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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Sodingen
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 08.03.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen am 08.03.2002 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis

 

 

Sitzungsdauer:     15.00 - 20.10 Uhr

 

Sitzungsunterbrechungen:     17.55 - 18.10 Uhr

19.52 - 20.00 Uhr

 

Vorsitz:     Frau Bezirksvorsteherin Marquardt

 

Schriftführung:     Herr Peter

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Herr Barke

Frau Brieke

Herr Brohner

Herr Eudenberg

Herr Fortak     ohne Abst. TOP 10

Herr Gendera

Herr Hagedorn

Herr Högemeier     15.00 - 19.55 Uhr     einschl. TOP 17

Frau Kohlenbach

Herr Marquardt

Frau Marquardt

Frau Meißner-Moroz

Herr Ostermann

Herr Schilla

Herr Schmitz

Frau Wand

Herr Warnecke

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Emons          15.00 - 17.15 Uhr

Herr Kohlenbach

Herr Musbach

Herr Umbach

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder     15.00 - 18.20 Uhr

Herr Stadtrat Terhoeven     15.00 - 19.00 Uhr

Herr Grimm     (Stadtamt 15)

Herr Peter     (Stadtamt 15)

Frau Pfitzner     (Stadtamt 15)

Frau Schulz     (Stadtamt 18)     15.00 - 18.40 Uhr

Herr Worok     (Stadtamt 20)     15.00 - 18.20 Uhr

Herr Chrzan     (Stadtamt 20/3)

Herr Seppmann     (Stadtamt 40)     15.00 - 18.20 Uhr

Herr Heinrich     (Stadtamt 52)     15.00 - 18.20 Uhr

Herr Dr. Steiner     (Stadtamt 61)     15.00 - 19.10 Uhr

Herr Schikorra     (Stadtamt 65)     15.00 - 18.20 Uhr

Herr Becker     (Stadtamt 66)

Herr Michalowski     (Stadtamt 66)     15.00 - 18.50 Uhr

Herr Kuhl     (OR "Stadtgrün")     15.00 - 19.00 Uhr

 

 

Frau Bezirksvorsteherin Marquardt begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Frau Marquardt auf die mit Schreiben vom 04. März 2002 von der Verwaltung beantragte Er­weiterung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil hin. Sie schlägt vor, die Vorlage Nr. 2002.198 - "Vergabe eines Auftrages zur Kanalerneuerung und Straßeninstandsetzung in der Josefinen­straße, Stadtbezirk Sodingen", als Tagesordnungspunkt 4 auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Die Erweiterung wird einstimmig beschlossen.

 

Danach ergibt sich folgende

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Sachstandsbericht der Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis

- Jürgen-von-Manger-Straße

- Bebauung Edeka

- Platz vor Ort

- Perspektiven Mont-Cenis-Straße und- Platz

- mündlicher Vortrag -

 

 2.     Haushaltsplan 2002

 

 3.     Benennung der Erschließungsanlage für das neu entstehende Wohngebiet zwischen der Bruchstraße und der Straße "Hotte­roth"

 

 4.     Sperrung der Zufahrt zum Forsthaus Gysenberg

- Anfrage des Bezirksverordneten Barke vom 25.02.2002 -

 

 5.     Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für das "Naturschutzgebiet Voßnacken" - Stadtbezirk Sodingen

 

 6.     Verkauf eines Grundstücks neben der Mont-Cenis-Straße 504 und Erteilung einer Baugenehmigung

- Anfrage des Bezirksverordneten Hagedorn vom 23.02.2002 -

 

 7.     Instandsetzung von Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006 im Stadtbezirk Sodingen

     Festlegung der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW

 

 8.     Projekt "Marina Horsthausen"

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 23.02.2002 -

 

 9.     Einstellung des Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitsti­tel Holthausen West - Stadtbezirk Sodingen -

 

10.     Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Ver­änderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Be­bauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen

 

11.     Revier-Rad-Vermietung in der Akademie Sodingen

- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.02.2002 -

 

12.     Einrichtung eines Gehweges an der Mülhauser Straße

- Anfrage der Bezirksverordneten Kohlenbach vom 24.02.2002 -

 

13.     Bauliche Maßnahmen im Wohnumfeldprogramm Horsthausen auf der Lützowstraße/Yorckstraße/Scharnhorststraße/Horsthauser Straße - Stichstraße -

 

14.     Bauliche Maßnahmen im Wohnumfeldprogramm Horsthausen

Umbau der Horsthauser Straße

 

15.     Neuwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk

Herne

 

16.     Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier:     -    Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne

(Hauptsatzung)

 -    Änderung der Zuständigkeitsordnung für die      Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständig

 keitsordnung)

 -    Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die      Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine

 Richtlinien)

 

17.     Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 1.     Vergabe eines Auftrages zur Kanalerneuerung Uhlandstraße/ Praetoriusstraße

 

 2.     Grundstückstausch im Stadtbezirk Sodingen

 

 3.     Grundstückstausch im Stadtbezirk Sodingen

 

 4.     Vergabe eines Auftrages zur Kanalerneuerung und Straßenin­standsetzung in der Josefinenstraße, Stadtbezirk Sodingen

 

 5.     Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

 

 1.         Sachstandsbericht der Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis

- Jürgen-von-Manger-Straße

- Bebauung Edeka

- Platz vor Ort

- Perspektiven Mont-Cenis-Straße und- Platz

- mündlicher Vortrag -

 

- Vorlage Nr. 2002.165 -

                                                            

 

Herr Terhoeven gibt den Sachstand zu den einzelnen Maßnahmen im Umfeld der Akademie zur Kenntnis.

 

 

Platz vor Ort

 

Der Maßnahmenbeschluss wird der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung im April zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Ausschreibung der Arbeiten soll bis zum Sommer erfolgt sein. Mit dem Baubeginn ist dann Ende August zu rechnen, so dass diese Baumaßnahme noch in diesem Jahr ihren Abschluss findet.

 

 

Jürgen-von-Manger-Straße

 

Es wurde versucht, den Einfahrtsbereich mit einfachen Mitteln von parkenden Fahrzeugen frei zu halten.

 

Im hinteren Teil wurde ein verkehrsberuhigter Bereich durch entsprechende Beschilderung (blaues Schild) eingerichtet.

 

Die gesamte Situation bezüglich Verkehr und Parken wird sich sicherlich ändern, wenn die Straße ausgebaut ist und die Bau­stellen abgeschlossen sind.

 

Im Bereich des ASB-Hauses wird eine Änderung der Zufahrt vor­geschlagen. Die Jürgen-von-Manger-Straße wird am Wendehammer gerade durchgeführt, so dass dort die Zufahrt erfolgen kann und auch Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können.

 

 

Bau Platz und Straße

 

Hier berichtet Herr Terhoeven über Finanzierungsprobleme der EMC bezüglich der restlichen Arbeiten am Platz.

 

Die östliche Randbebauung soll als provisorische Maßnahme in diesem Jahr erfolgen.

 

An einem Modell, dass er erst am Sitzungstag erhalten hat, stellt Herr Terhoeven die Baumaßnahme der HGW an der west­lichen Seite des Platzes vor.

 

Außerdem berichtet Herr Terhoeven von Überlegungen, das Prob­lem der vielen Zu- und Abfahrten zur Mont-Ceni-Straße in die­sem Bereich zu lösen. Hinzu kommt noch die neue Aufgabe einer zentralen Bushaltestelle. Die Umplanungen gehen zurzeit da­hin, einen Kreisverkehr einzurichten.

 

Die Arbeiten sollen in der Reihenfolge Platz vor Ort, HGW-Bau­stelle, Mont-Cenis-Platz abgewickelt werden.

 

 

Schacht

 

Nach dem Brand sollte die Protego-Haube umgebaut werden. Die Maßnahme hat aber jetzt eine andere Dimension bekommen. Es ist festgestellt worden, dass nicht nur der Schachtkopf um­gebaut werden muss, sondern noch umfangreiche Schachtarbeiten erforderlich sind. Mit der Fertigstellung ist in den nächsten zwei Monaten zu rechnen. Der Schacht befindet sich im Eigen­tum des Bergbaus.

 

 

 2.         Haushaltsplan 2002

- Vorlage Nr. 2002.130 -

                                                            

 

Nachdem Herr Schilla für die SPD-Fraktion und Herr Brohner für die CDU-Fraktion die Änderungsanträge vorgetragen ha­ben, wird die Sitzung auf Vorschlag von Frau Marquardt von 17.55 Uhr - 18.10 Uhr unterbrochen.

 

 

Herr Schilla beantragt danach für die SPD-Fraktion, dem Rat der Stadt folgende Empfehlungen zur Beschlussfassung vor­zulegen:

 

 

Vermögenshaushalt (Band III, Seite 22, Stadtbezirk Sodingen

 

UA 560/30  Sportplatz SV Sodingen/Bau eines Parkplatzes

Die Haushaltsstelle soll ersatzlos gestrichen werden. Ein­sparung 15.400,00 Euro.

 

Abstimmungsergebnis:  mit Stimmenmehrheit

                  dafür:        9

                  dagegen:      7

                  Enthaltungen: 1

 

 

 

Verwaltungshaushalt (Band III, Seite 8, Stadtbezirk

Sodingen)

 

UA 210 Grundschulen einschließlich Schulkindergärten

SNB 501 Unterhaltung der Gebäude

Der Ansatz für 2002 von 91.000 Euro ist auf den Stand von 2001 in Höhe von 114.000 Euro zu erhöhen.

Der bauliche Zustand der Grundschulen und Schulkindergärten darf sich nicht durch eine Mittelkürzung von ca. 23.000 Eu­ro weiter verschlechtern.

 

Abstimmungsergebnis: einstimig

                                dafür: 17

 

 

 

UA 215 Hauptschulen

SNB 501 Unterhaltung der Gebäude

Der Ansatz für 2002 von 63.000 Euro ist auf den Stand von 2001 in Höhe von 93.000 Euro zu erhöhen.

Der bauliche Zustand der Hauptschulen darf sich nicht durch eine Mittelkürzung von ca. 30.000 Euro weiter verschlech­tern.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

                           dafür:  17

 

 

 

Vermögenshaushalt (Band III, Seite 13, Stadtbezirk

Sodingen)

 

UA 210 Grundschulen einschließlich Schulkindergärten

     002 Schule Börsinghauser Straße

- Haushaltsstelle 210.940/002/3 -

 

Der Planungsansatz ist von 2003 nach 2002 vorzuziehen.

Ebenso der Planungsansatz von 2004 nach 2003.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

                                dafür:  17

 

 

 

Herr Brohner beantragt für die CDU-Fraktion, dem Rat der Stadt folgende Empfehlungen zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

 

Vermögenshaushalt

 

- Haushaltsstelle 210.940/002/3 -

Fenster- und Fassadensanierung Grundschule Börsinghauser Straße

Vorziehen der Maßnahme von 2003 nach 2002, Ansatz 138.000 Euro für die dringend notwendige Fenstersanierung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

           dafür:  17

 

 

 

- Haushaltsstele 210.940/020/1 -

Dach- und Fassadensanierung Grundschule Vellwigstraße

Vorziehen der Maßnahme von 2004 nach 2002.

Im Haushaltsplan 2000 war ein Ansatz in Höhe von 261.000 DM für das Jahr 2001 vorgesehen. Im Haushaltsplan 2001 hat die Verwaltung den Ansatz nach 2003 verschoben, woraufhin die Bezirksvertretung Sodingen einstimmig beschlossen hat, den Ansatz im Jahr 2001 zu verwirklichen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

                  dafür:  17

 

 

 

UA 650 Gerther Straße, Einrichtung eines kombinierten Geh-  und Radweges - Planungskosten

Einrichtung einer Ausgabe-Haushaltsstelle, Ansatz 25.000 Eu­ro, für den Bau eines kombinierten Rad- und Gehweges auf der Gerther Straße von der Einmündung Lange Straße bis zur Stadtgrenze Bochum.

Autos, Fußgänger, Jogger, Radfahrer, Reiter und Führponys müssen sich die schmale Gerther Straße - die Verbindungs­straße nach Gerthe und zum Ruhrpark - teilen. Zur Steige­rung der Verkehrssicherheit ist der Bau eines zusätzlichen kombinierten Rad- und Gehweges erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis: abgelehnt

                  dafür:        7

                  dagegen:      8

                  Enthaltungen: 2

 

 

Abschließend stellt Frau Marquardt den Haushaltsplan 2002 mit den vorgenannten Änderungsanträgen zur Abstimmung.

 

 

          Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Haus­haltsplan 2002 mit den von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen, unter Berücksichtigung der in dieser Sitzung ge­fassten Beschlüsse, zu beschließen, soweit die Festset­zungen in die Aufgabenbereiche der Bezirksvertretung fallen.

 

 

        Abstimmungsergebnis:   mit Stimmenmehrheit

                           dafür:        9

                           dagegen:       7

                           Enthaltungen: 1

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die Fragen des Herrn Brohner zur Umsetzung von Beschlüssen mit den Stellungnahmen der Verwaltung sind der Nieder­schrift als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 3.       Benennung der Erschließungsanlage für das neu entstehende Wohn­gebiet zwischen der Bruchstraße und der Straße "Hotteroth"

- Vorlage Nr. 2002.163 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die geplante Erschließungsanlage für das neu entstehende Wohn­gebiet zwischen der Bruchstraße und der Straße "Hotteroth" erhält die Bezeichnung

                                                                 

                                                                                       Eislebener Straße.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

 

 4.         Sperrung der Zufahrt zum Forsthaus Gysenberg

- Anfrage des Bezirksverordneten Barke vom 25.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.195 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschloss in ihrer Sitzung am 30.11.2001 unter Tagesordnungspunkt 10 die teilweise Sperrung der Zufahrt zum Forsthaus Gysenberg. Bisher wurde der Be­schluss nicht umgesetzt.

Eine Sperrung zur Krötenwanderung ist innerhalb weniger Tage möglich. Die Umsetzung dieses Beschlusses dauert bereits Mona­te.

 

Ich bitte die Verwaltung daher folgende Frage zu beantworten:

 

 

1.  Wann gedenkt die Verwaltung den Beschluss der Bezirksver­tretung umzusetzen?

 

2.  Welche Gründe gab es bisher, die es der Verwaltung nicht ermöglichten, den Beschluss umzusetzen?

 

3. Wie ist die aktuelle Situation bzw. der derzeitige Sach­stand bezüglich der Sperrung der Zufahrt zum Forsthaus?

 

 

Herr Kuhl beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 3.:

Derzeit, d.h. seit dem 01. März 2002, ist die Schranke wegen der Krötenwanderung in der Zeit von abends 17.00 Uhr bis mor­gens 7.00 Uhr geschlossen. Bis zum Abschluss der Krötenwande­rung, d. h. in sechs bis acht Wochen, beabsichtigt die Ver­waltung, die jetzt dort vorhandene Schranke zwecks Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung durch eine neue Schran­ke mit Feuerwehrverschluss zu ersetzen.

 

 

Zu 2.:

Nach Rücksprache mit dem Amt für Brandschutz, Katastrophen­schutz und Rettungsdienst kann die vorhandene Schranke aus rettungstechnischen Gründen nicht mit einem Vorhängeschloss oder Profilzylinderschloss verschlossen werden. Ein Verschlie­ßen der Schranke in der geforderten Regelmäßigkeit ist nur zu­lässig, wenn die Schranke mit einem Feuerwehrverschluss (Drei­kantverschluss) ausgestattet ist. Die Verwaltung prüft aber zurzeit, ob nicht doch eine Umrüstung der vorhandenen Schran­ke möglich ist.

 

Eine in dieser Angelegenheit vorliegende Stellungnahme des Rechtsamtes kommt zu dem Ergebnis, dass der Pächter des Forst­hauses im Zusammenhang mit einer Schließung der Schranke ge­gebenenfalls mit Geschäftseinbußen zu rechnen hätte, da die Zahl der Gäste aufgrund der Sperrung zurückgehen könnte. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere ältere Leute oder Leu­te mit Behinderungen den dann längeren Weg vom Parkplatz zur Gaststätte wohl kaum mehr auf sich nehmen würden.

 

Ob eine Sperrung des Weges letztlich zu einer Beeinträch­tigung des Geschäftsbetriebes führt, wird allerdings erst die Zukunft zeigen. Sollte dies der Fall sein, müsste die Stadt mit möglichen Schadenersatzforderungen rechnen.

 

 

 5.         Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für das "Naturschutzgebiet Voßnacken" - Stadt­bezirk Sodingen

- Vorlage Nr. 2002.14 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderung Nr. 9 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Natur­schutzgebiet Voßnacken" - Stadtbezirk Sodingen. Der Änderungs­entwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und der Kurzfassung des Pflege- und Entwicklungsplanes (Anlage 3).

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die o.a. Entwicklungskarte, die Festsetzungskarte und die Kurzfassung des Pflege- und Entwicklungsplanes sind der Nie­derschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 6.         Verkauf eines Grundstücks neben der Mont-Cenis-Straße 504 und Erteilung einer Baugenehmigung

- Anfrage des Bezirksverordneten Hagedorn vom 23.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.193 -

                                                            

 

Laut einem Artikel in der WAZ vom 24.01.2002 "Die wundersame Wandlung von Grün in Bauland" sieht das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Baugenehmigung für den Bau der Häuser Mont-Cenis-Straße 502 a und 502 b auf dem ehemals städtischen Grundstück neben der Mont-Cenis-Straße 504 als problematisch an. So zitiert der anwesende Gerichtsjournalist Kondering das Gericht mit den Worten, das "möglicherweise objektive Rechts­verstöße" vorlägen. Da der Kläger in seinen Rechten nicht ver­letzt wurde, hat das Gericht auf eine förmliche Feststellung der Rechtslage verzichtet; die Klage wurde schließlich vom Kläger zurückgezogen. Dennoch lässt die Formulierung des Ge­richts keinen Zweifel an seiner Einschätzung der Unrecht­mäßigkeit der erteilten Baugenehmigung offen.

 

 

1.    Welche Gründe könnten nach Meinung der Verwaltung das VG Gelsenkirchen zu seiner Einschätzung der Baugenehmigung veranlasst haben?

 

2. Was kann die Verwaltung zum Verbleib der Genehmigungsakten sagen? Sind diese tatsächlich nicht auffindbar?

 

3. Was könnte das Gericht veranlasst haben, über "besondere Beziehungen zum Rat" zu spekulieren?

 

 

Herr Terhoeven nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

 

Warum das Verwaltungsgericht sich spekulativ über Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung des beklagten Objektes geäußert haben soll, kann nicht gesagt werden. Fest steht, dass objektive Zweifel an der Rechtmäßigkeit des betroffenen Objektes nicht bestehen. Der schriftliche Beschluss des Ver­waltungsgerichtes vom 23.01.2002 enthält solche Spekulationen auch nicht. Hier ist lediglich der übliche Verfahrenshinweis enthalten, dass sich der Kläger auf eine mögliche Verletzung des Planungsrechts nicht berufen kann.

 

Das ehemals städtische Grundstück wurde unter Beteiligung von Bezirksvertretung, Hauptausschuss und Rat im Jahre 1997 ver­kauft. Das Grundstück war eines der Wohnhausgrundstücke, die zur Haushaltskonsolidierung veräußert wurden. Vor Beschluss wurde die Bebaubarkeit geprüft. Im Verfahren wurde auf Nach­frage dann Folgendes zum Planungsrecht vorgetragen:

 

Das Grundstück liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig, da der Flächennutzungsplan der Stadt Herne Dorfgebiet darstellt. Öffentliche Belange stehen einer Bebauung danach nicht entgegen. Außerdem handelt es sich um eine Endlücke. Die Erschließung ist gesichert.

 

Diese Einschätzung wurde im Rahmen des Baugenehmigungsver­fahrens vom Regierungspräsidenten bestätigt. Die Zustimmung nach § 35 Abs. 2 BauGB liegt vor. Der Nachbarwiderspruch wur­de zurückgewiesen.

 

Aus Sicht der Stadt hat das Gericht zu Recht den Kläger aufge­fordert, die Klage zurückzunehmen, da sie keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

 

Abschließend bleibt festzustellen, dass nicht die Akte des hier angesprochenen beklagten Objektes fehlte, sondern die Ak­te des Nachbargrundstücks, die aber als Kopie nachgereicht wurde.

 

 

 

 

 7.         Instandsetzung von Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006 im Stadtbezirk Sodingen

     Festlegung der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW

- Vorlage Nr. 2002.143 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt die Festlegung der Reihenfolge von Maßnahmen entsprechend dem anliegenden Priori­tätenkatalog zur Instandsetzung der Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Der o.a. Prioritätenkatalog ist der Niederschrift als Anlage 3

beigefügt.

 

 

 8.         Projekt "Marina Horsthausen"

- Anfrage des Bezirksverordneten Brohner vom 23.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.197 -

                                                            

 

Nach Anfrage aus der CDU-Fraktion erfuhr die Bezirksver­tretung Sodingen am 16. Juni 2000, dass für die Flächennut­zung ds sogenannten "Hafendorfes Herne-Horsthausen" bislang kein Investor an die Stadt Herne herangetreten war.

Zur gleichen Zeit waren die Planungen zur Umgestaltung eines Hafenbeckens im benachbarten Castrop-Rauxel bereits weit fort­geschritten.

Über den Sachstand in Horsthausen hat die Verwaltung der Be­zirksvertretung Sodingen in der Zwischenzeit nicht weiter be­richtet.

Das Thema "Marina Horsthausen" tauchte plötzlich anlässlich der Einbringung des Haushaltes 2002 in der Ratssitzung im No­vember 2001 wieder auf.

Mit den Worten "Entlang der Freizeitachse Rhein-Herne-Kanal sollen in Horsthausen eine Marina mit vorwiegend gewerblichem Charakter entstehen ....." erwähnte Herr Oberbürgermeister Be­cker in seiner Rede ein einziges Mal konkret ein Projekt im Stadtbezirk Sodingen.

 

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 08. März 2002 folgende Fra­gen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1.  Worauf gründet die Verwaltung ihre jetzige positive Aus­sicht und Einstellung zum Projekt "Marina Horsthausen"?

 

2.  Sind bereits Verhandlungen mit interessierten Investoren begonnen worden?

 

3. Wie hoch sind die Gesamtkosten dieses Projektes?

 

4.  Unter welchen Voraussetzungen können Fördermittel bean­tragt werden?

 

5.  Wenn ja, in welchem Umfang werden sie erwartet?

 

6. Wie viele neue Arbeitsplätze könnten dort entstehen? Wel­che Arbeitsbranchen?

 

7.  Werden dort auch attraktive Rastmöglichkeiten mit gastro­nomischen Angeboten für die Rad- und Wandertouristen am Ka­nal geschaffen?

 

 

Herr Terhoeven macht zu der Anfrage folgende Ausführungen:

 

Die Firma Inpro, Eigentümerin des ehemaligen Bergrohr Grund­stückes am Hafen Friedrich der Große, versucht bereits seit mehr als 10 Jahren, die Fläche zu einem Marina-Standort zu entwickeln. Ein schlüssiges und tragfähiges Nutzungskonzept für die Fläche konnte bisher noch nicht erstellt werden.

 

Im Rahmen der Ziel-2-Förderung ist die Stadt Herne im Sommer 2001 von der Projekt Ruhr GmbH aufgefordert worden, struktur­politisch wichtige Projekte der Stadt zur Aufnahme in das ers­te Förderpaket des Ziel-2-Programms zu benennen. Gemäß zu­stimmender Kenntnisnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2001 wurden von der Stadt 7 Projekte an die Projekt Ruhr GmbH gemeldet. Ein Projekt davon ist die "Marina Horst­hausen". Die Projektdarstellung, die auch dem Haupt- und Fi­nanzausschuss im Oktober 2001 vorlag, ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt. Die Anmeldung des Marina-Projektes er­folgte von der Stadt Herne vorsorglich, um gegebenenfalls Ak­tivitäten für die Entwicklung des Standortes ergreifen zu kön­nen, falls die Privateigentümerin auch in naher Zukunft das Grundstück keiner angemessenen Entwicklung zuführen kann.

 

Detaillierte Planungskonzepte liegen somit noch nicht vor, so dass die in der Anfrage aufgeführten Fragen 1 - 7 zurzeit nicht beantwortet werden können.

 

 

 9.         Einstellung des Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel Holthausen West - Stadtbezirk Sodingen -

- Vorlage Nr. 2002.48 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Aufstellungs- und Offenlegungsbeschlusses vom 22.06.1978 sowie des Satzungs­beschlusses vom 21.08.1979 zum Bebauungsplan Holthausen-West. Diese Beschlüsse fasste der Verbandsausschuss des Siedlungs­verbandes Ruhrkohlenbezirk (SVR) im Auftrag der Stadt Herne gemäß Beauftragungsbeschluss vom 01.07.1976.

 

Das Plangebiet liegt im äußersten Südosten des Stadtgebietes und erstreckt sich von der Stadtgrenze Bochum bis zur Mont-Ce­nis-Straße im Norden. Es ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

Anmerkung des Schriftführes:

 

Der o.a. Übersichtsplan ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.

 

 

10.         Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Ver­änderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungs­plan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen

- Vorlage Nr. 2002.79 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Sat­zung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Verände­rungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  8

dagegen:  7

Enthaltungen:  1

 

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Der Entwurf der o.a. Satzung ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.

 

 

11.         Revier-Rad-Vermietung in der Akademie Sodingen

- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.180 -

                                                            

 

Vor Abstimmung über den Beschlussvorschlag trägt Herr Becker für die Verwaltung folgenden Sachstand vor:

 

Eine Revier-Rad-Vermietung kann nach Aussage der Revier-Rad-Zentrale in der Akademie Sodingen eingerichtet werde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

o       Die erforderliche Finanzierung durch die Stadt Herne muss gesichert sein.

 

o       Der Standort muss geeignet sein.

 

o    Marktpotential muss vorhanden sein.

 

o    Eine sicheres und fachgerechtes Abstellen der Räder muss gewährleistet sein.

 

o       Ein Mitarbeiter muss den Standort betreuen.

 

Die endgültige Entscheidung würde nach Abstimmung der Konditi­onen zwischen der Revier-Rad-Zentrale und der Verwaltung in einem Vor-Ort-Termin getroffen.

 

Bei der Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen, werden von der Revier-Rad-Zentrale zunächst zwei bis fünf Standort-Räder zur Verfügung gestellt werden. Sollten seitens der Stadt Herne mehr als fünf Räder gewünscht werden, muss die Finanzierung durch die Stadt erfolgen. Ist eine ausreichende Auslastung vorhanden, kann nach den Erfahrungen der schon bestehenden Re­vier-Rad-Vermietungen mit einer Selbstfinanzierung der Räder gerechnet werden.

 

In der Akademie Sodingen stehen keine Räumlichkeiten zur Ver­fügung. Die Verwaltung wird Alternativen außerhalb des Gebäu­de der Akademie prüfen.

 

Eine Realisierung im Frühjahr 2002 ist nicht möglich.

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen:

 

     1. Ob in der Akademie Sodingen eine Revier-Rad-Vermietung ein­gerichtet werden kann,

 

2. Ob die Realisierung bereits zu Beginn der Radsaison im Frühjahr 2002 möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür: 17

 

 

 

12.         Einrichtung eines Gehweges an der Mülhauser Straße

- Anfrage der Bezirksverordneten Kohlenbach vom 24.02.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.194 -

                                                            

 

Vor einem Jahr wurde die Verwaltung durch einstimmigen Be­schluss der Bezirksvertretung Sodingen beauftragt, die Ein­richtung eines Gehweges auf der südöstlichen Seite der Mülhau­ser Straße zu prüfen.

Unser Gremium wurde dann davon unterrichtet, dass zur Reali­sierung dieser Maßnahme eine Vereinbarung zwischen der Stadt Herne und der Stadt Bochum getroffen würden müsse, da die um­zugestaltende Fläche auf dem Gebiet der Stadt Bochum liege.

Weiter müsse seitens der Verwaltung ein Antrag auf Fördermaß­nahmen im Rahmen der Schulwegsicherung bei der Bezirksregie­rung gestellt werden.

Mit einem Bewilligungsbescheid dürfte dann für 2003 zu rech­nen sein.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 08. März 2002 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1. Wie weit sind die Verhandlungen mit der Stadt Bochum ge­diehen?

 

2.    Wurde schon bei der Bezirksregierung ein Antrag auf Förder­mittel gestellt?

 

3.    Könnte die ganze Angelegenheit nicht beschleunigt werden, da es hier insbesondere um die Sicherheit der Constantiner Kinder geht?

 

 

Herr Becker gibt folgende Antworten:

 

Zu 1.:

Die Planung für die Gehwegverbreiterung auf der südöstlichen Seite der Mülhauser Straße wurde zwischenzeitlich erstellt und die Kosten werden nun ermittelt. Auf dieser Grundlage kann danach die Stadt Bochum einbezogen werden, auch bezüg­lich des erforderlichen Grunderwerbs.

 

 

Zu 2.:

Ein Antrag auf Fördermittel wurde noch nicht gestellt, da erst noch Abstimmungen mit der Stadt Bochum notwendig sind. Frühester Zeitpunkt für einen Zuwendungsantrag des nächsten Bauabschnittes der Schulwegsicherung wird daher nicht vor En­de des Jahres 2002 möglich sein. Zeitgleich wird dann die Pla­nung zur Beratung und Beschlussfassung der Bezirksvertretung Sodingen vorgelegt werden.

 

 

Zu 3.:

Die vorhandene Verkehrsplanerkapazität ist zurzeit überlastet (nicht besetzte Planstelle), so dass keinerlei Prioritätenset­zung zur Beschleunigung dieser Maßnahme möglich ist.

 

 

13.         Bauliche Maßnahmen im Wohnumfeldprogramm Horsthausen auf der Lützowstraße/Yorckstraße/Scharnhorststraße/Horsthauser Straße - Stichstraße -

- Vorlage Nr. 2001.280 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt:

 

1. Die Planung und den Umbau der Lützowstraße entsprechend den Planunterlagen, Planungsstand Juli 2000 und der Baube-schreibung.

 

2. Die Planung und den Umbau der Yorckstraße entsprechend den Planunterlagen, Planungsstand Juli 2000 und der Baube­schreibung.

 

3. Die Planung und den Umbau der Scharnhorststraße nördlich der Lützowstraße, Planungsstand Juli 2000 und der Baube­schreibung.

 

4. Die Planung und den Umbau der Horsthauser Straße - Stich­straße - zwischen Pöppinghauser Straße und Scharnhorstra­ße,Planungsstand Juli 2000 und der Baubeschreibung.

 

5. Die Entnahme von 14 Bäumen im Zuge der Lützowstraße und zwei Bäume im Zuge der Yorckstraße.

 

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür:  9 

dagegen:  7

Enthaltungen:  1

 

 

 

14.         Bauliche Maßnahmen im Wohnumfeldprogramm Horsthausen

Umbau der Horsthauser Straße

- Vorlage Nr. 2001.282 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt:

 

1. Den Umbau der Horsthauser Straße im Bereich Haus Nr. 180 (Station 142,00) und südlich der Kreuzung Nordstraße/BAB Auffahrt A 42 Richtung Duisburg (Station 550,00) ent­sprechend den Planunterlagen, Planungsstand Januar 2001 und der Baubeschreibung

 

2. Die Instandsetzung der vorhandenen Fahrbahndecke mit einer 4 cm starken Asphaltbetondecke (100 kg/qm) im Abschnitt von der Nordstraße bis zum Anschluss an die Brückenbaumaß­nahme Pöppinghauser Straße

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig mit Enthaltungen

dafür:  16 

Enthaltungen:  1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15.         Neuwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne

- Vorlage Nr. 2002.125 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Als Schiedsperson wird gewählt:

 

Herr Wilhelm Pesch für den Schiedsamtsbezirk 8 und Stell­vertreter für den Schiedsamtsbezirk 6, Stadtbezirk Sodingen, Amtsgerichtsbezirk Herne.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  17 

 

 

 

16.         Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen

hier:    -   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne

(Hauptsatzung)

-   Änderung der Zuständigkeitsordnung für die    Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeits­ordnung)

-   Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die    Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien)

- Vorlage Nr. 2002.155 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

1. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte "Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne".

 

 

2. Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne (Zuständigkeitsordnung) vom 13.02.1996, zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.04.2001, wird wie folgt geändert:

 

In § 6 Absatz 2 Nr. 5 werden die Worte

 

"soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist"

 

angefügt.

 

 

3. Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne (Allgemeine Richtlinien) vom 13.02.1996, zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.04.2001, werden wie folgt geändert:

 

1.   In § 4 Absatz 1 Buchstabe c werden die Worte "soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist"

angefügt.

 

 

2.  In § 4 Absatz 2 entfällt das Wort "Denkmälern".

 

 

3.  In § 9 Nr. 15 werden die Worte

 "soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist" an­gefügt.

 

Abstimmungsergebnis:       mit Stimmenmehrheit

dafür: 15

dagegen: 1

Enthaltungen: 1

 

Frau Brieke erklärt für die SPD-Fraktion zu Protokoll, dass zukünftig die Eintragungen in die Denkmalliste der Stadt Her­ne vor der Eintragung der Bezirksvertretung in Form einer Vor­lage zur Kenntnis gegeben werden sollen.

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Der Entwurf der o.a. Änderungssatzung ist der Niederschrift als Anlage 7 beigefügt.

 

 

17.       Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Grimm weist darauf hin, dass folgende Mitteilungen der Verwaltung an die Bezirksverordneten vor der Sitzung schrift­lich verteilt wurden:

 

o    Spielplatzkontrolle/jährliche Hauptinspektion 2001 auf den öffentlichen Spielplätzen und Spielplätzen an öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten in Herne-Mitte.

 

o  NRW bekommt neues Kabelnetz. Die Fraktionsvorsitzenden und Einzelmitglieder haben dazu einen Plan erhalten.

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die o.a. Mitteilungen sind der Niederschrift als Anlagen 8 und 9 beigefügt.

 

 

Auf Vorschlag von Frau Marquardt wird die Sitzung von 19.52 Uhr - 20.00 Uhr unterbrochen.