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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
am 10.04.2003 im großen Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne
Sitzungsdauer: 16.00 - 19.20 Uhr
Sitzungsunterbrechungen: 16.43 - 16.54
Uhr
18.08
- 18.15 Uhr
Vorsitz: Frau stellv.
Bezirksvorsteherin Kamm
Schriftführung: Herr Peter
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Frau Bregenstroth
Herr Elbracht 16.00
- 18.10 Uhr einschl.
TOP 9
Herr Freitag
Herr Gentilini
Herr Hesse
Frau Kamm
Herr Kuckuk
Frau Merten
Frau Przybyl
Herr Saibic
Frau Schulze
Herr Taschner
Herr Tews
Herr Wienbracke
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Kondering
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von der Verwaltung:
Herr Grimm (Fachbereich
11)
Herr Peter (Fachbereich
11)
Frau Pfitzner (Fachbereich
11)
Herr Becker (Fachbereich
53)
Herr Görling (Fachbereich
54) 16.00 - 17.10
Uhr
Frau Schulz (Fachbereich
54) 16.00 - 17.10
Uhr
Herr Bartels (Stadtamt
63) 16.00 - 17.20
Uhr
Herr Tschöke (GMH) 16.11 - 17.48 Uhr
von der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH
Herr Adams 16.15 - 17.35 Uhr
Herr Bittner 16.15 - 17.35 Uhr
Es fehlen die
Bezirksverordneten:
Herr Brüggemann
Herr Finke
Frau Heller
Frau Jakat
Frau Jansen
Frau stellv. Bezirksvorsteherin Kamm begrüßt die
Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Herr Saibic beantragt, den Tagesordnungspunkt 8
Verkehrskonzept
Regenkamp
-
Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 25.03.2003 -
-
Vorlage Nr. 2003.289 -
von der Tagesordnung abzusetzen und auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am
12.06.2003 - zusammen mit den gutachterlichen Konzepten - zu setzen.
Die Bezirksvertretung lehnt den Antrag mit 13 gegen
eine Stimme ab.
Herr Becker beantragt für die Verwaltung, den
Tagesordnungspunkt 13
1.
Änderung zur Instandsetzung von Gemeindestraßen
in
den Jahren 2002 bis 2006 im Stadtbezirk Herne-Mitte
Festlegung
der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW
-
Vorlage Nr. 2003.223 -
aus formalen Gründen als Tagesordnungspunkt 11, vor
der Vorlage
Provisorische
Instandsetzung der Jean-Vogel-Straße
zwischen
Hölkeskampring und Altenhöfener Straße
-
Vorlage Nr. 2003.226 -
zu behandeln.
Die Bezirksvertretung beschließt die Änderung
einstimmig.
Damit ergibt sich folgende
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Darlegung
der Verwaltung und Anhörung der Bürger bei der Landschaftsplanung nach § 27 b
Landschaftsgesetz
hier: Änderung Nr. 18 des Landschaftsplanes der Stadt
Herne "Änderungen
der textlichen Festsetzungen und Erläuterungen für besonders geschützte Teile
von Natur und Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wanne und
Eickel
2. Bericht
und Diskussion Landschaftshüter
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 24.03.2003 -
3. Spielhallen
- neu - an der Sodinger Straße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Finke vom 28.03.2003 -
4. GMH/Willi-Pohlmann-Platz
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kuckuk vom 29.03.2003 -
5. Kinostandort
in Herne-Mitte / Bauvorhaben Hallenbadgelände
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 28.03.2003 -
6. Einrichtung
eines "Runden Tisches" zur Gestaltung der U-Bahn-Stationen
- Antrag der SPD-Fraktion
vom 26.03.2003 -
7. Überdachung des
geplanten Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) am Bahnhof Herne
8. Verkehrskonzept
Regenkamp
-
Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 25.03.2003 -
9. Vorfahrtsregelung
Bebelstraße - Freiligrathstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Saibic vom 24.03.2003 -
10. Abwasserbeseitigung in
Herne
- mündlicher Bericht der
Verwaltung -
11. 1. Änderung zur
Instandsetzung von Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006 im Stadtbezirk
Herne-Mitte
Festlegung
der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW
12. Provisorische
Instandsetzung der Jean-Vogel-Straße zwischen Hölkeskampring und Altenhöfener
Straße
13. Erschließung
des Geländes des ehemaligen Fuhrparks der Stadt Herne an der Gütersloher Straße
und Eichsfelder Straße im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 185
- Gütersloher Straße -
14. Kirchliche Kindergärten
- Anfrage der
Bezirksverordneten Kamm vom 27.03.2003 -
15. Bestellung eines
Schriftführers für die Sitzungen der Bezirksvertretungen
16. Mitteilungen der
Bezirksvorsteherin und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
Mitteilungen der
Bezirksvorsteherin und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1.
Darlegung
der Verwaltung und Anhörung der Bürger bei der Landschaftsplanung nach § 27 b
Landschaftsgesetz
hier: Änderung Nr. 18 des
Landschaftsplanes der Stadt Herne "Änderungen der textlichen Festsetzungen
und Erläuterungen für besonders geschützte Teile von Natur und
Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wanne und Eickel
- Vorlage Nr. 2003.224 -
Frau
Schulz erläutert das Verfahren und den aktuellen Sachstand.
Frau
Kamm erläutert das Verfahren zur Durchführung dieses Punktes.
Es
erfolgt heute die öffentliche Darlegung der Verwaltung über die Änderungen der
textlichen Festsetzungen und frühzeitige Anhörung der BürgerInnen; keine
Beratung oder gar Beschlussfassung.
Die
anwesenden BürgerInnen (ca. 50) können Ihre Vorstellungen und Vorschläge
einbringen, nachdem die Verwaltung die Änderungen der textlichen Festsetzungen
dargelegt hat.
Den
BürgerInnen wird außerdem bis einschließlich 24.04.2003 die Gelegenheit
gegeben, sich schriftlich zu äußern. Erst wenn auch diese Äußerungen mit den
Stellungnahmen der Verwaltung dazu vorliegen, erfolgt die Beratung und
Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen.
Auch
die Bezirksverordneten und Stadtverordneten mit beratender Stimme können sich
wie alle anderen BürgerInnen äußern. Die Befangenheitsvorschriften der
Gemeindeordnung kommen hier noch nicht zur Anwendung.
Bei
Worterteilung werden die BürgerInnen gebeten, ihre Namen zu nennen und deutlich
zu sprechen, da die Äußerungen protokolliert werden.
Anschließend
werden, wie nachfolgend dargestellt, Anregungen, Fragen und Einwände zu den
geplanten Änderungen vorgetragen, zu denen die Verwaltung Stellung bezieht.
Herr
Hackforth, Sprecher der Bürgerinitiative "Pro Hund" und einer der
drei Unterzeichner des Antrages, verteilt Kopien eines Änderungsantrages an
die Mitglieder der Bezirksvertretung und der Verwaltung und liest anschließend
stellvertretend für die Bürgerinitiative nachfolgenden Änderungsantrag vor:
" Im
Namen der BI - Pro Hund - und stellvertretend für zurzeit mehr als weitere 150
Herner Bürger und Bürgerinnen, dessen Namen wir der Verwaltung nach Abschluss
der Unterschriftenaktion gerne überreichen, stellen wir den Antrag, folgende
Ergänzung in die Landschaftsschutzverordnung aufzunehmen:
Das Freilaufen der Hunde entlang der Wege
ist gestattet. Das Beunruhigen oder Stören
wildlebender Tiere durch Stöbern oder Hetzen
ist verboten.
Begründung:
Die
von der Stadt Herne bisher bereitgestellten Flächen am Rhein-Herne-Kanal sowie
einige Hundewiesen für kleine Hunde sind nicht ausreichend und nur sehr
schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln - gerade für ältere Hundebesitzer
und Sozialhilfeempfänger - erreichbar.
Die
Umwandlung der Duldung in ein geltendes Recht würde ein Gleichgewicht zwischen
den einzelnen Gruppen, die diese Gebiete nutzen, herstellen und erhöht die
Verantwortung der Hundebesitzer für einen Konsens mit diesen Gruppen.
Gemäß
§ 2 Absatz 3 des Landesforstgesetzes heißt es 'Im Wald sind Hunde nur außerhalb
von Wegen angeleint zu führen'.
Das
Landeshundegesetz besagt, dass Hunde in unbebauten Gebieten frei laufen
dürfen. Das Landschaftsgesetz NRW folgt inhaltlich dem Landesforstgesetz und
besagt nichts, was gegen ein Freilaufen des Hundes entlang des Weges
spricht."
Herr
Frank Tappert, Herne, Dorastraße und Frau Ursula Schwenker, Herne,
Hiberniastraße 80, auch Unterzeichner des Antrages, schließen sich den
Ausführungen des Herrn Hackforth an.
Herr
Görling erklärt, dass die Verwaltung diese Anregungen zum Anlass nehmen wird,
die Formulierungen zu präzisieren.
Die
Interessen der verschiedenen Nutzergruppen müssen berücksichtigt werden.
Im
weiteren Verlauf der Aussprache melden sich noch Frau Rosemarie Back, Herr
Manfred Tönne und weitere BürgerInnen zu Wort, die inhaltlich den Antrag der BI
unterstützen.
Herr
Elbracht macht den Vorschlag den Antrag der BI abzuändern:
"Das
Freilaufen der Hunde im Verlauf des Weges ist gestattet."
Es
werden keine Einwände erhoben. Die Änderung wird so angenommen.
Auf
Vorschlag von Frau Kamm wird die Sitzung einvernehmlich von 16.43 - 16.54 Uhr
unterbrochen.
2.
Bericht
und Diskussion Landschaftshüter
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 24.03.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.291 -
Herr
Görling berichtet für die Verwaltung:
Mit
dieser Anfrage werden hier aufgrund von Hörensagen und völlig anonymer Quellen
Mitarbeiter der Landschaftswacht pauschal beschuldigt, ihre Befugnisse zu
überschreiten. Dieses kann so nicht hingenommen werden.
Der
Verwaltung sind keinerlei Vorkommnisse dieser Art bekannt.
Die
Mitarbeiter der Landschaftswacht sind für die untere Landschaftsbehörde
ehrenamtlich tätig und verfügen über entsprechende rosafarbene Dienstausweise,
die sie auf Wunsch jederzeit vorzeigen.
Es
ist für die Verwaltung sehr schwierig, ehrenamtliche Mitarbeiter für diesen
Aufgabenbereich zu gewinnen, zumal hier ein sehr hoher Zeitaufwand während der
Woche und vor allem an Wochenenden verbunden ist. Neben ihren Aufgaben zum
Schutz von Natur und Landschaft stehen Gespräche mit den Bürgern im
Vordergrund. Gerade aus diesen Gründen werden die Landschaftswächter speziell
geschult.
Wenn
jetzt diese ehrenamtlichen Mitarbeiter anonym diskreditiert werden, so besteht
die Gefahr, dass sich in unserer Stadt niemand mehr für diese Aufgaben bereit
erklären wird.
Gemäß
§ 13 Abs. 1 Landschaftsgesetz soll die Landschaftswacht "die zuständigen
Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und
darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die
Tätigkeit in der Landschaftswacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den
Kreis oder die kreisfreie Stadt".
Bei
der unteren Landschaftsbehörde sind zurzeit 6 Landschaftswächter tätig. Sie
sind im wesentlichen mit Spezialaufgaben betraut:
- 2
Landschaftswächter verfügen über Pferde und kümmern sich hauptsächlich um
Reiter, den Zustand der Reitwege und darüber hinaus aber auch um die
Müllberge, die von einzelnen Bürgern in den Schutzgebieten zurückgelassen
werden.
- 2
Landschaftswächter sind zuständig für die Betreuung der Krötenschranken,
beheben kleinere Schäden an Natur und Landschaft (Zäune, Absperrungen,
Pflanzungen) bzw. informieren die Behörde über Vorgänge, die den Bestimmungen
des Landschaftsplanes zuwiderlaufen.
- 1
Landschaftswächter betreut die Weiher und Tümpel, meldet Störungen, reduziert
von Zeit zu Zeit mit Sondergenehmigung der unteren Landschaftsbehörde den
Fischbesatz in diesen Gewässern, um den Amphibienbesatz mit Kröten und Molchen
zu stabilisieren.
- 1
Landschaftswächter ist ausschließlich für die Beobachtung und statistische
Erfassung der Amphibienbestände insbesondere zur Zeit der Krötenwanderung
tätig.
Aufgrund
dieser Vorlage wurden von der Verwaltung alle Landschaftswächter mit den
anonym vorgetragenen Vorwürfen konfrontiert, es wurde von diesen ausdrücklich
verneint, diese Äußerungen jemals einem Bürger bzw. einer Bürgerin gegenüber
gemacht zu haben.
Es
ist noch einmal deutlich herauszustellen, dass die Landschaftswächter gehalten
sind, in Konfliktfällen die betreffenden Personen an die Landschaftsbehörde zu
verweisen, damit von hier die rechtliche Lage geklärt werden kann.
Frau
Merten berichtet, dass sie Herrn Pawlicki (Mitarbeiter des Fachbereiches
Umwelt) in einem Gespräch eine Personenbeschreibung gegeben hat, so dass
nachvollziehbar ist, welche Person gemeint ist. Den Namen des Bürger habe sie
natürlich nicht genannt. Die Beschwerden häufen sich in letzter Zeit, dass die
Mitarbeiter der Bevölkerung massiv gegenüber treten. Das Verhalten der
berittenen Landschafthüter ist in Ordnung. Frau Merten möchte wissen, ob die
Landschaftshüter nur eine 1-stündige Einweisung erhalten.
Herr
Görling antwortet, dass ihm keine beschriebene Person bekannt ist. Die
Landschaftshüter vom Fachbereich Umwelt sind es auf jeden Fall nicht.
Frau
Merten fragt, welche Vorkenntnisse die Landschaftshüter mitbringen müssen und
wie eine entsprechende Schulung für die aussieht.
Herr
Görling erwidert, dass sie im Umgang mit der Bevölkerung geschult werden. Im
Büro wird immer wieder mit den Landschaftshütern über vorgefallene
Angelegenheiten diskutiert. Sie werden fortlaufend von der Verwaltung betreut.
Herr
Freitag merkt, dass die Landschaftshüter in der Öffentlichkeit besser
erkennbar sein müssen, z.B. durch das Tragen eines Schildes an der Kleidung.
Herr
Görling antwortet, dass am Kopf des Pferdes der berittenen Landschaftshüter
ein Schild befestigt ist und sie dadurch zu erkennen sind. Es kann natürlich
nicht sein, dass alle anderen Landschaftshüter, die ihre Tätigkeit
ehrenamtlich in ihrer Freizeit ausüben und dauerhaft mit einem Schild an der
Kleidung herumlaufen.
Herr
Hackforth möchte wissen, ob bei der Personalknappheit auch ein Wärter mit Hund
erwünscht ist. Er würde sich sehr gerne als Wärter zur Verfügung stellen und
fragt, wann und wo er sich melden kann.
Herr
Görling findet die Idee von Herrn Hackforth sehr gut und steht ihr
aufgeschlossen gegenüber. Herr Hackforth kann sich sofort beim Fachbereich
Umwelt melden.
3.
Spielhallen
- neu - an der Sodinger Straße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Finke vom 28.03.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.288 -
Nach
Informationen aus Anwohnerkreisen ist beabsichtigt, in den Räumen der
ehemaligen Videothek an der Sodinger Straße, Ecke Schillerstraße (gegenüber der
Feuerwehr) ein oder zwei Spielhallen einzurichten.
Wir
fragen die Verwaltung:
1. Treffen
diese Informationen zu, wenn ja, was ist hier konkret geplant?
2. Ist es
möglich, außerhalb der Bahnhofstraße beliebig Spielhallen einzurichten?
3. Welche
Möglichkeiten sind gegeben, die weitere Einrichtung von Spielhallen und hier im
konkreten Fall zu unterbinden?
Herr
Bartels beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1:
Mit
Datum vom 27.09.02 ging beim Amt für Bauordnung und Denkmalschutz ein Antrag
auf Nutzungsänderung einer Videothek in eine Spielhalle - Schillerstraße
31 - zur Genehmigung ein.
Nach
Überprüfung einer vorher gestellten Voranfrage mit dem Ziel dieser
Nutzungsänderung durch das Planungsamt, Ordnungsamt, Rechtsamt und
Bauordnungsamt wurde dem Antragsteller mitgeteilt, unter welchen
Voraussetzungen der Betrieb einer Spielhalle an dieser Stelle genehmigungsfähig
ist. Daraufhin wurde der gestellte Antrag auf Vorbescheid zurückgezogen und der
o.g. Antrag gestellt. Die Kriterien (Spielfläche 100 m² und nicht mehr als 6
Geldspielgeräte) wurden eingehalten.
Eine
Baugenehmigung für die beantragte Nutzung wurde am 12.11.02 erteilt.
Die
vorhandene Videothek wurde somit als Nutzung aufgegeben und in zwei Hälften
geteilt.
Auf
Antrag eines weiteren Bauherrn wurde am 13.12.02 ein neuer Antrag zur Nutzung
der 2. Hälfte der verbliebenen Fläche zur Nutzung als Spielhalle gestellt. Auch
hier wurden alle notwendigen Prüfkriterien berücksichtigt.
Da
es sich um eine 2. räumlich getrennte Spielhalle handelt, ist sie an dieser
Stelle ebenfalls, nach nochmaliger Überprüfung durch das Rechtsamt, zulässig.
Eine
Genehmigung wurde am 23.01.03 erteilt.
Zu
2:
Es
ist nicht möglich, Spielhallen beliebig zu errichten.
Spielhallen
mit einer Nutzfläche von mehr als 100 m² sind nur in "Kerngebieten"
allgemein und in "Gewerbegebieten" ausnahmsweise zulässig.
Kleinere
Spielhallen sind in "Mischgebieten" in den Teilen des Gebietes, die
durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, allgemein zulässig. In den anderen
Bereichen der "Mischgebiete" sind sie nur im Ausnahmefall zulässig.
Gleiches gilt für sogenannte "Besondere Wohngebiete" und
"Dorfgebiete".
Zu
3:
Eine
Steuerung der Spielhallenentwicklung ist in diesem Bereich nur durch
bauleitplanerische Maßnahmen (Aufstellung eines Bebauungsplanes) möglich. Da
hier Spielhallen mit weniger als 100 m² Nutzfläche aber allgemein zulässig
sind, bedeutet dies, dass die Gemeinde entschädigungspflichtig würde.
Herr
Kuckuk fragt, welche Voraussetzungen ein Spielhallenbetreiber mitbringen muss.
Herr
Bartels antwortet, dass er einen guten Leumund haben und ein Führungszeugnis
vorlegen muss. Da er keinen Ausschank von Alkohol betreibt, benötigt er keine
Konzession.
Herr
Kuckuk wünscht, dass die Namen der Spielhallenbetreiber dem Protokoll beigefügt
werden.
Anmerkung des Schriftführers:
Die
Namen der Spielhallenbetreiber werden im n.ö.T. unter Mitteilungen vermerkt.
4.
GMH/Willi-Pohlmann-Platz
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kuckuk vom 29.03.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.286 -
Mitarbeiter
des Gebäudemanagements Herne (GMH) stellten anlässlich der feierlichen
Einweihung des Willi-Pohlmann-Platzes am 07.03.2003 eine Planung für eine
zukünftige Umgestaltung des Platzes im Modell vor und zwei Mitarbeiterinnen
des GMH erläuterten diese.
Zu
leichter Verwunderung führte es, dass diese Planung nicht etwa durch das
Planungsamt (FB 51), sondern durch das GMH ausgeführt wurde. Klassisch gehört
die Planung einen solchen Platzes doch wohl eher nicht in den Bereich der
Hochbauverwaltung. Dadurch ergeben sich für uns natürlich einige Fragen nach
dem Aufgabengebiet des GMH.
Wir
fragen daher die Verwaltung:
1. Welche
Aufgaben hat das GMH?
2. Ist der FB
51 an den Planungen des Willi-Pohlmann-Platzes beteiligt worden und wer
veranlasste die Planung?
3. Ist es
nicht sinnvoller, die mit der Aufgabe betreuten Mitarbeiter im FB 51
anzusiedeln und mit welchen Aufgaben sind die Mitarbeiter ansonsten betreut?
4. Mit welchen
Kosten beziffert das GMH die Umgestaltung des Platzes, verfügt das GMH über
ausreichende Mittel und Erfahrung diese Planung umzusetzen und wann ist mit
einer Realisierung der Pläne zu rechnen?
5. Wie hoch
sind die Planungskosten beziffert und welche weiteren Planungen, die nicht den
Hochbaubereich betreffen, sind zurzeit beim GMH in Arbeit?
Herr
Tschöke beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1:
Gemäß
der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement
Herne (GMH) vom 08. April 2002
wird der Betrieb laut § 2, Absatz 2 insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Vermietung
von Gebäuden, Räumen und Außenflächen
- Erstellung,
Instandhaltung, Umbau, Ausbau, und Modernisierung
von Gebäuden und baulichen Anlagen
- Energiedienstleistung
- Bereitstellung,
Gestaltung, Pflege von Außenanlagen
- Gebäudereinigung
- Hausmeisterdienste
- Gebäudesicherung
Zu 2:
Der Fachbereich 51 ist an
der Planung des Willi-Pohlmann-
Platzes nicht beteiligt
worden. Die Planung wurde im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 8, Absatz 2
der Betriebssatzung durch den Werkleiter veranlasst.
Zu 3:
Der Willi-Pohlmann-Platz
bildet mit der darunter befindlichen Tiefgarage eine wirtschaftliche Einheit.
Die Gestaltung des Platzes hängt wesentlich mit den statischen
Rahmenbedingungen der Tiefgarage zusammen. Außerdem ist dieser Platz der Vorplatz
für das städtische Gebäude Kulturzentrum und hat damit erhebliche Bedeutung für
die Nutzer in diesem Komplex. Die
Zuständigkeit des GMH für diese Aufgabe ergibt sich somit eindeutig aus
§ 2 der Betriebssatzung. Auch die derzeitige Gestaltung der Fläche oblag einem
Architekten im Rahmen seines Planungsauftrages für den damaligen Neubau des
Kulturzentrums. Die Gestaltung von Freiflächen in unmittel-
barem Zusammenhang mit
bestehenden oder geplanten Gebäuden sind ein wesentlicher Bestandteil des
Architekturstudiums.
Zu 4:
Das Konzept zur Gestaltung
des Willi-Pohlmann-Platzes wurde am 07.03.2003 als
"Gestaltungsvision" vorgestellt. Präzise Informationen zu
Realisierungsterminen und voraussichtlichen Kosten liegen im gegenwärtigen
Stand der Planung noch nicht vor, da noch Gutachten zur Belüftung und Statik
der Tiefgarage abzuwarten sind.
In diesem Zusammenhang
sollen auch die erforderlichen Betonsanierungs- und Abdichtungsarbeiten in der
Tiefgarage berücksichtigt werden.
Zu 5:
Eine genaue Bezifferung der
Planungskosten ist gegenwärtig noch nicht möglich. Beim GMH sind keinerlei
Planungen in Arbeit, für die der Betrieb nicht zuständig ist. Die Weiterführung
der Gestaltungsvision erfolgt in diesem Jahr und wird dann auch den jeweiligen
politischen Gremien vorgestellt.
5.
Kinostandort
in Herne-Mitte/Bauvorhaben Hallenbadgelände
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 28.03.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.292 -
Herr
Adams nimmt wie folgt Stellung:
Es
handelt sich hierbei nicht nur um einen Kinostandort. Es soll mehr hinkommen
als nur ein Kino. Für den Kinobereich gibt es einen unterschriebenen Vertrag.
Für
den Bereich der Gastronomie steht die Wirtschaftsförderungsgesellschaft noch
mit zwei Betreibern in Verhandlung.
Die
Büroräume sind zu 80 % vermietet. Ein Vertrag ist noch nicht unterschrieben.
Es
wird angestrebt, das Kino im Herbst 2004 zu eröffnen.
Herr
Saibic regt an, dass die Rahmenbedingungen und das Finanzierungskonzept noch
einmal im politischen Bereich diskutiert werden sollen. Er fragt, ob die
geltenden Rahmendaten über die Finanzierung von damals immer noch gelten oder
ob eine neue Planung vorgesehen ist. Weiterhin fragt er, ob für die Stadt oder
den Investor ein größeres Risiko besteht?
Herr
Adams antwortet, dass es keine Veränderungen gibt. Die Rentabilität ist die
gleiche.
Zuerst
waren 6 bis 7 Kinösäle mit 1.100 Sitzplätzen im Gespräch. Jetzt werden es 6
Säle mit 900 Sitzplätzen. Dadurch bedingt sind die Mieteinnahmen geringer. In
den anderen Bereichen hat sich nichts geändert.
Herr
Kuckuk möchte wissen, wann mit dem Bau des Bürogebäudes angefangen wird oder ob
es hier Verzögerungen geben könnte?
Herr
Adams sagt, dass das Hallenbadgebäude nach dem Abbruch sofort bebaut werden
kann. Für das Freigelände neben dem Hallenbad muss zuerst ein Bebauungsplan
aufgestellt werden und ein bestimmter Planungsstand abgewartet werden. Er geht
aber davon aus, dass vor der Sommerpause eine Baugenehmigung für beide Gebäude
vorliegt.
Herr
Saibic fragt, ob es einen Arbeitskreis Kino gibt.
Herr
Adams antwortet, dass ihm kein Arbeitskreis bekannt ist.
6.
Einrichtung
eines "Runden Tisches" zur Gestaltung der U-Bahn-Stationen
- Antrag der SPD-Fraktion
vom 26.03.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.290 -
Die
Bezirksvertretung lehnt mit 8 gegen 6 Stimmen ab, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen "Runden Tisch" einzurichten, der
Ideen für realisierbare Verschönerungen der U-35-Haltestellen auf Herner
Stadtgebiet entwickelt und umsetzt.
Als
Mitwirkende des "Runden Tisches" sollten die Tiefbauverwaltung, die
Bogestra sowie Politik und Stadtmarketing Herne GmbH beteiligt werden. Je nach
Themenstellung sollen weitere Beteiligte wie z. B. der Landschaftsverband als
Träger des Archäologischen Landesmuseums oder das Kuratorium Marienhospital
hinzugezogen werden.
7.
Überdachung
des geplanten Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) am Bahnhof Herne
- Vorlage Nr. 2003.293 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt eine Überdachung des
Zentralen Omnibusbahnhofes am Bahnhof
Herne.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
mit Enthaltungen
dafür: 13
Enthaltungen: 1
8.
Verkehrskonzept
Regenkamp
- Gemeinsamer Antrag der
CDU- und SPD-Fraktion vom 25.03.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.289 -
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, zur Entspannung der Verkehrssituation im Bereich
Regenkamp, die bestehende Tempo-30-Zone auch auf den nördlichen Abschnitt der
Straße Regenkamp auszudehnen und durch begleitende Maßnahmen (z. B. mobile
Geschwindigkeitsanzeiger, später Geschwindigkeitskontrollen) auf die neue
Verkehrsregelung hinzuweisen. Spätestens ein Jahr nach Realisierung sind der
Bezirksvertretung über Erfahrungen und Verkehrsentwicklung zu berichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 14
9.
Vorfahrtsregelung
Bebelstraße - Freiligrathstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Saibic vom 24.03.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.263 -
An
der Einmündung der Freiligrathstraße in die Bebelstraße kommt es immer wieder
zu problematischen Verkehrsbegegnungen, da viele Verkehrsteilnehmer wegen der
Fahrbahnmarkierungen dort glauben, dass es sich um eine abknickende Vorfahrt
handelt.
1. Sieht
die Verwaltung eine Möglichkeit, die dortige Vorfahrtsregelung zu
verdeutlichen?
2. Wäre
die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrtsregelung nicht auch im Sinne der
Beschleunigung des Busverkehres sinnvoll?
Herr
Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu
1.:
Die
oben angesprochene Einmündung befindet sich in einer 30 km/h-Zone. Die
Richtlinien und die Straßenverkehrsordnung (StVO) empfehlen in 30 km/h-Zonen
keine weitere Verkehrsbeschilderung vorzunehmen. An Kreuzungen und
Einmündungen sollte der Grundsatz "Rechts vor Links" gelten. Nach
den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 8 der StVO ist eine davon
abweichende Vorfahrtregelung nur dort zulässig, wo es aus Gründen der
Verkehrssicherheit unumgänglich ist oder wenn Belange öffentlicher
Verkehrsmittel betroffen sind.
Der
o.a. Einmündungsbereich weist keine auffälligen Unfallzahlen auf. Die
Sichtverhältnisse geben keinen Grund zur Beanstandung. Die
Fahrgeschwindigkeiten bewegen sich, aufgrund der "Rechts vor
Links"-Regelung, nach Beobachtungen der Verwaltung ebenfalls
weitestgehend im erlaubten Rahmen.
Die
vorhandene Mittelmarkierung ist als Leitlinie für die Fußgängerschutzinsel der
Bebelstraße erforderlich.
Eine
Verdeutlichung der Verkehrsregelung ist aus den genannten Gründen nach Ansicht
der Verwaltung nicht erforderlich.
Zu
2.:
Eine
Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelung in Form einer "abknickenden
Vorfahrt" wird erfahrungsgemäß zu einer Erhöhung der
Fahrgeschwindigkeiten im Einmündungsbereich führen und sich somit negativ auf
die Verkehrssicherheit - insbesondere der querenden Fußgänger - der
Bebelstraße (Höhe der Post) und der Freiligrathstraße - Verbindung Rathaus/Bushaltestellen
Bebelstraße und Einkaufszone - auswirken.
Eine
geänderte Vorfahrtregelung würde sich nach Ansicht der Verwaltung nicht
wesentlich auf die Busbeschleunigung auswirken, da Linienbusse den
Kurvenbereich nicht mit höherer Fahrgeschwindigkeit als derzeit möglich
befahren können. Erheblich Zeitverluste aufgrund der vorhandenen Vorfahrtsregelung
konnten nicht beobachtet werden.
Da
der Einmündungsbereich in Hinsicht der allgemeinen Unfallsituation, derzeit
kein Problem darstellt, empfiehlt die Verwaltung die heutige Verkehrsführung
bzw. Verkehrsregelung an der Einmündung Bebelstraße/Freiligrathstraße nicht zu
verändern.
Auf
Vorschlag von Frau Kamm wird die Sitzung einvernehmlich von 18.08 - 18.15 Uhr
unterbrochen.
10. Abwasserbeseitigung
in Herne
- mündlicher Bericht der
Verwaltung -
- Vorlage Nr. 2003.228 -
Die
Bezirksvertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
11. 1. Änderung
zur Instandsetzung von Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006 im
Stadtbezirk Herne-Mitte
Festlegung der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1
c GO NW
- Vorlage Nr. 2003.223 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt die 1. Änderung zur Festlegung der
Reihenfolge von Maßnahmen entsprechend dem anliegenden, geänderten
Prioritätenkatalog vom 11. März 2003 zur Instandsetzung der Gemeindestraßen in
den Jahren 2002 bis 2006.
hier:
Einführung der Jean-Vogel-Straße in die erste Priorität
für
das Jahr 2003
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 13
Herr
Kuckuk wünscht folgendes zu Protokoll zu nehmen:
Die
Straße soll erneuert werden, wie sie jetzt besteht.
Es
soll keine Umgestaltung mit Fahrbahnverengungen, Parkplätzen etc, wie damals
vorgestellt, vorgenommen werden.
Anmerkung des Schriftführers:
Der
geänderte Prioritätenkatalog vom 11. März 2003 ist der Niederschrift als Anlage
1 beigefügt.
12. Provisorische
Instandsetzung der Jean-Vogel-Straße zwischen Hölkeskampring und Altenhöfener
Straße
- Vorlage Nr. 2003.226 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt die provisorische Instandsetzung der
Jean-Vogel-Straße zwischen Hölkes-
kampring
und Altenhöfener Straße.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 13
13. Erschließung
des Geländes des ehemaligen Fuhrparks der Stadt Herne an der Gütersloher Straße
und Eichsfelder Straße im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 185
- Gütersloher Straße -
- Vorlage Nr. 2003.219 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Herne-Mitte beschließt:
1. den Bau der Erschließungsstraßen Gütersloher
Straße und Eichsfelder Straße
einschließlich der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen gemäß der
Ausführungsplanung der bPLAN Ingenieurgesellschaft für Hoch-, Tief- und
Wasserbau bR, Kreuzkirchstraße 1, 45127 Essen vom 03. März 2003 sowie der
nachfolgenden Baubeschreibung,
2. die Herstellung der Erschließungsanlagen
Gütersloher Stra ße/Eichsfelder
Straße einschließlich Kanal im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr.
185 gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch auf die WILMA Bauprojekte NRW GmbH,
Stadionring 16, 40878 Ratingen zu übertragen und nach deren Fertigstellung
die Übernahme in die Unterhaltung und das Eigentum der Stadt Herne.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Erschließungsvertrag
abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 13
14. Kirchliche
Kindergärten
- Anfrage der
Bezirksverordneten Kamm vom 27.03.2003 -
- Vorlage Nr. 2003.278 -
Vor
kurzem war der örtlichen Presse zu entnehmen, dass die Stadt Herne einen
kirchlichen Kindergarten in ihre Trägerschaft übernehmen wird. Auch weitere
Kindergärten sollen im Gespräch sein.
Wir
möchten daher von der Verwaltung erfahren:
1. Welche
weiteren kirchlichen Kindergärten sollen noch von der Stadt übernommen werden?
2. Wie sieht
der Zeitplan hierfür aus?
3. Welche
Kosten kommen hierdurch auf die Stadt zu?
4. Ergeben
sich durch die Übernahme der Kindergärten Konsequenzen in Bezug auf die
Gruppengröße, den Kostenanteil der Eltern und die Mitarbeiter der
Einrichtungen?
Herr
Peter nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Zu
1.:
Für
den Stadtbezirk Herne-Mitte liegen der Verwaltung keine Anträge zur Übernahme
von kirchlichen Tageseinrichtungen vor.
Für
das übrige Stadtgebiet liegen dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie Anträge
von 2 kirchlichen Trägern auf Weiterführung ihrer Tageseinrichtungen vor.
Es
handelt sich dabei um die Tageseinrichtungen Unser-Fritz-Str. 107 der
evangelischen Kirchengemeinde Wanne-Nord und Langforthstraße 33 a der
evangelischen Zions-Kirchengemeinde.
Dem
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie ist nicht bekannt, dass weitere kirchliche
Träger ebenfalls die Übergabe ihrer Tageseinrichtungen planen.
Zu
2.:
Nach
derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass die Übernahme der beiden o.a.
Tageseinrichtungen durch die Stadt Herne zum 01.01.2004 erfolgen soll.
Zu
3.:
Nach
der Übernahme der beiden Tageseinrichtungen hat die Stadt Herne sämtliche
Betriebskosten zu tragen. Diese Betriebskosten werden um die Elternbeiträge
und die gesetzlich festgeschriebenen Landesmittel gemindert.
Die
Stadt Herne hat sich bereits heute im Rahmen der öffentlichen Förderung auch
an den Betriebskosten der nichtkommunalen Tageseinrichtungen zu beteiligen.
Mit
der Übernahme der o.a. Tageseinrichtungen entsteht die Verpflichtung zur
Leistung eines eigenen Trägeranteils. Bei kommunaler Trägerschaft mindert sich
zusätzlich die Landesfinanzierung. Insgesamt entstehen der Stadt Herne durch
die Übernahme der beiden Tageseinrichtungen jährliche Mehrkosten in Höhe von
ca. 135.000,-- EUR.
Zu
4.:
Durch
den Trägerwechsel der Tageseinrichtungen ergeben sich keine Konsequenzen für
die Gruppengrößen und die Elternbeiträge der Eltern. Diese Maßstäbe sind für
alle Träger von Tageseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen einheitlich gesetzlich
festgeschrieben.
Lediglich
die Bereitstellung und Finanzierung einer Mittagsverpflegung erfolgt
privatrechtlich und deshalb individuell unterschiedlich im Ermessen des
jeweiligen Trägers. Für die städtischen Tageseinrichtungen gilt in diesem
Bereich eine Entgeltordnung.
Für
die MitarbeiterInnen der beiden Tageseinrichtungen sind die Bestimmungen über
den Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB anzuwenden.
Es
ist daher gewährleistet, dass alle MitarbeiterInnen, die eine
Weiterbeschäftigung in der bisherigen Tageseinrichtung wünschen, auch nach
einem Trägerwechsel und damit einem Wechsel des Arbeitgebers weiter
beschäftigt werden.
Durch
den Wechsel in einen anderen Tarifbereich ergeben sich voraussichtlich nur
geringfügige und individuell zu berechnende Unterschiede in der Vergütung.
Jeder
Träger setzt in seinen Tageseinrichtungen eigenständige pädagogische Konzepte
und Ziele um. Zudem erfolgt die Auswahl der aufzunehmenden Kinder nach
unterschiedlichen Kriterien. Deshalb wird sich der Wechsel von einem kirchlichen
Träger auf eine Stadt als Träger auch auf die zukünftige Arbeit der
MitarbeiterInnen auswirken.
15. Bestellung
eines Schriftführers für die Sitzungen der Bezirksvertretungen
- Vorlage Nr. 2003.230 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte bestellt für die Dauer dieser Wahlperiode den
städtischen Bediensteten
Bernd Fischer
zum
Schriftführer für die Sitzungen der Bezirksvertretung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 13
16. Mitteilungen
der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung
Herr
Peter teilt mit:
Folgende
akute Gefahrenbäume mussten entfernt werden:
- 1 Erle, Stammumfang 168 cm,
Bergelmanns Hof am Eingang
ehem. Friedhof
Die Erle war auf Grund einer sehr
großflächigen, tief-
reichenden Faulstelle im unteren
Stammbereich akut um-
sturzgefährdet. Daher wurde der
Baum umgehend entfernt.
- 3 Pyramidenpappeln, 1 Wildkirsche,
Stammumfang 99 - 105 cm, Cranger Straße, Böschung unterhalb des DB-Grabelandes
Bei Sturm haben sich die Pappeln
im Boden gelöst und sich
ineinander verkeilt. Da akute
Umsturzgefahr bestand,
wurden
die Bäume umgehend entfernt.
- 1 Ahorn, Stammumfang 164 cm,
Holsterhauser Straße, Ecke
Rilkestraße
Der Baum wies zahlreiche
Starkastabbrüche auf. In die-
sen Bereichen hatten sich am
Stamm zahlreiche tiefe Faul-
stellen gebildet, so dass erhöhte
Bruchgefahr im Stamm-
bereich bestand. Zur
Gefahrenabwehr wurde der Ahorn um-
gehend entfernt.
Die
angeführten geschützten Bäume werden jeweils durch 1 Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 - 25 cm im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
ersetzt.
Die
Ersatzpflanzungen erfolgen in unmittelbarer Nähe bzw. am Ort der
Baumentfernung.