.

 

Allerdings muss auch noch ein Vandalismusschaden behoben wer­den. Die Auslaufkanäle wurden gewaltsam geöffnet und mit Stei­nen befüllt. Bisher ist es nicht gelungen, diese Steine zu entfernen. Gegebenenfalls muss das Becken aufgestemmt werden.

 

Zu 2.:

Das Becken einschließlich der Zu- und Abläufe ist jetzt wohl dicht und auch das Problem der Algen scheint durch Einschal­tung verschiedener Fachleute gelöst zu werden.

 

Zu 3.:

Nein, weil die Probleme anders liegen. Hier liegt größerer Sonneneinfall und eine andere Wasserqualität vor.

 

Zu 4.:

Eine Beleuchtung ist vorhanden.

 

Zu 5.:

Das Pflanzkonzept ist Teil der Landschaftsplanung im Wett­bewerb. Die rasterförmigen Baumpflanzungen werden mit Kiefern und Eichen durchgeführt, wobei von Süden nach Norden die An­zahl der Eichen abnimmt, während die Kiefern zunehmen. Kie­fern wurden gewählt, weil sie außer dem besonderen Er­scheinungsbild auch einen angenehmen Duft ausströmen, der den Aufenthalt in diesem "Wald" besonders angenehm macht.

 

Zu 6.:

Die Unternehmerleistung ist noch nicht beendet. Die Pflanzung ist noch nicht vom Auftraggeber, Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis (EMC), abgenommen, da Nachbesserungen erforderlich sind. Insbesondere nicht angegangene Bäume müssen in der nächsten Pflanzperiode ersetzt werden. Die Pflanzung unter­liegt auch einer Gewährleistung.

 

Zu 7.:

Die hinter der Treppe liegende Wiese ist eine Wiese und kein Nichts. Ein weiterer Weg zum Voßnacken ist an dieser Stelle nicht geplant.

 

 

 

 

 

Zu 8.:

Bisher ist dies nicht geplant, aber die Anregung ist richtig. Die EMC wird einen Vorschlag machen, sobald die Finanzierungs­frage geklärt ist.

 

Zu 9.:

Nein, denn dieses Fernrohr würde nach den bisherigen Erfahrun­gen nur kurze Zeit zur Verfügung stehen. Außerdem fehlt für eine Beschaffung das Geld. Angesichts der Müllhalden auf dem Hügel wird allerdings in Kürze ein Abfalleimer aufgestellt.

 

 

Frau Meißner-Moroz möchte wissen, warum die Beleuchtung des Beckens nicht eingeschaltet ist?

 

Herr Kühl sagt, dass es im vorderen Bereich Schwierigkeiten mit der Technik gegeben hat. Die Leitung war sehr lange de­fekt. Sie ist inzwischen wieder repariert.

 

Frau Meißner-Moroz merkt an, dass der Kies in der Mitte des Skulpturenparks regelmäßig aufgefüllt werden muss. Bei Regen entsteht dort eine riesige Wasserpfütze.

 

Herr Kühl erwidert, dass die Fläche vor ca. 14 Tagen mit Kies aufgefüllt wurde.

 

 

 4.         Wasserspiel "Tiefe"

- Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.483 -

                                                            

 

Das Wasserspiel stellt in seiner jetzigen Form nicht nur ei­nen Schandfleck für das Akademieumfeld, sondern auch eine Ge­fahr für spielende Kinder dar und ist daher immer wieder An­lass vieler Bürgerbeschwerden. Vor allem die Höhe der Platten bereitet Sorgen. Bei einer Vorstellung der Akademie wurde er­klärt, dass die Platten später ebenerdig verlaufen würden.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 28. Juni 2002 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1.  Stellt das Wasserspiel ein Kunstwerk dar?

 

2. Wer hat die Urheberrechte?

 

3.  Welche Forderung des Antragstellers der Baugenehmigung konnte trotz der problematischen Höhenverhältnisse erfüllt werden?

 

4. Da eine Reduzierung der Platten erwartet wurde, sind eini­ge zum Teil provisorisch eingesetzt worden. Sind diese mittlerweile befestigt oder entfernt worden? Und schließt dies auch eine Berechtigung zur Kürzung der Platten ein?

 

5. Wie hoch werden die Platten in Zukunft aus dem Boden ragen?

 

6.  Warum wurden rostige Platten verwendet, die bei einer even­tuellen Verletzung spielender Kinder ein erhöhtes Risiko (Infektion) darstellen?

 

7. Ist an eine Umzäunung des Wasserspieles gedacht?

 

8.  Sind der Stadt für das Werk Kosten entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

9.  Soll sich die eng wirkende Situation nach Abschluss der Bauarbeiten an der westlichen Seite verbessern?

 

    10. Ist es möglich, den neueren Mitgliedern der Bezirksver  

   tretung den Bebauungsplanentwurf, der die jetzige Lösung

   beinhaltet, zur Verfügung zu stellen?

 

 

Herr Kühl gibt folgende Antworten:

 

Zu 1.:

Nein.

 

Zu 2.:

Das Urheberrecht hat die EMC.

 

 

Zu 3.:

Der Antragsteller hat sich an die planerischen Vorgaben aus dem Konzept Mont-Cenis des französisch-deutschen Architekten­teams gehalten. Die Planung des östlichen Platzrandes war au­ßerordentlich schwierig, weil

 

1.  eine gemischte Nutzung unmittelbar am Platzrand den städti­schen Charakter des Platzes markieren soll,

 

2.  ausreichend private Stellplätze nachzuweisen sind,

 

3.  trotz des ansteigenden Geländes ein ebenerdiger Zugang zum Platz zu konstruieren ist,

 

4.  massive Fundamente durch die Vornutzung auf dem Grundstück eine Bebauung erschweren.

 

Zu 4. und 5.:

Eine abschließende Gestaltung der "Tiefe" kann erst dann stattfinden, wenn der Platz gebaut wird, da sich die Höhenver­hältnisse noch verändern werden.

 

Zu 6.:

Dieses Material ist nicht nur auf dem Gelände Mont-Cenis Ge­staltungsmerkmal, sondern auch an anderen Projekten der IBA Emscherpark und Landes- und Bundesgartenschauen wieder­zufinden. Ein erhöhtes Risiko für spielende Kinder wurde bis­her an keiner Stelle gesehen.

 

Zu 7.:

Nein.

 

 

 

 

Zu 8.:

Nein, der Stadt entstehen für das gesamte Projekt Mont-Cenis - mit Ausnahme des geringen Eigenanteils am Stadtteilrathaus innerhalb der Akademie - keine Kosten. Alle Eigenanteile wer­den von der EMC erwirtschaftet und getragen.

 

 

Zu 9.:

Der Bebauungsplan-Entwurf enthält keine gestalterischen Platz­einbauten, weil sie nicht Gegenstand einer rechtlichen Fest­setzung sind. Die EMC wird einen Plan, aus dem die Randbe­bauung und die bisherige Platzgestaltung erkennbar sind, aus dem Archiv zusammenstellen, vervielfältigen und verteilen. Der Bebauungsplan-Entwurf wird zurzeit überarbeitet, um u.a. die Planung der HGW an der Westseite des Platzes einzupassen und die Verkehrsführung auf der Mont-Cenis-Straße zu optimie­ren. Dieser Plan wird nach den Ferien zur Verfügung stehen.

 

 

Zu 10.:

Der Bebauungsplan-Entwurf kann erst zur Verfügung gestellt werden, wenn Änderungen eingetragen sind.

 

 

 5.         Abgebranntes Bootshaus am Yachthafen an der Gneisenaustraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 12.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.481 -

                                                            

 

Das am 14.07.2000 abgebrannte Bootshaus am Yachthafen in Horsthausen war bereits ein TOP einer Sitzung der Bezirksver­tretung Sodingen.

Hierzu erklärte uns die Verwaltung am 16.03.2001, dass sie die Beseitigung der Brandreste und deren ordnungsgemäße Ent­sorgung beschleunigen will, indem sie den Pächter auf das Er­fordernis einer baldigen Beseitigung schriftlich hinweisen wollte.

Für die Androhung bzw. Anordnung von Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung des Brandschutts bestand nach Ansicht der Ver­waltung vor dem Hintergrund einer evtl. Schadenersatzklage und aus Gründen der Beweissicherung keine Möglichkeit.

Wie die beigefügten Fotos belegen, sind die Brandreste nach Ablauf von fast 2 Jahren immer noch nicht entfernt worden.

Das Gelände ist nicht abgesperrt und der Anblick ist katastro­phal.

In dem Schuttberg befinden sich neben dem Problemmüll aus Öl­kanistern und Säurebehältern auch alte Sitzmöbel und gefüllte blaue Säcke, die offenbar später hinzu geworfen worden sind.

 

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 28.06.2002 folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.  Nach Auskunft der Verwaltung war die Beseitigung des Brand­schuttes u. a. von der Klärung der Versicherungsfrage ab­hängig. Ist diese inzwischen geklärt?

 

2. Ist ein Klageverfahren (Schadenersatz) eingeleitet worden?

 

 

3.  Warum wurde der Zaun und das Hinweisschild entfernt?

 

4. Der Pächter beabsichtigte den Neubau eines Bootshauses an gleicher Stelle. Gibt es hierzu neue Erkenntnisse oder an­dere Pläne?

 

5.  Welche weiteren Maßnahmen hat die Verwaltung in der Zwi­schenzeit zur Beseitigung und ordnungsgemäßen Entsorgung des Brandschutts durchgeführt? Es wird um einen kurzen Sachstandsbericht gebeten.

 

6.  Kann die Beseitigung des Brandschutts noch vor Beginn der "Herner Wasserwochen" im September abgeschlossen werden?

 

 

Herr Nobert nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Versicherungsfrage wurde zwischenzeitlich geklärt. Nach Aussage des Pächters zahlt die Versicherung den Brandschaden nicht, so dass er die gesamten Entsorgungskosten übernehmen muss.

 

 

Zu 2.:

Nach Auskunft des Pächters wurde wegen Geldmangels und man­gelnder Erfolgsaussichten ein Klageverfahren gegen die Stadt­werke Herne nicht eingeleitet.

 

Zu 3.:

Der Zaun und das Hinweisschild wurden entfernt, weil mit der Entsorgung der Brandreste begonnen wurde. Näheres siehe Frage 5.

 

Zu 4.:

Nach neuerer Aussage des Pächters gibt es nur einen Interes­senten für den Neubau eines Bootshauses. Eine Einigung über die vom Pächter geforderte Abstandssumme ist bisher aber nicht zustande gekommen.

 

Zu 5.:

Ein neuerer Sachstandsbericht wurde der Bezirksvertretung So­dingen im April 2002 gegeben. Folgendes wurde mitgeteilt:

 

" Der für die Entsorgung der Brandreste verantwortliche frühe­re Bootshausbesitzer hat nach Freigabe der Brandreste durch die Staatsanwaltschaft einen Herner Architekten mit der Ent­sorgung der Brandreste beauftragt.

 

Der Architekt begann im August 2001 mit Hilfe eines unterbe­auftragten Containerdienstes mit der Entsorgung der Brand­reste. Er erkrankte jedoch noch während der Aufräumarbeiten und starb Mitte Januar an den Folgen eines Herzinfarktes.

 

Die Witwe will die Aufräumarbeiten erst nach Rückkehr der Firmenunterlagen vom Steuerberater fortsetzen, wenn geklärt ist, in welcher Höhe bisher Zahlungen geleistet wurden.

 

Der in erster Linie ordnungsrechtlich verantwortliche Boots­hausbesitzer lebt derzeit in Kanada. Er ist nicht zu er­reichen und wird nach Auskunft seines Vaters voraus­sichtlich nicht mehr nach Deutschland zurückkehren. Der Va­ter will sich aber weiterhin um die Entsorgung der Brandres­te bemühen.

 

Um die Angelegenheit zu beschleunigen hat die Verwaltung zu­sätzlich den Grundstückseigentümer Wasser- und Schifffahrts­amt Duisburg-Meiderich aufgefordert, in der Angelegenheit tätig zu werden. Sofern eine kurzfristige privatrechtliche Einigung zwischen dem Vater des Bootshausbesitzers und der Witwe über den Auftrag zum Abtransport des verbliebenen Brandschuttes nicht zustande kommt, werden die Brandreste durch den Grundstückseigentümer entsorgt werden müssen. "

 

In der Folgezeit gab es intensive Gespräche und Schriftver­kehr zwischen Grundstückseigentümern, dem ehemaligen Boots­hausbesitzer, der Witwe und der Verwaltung.

 

Letzter Sachstand ist, dass der letztendlich verantwortliche Bootshausbesitzer ein Herner Entsorgungsunternehmen mit der Beseitigung der Brandreste beauftragt hat, obwohl eine finan­zielle Einigung mit der Witwe noch nicht zustande kam. Auf­grund der Vermittlung der Verwaltung, konnte der Bootshaus­besitzer mit dem Entsorgungsunternehmen Ratenzahlung vereinba­ren.

 

Nach Auskunft des Entsorgungsunternehmens soll die Beseiti­gung der Brandreste in den nächsten Tagen (27. Kalenderwoche) erfolgen.

 

Zu 6.:

Ja.

 

 

Herr Brohner sagt, dass das Grundstück mit einem Zaun abge­sichert war. Die Verwaltung sah damals keine Gefährdung wegen des Zaunes. Der Zaun wurde bei Beginn der Entsorgung ent­fernt, die dann abgebrochen wurde. Er möchte wissen, wie die Verwaltung die Gefährdung nach Entfernung des Zauns sah und wer der Ansprechpartner zur Entsorgung des Brandschuttes ist.

 

Herr Nobert entgegnet, dass die Verwaltung nach wie vor der Auffassung ist, dass keine Gefährdung vorliegt. Es sind keine gefährlichen Substanzen in dem Brandschutt. Ein Zaun ist nicht erforderlich.

Für die Entsorgung ist vordergründig der Pächter zuständig.

 

Herr Brohner fragt, warum die Fläche vormals mit einem Zaun versehen wurde, wenn keine akute Gefährdung von ihr ausgeht? Dort liegen Öl- und Säurekanister und Kinder könnten dorthin gelangen.

 

Herr Nobert antwortet, dass der Zaun nicht auf Veranlassung der Landschaftsbehörde aufgestellt wurde. Der Architekt hat den Zaun aufgestellt. Die Kanister sind leer. Eine Gefahr für das Grundwasser besteht nicht.

 

Herr Barke will wissen, ob Zwangsmaßnahmen angedacht sind, falls die Fläche nicht geräumt wird.

 

Herr Nobert erwidert, dass Zwangsmaßnahmen angedacht sind, falls die Fläche nicht geräumt wird. Sie müssen in eine Ord­nungsverfügung gefasst werden. Eventuell in Form einer Ersatz­vornahme.

 

 

 6.         Neun Containermulden mit belastetem Erdreich an der Kantstra­ße/An der Linde

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 12.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.485 -

                                                            

 

Im Zuge der Abrissarbeiten der alten Zechenmauer an der Kant­straße/An der Linde stieß man im November 2001 auf belasteten Bodenaushub, der nach Mitteilung der Verwaltung vermutlich durch kokereispezifische Stoffe verunreinigt worden war. Der belastete Boden wurde abgetragen und in Containermulden ver­füllt.

Seit mehreren Monaten befinden sich diese 9 Container nun am gleichen Ort auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Fund­stelle.

Von Unbekannten ist weiterer Müll in die Container geworfen worden, so dass der Anblick im krassen Gegensatz zu den neuge­stalteten Grünanlagen des hinteren Akademiegeländes steht.

 

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 28. Juni 2002 folgende Fra­gen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1. Aus welchen Gründen hat sich der Abtransport verzögert? Es wird um einen kurzen Sachstandsbericht gebeten.

 

2.  Warum wurde die Bezirksvertretung Sodingen zwischen­zeitlich nicht informiert?

 

3.  Wann wird der Abtransport der Containermulden erfolgen?

 

 

Herr Nobert gibt folgende Antworten:

 

Zu 1.:

Das kontaminierte Erdreich ist nach dem Aushub untersucht wor­den. Daraufhin hat die Betriebsgesellschaft Mont-Cenis ein In­genieurbüro beauftragt, einen Entsorgungsweg zu suchen. So­bald eine Entsorgungsmöglichkeit gefunden ist, werden die Con­tainer abtransportiert.

 

Zu 2.:

Der Bezirksvertretung ist bekannt, dass es sich bei dem In­halt um kontaminierten Boden aus dem Abbruch der ehemaligen Zechenmauer handelt. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist vor dem Abtransport von belasteten Massen der Entsorgungs­weg zu klären. Um eine kostengünstige Möglichkeit zu finden, sind verschiedene Entsorger/Verwerter anzufragen. Dies nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch, so dass keine Not­wendigkeit gesehen wurde, die Bezirksvertretung zwischen­zeitlich zu informieren.

 

Zu 3.:

Sobald eine Entsorgungsmöglichkeit gefunden ist, werden die Container abtransportiert. Zwischenzeitlich werden die Contai­ner durch einen Zaun und stabilere Abbeckungen gesichert.

 

 

Herr Brohner äußert sein Unverständniss, dass die Container dort seit November 2001 stehen und die Suche nach einer Depo­nie für die Entsorgung des Bodenaushubs so lange dauert.

 

Herr Kleinhubbert bittet darum den zeitlichen Ablauf der Ent­sorgungsmaßnahme darzustellen.

 

Herr Nobert sagt, dass die Verwaltung nicht für die Entsor­gung verantwortlich ist, sondern die Betriebsgesellschaft Aka­demie Mont-Cenis (BAMC). Der Entsorgungsnachweis ist von der BAMC einzuholen.

 

Herr Kühl bestätigt,dass die Entwicklungsgesellschaft Mont-Ce­nis (EMC) für die Entsorgung zuständig ist. Zu dem zeitlichen Ablauf erklärt er, dass bei Tätigkeiten Ende 2001 belasteter Boden entdeckt wurde. Für diesen belasteten Boden muss eine Transportgenehmigung beantragt werden und eine Deponie für die Lagerung gefunden werden. Mit der Beantragung wurde ge­wartet, bis alle Tätigkeiten abgeschlossen wurden, damit der Antrag nur einmal gestellt werden musste. Sobald die Genehmi­gung vorliegt, soll der Abtransport schnellstmöglich erfolgen.

 

Herr Schilla möchte wissen, wie hoch die Pachtkosten für die Aufstellung der 9 Containern sind.

 

Herr Kühl antwortet darauf, dass die entstehenden Pachtkosten bei Problemmüll sehr gering sind.

 

 

 7.         Altlastenuntersuchungen der Viterra, Börniger Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Hagedorn vom 14.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.487 -

                                                            

 

Laut Aussage von Anwohner will die Viterra Häuser der Börni­ger Straße (Haus Nr. 1 - 15) verkaufen und hätte zur Absiche­rung Bodenproben entnommen. Seitens der Anwohner besteht die Befürchtung, dass eine Altlast vorliegen könnte.

 

1. Ist der Verwaltung bekannt, dass Viterra den Verkauf von Häusern an der Börniger Straße beabsichtigt?

 

2.  Gibt es weitere Verkaufsabsichten der Viterra im Bezirk?

 

3.  Gibt es aus Sicht der Verwaltung Verdachtsmomente, die das Vorliegen einer Altlast möglich erscheinen lassen?

 

4.  Sind der Verwaltung die Altlastenuntersuchungen der Viter­ra bekannt gemacht worden?

 

 

 

Herr Norbert macht zu der Anfrage folgende Ausführungen:

 

Zu 1. und 2.:

Der Verwaltung liegen keine Informationen über einen mög­licherweise geplanten Verkauf der Häuser der Börniger Straße oder im weiteren Umfeld vor.

 

Zu 3.:

Vor der Bebauung des Geländes befanden sich in einem Teilbe­reich ein ehemaliger Bachverlauf und ein Bahndamm. Nach den vorliegenden Unterlagen ist der Bahndamm im Zuge der Bebauung entfernt worden. Ob und in welchem Umfang auf den Grund­stücken noch Fremdmaterial vorhanden ist, kann nicht beur­teilt werden. Konkrete Hinweise auf das Vorhandensein von be­lastetem Material liegen nicht vor.

 

Zu 4.:

Die Untersuchungen der Viterra sind dem Fachbereich Umwelt nicht bekannt.

 

 

Herr Hagedorn äußert seinen Unmut darüber, dass die Ver­waltung anscheinend weniger Informationen hat als er. Er for­dert die Verwaltung auf, weiter zu recherchieren, um mit den Ergebnissen die Verunsicherung in der Bevölkerung zu beseiti­gen.

 

 

 8.         Gelände nördlich der Pöppinghauser Straße zwischen Kreften­scheer- und Mausegattstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Ostermann vom 17.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.491 -

                                                            

 

Das vor vielen Jahren aufgegebene Gartengelände ist stark ver­wildert. Es wird häufig als wilde Kippe benutzt, so dass sich dort auch Ratten angesiedelt haben.

 

1. Ist der Verwaltung der Zustand bekannt?

 

2. Wie sehen die Planungen für dieses verwilderte Gelände in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauung aus?

 

3.  Wann sind Maßnahmen vorgesehen, die zufriedenstellende Lö­sungen für die in diesem Bereich wohnenden Bürger bringen?

 

 

Herr Nobert antwortet wie folgt:

   

Zu 1.:

Bei der Verwaltung ist keine einzige Rattenmeldung aus dem o.g. Bereich eingegangen. Auch eine Prüfung vor Ort hat keine Anzeichen für Rattenvorkommen erbracht. Unabhängig davon wird die Angelegenheit überprüft und gegebenenfalls werden Ratten­bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.

Es sind lediglich einzelne Grünabfälle von Anwohner "ent­sorgt" worden, die jedoch keinen akuten Handlungsbedarf erfor­dern. Auch übermäßige Abfälle, die sich von anderen Stellen im Herner Stadtgebiet unterscheiden, waren nicht zu finden.

 

Zu 2.:

Die Fläche war ursprünglich als Ausgleichsfläche für Ein­griffe in Natur und Landschaft vorgesehen.

Aufgrund des sich rasch entwickelten Strauch- und Baumbe­standes und des damit erreichten hohen ökologischen Wertes war die Fläche nicht mehr als Ausgleichsfläche geeignet. In der Vergangenheit wurden daher lediglich einzelne Ergänzungs­pflanzungen vorgenommen.

 

Zu 3.:

Die Fläche dient als Lärmschutzpuffer für die Bebauung an der Kreftenscheer-,Mausegatt- und Röttgersbankstraße.

 

Gleichzeitig dient sie als Trittstein- und Vernetzungselement für die heimische Fauna. Es sind daher keine weiteren Maß­nahmen der Verwaltung geplant.

 

 

Herr Schilla merkt an, dass die Fläche eine mit Wildwuchs übersäte Brache ist, die einen sehr ungepflegten Eindruck macht. Man hätte den Leuten das Grabeland lassen sollen.

Die Anwohner wünschen sich dort eine saubere und ordentlich gepflegte Fläche.

 

 

Herr Brohner möchte wissen, wer Eigentümer der Fläche ist. Au­ßerdem merkt er an, dass der Müll und der Rattenbefall be­reits Anfang letzten Jahres gemeldet wurden.

Herr Nobert erwidert, dass es sich hierbei um eine städtische Fläche handelt.

 

Frau Marquardt merkt an, dass Ratten Seuchenträger sind. Die Verwaltung möge sich darum kümmern.

 

Herr Hagedorn bemängelt, dass die Bezirksvertretung nicht über das Umdenken innerhalb der Verwaltung betreffend des Gra­belandes informiert wurde. Er möchte wissen, was weiterhin an­gedacht ist.

 

Herr Nobert sagt, dass die Fläche als Lärmschutzfläche für die Wohnbebauung dient.

 

 

 9.       Förderprogramm Lokale Agenda 21

- Vorlage Nr. 2002.392 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt das beiliegende Förderprogramm für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Lokalen Agen­da 21.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Das o.g. Förderprogramm ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

10.         Polizeiübungen in Horsthausen

- Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 13.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.480 -

                                                            

 

Wie in der WAZ zu lesen war, fanden im Gebäude Gneisenaustra­ße 17 - 19 Polizeiübungen statt, bei denen auch der Schuss­waffeneinsatz simuliert wurde. Die Polizeibehörde ihrerseits hatte es leider versäumt, die Anwohner entsprechend zu in­formieren.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 28. Juni 2002 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.  Sind solche Übungen genehmigungspflichtig?

 

2.  Wenn ja, wie wird diese Genehmigung für ein dicht besiedel­tes Gebiet wie Horsthausen, begründet?

 

3. Wie ist es möglich, dass ein Gebäude durch Verhängung ei­ner Veränderungssperre von der Renovierung bzw. Zweckent­fremdung im Positiven, sprich "Betreutes Wohnen", ausge­schlossen wird, jedoch zu Polizeiübungen benutzt und sogar zerstört werden darf?

 

4.  Stehen Gebäudeeigentümern in solchen Fällen Entschädigun­gen oder eine Art Wertausgleich zu?

 

 

Herr Delistat gibt folgende Antworten:

 

Zu 1.: und 2.:

Die Übungen sind nicht genehmigungspflichtig.

 

 

Zu 3.:

Die Veränderungssperre bezog sich auf die bauliche Erweite­rung des Gebäudes, welcher aufgrund baurechtlicher Vorschrif­ten nicht zugestimmt werden kann.

Das Objekt wurde nicht durch die Polizeiübungen zerstört. Die Polizeiübung fand im Einvernehmen mit dem Hauseigentümer statt.

 

 

 

 

 

Zu 4.:

Die Gebäude wurden vom Grundstückseigentümer zur Verfügung ge­stellt. Er erhält hierfür keine Entschädigung.

 

 

Frau Meißner-Moroz weist darauf hin, dass die Häuser durch den Polizeieinsatz beschädigt worden sind. Sie möchte wissen, wem die Sicherungspflicht obliegt - der Polizei oder dem Ei­gentümer der Häuser.

Herr Delistat antwortet, dass der Eigentümer für die entstan­denen Schäden haftet und auch für die anfallenden Kosten auf­kommen muss.

 

Herr Kleinhubbert bittet darum, dass das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz informiert wird, damit das Gebäude gesi­chert wird.

 

 

11.         Polizeiübungen in den Häusern an den Gneisenaustraße 17 - 19

- Anfrage des Bezirksverordneten Marquardt vom 17.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.492 -

                                                            

 

Anfang Mai 2002 fanden in den leerstehenden Häusern an der Gneisenaustraße 17 - 19 Polizeiübungen, bei denen auch ge­schossen wurde, statt. Da diese polizeiliche Übung ohne Voran­meldung stattfand, kam es zu zahlreichen Irritationen und Be­schwerden. Da in diesem Wohnbereich viele ältere Bürger woh­nen, reagierten sie mit Empörung und Entsetzen, teilweise so­gar verängstigt über das unsensible Vorgehen der Polizei.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

-  Sind Polizeiübungen mit Schusswaffen in dichtbesiedelten Wohngebieten meldepflichtig?

 

-  Hatte die Verwaltung Kenntnis von den Übungen?

 

-  Musste die Verwaltung ihre Zustimmung zu den Übungen geben?

 

-  Wer trägt die Verantwortung?

 

-  Wie oft und wann wurden solche Übungen bisher durchgeführt?

 

-  Finden weitere Übungen statt?  Wenn ja, wo?

 

-  Wer schlägt die Einsatzorte der Übungen vor?

 

-  Wird für die Bereitstellung der Übungsobjekte eine Ent­schädigung gezahlt?

 

 

Herr Delistat nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

 

Polizeiübungen mit Schusswaffen (Übungsmunition) sind nicht meldepflichtig.

 

Die Verwaltung hatte keine Kenntnis von den Übungen.

 

 

Die Verwaltung muss ihre Zustimmung nicht geben.

 

Die Verantwortlichkeit liegt bei der Polizei.

 

Zu den Fragen, wann und wo Übungen durchgeführt wurden oder werden, können aus einsatztaktischen Gründen der Polizei kei­ne Angaben gemacht werden. Die Polizei sucht selbst geeignete Einsatzorte für derartige Übungen aus. Entschädigungen für die Bereitstellung der Übungsobjekte werden nicht gezahlt.

 

 

Herr Marquardt fragt, wie man sich dagegen wehren kann, dass Übungen ohne Anmeldung stattfinden. In der Bevölkerung herrscht großer Unmut darüber. Er fragt, ob die Verwaltung darauf einwirken kann.

 

 

Herr Delistat erklärt, dass die Verwaltung kein Recht hat, derartige Auskünfte einzuholen. Die Verwaltung könnte im Rah­men der Ordnungspartnerschaften gezielte Fragen an die Poli­zei richten, wann derartige Übungen durchgeführt werden sol­len. Wenn eine Antwort vorliegt, wird die Verwaltung die Be­zirksvertretung informieren.

 

Ein Bürger meldet sich zu Wort und und bestätigt, dass nicht geschossen, sondern nur ein China-Böller gezündet wurde. Die Beschädigungen an den Häusern sind nicht durch die Polizei, sondern durch Jugendliche verursacht worden.

 

Herr Delistat erklärt, dass die Verwaltung kein Recht hat, derartige Auskünfte einzuholen. Die Verwaltung könnte im Rah­men der Ordnungspartnerschaften gezielte Fragen an die Poli­zei richten, wann derartige Übungen durchgeführt werden sol­len. Wenn eine Antwort vorliegt, wird die Verwaltung die Be­zirksvertretung informieren.

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Ein Schreiben der Polizeiinspektion Herne/Wanne-Eickel ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

 

12.         Kunstwald Teutoburgia

- Anfrage der Bezirksverordneten Kohlenbach vom 17.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.489 -

                                                            

 

Der Kunstwald Teutoburgia - mitten in einem Landschaftsschutz­gebiet gelegen - wird vor allem jetzt in der warmen Jahres­zeit gern als Park genutzt, in dem man auch noch am Abend zur Erholung spazieren gehen und sich entspannen kann.

 

Umso mehr stört es die Besucher, wenn abends Mopedfahrer dort Lärm machen und ihre Runden drehen. Manchmal könnte man ver­muten, es würden dort Rennen veranstaltet. Auch werden Mopeds einfach mitten im Kunstwald abgestellt.

 

Die Attraktivität des Geländes hat leider auch dazu geführt, dass vor allem jugendliche Gruppen dort Trinkgelage mit lau­ter "Kirmesmusik" bis in die späten Abendstunden abhalten. Selbst Kinder werden dabei gesehen. Anschließend belasten und verunreinigen die Abfälle den Kunstwald.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 28. Juni 2002 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1. Ist der Verwaltung der o.g. Zustand bekannt?

 

2.  Gibt es hier regelmäßige Kontrollen der Ordnungsverwaltung und der Polizei und was können sie bewirken?

 

3. Was kann die Verwaltung zusätzlich unternehmen, um die Mo­pedfahrer total aus diesem Gebiet herauszuhalten?

 

4. Ist es möglich, auch auf die vor allem jugendlichen Trin­kergruppen in irgendeiner Form einzuwirken, damit der Kunstwald wieder mehr seiner eigentlichen Bestimmung die­nen kann?

Können hier vermehrt Streetworker eingesetzt werden?

 

5.  Kann in irgendeiner Form die Mithilfe des KVR angefordert werden, um noch effizienter vorgehen zu können?

 

 

Herr Delistat beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Der Verwaltung ist die Problematik bekannt.

 

Im Rahmen ordnungspartnerschaftlicher Besprechungen wurden zwar auch regelmäßige Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdiens­tes (KOD) und der Polizei, die im Übrigen negativ verliefen, vereinbart, vornehmlich sollte der Situation jedoch mit ju­gendpflegerischen Maßnahmen begegnet werden, was auch umfang­reich geschehen ist.

 

Die Streetworker sind jeweils freitags im Stadtbezirk Sodin­gen unterwegs. Hier wird bereits seit ca. 1 1/2 Jahren der Cliquentreffpunkt im Kunstpark Teutoburgia aufgesucht. Stand­ort des Streetworker-Busses ist die Fläche unter dem Förder­turm. Der Streetworker-Bus wurde in der Vergangenheit regel­mäßig freitags als Anlaufstelle von ca. 15 - 20 Jugendlichen genutzt und positiv angenommen. Es wurden auch schon mehrfach gemeinsame Unternehmungen durchgeführt, wie z.B. die mehrtägi­ge Ferienfreizeit in den diesjährigen Osterferien oder auch Tagesmaßnahmen, wie einmal der Besuch der Jugendmesse "You" in Essen.

 

Für eine lange Zeit konnten durch die Anwesenheit der Street­worker Beschwerden aus der Bevölkerung eingedämmt werden. Die Jugendlichen wurden u.a. darauf hingewiesen, ihren produzier­ten Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

In Teilbereichen konnten bei den Jugendlichen Verhaltensände­rungen erzielt werden. Seit einigen Wochen jedoch zeichnet sich eine andere Tendenz ab.

 

Ein Großteil der den Streetworkern bekannten Jugendlichen hat sich - ebenfalls auf dem Gelände des Kunstwaldes - eigene al­ternative Treffpunkte gesucht. Dieses ist u.a. darauf zurück­zuführen, dass die betroffenen Jugendlichen sich verstärkt dem Konsum von alkoholhaltigen Getränken zugewandt haben. Mit Hinweis auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wurde den Jugendlichen dieses Verhalten in der Vergangenheit von den Streetworker im Umfeld des Busses mehrfach untersagt. Dieses hat vermutlich dazu beigetragen, dass die Jugendlichen sich zwischenzeitlich alternative Treffpunkte im Umfeld des Street­work-Busses gesucht haben.

 

Darüber hinaus ist bei den Streetworkern der Eindruck entstan­den, dass das bisherige Vertrauensverhältnis zu den Jugend­lichen durch einen am 19.05.2002 in den Sonntagsnachrichten erschienenen Artikel deutlich getrübt ist. In diesem Artikel wurden die Streetworker als Bekämpfer der jugendlichen Kunst­wald-Vandalen hervorgehoben. Obwohl im Vorfeld dieses Zei­tungsberichtes keiner der Streetworker zu dieser Problematik öffentlich befragt wurde, deutete ein Großteil der Jugend­lichen den Inhalt als "Verrat", was die Vertrauensarbeit seit­dem deutlich erschwert hat.

 

Hinzu kommt, dass es in den zurückliegenden Wochen Verände­rungen in den bestehenden Cliquenstrukturen gegeben hat. Bis­herige Freundschaften sind zum Teil auseinander gebrochen, neue Freundschaften wurden geschlossen.

 

So kommt es, dass in den letzten Wochen der Streetworker-Bus dort nur noch von vereinzelten Jugendlichen als Anlaufstelle genutzt wird. zu den anderen Jugendlichen besteht eher nur noch ein loser, sporadischer Kontakt.

 

Bereits vor einiger Zeit wurden die Jugendlichen von den Streetworkern darüber in Kenntnis gesetzt, dass es vermehrt zu Beschwerden durch Anwohner gekommen ist. In diesem Zu­sammenhang wurden sie u.a. darauf hingewiesen, ihren Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen sowie das Mopedfah­ren im Park zu unterlassen. Ihnen wurde deutlich gemacht, dass diese Verhaltensweisen zwangsläufig zu weiteren Ärger­nissen führen werden.

Eine wesentliche Verhaltensänderung konnte jedoch durch das Einwirken der Streetworker bei den Jugendlichen nicht erzielt werden.

 

Da von Seiten der Streetworker zum momentanen Zeitpunkt kaum  noch Einflussmöglichkeiten auf das Verhalten der Jugendlichen gesehen wird, und die Anlaufstelle nur noch wenig genutzt wird, wird derzeit über die Aufgabe des Standortes im Kunst­park Teutoburgia nachgedacht.

 

Einem Teil der Jugendlichen wurde verdeutlicht, dass ihr der­zeitiges Verhalten von Seiten der Streetworker nicht länger getragen und toleriert wird. Sie wurden darauf hingewiesen, dass sie in Zukunft durchaus mit verstärkten Kontrollen durch Polizei und KOD rechnen müssen, sollte sich keine Verhaltens­änderung einstellen.

Die Jugendlichen wissen, dass sie sich im Bedarfsfall jeder­zeit erneut an die Streetworker wenden können.

 

Nach alledem beabsichtigt die Ordnungsverwaltung deshalb dem­nächst in Verbindung mit der Polizei, den Bereich verstärkt zu kontrollieren und gegebenenfalls restriktive Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Frau Kohlenbach stellt fest, dass die Zukunftaussichten sehr mager sind, wenn der Streetworker-Bus nur 1 x pro Woche kommt. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Die Verwaltung muss dort aktiver werden. Es finden Saufgelage statt, u.a. verzehren dort auch schon die 10-Jährigen Alkohol. Der Alko­holkonsum ist vorrangig. Der Lärm stellt ebenfalls ein großes Problem dar.

Herr Delistat führt dazu aus, dass es sich dort vordergründig um ein soziales Problem handelt.

Dadurch, dass die Jugendlichen von den Streetworkern ange­sprochen wurden, konnte nichts erreicht werden.

In diesem Bereich wird nun vornehmlich der Kommunale Ordnungs­dienst (KOD) - zurzeit nur zwei Mitarbeiter, demnächst wieder vier Mitarbeiter - tätig. Die Polizei wird dort auch mit Krad­fahrern kontrollieren. Es werden ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen, auch bei den 10-Jährigen. In diesem Fall werden die Eltern angesprochen.

 

Herr Brohner fragt, ob die Möglichkeit besteht, in der nächs­ten Sitzung einen Maßnahmenbericht zu erhalten.

Herr Delistat sagt, dass die Verwaltung berichten kann, was ordnungspolitisch gemacht wurde.

 

Frau Marquardt möchte wissen, ob der Maßnahmenbericht für die September-Sitzung zugesagt werden kann.

Herr Delistat antwortet darauf, dass er für den Bereich des Amtes für öffentliche Ordnung die Zusage geben kann.

 

 

13.       Rücknahme des Beschlusses zur Nichtanwendung des Bebauungspla­nes Nr. 37 - Castroper-/verlängerte Baarestraße (heute Von-Bo­delschwingh-Straße) -

- Vorlage Nr. 2002.141 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

In einem Verwaltungsstreitverfahren 1978 war das Verwaltungs­gericht Gelsenkirchen von der Unwirksamkeit des Bebauungspla­nes Nr. 37 wegen des Nichtentwickelns aus dem Flächennutzungs­plan (FNP) ausgegangen. Der FNP ist seit Jahren wirksam. Die

Unwirksamkeitsursache ist damit behoben.

Der damalige Nichtanwendungsbeschluss ist daher obsolet und wird aufgehoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

14.       Eintragung der Grabanlage Flottmann, Abt. C Nr. 1 - 18, auf dem Südfriedhof an der Wiescherstraße, Stadtbezirk Sodingen, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 Denk­malschutzgesetz

- Vorlage Nr. 2002.333 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die beabsichtigte Eintra­gung der Grabanlage Flottmann, Abt. C Nr. 1 - 18, auf dem Süd­friedhof an der Wiescherstraße, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmal­schutzgesetz) vom 11.03.1980 (GV NRW 1980 S. 226/SGV NRW 224) zur Kenntnis.

 

 

Auf Vorschlag von Frau Marquardt wird die Sitzung einvernehm­lich von 17.15 - 17.32 Uhr unterbrochen.

 

 

15.         Laufende Umbaumaßnahmen an der Realschule Sodingen

hier: fehlende Toiletten für Jungen

- Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.496 -

                                                            

 

Herr Brohner wünscht, dass die Stellungnahme der Verwaltung zu Protokoll genommen wird.

 

Herr Grimm gibt folgende Stellungnahme der Verwaltung ab:

 

Im Rahmen der Maßnahme "Strukturfördernde Beschäftigungspro­jekte für Kohlerückzugsgemeinden" wurde im Februar diesen Jah­res mit der Durchführung der Umbaumaßnahme Toilettenanlage in der Realschule Sodingen begonnen.

 

Im Verlauf der Arbeiten wurden Schäden sowie eine starke Durchwurzelung der vorhandenen Grundleitungen im Bereich der ehemaligen Jungentoilette festgestellt, die umfangreiche Ka­naluntersuchungen und Maßnahmen an der Zuleitung zum Straßen­kanal erforderlich machten.

 

Allen Beteiligten war bewußt, dass mit Beginn der Maßnahme den Jungen in den Pausen lediglich die im Erdgeschoss des Ge­bäudes vorhandenen Stundentoiletten (2 WCs) zur Verfügung ste­hen werden.

Im Einvernehmen mit der Schulleitung wurde bisher, auch aus Gründen der Kostenersparnis, auf das Aufstellen mobiler Toi­lettencontainer verzichtet.

Gemäß Absprachen mit der Schulleitung wäre dies nach Anforde­rung durch die Schule jederzeit kurzfristig möglich gewesen.

Eine aktuelle Anfrage bei dem Schulleiter, Herrn Scholle, er­gab, dass er auch weiterhin nicht die Notwendigkeit für die Aufstellung von Toilettencontainer sieht.

 

Zurzeit werden die Bauarbeiten durch Fremdfirmen weiter­geführt. Im Anschluss daran werden Anstricharbeiten durch die GBH ausgeführt.

 

Mit Beginn des neuen Schuljahres steht dann die neue Anlage zur Verfügung.

 

 

Herr Brohner beantragt für die CDU-Fraktion, dass im Be­schlussvorschlag das Wort ....... unverzüglich ......... durch die Wörter "....... bis zum Ende der Sommerferien, wenn bis dahin die Umbaumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, " ......... ersetzt wird.

 

 

Auf Antrag von Herrn Schilla erfolgt eine Sitzungsunterbre­chung von 17.40 Uhr - 17.43 Uhr.

 

 

Frau Marquardt lässt über den geänderten Beschlussvorsschlag abstimmen:

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beauftragt die Verwaltung, durch Sofortmaßnahmen dafür zu sorgen, dass an der Realschule Sodingen die Mindestanzahl an Toilettenplätzen für Jungen bis zum Ende der Sommerferien, wenn bis dahin die Umbaumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, bereitgestellt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

                     dafür: 16

 

 

 

16.         Verkehrssituation im Bereich der Liebigstraße (Teilstück zwi­schen Mont-Cenis-Straße und Sodinger Straße) und der Straße In der Tennscheuer

- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.490 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen bittet die Verwaltung zu prü­fen, mit welchen Maßnahmen verkehrslenkender Art das immens gestiegene Verkehrsaufkommen in dem o.g. Bereich auf ein er­trägliches Maß zurückzuführen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Herr Gerd Laarmann, wohnhaft In der Tennscheuer 7, hat sich bereit erklärt, Herrn Sablinski mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

 

 

17.         Bauliche Maßnahmen im Wohnumfeldprogramm Horsthausen

Lützow-/Yorck-/Scharnhorststraße/Horsthauser Straße

- Stichstraße -

hier: Erweitertes Stellplatzangebot

- Vorlage Nr. 2002.479 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt:

 

1. Die Planung und den Umbau der Lützowstraße entsprechend den Planunterlagen, Planungsstand Juli 2000, mit dem erwei­terten Stellplatzangebot Juni 2002.

 

2. Die Planung und den Umbau der Yorckstraße entsprechend den Planunterlagen, Planungsstand Juli 2000, mit dem erwei­terten Stellplatzangebot Juni 2002.

 

3. Die Planung und den Umbau der Scharnhorststraße nördlich der Lützowstraße, Planungsstand Juli 2000, mit dem erwei­terten Stellplatzangebot Juni 2002.

 

4. Die Planung und den Umbau der Horsthauser Straße - Stich-straße - zwischen Pöppinghauser Straße und Scharnhorststra­ße, Planungsstand Juli 2000, mit dem erweiterten Stell­platzangebot Juni 2002.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  15 

dagegen:  1

 

 

 

18.         Planung eines Fahrbahnteilers auf der Pöppinghauser Straße in Höhe der Straßeneinmündung Kreftenscheerstraße/Werftstraße

- Vorlage Nr. 2002.497 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt den Sachstand der Ver­waltung zum Bau eines Fahrbahnteilers auf der Pöppinghauser Straße L 645 in Höhe der Straßeneinmündung Kreftenscheer-

     straße/Werftstraße zur Kenntnis.

 

 

Herr Schilla bittet folgendes zu Protokoll zu nehmen:

 

Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung auf, andere Möglich­keiten zu prüfen, die den BürgerInnen ein sicheres Überqueren der Straße an dieser Stelle ermöglichen (z.B. Beschilderung oder Piktogramm).

 

19.       Baumscheiben auf der Gneisenaustraße und den Nebenstraßen

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 12.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.484 -

                                                          

 

 

Die Straßenbauarbeiten zur Einrichtung der neuen Baumscheiben auf der Gneisenaustraße und ihren Nebenstraßen sind im April beendet worden. Inzwischen ist hohes Unkraut in den Pflanzen­beeten herangewachsen und in den Parkboxen lagern Paletten mit Pflastersteinen.

 

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang in der nächsten Bezirks­vertretung Sodingen am 28. Juni 2002 folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.    Wann wird das Baumaterial entfernt?

 

2.    Wann wird die Bepflanzung der Baumscheiben erfolgen?

 

 

Herr Sablinski beantwortet die Anfrage wie folgt

 

Zu 1.:

Bei einer nochmaligen Befahrung vor der Sitzung wurde fest­gestellt, dass die Baumaterialien entfernt wurden.

 

 

Herr Kuhl beantwortet die Anfrage

 

Zu 2.:

Die Ausschreibung der kompletten Bepflanzung (Bäume und Boden­decker) erfolgt im Sommer (Juli/August)

 

Die Arbeiten beginnen voraussichtlich (je nach Witterung) in der Herbstpflanzzeit Ende Oktober/Anfang November 2002.

 

 

Herr Schmitz weist darauf hin, dass an der Sitzgruppe im Be­reich der Zietenstraße/Scharnhorststraße Papierkörbe fehlen. Er regt an, dass in der Nähe der Imbissstube zwei Papierkörbe aufgestellt werden.

 

 

Herr Sablinski nimmt die Anregung auf und wird sie weiter­leiten.

 

 

20.         Abenteuerspielplatz im Revierpark Gysenberg in der Nähe des Tierparks

- Anfrage des Bezirksverordneten Hagedorn vom 14.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.486 -

                                                            

 

Nach Aussage von Besuchern ist eine der Hauptattraktionen des Spielplatzes, die Seilbahn, seit Monaten außer Betrieb und re­paraturbedürftig. Dadurch büßt der Spielplatz erheblich an At­traktivität ein.

 

1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?

 

2.  Welche Gründe für die Schließung der Seilbahn gibt es?

 

3.  Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Betrieb der Seilbahn wieder aufzunehmen, um den Spielplatz wieder at­traktiver zu gestalten?

 

 

Herr Kuhl gibt zu der Anfrage folgende Antworten:

 

Für die Unterhaltung des Spielplatzes im Gysenberg ist nicht die Stadtverwaltung Herne zuständig, sondern die Revierpark Gysenberg GmbH.

 

Zu 1.:

Der Verwaltung ist der Zustand bekannt.

 

Zu 2.:

Die Seilbahn wurde stillgelegt, weil sie einen Schaden an der Aufhängung hat. Des Weiteren hat sich der Baumbestand am Rand so gut entwickelt, dass die Seilbahn nahezu von Bäumen über­stellt ist.

 

Zu 3.:

In Kürze soll eine neue Seilbahn - jedoch an anderer Stelle - aufgestellt werden.

 

 

Herr Hagedorn fragt, was in Kürze heißt.

 

Herr Kuhl sagt, dass er das nicht genau sagen kann. Er geht davon aus, dass die Maßnahme nach den Sommerferien erfolgt.

 

 

21.         Neubau Brückenbauwerk Ostbachteiche, Gysenberg

- Vorlage Nr. 2002.394 -

                                                            

 

Der Bürger, Werner Brand (wohnaft In der Tennscheuer 11), frü­her Mitarbeiter im Grünflächenamt, meldet sich zu Wort und be­richtet, dass er die Brücke über die Ostbachteiche selber ge­baut habe. Es ist nicht nur eine Holz-, sondern auch eine Stahlkonstruktion. Seines Erachtens müsste die Brücke nicht neu gebaut werden, sondern könnte wieder Instand gesetzt wer­den.

 

Protokollnotiz:

 

Herr Warnecke möchte, dass die Aussagen des Herrn Brand in das Protokoll mit aufgenommen werden.

 

 

Herr Brohner beantragt für die CDU-Fraktion Vertagung des Ta­gesordnungspunktes bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertre­tung. Vorab bittet er um Vorlage der Gutachten der Brückenprü­fungen vom 16.07.1999 und 05.09.2000.

 

 

 

Auf Vorschlag von Frau Marquardt wird die Sitzung von 18.48 Uhr bis 18.55 Uhr unterbrochen.

 

 

Frau Marquardt lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen.

 

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt die Vorlage bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu vertagen. Vorab wird um Vorlage der Gutachten der Brückenprüfungen vom 16.07.1999 und 05.09.2000 gebeten.

 

 

Abstimmungsergebnis:       Vorlage vertagt

dafür:  16 

 

 

 

22.         Wegeerneuerung im LSG Ostbachtal zwischen Gysenbergstraße und der Straße Auf dem Stennert

- Vorlage Nr. 2002.495 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt die Erneuerung und Entsiegelung der Wegeführung im LSG Ostbachtal zwischen Gysen­bergstraße und der Straße Auf dem Stennert.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

 

23.       Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

                                                            

 

Frau Marquardt teilt mit:

 

-  Am 09.07.2002 um 14.30 Uhr, findet an der Realschule Sodin­gen ein Ortstermin zu dem Thema "Verkehrsberuhigung" statt. Eine schriftliche Einladung wird rechtzeitg er­folgen. Ebenfalls eingeladen sind die Fachverwaltung, Schulleitung und Schulpflegschaft.

 

-  Zu dem Projekt "Gründerzentrum" im Gebäude Horsthauser Straße 171 wird der Bezirksvertretung in der Sitzung nach der Sommerpause ein Sachstandsbericht vorgelegt.

 

-  Herr Brohner hat sich mit Schreiben vom 20.06.2002 an die Bezirksvorsteherin gewandt und um Abänderung der Nieder­schrift vom 19. April 2002 gebeten (Schreiben des Herrn Brohner ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt).

 

Frau Marquardt kann bestätigen, dass Herr Brohner während der lebhaften und langwierigen Aussprache zu diesem Punkt an die SPD-Fraktion gewandt sinngemäß geäußert hat, dass "die CDU-Fraktion mit dem Antrag leben könne, wenn der 2. Absatz gestrichen würde".

 

Diese Äußerung hatt Frau Marquardt, als Vorsitzende, nicht als Änderungsantrag angesehen, sondern als Diskussionsbei­trag.

 

Daher bestand keine Veranlassung darüber abstimmen zu las­sen, dies insbesondere auch unter dem Aspekt, dass Herr Brohner danach einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Verta­gung diese Punktes gestellt hat.

 

Eine Richtigstellung des Protokolls der Sitzung der Be­zirksvertretung Sodingen vom 19. April 2002 ist nicht er­forderlich.

 

Um in Zukunft solche Missverständnisse zu vermeiden, for­dert Frau Marquardt Herrn Brohner und alle Mitglieder der Bezirksvertretung dazu auf, Änderungsanträge unmiss­verständlich zu formulieren.

 

Als Frau Marquardt über den Antrag hat abstimmen lassen, hätte Herr Brohner Gelegenheit gehabt an  einen Änderungs­antrag zu erinnern, den Frau Marquardt dann selbstverständ­lich zur Abstimmung gestellt hätte. Das hat Herr Brohner nicht getan.

 

Wenn Herr Brohner gewollt hätte, dass die ablehnende Hal­tung zu dem Antrag in der Niederschrift dokumentiert wird, hätten er eine Protokollnotiz verlangen können. Auch das wurde nicht verlangt.

 

Abschließend noch der Hinweis, dass Frau Marquardt, um Herrn Brohner entgegen zu kommen, dies hier als Mitteilung der Bezirksvorstehrin erklärt, damit die Fraktionsmeinung zumindestens hier dokumentiert wird.

 

-  Mit Schreiben vom 24. Juni 2002 hat Herr Phillip Krillke auf Vandalismus und Schmierereien an den Garagenwänden am Schleusenweg in Herne aufmerksam gemacht. Frau Marquardt wird zu einer Ortsbesichtigung am 23. Juli 2002 um 15.00 Uhr einladen. Eine schriftliche Einladung wird recht­zeitig zugesandt.

 

 

Herr Grimm teilt mit:

 

-  Es war vorgesehen, dass "ish" als Kabelnetzbetreiber noch in diesem Jahr sein Kabelnetz auch in der Stadt Herne aus­baut. Dieses wurde so auch als Information in der Sitzung am 08. März 2002 mitgeteilt.

Wie "ish" jetzt mitteilt, werden die Pläne zum Ausbau des Kabelnetzes in ganz Nordrhein-Westfalen überarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb nicht klar, wann genau der geplante Ausbau in Herne beginnen kann.

Als Tendenz zeichnet sich ab, dass dieses nicht vor Ende 2003 sein wird.