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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
am 02.04.2003 im großen Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne
Sitzungsdauer: 18.00 - 18.26 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Brüggemann
Schriftführung: Herr Peter
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Frau Bregenstroth
Herr Brüggemann
Herr Elbracht
Herr Finke
Herr Freitag
Frau Jakat
Frau Kamm
Herr Kuckuk
Frau Merten
Frau Przybyl
Herr Taschner
Herr Tews
die Stadtverordneten
mit beratender Stimme:
Herr Kondering
Herr Scharmacher
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von der Verwaltung:
Herr Peter Fachbereich
11
Herr Dr. Steiner Stadtamt
61
Es fehlen die
Bezirksverordneten:
Herr Gentilini
Frau Heller
Herr Hesse
Frau Jansen
Herr Saibic
Frau Schulze
Herr Wienbracke
Herr Bezirksvorsteher
Brüggemann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Tagesordnung
1. Darlegung
der Verwaltung und Anhörung der Bürger bei der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch;
hier: 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 136 - Bahnhofstra- ße/Holsterhauser
Straße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
2. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Vor
Behandlung des Tagesordnungspunktes 1 erläutert Herr Brüggemann das Verfahren
zur Durchführung dieses Punktes.
Es
erfolgt heute die öffentliche Darlegung der Verwaltung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung und frühzeitige Anhörung der BügerInnen; keine
Beratung oder gar Beschlussfassung.
Die
anwesenden BürgerInnen (ca. 10) können ihre Anregungen und Bedenken
vorbringen, nachdem die Verwaltung die Planung dargelegt hat.
Den
BürgerInnen wird außerdem bis einschließlich 17. April 2003 die Gelegenheit
gegeben, sich schriftlich zu dem Planungsvorhaben zu äußern. Erst wenn auch
diese Äußerungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung dazu vorliegen, erfolgt
die Beratung und Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen.
Auch
die Bezirksverordneten und Stadtverordneten mit beratender Stimme können sich
wie alle anderen BürgerInnen äußern.
Bei
Worterteilung werden die BürgerInnen gebeten, ihre Namen zu nennen und deutlich
zu sprechen, da die Äußerungen protokolliert werden.
1. Darlegung
der Verwaltung und Anhörung der Bürger bei der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch;
hier:
4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 136 - Bahnhofstraße/Holsterhauser Straße -, Stadtbezirk
Herne-Mitte
- Vorlage Nr. 2003.239 -
Herr
Dr. Steiner erläutert anhand von Plänen die Notwendig- keit der Änderung, wie sie in
der Einladung zu dieser Sitzung beschrieben worden ist (s. Anlage).
Im
Laufe der Sitzung werden, wie nachfolgend dargestellt, Anregungen, Fragen und
Einwände zu den geplanten Maßnahmen vorgetragen, zu denen die Verwaltung
Stellung bezieht.
Frau
Kamm nimmt auf die Erörterungen von Herrn Dr. Steiner Bezug, wonach Kino- und
Bürogebäude direkt aneinander gebaut werden, und möchte wissen, ob der Bau
voneinander abhängig ist oder ob beides erst verwirklicht werden kann, wenn für
beide Gebäude Investoren vorhanden sind.
Herr
Dr. Steiner antwortet, dass es denkbar ist, die Gebäude separat zu errichten,
abhängig von Investoren, aber dann sinnvollerweise zuerst das Kinogebäude.
Herr
Scharmacher verweist auf die Diskussion im Umfeld dieser Baumaßmahme, die sich
um die Frage dreht, ob die Zahl der Parkplätze ausreicht. Er fragt nach, ob
daran gedacht ist, eine Kooperation mit dem Parkhochhaus an der Kirchhofstraße
einzugehen.
Herr
Dr. Steiner entgegnet, das es möglich ist, dass eine Tiefgarage für beide
Objekte gebaut wird. Für das Bürogebäude ist der Bau ausdrücklich vorgesehen.
Für das Kinogebäude ist er nicht vorgesehen, aber denkbar.
Das
Parkhaus Kirchhofstraße hat eine Kapazität von über 400 Stellplätzen. Es wird
kaum genutzt, insbesondere in den Abendstunden. Es gibt Überlegungen in dem
Parkhaus eine bestimmte Anzahl von Plätzen anzumieten zu der Zeit, in der das
Kino betrieben wird. Die Verwaltung geht aber auch davon aus, dass ein
Großteil der potentiellen Besucher aus Herne kommen wird und diese zu Fuß oder
mit Bus und Bahn kommen werden. Dies alles ist angedacht, hängt aber von dem
Investoren ab, der beispielsweise auch für das Kino eine Tiefgarage bauen
kann.
Frau
Buddemeier erklärt, dass die jetzige Grünfläche ein wohltuendes
gestalterisches Element an diesem Tor zur Innenstadt darstellt. Die Verwaltung
müsste ihren Einfluss dahingehend gelten machen, dass dafür ein adäquater
Ersatz, planerisch als auch architektonisch hochwertig, geschaffen wird.
Herr
Dr. Steiner erklärt, dass für die Versiegelung der Fläche ein Ausgleich
notwendig ist. Dieser Ausgleich ist vorgesehen im nördliche Gehwegbereich der
Schäferstraße. Dort wird die relativ breite Baumreihe entsiegelt. Parken wird
weiterhin möglich sein.
Es
ist richtig, dass in so einem Eingangsbereich das Tor möglichst attraktiv sein
sollte. Die Verwaltung wird bei den Verhandlungen darauf achten dass eine
vernünftige architektonische/städtbauliche Qualität dort vorhanden sein wird.
Herr
Seifert fragt, wie weit es schon beschlossen ist, dass dort defintiv ein Kino
hinkommt. Außerdem fragt er nach der Begründung für die Aussage, dass so viele
Besucher aus Herne kommen würden die dann auch bereit sind mit Bus, Bahn, Fahrrad
oder zu Fuß zu kommen.
Herr
Dr. Steiner erklärt, dass hier nicht über ein ganz bestimmtes Projekt
gesprochen wird, sondern dass es ein Möglichkeit ist. Es wird mit potenziellen
Investoren verhandelt und es kann sein, dass das Vorhaben wesentlich kleiner
ausfällt. Fragen nach Auslastung/Besucherströmen sind vornehmlich von dem
Investor anzustellen. Hier werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen, dass ein solches Vorhaben an der Stelle errichtet werden kann.
Welches Projekt in welcher Ausformung mit welchem Investor und mit welcher
Architektur letztendlich kommt wird Gegenstand weiterer Erörterungen sein, wenn
das Vorhaben im Einzelnen feststeht.
2. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Es
liegen keine Mitteilungen vor.
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Bezirksvorsteher Schriftführer