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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen am
11.02.2000 in der Aula der Grundschule Diedrichstraße
Sitzungsdauer: 18.00 - 20.32 Uhr
Vorsitz: Frau Bezirksvorsteherin
Marquardt
Schriftführung: Herr Peter
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Herr Barke 18.00
- 18.50 Uhr
Herr Brohner
Herr Eudenberg
Herr Fortak
Herr Gendera
Herr Hagedorn 18.00
- 20.00 Uhr
Herr Högemeier 18.00
- 18.50 Uhr
Frau Kohlenbach
Frau Marquardt
Herr Marquardt
Frau Meißner-Moroz 18.00
- 20.10 Uhr
Herr Ostermann
Herr Schilla 18.00
- 18.50 Uhr
Herr Steiner 18.00
- 19.30 Uhr
Frau Wand 18.00
- 20.10 Uhr
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Emons
Herr Hetmann 18.00
- 20.00 Uhr
Herr Steinbach
Herr Umbach
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von der Verwaltung:
Herr Peter (Stadtamt
15)
Herr Trillitzsch (Stadtamt
61)
Herr Spickhofen (Stadtamt
66)
Frau Voigt (Stadtamt
67)
Vom Planungsbüro
Stadt-Kinder
Herr Pach
Es fehlen die
Bezirksverordneten:
Frau Brieke
Herr Lewburg
Frau Bezirksvorsteherin
Marquardt begrüßt die Anwesenden und erklärt den geplanten Sitzungsablauf.
Die anwesenden
BürgerInnen (ca. 70) können ihre Vorstellungen und Vorschläge vorbringen, nachdem
die Verwaltung die Planung dargelegt hat. Auch die Bezirksverordneten und
Stadtverordneten mit beratender Stimme können sich wie alle anderen
BürgerInnen äußern.
Tagesordnung
1. Öffentlichkeitsarbeit
zur Wohnumfeldverbesserung Herne Horsthausen, Stadtteil mit besonderem
Erneuerungsbedarf;
hier: Verkehrsberuhigung
von
o
Gneisenaustraße ohne Kreuzungsbereich Langforth-
straße,
o Scharnhorststraße Süd
(zwischen Geneisenaustraße und
Lützowstraße),
o Zietenstraße und
o Horsthauser Straße,
Bereich vor der Stadtsparkasse
2. Mitteilungen der
Bezirksvorsteherin und der Verwaltung
1. Öffentlichkeitsarbeit
zur Wohnumfeldverbesserung Herne Horsthausen, Stadtteil mit besonderem
Erneuerungsbedarf;
hier: Verkehrsberuhigung
von
o Gneisenaustraße ohne
Kreuzungsbereich Langforth-
straße,
o Scharnhorststraße Süd
(zwischen Geneisenaustraße und
Lützowstraße),
o
Zietenstraße und
o
Horsthauser Straße, Bereich vor der Stadtsparkasse
- Vorlage Nr. 2000.67 -
Herr
Trillitzsch erläutert den Sachstand zur Umsetzung des Handlungskonzeptes
Herne-Horsthausen und stellt die weiteren Schritte zur Umsetzung vor.
Herr
Pach erläutert die Planungen zu dieser Maßnahme, wie sie in der Einladung zu
dieser Sitzung beschrieben worden sind (siehe Anlage).
Im
Laufe der Sitzung werden, wie nachfolgend dargestellt, Anregungen, Fragen und
Einwände zu den geplanten Maßnahmen vorgetragen, zu denen die Verwaltung wie
folgt Stellung bezieht:
Herr
Welp möchte wissen, wie breit die Durchfahrt an dem an der östl.
Gneisenaustraße geplanten Baumtor sein wird. Kann auch LKW-Verkehr dort
weiterhin passieren und werden auch Laubkörbe aufgestellt, wenn die Bäume
gepflanzt sind?
Frau
Voigt antwortet, dass dort schmalkronige Bäume aufgestellt werden, die ca
10-15 m hoch und 5-6 m breit werden. Sie geht davon aus, dass Laubkörbe
aufgestellt werden. Herr Pach ergänzt, dass die Durchfahrtbreite an dem Baumtor
ca. 3 m betragen wird.
Ein
Bürger spricht die allgemeine Nachsorge bei Umgestaltungen an. Durch
Baumaßnahmen entfallen Parkflächen. Dies führt dazu, dass durch Gehwegparken
die Gehwege beschädigt werden. Poller an Baumscheiben werden umgefahren und
Straßen werden zugeparkt.
Herr
Trilitzsch entgegnet, dass neben den baulichen Umgestaltungsmaßnahmen auch die
Pflege der Anlagen durchgeführt wird. Der ruhende Verkehr soll stärker
kontrolliert werden. Vor der Durchführung der Straßenreinigung soll ebenfalls
kontrolliert werden, damit das wechselseitige Parkverbot beachtet wird.
Herr
Spickhofen ergänzt, dass für Straßenunterhaltung nur 250.000,--DM pro Bezirk
zur Verfügung stehen und dass neue Maßnahmen im Rahmen dieser Mittel gepflegt
werden.
In
diesem Zusammenhang wird von einem Bürger eine stärkere Präsenz durch den
Kommunalen Ordnungsdienst im Stadtteil Alt-Horsthausen gewünscht.
Ein
Bürger regt an, die Zietenstraße zur Anliegerstraße zu machen.
Herr
Spickhofen erklärt, dass die Zietenstraße in einer 30 km/h Zone liegt und hier
von der Schaffung reiner Anliegerstraßen abgesehen werden sollte. Es wird dort
das Parken auf beiden Seiten erlaubt, so dass dadurch weniger Durchgangsverkehr
die Straße befährt.
Ein
Bürger fragt, ob neben der Scharnhorststraße zwischen Zietenstraße und
Lützowstraße noch andere Straßen als Einbahnstraßen ausgewiesen werden können?
Dazu
führt Herr Spickhofen aus, dass man durch diese Maßnahme auf der
Scharnhorststraße den dort angesiedelten Einkaufsbereich stärken will. Mann
kann dann beidseitig unmittelbar vor den Geschäften parken. Für andere Straßen
ist eine Einbahnstraßenregelung nicht sinnvoll. Einbahnstraßen produzieren
mehr Verkehr, da die An- und Abfahrten zu den einzelnen Straßenzügen
aufwendiger sind.
Da
an verschiedenen Stellen Bänke neu aufgestellt werden regt eine Bürgerin an,
dort unmittelbar auch Abfallbehälter aufzustellen.
Auf
dem östlichen Teil der Gneisenaustraße erfolgen bei 30 km/h-Fahrt häufig
Überholmanöver, beklagt ein Bürger.
Dazu
erklärt Herr Spickhofen, dass in diesem Bereich durch Baumsetzungen in die
Fahrbahn eine Fahrbahnverengung entstehen wird.
Herr
Brohner fragt, ob nicht durch ein Einbahnstraßensystem mehr erreicht werden
könnte anstatt durch teure Baumaßnahmen. Außerdem möchte er wissen, ob die
Baumscheiben als Hochbeete oder als Blumenbeete gestaltet werden und ob die
Möglichkeit der Einrichtung einer Fußgängerzone für den Einkaufsbereich der
Scharnhorststraße geprüft wurde.
Herr
Spickhofen erklärt, dass in diesem Bereich kaum Durchgangsverkehr zu
verzeichnen ist. Ein Einbahnstraßensystem würde dazu führen, das jedem
Anwohner die Zufahrt erschwert würde.
Die
Baumscheiben werden ebenerdig mit Bäumen bepflanzt.
Eine
Fußgängerzone hat viele Nachteile. Beispielsweise ist sie nur zu bestimmten
Zeiten befahrbar. Man kann dort nicht parken, so dass der Parkdruck auf die
umliegenden Straßen größer wird.
Ein
Bürger weist auf die kritische Situation an der Einmündung Lützowstraße zur
Horsthauser Straße hin. Wenn auf der gegenüberliegenden Seite der Einmündung
umgebaut wird, ist es wegen de besonderen Platzverhältnisse dort erforderlich,
dass auch der Einmündungsbereich bereits geplant sein muss.
Herr
Spickhofen entgegnet, wenn die Maßnahme Horsthauser Straße von der
Bezirksvertretung beschlossen wird, diese eine Planung des Kreuzungsbereiches
erhalten wird.
Herr
Brohner fragt, ob die Einrichtung sogenannter Minikreisel sinnvoll wäre?
Herr
Spickhofen erörtert, dass der Radius für derartige Maßnahme nicht ausreicht.
Es ist dort auch nicht so viel Verkehr um eine solche Maßnahme zu befürworten.
Die gestalteten Bereiche sollen durch die geplanten Maßnahmen auch für
Fußgänger erschlossen werden.
Auf
die Frage einer Bürgerin nach einem Zebrastreifen auf der Horsthauser Straße
entgegnet Herr Spickhofen, dass die beste Möglichkeit zur Fahrbahnüberquerung
ein Fahrbahnteiler ist. Zebrastreifen verunsichern alle Beteiligten, da
Fahrzeuge an Zebrastreifen nicht immer anhalten, obwohl sie dazu verpflichtet sind.
Unfälle die dann entstehen sind immer schwerwiegend.
2. Mitteilungen
der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung
Herr
Spickhofen teilt unter Bezug auf eine Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung
am 28. Januar 2000 - Beschwerden und Anregungen zum Ortsteil Horsthausen -
folgendes mit:
Lichtzeichenanlage im Kreuzungsbereich der Autobahnanschluss-Stelle
Horsthausen/Nordstraße
Die
Signalprogramme der vorgenannten Lichtzeichenanlage werden ab 11.02.2000 so
geschaltet, dass der Linksabbieger zur A 42 auf der Horsthauser Straße aus
Fahrtrichtung Pöppinghauser Straße gegenüber dem Geradeausverkehr auf der
Horsthauser Straße aus Richtung Süden einen Nachlauf von 13 Sekunden erhält,
so dass auch für das linksabbiegende Fahrzeug rechtzeitig erkennbar ist, dass
der Geradeausverkehr aus der Gegenrichtung anhält.
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Bezirksvorsteherin Schriftführer