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Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Herne-Mitte
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.04.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mit­te am 10.04.2003 im großen Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 19.20 Uhr

 

Sitzungsunterbrechungen:          16.43 - 16.54 Uhr

18.08 - 18.15 Uhr

 

Vorsitz:     Frau stellv. Bezirksvorsteherin Kamm

 

Schriftführung:    Herr Peter

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Bregenstroth

Herr Elbracht     16.00 - 18.10 Uhr     einschl. TOP 9

Herr Freitag

Herr Gentilini

Herr Hesse

Frau Kamm

Herr Kuckuk

Frau Merten

Frau Przybyl

Herr Saibic

Frau Schulze

Herr Taschner

Herr Tews

Herr Wienbracke

 

 

die Stadtverordneten mit beratender Stimme:

 

Herr Kondering

 

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von der Verwaltung:

 

Herr Grimm     (Fachbereich 11)

Herr Peter     (Fachbereich 11)

Frau Pfitzner     (Fachbereich 11)

Herr Becker     (Fachbereich 53)

Herr Görling     (Fachbereich 54)     16.00 - 17.10 Uhr

Frau Schulz     (Fachbereich 54)     16.00 - 17.10 Uhr

Herr Bartels     (Stadtamt 63)     16.00 - 17.20 Uhr

Herr Tschöke     (GMH)     16.11 - 17.48 Uhr

 


 

von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH

 

Herr Adams          16.15 - 17.35 Uhr

Herr Bittner          16.15 - 17.35 Uhr

 

 

Es fehlen die Bezirksverordneten:

 

Herr Brüggemann

Herr Finke

Frau Heller

Frau Jakat

Frau Jansen

 

 

Frau stellv. Bezirksvorsteherin Kamm begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Herr Saibic beantragt, den Tagesordnungspunkt 8

 

Verkehrskonzept Regenkamp

- Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 25.03.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.289 -

 

von der Tagesordnung abzusetzen und auf die Tagesordnung der nächs­ten Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 12.06.2003 - zusam­men mit den gutachterlichen Konzepten - zu setzen.

 

 

Die Bezirksvertretung lehnt den Antrag mit 13 gegen eine Stimme ab.

 

 

Herr Becker beantragt für die Verwaltung, den Tagesordnungspunkt 13

 

1. Änderung zur Instandsetzung von Gemeindestraßen

in den Jahren 2002 bis 2006 im Stadtbezirk Herne-Mitte

Festlegung der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW

- Vorlage Nr. 2003.223 -

 

aus formalen Gründen als Tagesordnungspunkt 11, vor der Vorlage

 

Provisorische Instandsetzung der Jean-Vogel-Straße

zwischen Hölkeskampring und Altenhöfener Straße

- Vorlage Nr. 2003.226 -

 

zu behandeln.

 

Die Bezirksvertretung beschließt die Änderung einstimmig.

 

 

Damit ergibt sich folgende

 

 

 


 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.     Darlegung der Verwaltung und Anhörung der Bürger bei der Landschaftsplanung nach § 27 b Landschaftsgesetz

hier: Änderung Nr. 18 des Landschaftsplanes der Stadt Herne     "Änderungen der textlichen Festsetzungen und Erläute­rungen für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wan­ne und Eickel

 

 2.     Bericht und Diskussion Landschaftshüter

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 24.03.2003 -

 

 3.     Spielhallen - neu - an der Sodinger Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Finke vom 28.03.2003 -

 

 4.     GMH/Willi-Pohlmann-Platz

- Anfrage des Bezirksverordneten Kuckuk vom 29.03.2003 -

 

 5.     Kinostandort in Herne-Mitte / Bauvorhaben Hallenbadgelände

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 28.03.2003 -

 

 6.     Einrichtung eines "Runden Tisches" zur Gestaltung der U-Bahn-Stationen

- Antrag der SPD-Fraktion vom 26.03.2003 -

 

 7.     Überdachung des geplanten Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) am Bahnhof Herne

 

 8.     Verkehrskonzept Regenkamp

- Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 25.03.2003 -

 

 9.     Vorfahrtsregelung Bebelstraße - Freiligrathstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Saibic vom 24.03.2003 -

 

10.     Abwasserbeseitigung in Herne

- mündlicher Bericht der Verwaltung -

 

11.  1. Änderung zur Instandsetzung von Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006 im Stadtbezirk Herne-Mitte

     Festlegung der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW

 

12.     Provisorische Instandsetzung der Jean-Vogel-Straße zwischen Hölkeskampring und Altenhöfener Straße

 

13.     Erschließung des Geländes des ehemaligen Fuhrparks der Stadt Herne an der Gütersloher Straße und Eichsfelder Stra­ße im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 185 - Gütersloher Straße -

 

14.     Kirchliche Kindergärten

- Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 27.03.2003 -

 

15.     Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen der Be­zirksvertretungen

 

16.     Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.         Darlegung der Verwaltung und Anhörung der Bürger bei der Land­schaftsplanung nach § 27 b Landschaftsgesetz

hier:   Änderung Nr. 18 des Landschaftsplanes der Stadt Herne "Änderungen der textlichen Festsetzungen und Erläute­rungen für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft" - Stadtbezirke Herne-Mitte, Sodingen, Wan­ne und Eickel

- Vorlage Nr. 2003.224 -

                                                            

 

Frau Schulz erläutert das Verfahren und den aktuellen Sach­stand.

 

Frau Kamm erläutert das Verfahren zur Durchführung dieses Punktes.

 

Es erfolgt heute die öffentliche Darlegung der Verwaltung über die Änderungen der textlichen Festsetzungen und frühzei­tige Anhörung der BürgerInnen; keine Beratung oder gar Be­schlussfassung.

 

Die anwesenden BürgerInnen (ca. 50) können Ihre Vorstellungen und Vorschläge einbringen, nachdem die Verwaltung die Änderun­gen der textlichen Festsetzungen dargelegt hat.

 

Den BürgerInnen wird außerdem bis einschließlich 24.04.2003 die Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu äußern. Erst wenn auch diese Äußerungen mit den Stellungnahmen der Ver­waltung dazu vorliegen, erfolgt die Beratung und Beschluss­fassung in einer der nächsten Sitzungen.

 

Auch die Bezirksverordneten und Stadtverordneten mit bera­tender Stimme können sich wie alle anderen BürgerInnen äu­ßern. Die Befangenheitsvorschriften der Gemeindeordnung kom­men hier noch nicht zur Anwendung.

 

Bei Worterteilung werden die BürgerInnen gebeten, ihre Namen zu nennen und deutlich zu sprechen, da die Äußerungen proto­kolliert werden.

 

Anschließend werden, wie nachfolgend dargestellt, Anregungen, Fragen und Einwände zu den geplanten Änderungen vorgetragen, zu denen die Verwaltung Stellung bezieht.

 

Herr Hackforth, Sprecher der Bürgerinitiative "Pro Hund" und einer der drei Unterzeichner des Antrages, verteilt Kopien ei­nes Änderungsantrages an die Mitglieder der Bezirksvertretung und der Verwaltung und liest anschließend stellvertretend für die Bürgerinitiative nachfolgenden Änderungsantrag vor:

 

" Im Namen der BI - Pro Hund - und stellvertretend für zur­zeit mehr als weitere 150 Herner Bürger und Bürgerinnen, dessen Namen wir der Verwaltung nach Abschluss der Unter­schriftenaktion gerne überreichen, stellen wir den Antrag, folgende Ergänzung in die Landschaftsschutzverordnung aufzu­nehmen:

 

Das Freilaufen der Hunde entlang der Wege

ist gestattet. Das Beunruhigen oder Stören

wildlebender Tiere durch Stöbern oder Hetzen

ist verboten.

 

Begründung:

 

Die von der Stadt Herne bisher bereitgestellten Flächen am Rhein-Herne-Kanal sowie einige Hundewiesen für kleine Hunde sind nicht ausreichend und nur sehr schlecht mit öffent­lichen Verkehrsmitteln - gerade für ältere Hundebesitzer und Sozialhilfeempfänger - erreichbar.

 

Die Umwandlung der Duldung in ein geltendes Recht würde ein Gleichgewicht zwischen den einzelnen Gruppen, die diese Ge­biete nutzen, herstellen und erhöht die Verantwortung der Hundebesitzer für einen Konsens mit diesen Gruppen.

 

Gemäß § 2 Absatz 3 des Landesforstgesetzes heißt es 'Im Wald sind Hunde nur außerhalb von Wegen angeleint zu füh­ren'.

 

Das Landeshundegesetz besagt, dass Hunde in unbebauten Ge­bieten frei laufen dürfen. Das Landschaftsgesetz NRW folgt inhaltlich dem Landesforstgesetz und besagt nichts, was ge­gen ein Freilaufen des Hundes entlang des Weges spricht."

 

Herr Frank Tappert, Herne, Dorastraße und Frau Ursula Schwen­ker, Herne, Hiberniastraße 80, auch Unterzeichner des An­trages, schließen sich den Ausführungen des Herrn Hackforth an.

 

Herr Görling erklärt, dass die Verwaltung diese Anregungen zum Anlass nehmen wird, die Formulierungen zu präzisieren.

Die Interessen der verschiedenen Nutzergruppen müssen berück­sichtigt werden.

 

Im weiteren Verlauf der Aussprache melden sich noch Frau Rose­marie Back, Herr Manfred Tönne und weitere BürgerInnen zu Wort, die inhaltlich den Antrag der BI unterstützen.

 

Herr Elbracht macht den Vorschlag den Antrag der BI abzu­ändern:

 

"Das Freilaufen der Hunde im Verlauf des Weges ist gestat­tet."

 

Es werden keine Einwände erhoben. Die Änderung wird so ange­nommen.

 

Auf Vorschlag von Frau Kamm wird die Sitzung einvernehmlich von 16.43 - 16.54 Uhr unterbrochen.

 

 

 2.         Bericht und Diskussion Landschaftshüter

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 24.03.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.291 -

                                                            

 

Herr Görling berichtet für die Verwaltung:

 

Mit dieser Anfrage werden hier aufgrund von Hörensagen und völlig anonymer Quellen Mitarbeiter der Landschaftswacht pau­schal beschuldigt, ihre Befugnisse zu überschreiten. Dieses kann so nicht hingenommen werden.

 

Der Verwaltung sind keinerlei Vorkommnisse dieser Art bekannt.

 

Die Mitarbeiter der Landschaftswacht sind für die untere Land­schaftsbehörde ehrenamtlich tätig und verfügen über ent­sprechende rosafarbene Dienstausweise, die sie auf Wunsch je­derzeit vorzeigen.

 

Es ist für die Verwaltung sehr schwierig, ehrenamtliche Mit­arbeiter für diesen Aufgabenbereich zu gewinnen, zumal hier ein sehr hoher Zeitaufwand während der Woche und vor allem an Wochenenden verbunden ist. Neben ihren Aufgaben zum Schutz von Natur und Landschaft stehen Gespräche mit den Bürgern im Vordergrund. Gerade aus diesen Gründen werden die Landschafts­wächter speziell geschult.

 

Wenn jetzt diese ehrenamtlichen Mitarbeiter anonym diskre­ditiert werden, so besteht die Gefahr, dass sich in unserer Stadt niemand mehr für diese Aufgaben bereit erklären wird.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 Landschaftsgesetz soll die Landschaftswacht "die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Tätig­keit in der Landschaftswacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis oder die kreisfreie Stadt".

 

Bei der unteren Landschaftsbehörde sind zurzeit 6 Landschafts­wächter tätig. Sie sind im wesentlichen mit Spezialaufgaben betraut:

 

-  2 Landschaftswächter verfügen über Pferde und kümmern sich hauptsächlich um Reiter, den Zustand der Reitwege und darü­ber hinaus aber auch um die Müllberge, die von einzelnen Bürgern in den Schutzgebieten zurückgelassen werden.

 

-  2 Landschaftswächter sind zuständig für die Betreuung der Krötenschranken, beheben kleinere Schäden an Natur und Landschaft (Zäune, Absperrungen, Pflanzungen) bzw. in­formieren die Behörde über Vorgänge, die den Bestimmungen des Landschaftsplanes zuwiderlaufen.

 

-  1 Landschaftswächter betreut die Weiher und Tümpel, meldet Störungen, reduziert von Zeit zu Zeit mit Sondergenehmi­gung der unteren Landschaftsbehörde den Fischbesatz in die­sen Gewässern, um den Amphibienbesatz mit Kröten und Mol­chen zu stabilisieren.

 

-  1 Landschaftswächter ist ausschließlich für die Beob­achtung und statistische Erfassung der Amphibienbestände insbesondere zur Zeit der Krötenwanderung tätig.

 

Aufgrund dieser Vorlage wurden von der Verwaltung alle Land­schaftswächter mit den anonym vorgetragenen Vorwürfen konfron­tiert, es wurde von diesen ausdrücklich verneint, diese Äuße­rungen jemals einem Bürger bzw. einer Bürgerin gegenüber ge­macht zu haben.

 

Es ist noch einmal deutlich herauszustellen, dass die Land­schaftswächter gehalten sind, in Konfliktfällen die betref­fenden Personen an die Landschaftsbehörde zu verweisen, damit von hier die rechtliche Lage geklärt werden kann.

 

Frau Merten berichtet, dass sie Herrn Pawlicki (Mitarbeiter des Fachbereiches Umwelt) in einem Gespräch eine Personenbe­schreibung gegeben hat, so dass nachvollziehbar ist, welche Person gemeint ist. Den Namen des Bürger habe sie natürlich nicht genannt. Die Beschwerden häufen sich in letzter Zeit, dass die Mitarbeiter der Bevölkerung massiv gegenüber treten. Das Verhalten der berittenen Landschafthüter ist in Ordnung. Frau Merten möchte wissen, ob die Landschaftshüter nur eine 1-stündige Einweisung erhalten.

Herr Görling antwortet, dass ihm keine beschriebene Person be­kannt ist. Die Landschaftshüter vom Fachbereich Umwelt sind es auf jeden Fall nicht.

 

Frau Merten fragt, welche Vorkenntnisse die Landschaftshüter mitbringen müssen und wie eine entsprechende Schulung für die aussieht.

Herr Görling erwidert, dass sie im Umgang mit der Bevölkerung geschult werden. Im Büro wird immer wieder mit den Land­schaftshütern über vorgefallene Angelegenheiten diskutiert. Sie werden fortlaufend von der Verwaltung betreut.

 

Herr Freitag merkt, dass die Landschaftshüter in der Öffent­lichkeit besser erkennbar sein müssen, z.B. durch das Tragen eines Schildes an der Kleidung.

Herr Görling antwortet, dass am Kopf des Pferdes der be­rittenen Landschaftshüter ein Schild befestigt ist und sie da­durch zu erkennen sind. Es kann natürlich nicht sein, dass al­le anderen Landschaftshüter, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich in ihrer Freizeit ausüben und dauerhaft mit einem Schild an der Kleidung herumlaufen.

 

Herr Hackforth möchte wissen, ob bei der Personalknappheit auch ein Wärter mit Hund erwünscht ist. Er würde sich sehr gerne als Wärter zur Verfügung stellen und fragt, wann und wo er sich melden kann.

Herr Görling findet die Idee von Herrn Hackforth sehr gut und steht ihr aufgeschlossen gegenüber. Herr Hackforth kann sich sofort beim Fachbereich Umwelt melden.

 

 3.         Spielhallen - neu - an der Sodinger Straße

- Anfrage des Bezirksverordneten Finke vom 28.03.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.288 -

                                                            

 

Nach Informationen aus Anwohnerkreisen ist beabsichtigt, in den Räumen der ehemaligen Videothek an der Sodinger Straße, Ecke Schillerstraße (gegenüber der Feuerwehr) ein oder zwei Spielhallen einzurichten.

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

1.  Treffen diese Informationen zu, wenn ja, was ist hier konk­ret geplant?

 

2. Ist es möglich, außerhalb der Bahnhofstraße beliebig Spiel­hallen einzurichten?

 

3.  Welche Möglichkeiten sind gegeben, die weitere Einrichtung von Spielhallen und hier im konkreten Fall zu unterbinden?

 

 

Herr Bartels beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Mit Datum vom 27.09.02 ging beim Amt für Bauordnung und Denk­malschutz ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Videothek in eine Spielhalle - Schillerstraße 31 - zur Genehmigung ein.

 

Nach Überprüfung einer vorher gestellten Voranfrage mit dem Ziel dieser Nutzungsänderung durch das Planungsamt, Ordnungs­amt, Rechtsamt und Bauordnungsamt wurde dem Antragsteller mit­geteilt, unter welchen Voraussetzungen der Betrieb einer Spielhalle an dieser Stelle genehmigungsfähig ist. Daraufhin wurde der gestellte Antrag auf Vorbescheid zurückgezogen und der o.g. Antrag gestellt. Die Kriterien (Spielfläche 100 m² und nicht mehr als 6 Geldspielgeräte) wurden eingehalten.

Eine Baugenehmigung für die beantragte Nutzung wurde am 12.11.02 erteilt.

Die vorhandene Videothek wurde somit als Nutzung aufgegeben und in zwei Hälften geteilt.

 

Auf Antrag eines weiteren Bauherrn wurde am 13.12.02 ein neu­er Antrag zur Nutzung der 2. Hälfte der verbliebenen Fläche zur Nutzung als Spielhalle gestellt. Auch hier wurden alle notwendigen Prüfkriterien berücksichtigt.

Da es sich um eine 2. räumlich getrennte Spielhalle handelt, ist sie an dieser Stelle ebenfalls, nach nochmaliger Überprü­fung durch das Rechtsamt, zulässig.

 

Eine Genehmigung wurde am 23.01.03 erteilt.

 

Zu 2:

Es ist nicht möglich, Spielhallen beliebig zu errichten.

Spielhallen mit einer Nutzfläche von mehr als 100 m² sind nur in "Kerngebieten" allgemein und in "Gewerbegebieten" ausnahms­weise zulässig.

Kleinere Spielhallen sind in "Mischgebieten" in den Teilen des Gebietes, die durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, allgemein zulässig. In den anderen Bereichen der "Mischgebie­te" sind sie nur im Ausnahmefall zulässig. Gleiches gilt für sogenannte "Besondere Wohngebiete" und "Dorfgebiete".

 

Zu 3:

Eine Steuerung der Spielhallenentwicklung ist in diesem Be­reich nur durch bauleitplanerische Maßnahmen (Aufstellung ei­nes Bebauungsplanes) möglich. Da hier Spielhallen mit weniger als 100 m² Nutzfläche aber allgemein zulässig sind, bedeutet dies, dass die Gemeinde entschädigungspflichtig würde.

 

 

Herr Kuckuk fragt, welche Voraussetzungen ein Spielhallenbe­treiber mitbringen muss.

 

Herr Bartels antwortet, dass er einen guten Leumund haben und ein Führungszeugnis vorlegen muss. Da er keinen Ausschank von Alkohol betreibt, benötigt er keine Konzession.

 

Herr Kuckuk wünscht, dass die Namen der Spielhallenbetreiber dem Protokoll beigefügt werden.

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Die Namen der Spielhallenbetreiber werden im n.ö.T. unter Mit­teilungen vermerkt.

 

 

 4.         GMH/Willi-Pohlmann-Platz

- Anfrage des Bezirksverordneten Kuckuk vom 29.03.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.286 -

                                                            

 

Mitarbeiter des Gebäudemanagements Herne (GMH) stellten an­lässlich der feierlichen Einweihung des Willi-Pohlmann-Plat­zes am 07.03.2003 eine Planung für eine zukünftige Umge­staltung des Platzes im Modell vor und zwei Mitarbeiterinnen des GMH erläuterten diese.

Zu leichter Verwunderung führte es, dass diese Planung nicht etwa durch das Planungsamt (FB 51), sondern durch das GMH aus­geführt wurde. Klassisch gehört die Planung einen solchen Platzes doch wohl eher nicht in den Bereich der Hochbauver­waltung. Dadurch ergeben sich für uns natürlich einige Fragen nach dem Aufgabengebiet des GMH.

 

Wir fragen daher die Verwaltung:

 

1.  Welche Aufgaben hat das GMH?

 

2. Ist der FB 51 an den Planungen des Willi-Pohlmann-Platzes beteiligt worden und wer veranlasste die Planung?

 

3. Ist es nicht sinnvoller, die mit der Aufgabe betreuten Mit­arbeiter im FB 51 anzusiedeln und mit welchen Aufgaben sind die Mitarbeiter ansonsten betreut?

 

4. Mit welchen Kosten beziffert das GMH die Umgestaltung des Platzes, verfügt das GMH über ausreichende Mittel und Er­fahrung diese Planung umzusetzen und wann ist mit einer Re­alisierung der Pläne zu rechnen?

 

5. Wie hoch sind die Planungskosten beziffert und welche wei­teren Planungen, die nicht den Hochbaubereich betreffen, sind zurzeit beim GMH in Arbeit?

 

 

Herr Tschöke beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Gemäß der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbe­trieb Gebäudemanagement Herne  (GMH) vom 08. April 2002 wird der Betrieb laut § 2, Absatz 2 insbesondere in folgenden Be­reichen tätig:

 

-            Vermietung von Gebäuden, Räumen und Außenflächen

-            Erstellung, Instandhaltung, Umbau, Ausbau, und             Modernisierung von Gebäuden und baulichen Anlagen

-            Energiedienstleistung

-            Bereitstellung, Gestaltung, Pflege von Außenanlagen

-            Gebäudereinigung

-            Hausmeisterdienste

-            Gebäudesicherung

 

Zu 2:

Der Fachbereich 51 ist an der Planung des Willi-Pohlmann-

Platzes nicht beteiligt worden. Die Planung wurde im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 8, Absatz 2 der Betriebssatzung durch den Werkleiter veranlasst.

    

Zu 3:

Der Willi-Pohlmann-Platz bildet mit der darunter befindlichen Tiefgarage eine wirtschaftliche Einheit. Die Gestaltung des Platzes hängt wesentlich mit den statischen Rahmenbedingungen der Tiefgarage zusammen. Außerdem ist dieser Platz der Vorplatz für das städtische Gebäude Kulturzentrum und hat damit erhebliche Bedeutung für die Nutzer in diesem Komplex. Die  Zuständigkeit des GMH für diese Aufgabe ergibt sich somit eindeutig aus § 2 der Betriebssatzung. Auch die derzeitige Gestaltung der Fläche oblag einem Architekten im Rahmen seines Planungsauftrages für den damaligen Neubau des Kulturzentrums. Die Gestaltung von Freiflächen in unmittel-

barem Zusammenhang mit bestehenden oder geplanten Gebäuden sind ein wesentlicher Bestandteil des Architekturstudiums.

 

Zu 4:

Das Konzept zur Gestaltung des Willi-Pohlmann-Platzes wurde am 07.03.2003 als "Gestaltungsvision" vorgestellt. Präzise Informationen zu Realisierungsterminen und voraussichtlichen Kosten liegen im gegenwärtigen Stand der Planung noch nicht vor, da noch Gutachten zur Belüftung und Statik der Tiefgarage abzuwarten sind.

 

In diesem Zusammenhang sollen auch die erforderlichen Betonsanierungs- und Abdichtungsarbeiten in der Tiefgarage berücksichtigt werden.


 

Zu 5:

Eine genaue Bezifferung der Planungskosten ist gegenwärtig noch nicht möglich. Beim GMH sind keinerlei Planungen in Arbeit, für die der Betrieb nicht zuständig ist. Die Weiterführung der Gestaltungsvision erfolgt in diesem Jahr und wird dann auch den jeweiligen politischen Gremien vorgestellt.

 

 

 5.         Kinostandort in Herne-Mitte/Bauvorhaben Hallenbadgelände

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 28.03.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.292 -

                                                            

 

Herr Adams nimmt wie folgt Stellung:

 

Es handelt sich hierbei nicht nur um einen Kinostandort. Es soll mehr hinkommen als nur ein Kino. Für den Kinobereich gibt es einen unterschriebenen Vertrag.

Für den Bereich der Gastronomie steht die Wirtschaftsförde­rungsgesellschaft noch mit zwei Betreibern in Verhandlung.

Die Büroräume sind zu 80 % vermietet. Ein Vertrag ist noch nicht unterschrieben.

Es wird angestrebt, das Kino im Herbst 2004 zu eröffnen.

 

Herr Saibic regt an, dass die Rahmenbedingungen und das Finan­zierungskonzept noch einmal im politischen Bereich diskutiert werden sollen. Er fragt, ob die geltenden Rahmendaten über die Finanzierung von damals immer noch gelten oder ob eine neue Planung vorgesehen ist. Weiterhin fragt er, ob für die Stadt oder den Investor ein größeres Risiko besteht?

 

Herr Adams antwortet, dass es keine Veränderungen gibt. Die Rentabilität ist die gleiche.

Zuerst waren 6 bis 7 Kinösäle mit 1.100 Sitzplätzen im Ge­spräch. Jetzt werden es 6 Säle mit 900 Sitzplätzen. Dadurch bedingt sind die Mieteinnahmen geringer. In den anderen Berei­chen hat sich nichts geändert.

 

Herr Kuckuk möchte wissen, wann mit dem Bau des Bürogebäudes angefangen wird oder ob es hier Verzögerungen geben könnte?

 

Herr Adams sagt, dass das Hallenbadgebäude nach dem Abbruch sofort bebaut werden kann. Für das Freigelände neben dem Hal­lenbad muss zuerst ein Bebauungsplan aufgestellt werden und ein bestimmter Planungsstand abgewartet werden. Er geht aber davon aus, dass vor der Sommerpause eine Baugenehmigung für beide Gebäude vorliegt.

 

Herr Saibic fragt, ob es einen Arbeitskreis Kino gibt.

 

Herr Adams antwortet, dass ihm kein Arbeitskreis bekannt ist.

 

 

 6.         Einrichtung eines "Runden Tisches" zur Gestaltung der U-Bahn-Stationen

- Antrag der SPD-Fraktion vom 26.03.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.290 -

                                                            

 

     Die Bezirksvertretung lehnt mit 8 gegen 6 Stimmen ab,        folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen "Runden Tisch" einzu­richten, der Ideen für realisierbare Verschönerungen der U-35-Haltestellen auf Herner Stadtgebiet entwickelt und umsetzt.

Als Mitwirkende des "Runden Tisches" sollten die Tiefbauver­waltung, die Bogestra sowie Politik und Stadtmarketing Herne GmbH beteiligt werden. Je nach Themenstellung sollen weitere Beteiligte wie z. B. der Landschaftsverband als Träger des Ar­chäologischen Landesmuseums oder das Kuratorium Marienhospi­tal hinzugezogen werden.

 

 

 7.         Überdachung des geplanten Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) am Bahnhof Herne

- Vorlage Nr. 2003.293 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt ei­ne Überdachung des Zentralen Omnibusbahnhofes am Bahnhof

     Herne.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig mit Enthaltungen

dafür:  13 

Enthaltungen:  1

 

 

 8.         Verkehrskonzept Regenkamp

- Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 25.03.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.289 -

                                                             

 

     Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entspannung der Verkehrs­situation im Bereich Regenkamp, die bestehende Tempo-30-Zone auch auf den nördlichen Abschnitt der Straße Regenkamp auszu­dehnen und durch begleitende Maßnahmen (z. B. mobile Geschwin­digkeitsanzeiger, später Geschwindigkeitskontrollen) auf die neue Verkehrsregelung hinzuweisen. Spätestens ein Jahr nach Realisierung sind der Bezirksvertretung über Erfahrungen und Verkehrsentwicklung zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  14 

 

 

 9.         Vorfahrtsregelung Bebelstraße - Freiligrathstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Saibic vom 24.03.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.263 -

                                                            

 

An der Einmündung der Freiligrathstraße in die Bebelstraße kommt es immer wieder zu problematischen Verkehrsbegegnungen, da viele Verkehrsteilnehmer wegen der Fahrbahnmarkierungen dort glauben, dass es sich um eine abknickende Vorfahrt han­delt.

 

1.  Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die dortige Vor­fahrtsregelung zu verdeutlichen?

 

2.  Wäre die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrtsregelung nicht auch im Sinne der Beschleunigung des Busverkehres sinnvoll?

 

 

Herr Becker beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die oben angesprochene Einmündung befindet sich in einer 30 km/h-Zone. Die Richtlinien und die Straßenverkehrsordnung (StVO) empfehlen in 30 km/h-Zonen keine weitere Verkehrsbe­schilderung vorzunehmen. An Kreuzungen und Einmündungen soll­te der Grundsatz "Rechts vor Links" gelten. Nach den All­gemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 8 der StVO ist eine da­von abweichende Vorfahrtregelung nur dort zulässig, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit unumgänglich ist oder wenn Be­lange öffentlicher Verkehrsmittel betroffen sind.

 

Der o.a. Einmündungsbereich weist keine auffälligen Unfallzah­len auf. Die Sichtverhältnisse geben keinen Grund zur Bean­standung. Die Fahrgeschwindigkeiten bewegen sich, aufgrund der "Rechts vor Links"-Regelung, nach Beobachtungen der Ver­waltung ebenfalls weitestgehend im erlaubten Rahmen.

 

Die vorhandene Mittelmarkierung ist als Leitlinie für die Fuß­gängerschutzinsel der Bebelstraße erforderlich.

 

Eine Verdeutlichung der Verkehrsregelung ist aus den ge­nannten Gründen nach Ansicht der Verwaltung nicht erforder­lich.

 

Zu 2.:

Eine Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelung in Form einer "abknickenden Vorfahrt" wird erfahrungsgemäß zu einer Erhö­hung der Fahrgeschwindigkeiten im Einmündungsbereich führen und sich somit negativ auf die Verkehrssicherheit - ins­besondere der querenden Fußgänger - der Bebelstraße (Höhe der Post) und der Freiligrathstraße - Verbindung Rat­haus/Bushaltestellen Bebelstraße und Einkaufszone - auswirken.

 

Eine geänderte Vorfahrtregelung würde sich nach Ansicht der Verwaltung nicht wesentlich auf die Busbeschleunigung aus­wirken, da Linienbusse den Kurvenbereich nicht mit höherer Fahrgeschwindigkeit als derzeit möglich befahren können. Er­heblich Zeitverluste aufgrund der vorhandenen Vorfahrtsrege­lung konnten nicht beobachtet werden.

 

Da der Einmündungsbereich in Hinsicht der allgemeinen Unfall­situation, derzeit kein Problem darstellt, empfiehlt die Ver­waltung die heutige Verkehrsführung bzw. Verkehrsregelung an der Einmündung Bebelstraße/Freiligrathstraße nicht zu ver­ändern.

 

 

Auf Vorschlag von Frau Kamm wird die Sitzung einvernehmlich von 18.08 - 18.15 Uhr unterbrochen.

 

 

10.         Abwasserbeseitigung in Herne

- mündlicher Bericht der Verwaltung -

- Vorlage Nr. 2003.228 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

11.         1. Änderung zur Instandsetzung von Gemeindestraßen in den Jah­ren 2002 bis 2006 im Stadtbezirk Herne-Mitte

     Festlegung der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW

- Vorlage Nr. 2003.223 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt die 1. Änderung zur Festlegung der Reihenfolge von Maßnahmen entsprechend dem anliegenden, geänderten Prioritätenkatalog vom 11. März 2003 zur Instandsetzung der Gemeindestraßen in den Jahren 2002 bis 2006.

     hier: Einführung der Jean-Vogel-Straße in die erste Priorität

           für das Jahr 2003

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  13 

 

 

Herr Kuckuk wünscht folgendes zu Protokoll zu nehmen:

 

Die Straße soll erneuert werden, wie sie jetzt besteht.

Es soll keine Umgestaltung mit Fahrbahnverengungen, Parkplät­zen etc, wie damals vorgestellt, vorgenommen werden.

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Der geänderte Prioritätenkatalog vom 11. März 2003 ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

12.         Provisorische Instandsetzung der Jean-Vogel-Straße zwischen Hölkeskampring und Altenhöfener Straße

- Vorlage Nr. 2003.226 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt die provisori­sche Instandsetzung der Jean-Vogel-Straße zwischen Hölkes-

     kampring und Altenhöfener Straße.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  13 

 

 

 13.         Erschließung des Geländes des ehemaligen Fuhrparks der Stadt Herne an der Gütersloher Straße und Eichsfelder Straße im Be­reich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 185 - Güterslo­her Straße -

- Vorlage Nr. 2003.219 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Herne-Mitte be­schließt:

 

     1. den Bau der Erschließungsstraßen Gütersloher Straße und   Eichsfelder Straße einschließlich der erforderlichen Kanal­baumaßnahmen gemäß der Ausführungsplanung der bPLAN Inge­nieurgesellschaft für Hoch-, Tief- und Wasserbau bR, Kreuz­kirchstraße 1, 45127 Essen vom 03. März 2003 sowie der nachfolgenden Baubeschreibung,

 

     2. die Herstellung der Erschließungsanlagen Gütersloher Stra  ße/Eichsfelder Straße einschließlich Kanal im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 185 gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch auf die WILMA Bauprojekte NRW GmbH, Stadion­ring 16, 40878 Ratingen zu übertragen und nach deren Fer­tigstellung die Übernahme in die Unterhaltung und das Ei­gentum der Stadt Herne.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Erschlie­ßungsvertrag abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  13 

 

 

14.         Kirchliche Kindergärten

- Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 27.03.2003 -

- Vorlage Nr. 2003.278 -

                                                            

 

Vor kurzem war der örtlichen Presse zu entnehmen, dass die Stadt Herne einen kirchlichen Kindergarten in ihre Trägers­chaft übernehmen wird. Auch weitere Kindergärten sollen im Ge­spräch sein.

 

Wir möchten daher von der Verwaltung erfahren:

 

1.  Welche weiteren kirchlichen Kindergärten sollen noch von der Stadt übernommen werden?

 

2. Wie sieht der Zeitplan hierfür aus?

 

3.  Welche Kosten kommen hierdurch auf die Stadt zu?

 

4.  Ergeben sich durch die Übernahme der Kindergärten Konse­quenzen in Bezug auf die Gruppengröße, den Kostenanteil der Eltern und die Mitarbeiter der Einrichtungen?

 

 

Herr Peter nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Für den Stadtbezirk Herne-Mitte liegen der Verwaltung keine Anträge zur Übernahme von kirchlichen Tageseinrichtungen vor.

 

Für das übrige Stadtgebiet liegen dem Fachbereich Kinder-Ju­gend-Familie Anträge von 2 kirchlichen Trägern auf Weiter­führung ihrer Tageseinrichtungen vor.

Es handelt sich dabei um die Tageseinrichtungen Unser-Fritz-Str. 107 der evangelischen Kirchengemeinde Wanne-Nord und Langforthstraße 33 a der evangelischen Zions-Kirchengemeinde.

Dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie ist nicht bekannt, dass weitere kirchliche Träger ebenfalls die Übergabe ihrer Tages­einrichtungen planen.

 

Zu 2.:

Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass die Übernahme der beiden o.a. Tageseinrichtungen durch die Stadt Herne zum 01.01.2004 erfolgen soll.

 

Zu 3.:

Nach der Übernahme der beiden Tageseinrichtungen hat die Stadt Herne sämtliche Betriebskosten zu tragen. Diese Be­triebskosten werden um die Elternbeiträge und die gesetzlich festgeschriebenen Landesmittel gemindert.

Die Stadt Herne hat sich bereits heute im Rahmen der öffent­lichen Förderung auch an den Betriebskosten der nichtkommuna­len Tageseinrichtungen zu beteiligen.

 

Mit der Übernahme der o.a. Tageseinrichtungen entsteht die Verpflichtung zur Leistung eines eigenen Trägeranteils. Bei kommunaler Trägerschaft mindert sich zusätzlich die Landesfi­nanzierung. Insgesamt entstehen der Stadt Herne durch die Übernahme der beiden Tageseinrichtungen jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 135.000,-- EUR.

 

Zu 4.:

Durch den Trägerwechsel der Tageseinrichtungen ergeben sich keine Konsequenzen für die Gruppengrößen und die Elternbei­träge der Eltern. Diese Maßstäbe sind für alle Träger von Ta­geseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen einheitlich ge­setzlich festgeschrieben.

Lediglich die Bereitstellung und Finanzierung einer Mittags­verpflegung erfolgt privatrechtlich und deshalb individuell unterschiedlich im Ermessen des jeweiligen Trägers. Für die städtischen Tageseinrichtungen gilt in diesem Bereich eine Entgeltordnung.

 

Für die MitarbeiterInnen der beiden Tageseinrichtungen sind die Bestimmungen über den Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB anzuwenden.

Es ist daher gewährleistet, dass alle MitarbeiterInnen, die eine Weiterbeschäftigung in der bisherigen Tageseinrichtung wünschen, auch nach einem Trägerwechsel und damit einem Wech­sel des Arbeitgebers weiter beschäftigt werden.

Durch den Wechsel in einen anderen Tarifbereich ergeben sich voraussichtlich nur geringfügige und individuell zu berechnen­de Unterschiede in der Vergütung.

 

Jeder Träger setzt in seinen Tageseinrichtungen eigenständige pädagogische Konzepte und Ziele um. Zudem erfolgt die Auswahl der aufzunehmenden Kinder nach unterschiedlichen Kriterien. Deshalb wird sich der Wechsel von einem kirchlichen Träger auf eine Stadt als Träger auch auf die zukünftige Arbeit der MitarbeiterInnen auswirken.

 

 

15.         Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen der Bezirks­vertretungen

- Vorlage Nr. 2003.230 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte bestellt für die Dauer die­ser Wahlperiode den städtischen Bediensteten

 

Bernd Fischer

 

zum Schriftführer für die Sitzungen der Bezirksvertretung.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  13 

 

 

16.       Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Peter teilt mit:

 

Folgende akute Gefahrenbäume mussten entfernt werden:

 

-  1 Erle, Stammumfang 168 cm, Bergelmanns Hof am Eingang

   ehem. Friedhof

 

   Die Erle war auf Grund einer sehr großflächigen, tief-

   reichenden Faulstelle im unteren Stammbereich akut um-

   sturzgefährdet. Daher wurde der Baum umgehend entfernt.

 

-  3 Pyramidenpappeln, 1 Wildkirsche, Stammumfang 99 - 105 cm, Cranger Straße, Böschung unterhalb des DB-Grabelandes

 

   Bei Sturm haben sich die Pappeln im Boden gelöst und sich

   ineinander verkeilt. Da akute Umsturzgefahr bestand,

wurden die Bäume umgehend entfernt.

 

-  1 Ahorn, Stammumfang 164 cm, Holsterhauser Straße, Ecke

   Rilkestraße

  

   Der Baum wies zahlreiche Starkastabbrüche auf. In die-  

   sen Bereichen hatten sich am Stamm zahlreiche tiefe Faul-

   stellen gebildet, so dass erhöhte Bruchgefahr im Stamm-

   bereich bestand. Zur Gefahrenabwehr wurde der Ahorn um-  

   gehend entfernt.

 

Die angeführten geschützten Bäume werden jeweils durch 1 Laub­baum mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ersetzt.

 

Die Ersatzpflanzungen erfolgen in unmittelbarer Nähe bzw. am Ort der Baumentfernung.