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Ratsinformationssystem

Auszug - Niederschrift öffentlicher Teil  

Bezirksvertretung Herne-Mitte
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 20.06.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


 

N i e d e r s c h r i f t

 

 

über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mit­te am 20.06.2002 im großen Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne

 

 

Sitzungsdauer:     16.00 - 18.25 Uhr

 

Sitzungsunterbrechung:     17.45 - 17.55 Uhr

 

Vorsitz:     Herr Bezirksvorsteher Brüggemann

 

Schriftführung:     Herr Peter

 

 

Anwesend sind

 

die Bezirksverordneten:

 

Frau Bregenstroth

Herr Brüggemann

Herr Elbracht

Herr Freitag

Herr Gentilini

Herr Hesse

Frau Jakat

Frau Jansen

Herr Kuckuk

Herr Lindstädt

Frau Merten

Frau Przybyl

Herr Saibic

Herr Taschner

Herr Tews

Herr Wienbracke

 

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von der Verwaltung:

 

Frau Lübeck-Meßmacher          FB 11          16.00 - 18.25 Uhr

Herr Peter          FB 11          16.00 - 18.25 Uhr

Herr Scholz          FB Umwelt          16.10 - 16.55 Uhr

Frau Fack          FB 21          16.00 - 18.25 Uhr

Herr Schulte-Halm          Stadtamt 32          16.00 - 17.55 Uhr

Herr Tittel          Stadtamt 39          16.00 - 16.10 Uhr

Herr Dr. Steiner          Stadtamt 61          16.00 - 18.20 Uhr

Frau Lewandowski          Stadtamt 63          16.00 - 17.10 Uhr

Herr Becker          Stadtamt 66          16.00 - 18.25 Uhr

Herr Kuhl          Stadtamt 67          16.00 - 16.30 Uhr

Herr Drucks          Stadtamt 70          16.00 - 16.45 Uhr

 


Es fehlen die Bezirksverordneten:

 

Herr Finke

Frau Heller

Frau Kamm

 

 

Herr Bezirksvorsteher Brüggemann begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Frau Przybyl für die SPD-Fraktion den Tagesordnungspunkt 11 - Vorlage-Nr. 2002.425 - Illegale Autorennen auf dem Gelände des Innovationszentrums - als Tagesordnungspunkt 4 zu behandeln.

 

Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.

 

Danach ergibt sich folgende

 

 

 

                          Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

 

 1.  Lkw-Verkehr auf dem Lackmanns Hof (zwischen Westring und Kaiserstraße)

- Anfrage der Bezirksverordneten Jansen vom 07.06.2002 -

 

 2.     Spielplatz Amalienstraße

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -

 

 3.     Aufstellung von Laubgefäßen gegen Entgelt verbunden mit wahlweise wöchentlicher oder 14-tägiger Leerung

- Anfrage der Bezirksverordneten Merten vom 09.06.2002 -

 

 4.     Illegale Autorennen auf dem Gelände des Innovationszentrum Westring 303

- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 06.06.2002 -

 

 5.     Förderprogramm Lokale Agenda 21

 

 6.     Eintragung der Kaufmännischen Schulen, Westring 201 - 213 und des Wohnhauses Schaeferstr. 17, Stadtbezirk Herne-Mit­te, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz

 

 7.     Verkehrsproblematik am Juri-Gerus-Weg/Kindertagesstätte "Phantasia"

- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 06.06.2002 -

 

 8.     Kanalerneuerung und Straßeninstandsetzung Germanenstraße zwischen der Kaiserstraße und dem Westring

 

 9.     Instandsetzung der Bundes- und Landstraßen im Stadtbezirk Herne-Mitte

     hier: Beschluss der Maßnahme Hölkeskampring zwischen Alten    höfener Straße und Wiescherstraße

 

10.     Straßeninstandsetzungsarbeiten im Stadtbezirk Herne-Mitte:

     1) Herforder Straße, 2) Jobststraße

 

11.     Vandalismus und Verunreinigungen im Stadtgarten

- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 06.06.2002 -

 

12.     Taubenplage in der Herner Innenstadt

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -

 

13.     Eindämmung der Problematik verwilderter Tauben in der Her­ner Innenstadt - Maßnahmen -

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -

 

14.     Ausgleichsmaßnahme Flottmann-Gelände

- Anfrage des Bezirksverordneten Saibic vom 07.06.2002 -

 

15.     Gavegstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kuckuk vom 07.06.2002 -

 

16.     Gestaltungssatzung für die Fußgängerzone an der Bahnhofstra­ße

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -

 

17.     Bericht und Diskussion - Bebauung des Regenkampgeländes

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -

 

18.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 1.     Betriebshof Düngelstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Saibic vom 07.06.2002 -

 

 2.     Veräußerung städtischer Wohnhäuser

 

 3.     Verkauf eines städt. Grundstücks an der Franz-Hengsbach-Straße

 

 4.     Verkauf eines städt. Grundstücks an der Gütersloher Straße

 

 5.     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

1.  Lkw-Verkehr auf dem Lackmanns Hof (zwischen Westring und Kai­serstraße)

- Anfrage der Bezirksverordneten Jansen vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.449 -

                                                            

 

Auf dem Lackmanns Hof ist ein vermehrter Lkw-Verkehr in den Vormittagsstunden festzustellen. Morgens und mittags wird der sich auf der Kaiserstraße/Ecke Germanenstraße ansässige Le­bensmittelhändler beliefert. Die entsprechenden Lastkraft­wagen kommen aus Richtung Stadt oder von der Autobahn den Westring hinunter, befahren den Lackmanns Hof und treten nach Auslieferung den Rückweg über die Germanenstraße an.

 

An dem Lackmanns Hof befindet sich ein Kindergarten (Eingang Lackmanns Hof 85). Durch den durchfahrenden Lkw-Verkehr wer­den die Kindergartenkinder, die Schulkinder auf dem Weg zu und von der Forellschule und auch auch die anwohnenden Kinder massiv gefährdet. Aufgrund eigener Beobachtungen kann von ei­nem "Fast-Unfall" zwischen einem Kind und einem Lkw berichtet werden.

 

Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Lastkraftwagen nicht die kaum 100 Meter entfernte Forellstraße befahren, zumal die Forellstraße wesentlich breiter ist als der Lackmanns Hof.

 

Ich bitte, folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1. Ist der Lackmanns Hof für das Befahren von Lastkraftwagen ausgelegt?

 

2.  Besteht die Möglichkeit, ein Verbot (durch Beschilderung) für den Lkw-Verkehr auszusprechen?

 

3.  Welche Möglichkeiten werden hier generell gesehen, um die Gefährdung der Kinder zu reduzieren?

 

 

Herr Tittel beantwortet die Anfrage:

 

Zu Frage 1:

 

Die Fahrbahn der Straße Lackmanns Hof ist baulich für das Be­fahren mit Lastkraftwagen ausgelegt.

 

Zu Frage 2:

 

Aufgrund der vorliegenden Anfrage wurde der vorgenannte Be­reich in den letzten Tagen intensiv beobachtet.

Ortsbesichtigungen fanden zu unterschiedlichen Tageszeiten statt. Verkehrsgefährdungen von Kindern durch Lastkraftwagen wurden nicht beobachtet.

Die Straße Lackmanns Hof verfügt in diesem Teilabschnitt beid­seitig über ausreichend breite Gehwege. Auf der Seite der Kin­dertagesstätte befindet sich zusätzlich ein Parkstreifen. Die Abgrenzung zur Fahrbahn hin ist somit sehr weitläufig gestal­tet.

 

Starker LKW-Verkehr wurde nicht festgestellt. Lediglich ein­zelne Fahrten zu Anwohnern (Möbel) waren zu verzeichnen.

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenbeiten sind Verkehrsbeschränkun­gen auf dem Lackmanns Hof durch Beschilderung derzeit nicht vorgesehen.

 

Herr Becker beantwortet die Anfrage:

 

 

 

 

 

Zu Frage 3:

 

Die Sperrung einzelner Straßen in dem Wohnquartier macht we­nig Sinn, da nur eine Verlagerung des LKW-Verkehrs erfolgen würde.

Um den LKW-Verkehr dort herauszubekommen ist die Umfahrung des gesamten Wohnquartiers (Lackmanns Hof, Germanenstraße, Wallburgstraße, Schloß-Strünkede Straße) durch LKW einzig sinnvoll.

Die Verwaltung wird daher die entsprechende Beschilderung ver­anlassen, so dass die LKW vom Westring über die Forellstraße geführt werden.

 

 

 2.         Spielplatz Amalienstraße

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.445 -

                                                            

 

     Die Bezirksvertretung lehnt mit 7 gegen 9 Stimmen ab,        folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beauftragt die Verwaltung Planungen für die Gestaltung des Spielplatzes Amalienstraße kurzfristig zu erstellen und diese der Bezirksvertretung Her­ne-Mitte zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 3.         Aufstellung von Laubgefäßen gegen Entgelt verbunden mit wahl­weise wöchentlicher oder 14-tägiger Leerung

- Anfrage der Bezirksverordneten Merten vom 09.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.446 -

                                                            

 

Immer wieder sorgt die kostenlose Aufstellung von Laubcontai­nern im Stadtgebiet für Ärger, weil sie oft überquellen, bis sie geleert werden und zudem zu beobachten ist, dass aus ande­ren Stadtteilen die Bürger diese Container anfahren, um ihre Gartenabfälle darin zu entsorgen.

 

Dieses Problem gibt es in anderen Städten seit der erfolg­reichen Einführung eines Laubgefäßes gegen Entgelt nicht mehr. In der Stadt Haltern z.B. können Haus- und Gartenbesit­zer ein 240 l Gefäß (auf freiwilliger Basis) bestellen, wahl­weise nur für einige Monate oder für das ganze Jahr. Die Nut­zer der Tonne können auch zwischen wöchentlicher und 14-tägi­ger Leerung wählen. Wem das Gefäß mit 240 l zu groß er­scheint, kann sich außerdem ein Laubgefäß mit seinem Nachbarn teilen. Dieses System wurde nicht nur in Haltern sehr gut an­genommen, so dass direkt nach der Erprobungsphase die Kosten deutlich gesenkt werden konnten, da das System wirtschaft­licher betrieben werden konnte.

 

Daher fragen wir die Verwaltung:

 

 

 

 

 

 

1. Wäre die Einführung dieses Systems auch für unsere Stadt denkbar?

 

2. Wäre es nicht auch eine sinnvolle Alternative zur Bioton­ne, die nur wenig genutzt wird und der Anteil an problem­behafteten Bioabfällen (gekochte und gegarte Speiseabfäl­le) weniger als 10 % ausmachen?

 

3. Wie viele Haushalte im Stadtgebiet nutzen die Biotonne?

 

4. Wie hoch sind Personal- und Sachkosten für die bisher kos­tenlosen Aufstellung von Laubkörben in den Wintermonaten?

 

5. Wie hoch sind Personal- und Sachkosten für die ebenfalls bisher kostenlosen Aktionen zur Beseitigung von Grün- und Gartenabfällen?

 

6. Was sprach bisher gegen die Einführung eines solchen oder ähnlichen Systems?

 

7. Wie hoch wären die Kosten für die Nutzer eines Laubge­fäßes in unserer Stadt wenn dieses System eingeführt wür­de?

 

8. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Mehreinnahme für unse­re Stadt bei Einführung des Systems?

 

9. Wann könnte man den Bewohnern unserer Stadt dieses oder ein ähnliches System zur Sammlung von Grün- und Gartenab­fällen anbieten?

 

   10. Würde nicht auch Ratten im Stadtgebiet ein Stück Lebens raum genommen werden können, da Komposthaufen in privaten Gärten verringert würden, die beliebte Anziehungs- und Aufenthaltsorte dieser Nager sind?

 

 

Herr Drucks nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

 

Die Anfrage betrifft in einem geringen Maß die Straßenreini­gung - die angesprochenen Laubgitterkörbe -, weit überwiegend aber die Abfallentsorgung.

 

Zur besseren Übersicht über die verschiedenen Systeme in Hal­tern und Herne folgende Vorabinformationen:

 

In Haltern gibt es keine Biotonne. Grünabfälle von Privat­grundstücken können auf freiwilliger Basis außerhalb der Ab­fallentsorgung in den "sogenannten Laubgefäßen" gesammelt wer­den. Darüber hinaus können Grünabfälle an den Umladestationen gegen Entgelt abgegeben werden. Kostenlose Laubgitterkörbe für Straßenlaub und kostenlose Grünabfallaktionen für sperri­gen Grünabfall gibt es nicht. Kompostmitnahmeplätze gibt es ebenfalls nicht.

 

In Herne ist die Biotonne (in diese können auch Laub- und Gar­tenabfälle gefüllt werden) auf freiwilliger Basis eingeführt. Darüber hinaus können Grünabfälle gegen Entgelt beim Recyc­linghof oder kostenlos bei den Grünabfallaktionen im Frühjahr und Herbst ortsnah abgegeben werden. Für Straßenlaub werden jahreszeitlich bedingt im Herbst Laubgitterkörbe aufgestellt. Die Bürger können Kompost kostenlos an Kompostabnahmeplätzen abholen.

 

Bevor er zur Beantwortung der Fragen kommt gibt er noch fol­gende Hinweise:

 

Die angesprochenen Laubgitterkörbe in Herne betreffen die Straßenreinigung;die Biotonne in Herne die Abfallentsorgung und die Gefäße für Garten-, Park- und Grünabfälle in Haltern "eigentlich nichts von beiden", da sie außerhalb der Abfall­entsorgung geführt werden.

 

Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwor­tet.

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Einführung des Systems der Stadt Haltern ist in Herne zur Zeit nicht beabsichtigt. Wie bereits einführend erläutert be­steht bereits jetzt die Möglichkeit, Laub und Gartenabfälle in die Biotonnen einzufüllen. Die Biotonne kann in den Größen 80 l, 120 l, 240 l, 660 l und 1.100 l bestellt werden. Die Leerung erfolgt grundsätzlich alle 14 Tage bei einer unbefris­teten Bestellung. Es bestehen aber auch die Möglichkeiten, dass die Behälter befristet, z. B. für einige Monate, oder aber auch mit der Möglichkeit der Leerung auf Abruf (z. B. einmalig) geordert werden. Die Leerung auf Abruf heißt, Behäl­ter voll, Anruf bei den ERB, Leerung am nächsten Tag. Zwei un­mittelbare Nachbarn können sich die Behälter auch teilen.

 

 

Zu Frage 2:

 

Sicherlich beträgt der Anteil der gekochten und gegarten Spei­seabfälle weniger als 10 %. Zu den Bioabfällen gehören aber auch Gemüseabfälle, Obstabfälle, Kaffeefilter usw.. Neben die­sen Abfällen können auch Gartenabfällen in die Biotonne einge­füllt werden. Insbesondere in einer Stadt wie Herne mit einer sehr dichten Wohnbebauung ist die Biotonne vermehrt an Mehr­familienhäusern aufgestellt. Hier werden z. B. nur die Bioab­fälle und keine Gartenabfälle eingefüllt. Zur Information: in 2001 wurden 1.937 t Bioabfälle gesammelt.

 

 

Zu Frage 3:

 

Eine Statistik, wie viele Haushalte eine Biotonne nutzen, existiert nicht. Die bei den ERB geführte Statistik bezieht sich nur auf angeschlossene Grundstücke. Danach waren mit Stand 31.05.2002 rd. 3.500 Grundstücke angeschlossen und zwar mit

 

     2.360 Biotonnen a      80 l

     1.014 Biotonnen a     120 l

       288 Biotonnen a     240 l

        18 Biotonnen a     660 l    169.000 Einwohner

 

In Haltern sind ca. 1.400 Laubgefäße aufgestellt bei 38.000 Einwohnern.

 

 

Zu Frage 4:

 

Diese Kosten werden nicht im Einzelnen innerhalb der Betriebs­buchhaltung der ERB nachgehalten. Alle angefallenen Kosten während der Laubzeit werden in diesem Fall unter der Hauptkos­tenstelle 103000 "Laub" verbucht. Die hier angefallenen Kos­ten betrugen im Jahre 2001 rd. 370.000 Euro. Der Anteil für die Laubkörbe ist aber hiervon nur ein geringer Anteil. (Ein Tag aufstellen, ein Tag einziehen). Als Hinweis zu den Laub­gitterkörben möchte ich noch anmerken, dass diese für die Auf­nahme des Straßenlaubes aufgestellt worden sind. Sie dienen den Bürgern und den Mitarbeitern der Straßenreinigung zur Un­terstützung, da das Laub komprimiert abgesaugt werden kann.

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung betrugen im Jahre 2001 rund 3,68 Mio Euro.

 

 

Zu Frage 5:

 

Die Gartenabfallaktionen im Frühjahr und im Herbst werden durch das Umweltamt der Stadt Herne organisiert. Die Beauf­sichtigung der Aktionen erfolgt durch die Kleingärtner ehren­amtlich. Personalkosten fallen daher nicht an. Die Abrechnung der Sammel- und Verwertungskosten erfolgt im Rahmen des Ver­trages mit der Fa. Mabeg über den Betrieb des Recyclinghofes in Herne-Baukau im Rahmen eines Pauschalbetrages. Zu zahlen waren im Rahmen der Abfallentsorgung für 2001 rund 100.000,-- Euro.

 

Zu Frage 6:

 

Wie bereits erläutert besteht ein ähnliches System.

 

 

Zu Frage 7:

 

Da die Biotonne als Laubgefäß genutzt werden kann fallen fol­gende Gebühren bei 14tägiger Leerung incl. Vollservice bis 10 m Standplatzentfernung an:

 

 80 l Behälter  bei  14 tägiger Leerung  =   64,00 Euro/a

120 l Behälter  bei  14 tägiger Leerung  =   96,00 Euro/a

240 l Behälter  bei  14 tägiger Leerung  =  192,00 Euro/a

660 l Behälter  bei  14 tägiger Leerung  =  528,00 Euro/a

 

Bei einer befristeten Bestellung und einer Leerung auf Abruf entstehen folgende Gebühren:

 

Eine einmalige Aufstellungsgebühr in Höhe von 15,-- Euro bzw. 20,-- Euro je nach Behältergröße, zuzüglich der Kosten für je­de Entleerung in Höhe von

 

 

 

 

 

  1,60 Euro für den     80 l Behälter

  2,40 Euro für den    120 l Behälter

  4,80 Euro für den    240 l Behälter

 13,20 Euro für den    660 l Behälter

 22,00 Euro für den  1.100 l Behälter

 

Zu Frage 8:

 

Von Mehreinnahmen kann in diesem Zusammenhang nicht ge­sprochen werden, da wir uns im Gebührenbereich befinden und somit das Kommunalabgabengesetz zu beachten haben, d. h.; Kos­ten sind gleich Erlöse.

 

                                                        

Zu Frage 9:

 

System existiert bereits.

 

 

Zu Frage 10:

 

Eigenkompostierung ist ein sinnvoller Beitrag zur Abfallver­meidung und die günstigste Form der Abfallentsorgung. Sie hat neben der Gebührenersparnis den Vorteil, dass der selbst er­zeugte Kompost auf der eigenen Fläche eingesetzt werden kann. Bei einer ordnungsgemäßen Kompostierung (ohne gekochte Speise­reste oder in einem geschlossenen Komposter) ist Rattenbefall nicht sehr wahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund würde nach hiesiger Auffassung eine gegen Entgelt zur Verfügung ge­stellte Grünabfalltonne nicht wesentlich zu einer Ver­ringerung der Rattenproblematik beitragen.

 

 

 4.         Illegale Autorennen auf dem Gelände des Innovationszentrum Westring 303

- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 06.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.425 -

                                                            

 

In den letzten Wochen haben sich vermehrt Bürgerinnen und Bür­ger mit der Bitte um Hilfe an unserer Fraktion gewandt, die im Bereich des Innovationszentrums am Westring wohnen.

Nach Angaben der Anwohner finden dort seit geraumer Zeit in den späten Abendstunden Autorennen statt; hiermit einher ge­hen starke Lärmbelästigungen durch Motorengeräusche und Musik­anlagen sowie eine Vermüllung des Geländes.

Mehrfache Einsätze der Polizei führten bislang nicht zu einem befriedigenden Ergebnis für die Anwohner.

 

Ich bitte daher von der Verwaltung im Rahmen der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 20.06.2002 nach­folgende Fragen beantworten zu lassen:

 

 

1. Ist der Verwaltung die geschilderte Problematik bekannt, falls ja seit wann?

 

2. Welche Maßnahmen können ergriffen werden bzw. erfolgten bereits?

 

3. Gibt es eine Möglichkeit, die Zufahrt zum Gelände in den Abendstunden und an Wochenenden mit geringen Mitteln zu sperren?

 

 

     Herr Schulte-Halm beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die geschilderte Problematik ist der Verwaltung, aber auch der Polizei, bisher nicht bekannt. Beschwerden von Anwohnern sind nicht eingegangen.

 

 

Zu Frage 2:

 

Aufgrund der vorliegenden Anfrage wurde der Bereich in Augen­schein genommen. Da die vorhandenen Fahrstraßen auf dem Gelän­de nicht auffallend breit sind, war zu erwarten, dass dort Spuren zu finden sind, die auf die "Autorennen" hinweisen. Trotz intensiver Bemühungen wurden derartige Hinweise (z. B. Reifenabrieb / überfahrene Randstreifen / beschädigte Bepflan­zungen) nicht gefunden.

Aus diesem Grunde deutet alles darauf hin, dass es sich bei den Schilderungen der Anwohner lediglich um Einzelfälle gehan­delt haben kann.

 

 

Zu Frage 3:

 

Der Bereich wird weiterhin durch die Polizei und den kommuna­len Ordnungsdienst bestreift. Weitere Maßnahmen sind von dem Ergebniss dieser Kontrollen abhängig.

 

 

 5.       Förderprogramm Lokale Agenda 21

- Vorlage Nr. 2002.392 -

                                                            

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt das beiliegende Förderprogramm für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Lokalen Agen­da 21.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Das o.g. Förderprogramm ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.  

 

 

 6.       Eintragung der Kaufmännischen Schulen, Westring 201 - 213 und des Wohnhauses Schaeferstr. 17, Stadtbezirk Herne-Mitte, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 Denkmal­schutzgesetz

- Vorlage Nr. 2002.334 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte nimmt die beabsichtigte Ein­tragung der Kaufmännischen Schulen, Westring 201 - 213 und des Wohnhauses Schaeferstr. 17, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmal­schutzgesetz) vom 11.03.1980 (GV NRW 1980 S 226/SGV NRW 224) zur Kenntnis.

 

 

  7.         Verkehrsproblematik am Juri-Gerus-Weg/Kindertagesstätte "Phan­tasia"

- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 06.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.424 -

                                                            

 

Seit geraumer Zeit steht unsere Fraktion im Kontakt zu den El­tern der Kinder der Tagesstätte "Phantasia" am Juri-Gerus-Weg. Ortsbesichtigungen und Treffen fanden darüber hinaus auch mit der pädagogischen Leitung der Einrichtung statt.

 

Die SPD-Fraktion thematisiert daher die verkehrstechnischen Schwachpunkte hinsichtlich der Sicherheit für die Kinder auf ihrem täglichen Weg zur Kindertagesstätte sowie ihrem Weg nach Hause.

 

So befindet sich auf der anderen Seite der Kita kein Bürger­steig. PKW fahren dort häufig zu schnell, im Bereich der Vin­ckestraße/Horsthauser Straße stellt die Konstruktion der Mit­telinsel eine weitere Gefahrenquelle dar.

 

Ich bitte daher von der Verwaltung im Rahmen der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 20.06.2002 fol­gende Fragen beantworten zu lassen:

 

1. Ist der Verwaltung die gesamte Darstellung der Verkehrs­problematik und fehlenden Wegesicherheit bewusst?

 

2.  Welche Möglichkeiten im Sinne einer Situationsverbesserung schlägt die Verwaltung vor?

 

3.  Gibt es bereits entsprechende Vorschläge, die seitens der Leitung der Kindertagesstätte an die Verwaltung heran­getragen wurden?

 

 

Herr Becker führt Folgendes aus:

 

Zu Frage 1: 

 

Seitens der Straßenverkehrsbehörde wird die Darstellung der Sicherheitsprobleme für den angesprochenen Bereich nicht ge­teilt. Bei der Zufahrt zu der Kindertagesstätte "Phantasia" handelt es sich um eine etwa 100 m lange Stichstraße.

Das Erreichen hoher Fahrgeschwindigkeiten nach dem Abbiegen von der Vinckestraße ist hier nicht möglich. Wobei nicht uner­wähnt bleiben sollte, dass hier insgesamt ein sehr geringes Fahrzeugaufkommen festzustellen ist.

Zu Konfrontationen zwischen Fußgängern und dem fließenden Ver­kehr kann es, insbesondere im Bezug auf die Kindertages­stätte, nicht kommen, da an dieser Straßenseite ein ca. 3 m breiter Gehweg vorhanden ist.

Der Einsatz des städt. Radarwagens zur Durchführung von Probe­messungen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Wird das Fahrzeug zu nah an der Einmündung Vinckestraße abgestellt, werden aufgrund der bereits beschriebenen Abbiegesituation nur äußerst geringe Fahrgeschwindigkeiten gemessen. Im weite­ren Straßenverlauf kann das Fahrzeug nicht aufgestellt wer­den, da hierdurch die Nutzung der Einstellplätze behindert würde.

 

 

Zu Frage 2 u. 3:

 

Zur Situationsverbesserung wurde bereits auf der Vinckestra­ße,im Einmündungsbereich Juri-Gerus-Weg, eine 30-km Beschrän­kung mit Hinweis auf Kinder eingerichtet. Der Innenbereich Ju­ri-Gerus-Weg, bis auf die Zufahrt zur Kita, ist verkehrsberu­higte Zone. Die entsprechendes Beschilderung wird demnächst aufgestellt.

Die Sackgasse zur Kita kann momentan noch mit 50 km/h befah­ren werden. Hier wird kurzfristig ein 30 km/h Strecke mit dem Zusatz "Kinder" eingerichtet.

Die Querungssituation Horsthauser Straße / Vinckestraße hat sich seit Einrichtung der Bushaltestelle dadurch verbessert, dass dort keine parkenden Fahrzeuge mehr stehen dürfen, die die Einsehbarkeit behindert haben.

Die Verwaltung wird aber nach Lösungen suchen, wie die Situa­tion durch Markierungen entflechtet werden kann.

 

 

 8.        Kanalerneuerung und Straßeninstandsetzung Germanenstraße zwi­schen der Kaiserstraße und dem Westring

- Vorlage Nr. 2002.284 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt:

 

     1. Den Kanal in der Germanenstraße zwischen der Kaiserstraße und dem Westring zu erneuern.

 

     2.  Im Anschluss die Straßendecke auf der gesamten Breite

     zwischen der Kaiserstraße und dem Westring im Rahmen

    des Prioritätenkataloges des Jahres 2002 in Her ne-Mitte, der am 07. März 2002 vom Bezirk Herne-Mitte beschlossen wurde, durch Aufbringen einer Asphaltbetondecke (Einbau ca. 100 kg/qm - ca. 4 cm dick) zu erneuern.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

 

 9.         Instandsetzung der Bundes- und Landstraßen im Stadtbezirk Her­ne-Mitte

     hier: Beschluss der Maßnahme Hölkeskampring zwischen Alten­        höfener Straße und Wiescherstraße

- Vorlage Nr. 2002.387 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, die Fahrbahn des Hölkeskamprings zwischen Altenhöfener Straße und Wiescherstraße mit einer Splittmastixasphaltdecke ca. 100 kg/qm zu versehen. Außerdem wird beschlossen in Teilabschnit­ten den Unterbau zu erneuern.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

 

10.         Straßeninstandsetzungsarbeiten im Stadtbezirk Herne-Mitte:

     1) Herforder Straße, 2) Jobststraße

- Vorlage Nr. 2002.391 -

                                                            

 

     Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung und Freigabe des Haushaltes 2002

 

     1) Die Straßendecke in der Herforder Straße zwischen Rott bruchstraße und Bielefelder Straße auf der gesamten Brei­te im Rahmen des Prioritätenkataloges, der am 07. März 2002 beschlossen wurde, mit einer Asphaltbetondecke 100 kg/qm zu überziehen.

 

     2) Die Straßendecke der Jobststraße zwischen Bahnhofstraße und Bertastraße auf der gesamten Breite im Rahmen des Pri­oritätenkataloges, der am 07. März 2002 beschlossen wur­de, mit einer bituminösen Feinschicht ca. 22 kg/qm im Kalteinbau zu überziehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:       einstimmig

dafür:  16 

 

 

 

11.         Vandalismus und Verunreinigungen im Stadtgarten

- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 06.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.423 -

                                                            

 

Die aufwändige Realisierung des Spielplatzes im Herner Stadt­garten wird überaus positiv von den Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen.

Gerade in der jetzigen sommerlichen Zeit profitieren täglich unzählige Kinder und Jugendliche von der neuen Abenteuerland­schaft und den vielfältigen Spielangeboten.

Die Attraktivität dieses Platzes hat leider auch zu einem An­stieg von Vandalismus, Verunreinigungen und weiteren Ordnungs­widrigkeiten geführt.

Zerstörung von Spielgeräten, offenes Grillen, Gruppen von al­koholisierten Jugendlichen sorgen zurzeit die SPD-Fraktion.

 

Nach mehreren Ortsbegehungen unserer Fraktion und Gesprächen mit den zuständigen Spielplatzpaten bitten wir, im Rahmen der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 20.06.2002 die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

 

1.  Sind die o. g. Verunreinigungen und Beschädigungen be­kannt, in welchem Umfang stellen sich diese für die Ver­waltung dar?

 

2.  Gibt es Möglichkeiten einer Intervallverdichtung hin­sichtlich der Leerung von Papierkörben und der Säuberung der Grünflächen?

 

3.  Welche kooperativen Maßnahmen zwischen den Ämtern der Ord­nungsverwaltung, der Polizei sowie der Revierleitung des Regiebetriebes "Stadtgrün" gibt es?

 

4.  Gibt es regelmäßig Kontrollen, werden Platzverweise ausge­sprochen bzw. Bußgelder verhängt; wenn ja, in welchen In­tervallen?

 

5.  Verfügen die Spielplatzpaten über eine ausreichende Liste von Ansprechpartnern - im Bedarfsfalle auch für die Abend­stunden und an Wochenenden?

 

 

Herr Schulte-Halm führt dazu aus:

 

Zu Frage 1:

 

Die Verunreinigungen und Beschädigungen sind der Verwaltung durchaus bekannt. In der vergangenen Zeit, insbesondere in der Sommerzeit, nach Schulabschlussfeiern oder Abiturfeiern treten diese vermehrt auf.

Vor allem nach den Wochenenden ist der Stadtgarten im näheren Umkreis des Spielplatzes hauptsächlich mit Getränkedosen oder Flaschen stark verunreinigt.

Beschädigt wurden in der Vergangenheit ein Papierkorb und ein Spielplatzschild. Diese wurden mutwillig herausgerissen. Des Weiteren wurde die auf dem Spielplatz befindliche Hängematte bisher 3 mal zerstört indem sie entweder aus der Verankerung herausgerissen oder zerschnitten wurde.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die Leerung und Säuberung wird zurzeit 2 bis 3 mal wöchent­lich durch das Revier Herne-Mitte durchgeführt. Der OR Stadt­grün sieht keine Möglichkeit einer weiteren Verdichtung hin­sichtlich dieser Pflege und Säuberungsarbeiten.

 

 

Zu Frage 3:

 

Die Ordnungsverwaltung, die Polizei und OR Stadtgrün arbeiten zusammen. In Zukunft werden sie auch dort nachts präsent sein.

 

 

Zu Frage 4:

 

Es wird regelmäßig bestreift. Platzverweise konnten nicht aus­gesprochen werden.

 

 

Zu Frage 5:

 

In der Vergangenheit erhielt die Bezirksvertretung ein Schrei­ben aus dem hervorging welcher Bürger oder Verein eine Paten­schaft für einen städt. Spielplatz übernommen hat. Aus dem Schreiben ging weiterhin hervor, welche Person innerhalb der Stadtverwaltung für Aufgaben und Fragen bezüglich der Spiel­plätze anzusprechen sind. Dieses Schreiben wurde auch den Spielplatzpaten über die Kinderanwältin "Bibi Buntstrumpf" zu­geleitet.

Da sich in der vergangenen Zeit die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung geändert haben, wird der OR Stadtgrün in Kürze ein neues Schreiben mit den aktuellen Zuständigkeiten inner­halb der Stadtverwaltung fertigen.

Bei Problemen während der Abendstunden oder an Wochenenden steht weiterhin die zuständige Polizeiwache oder die Feuer­wehr zur Verfügung.

 

 

12.         Taubenplage in der Herner Innenstadt

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.456 -

                                                            

 

Bereits im Januar 1996 befasste sich die BV Herne-Mitte auf­grund einer Anfrage der CDU-Fraktion mit dem Problem ver­wilderter Tauben in der Herner Innenstadt.

 

Trotz des zwischenzeitlich erlassenen Fütterungsverbotes ist heute, nach mehr als 6 Jahren, festzustellen, dass sich die Taubenproblematik gravierend verschärft hat.

 

 

 

 

 

 

So wird durch Anwohner festgestellt, dass durch den Populati­onsdruck jetzt auch in Nischen genistet wird, die die Tauben vorher gemieden haben. Sogar verharmte Flächen werden jetzt aufgesucht.

 

Es ist unbestritten, dass mit der Taubenproblematik auch eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden ist und eine er­hebliche Minderung der Wohn- und Lebensqualität der betroffe­nen Innenstadtbewohner mit einhergeht.

 

Ferner führen die ätzenden Substanzen des Taubenkotes zu nach­haltigen Schäden an den überwiegend aufwendig gestalteten Fas­saden der Bahnhofstraße und der Nebenstraßen.

 

Wir erbitten einen umfassenden Bericht der Verwaltung über die jetzige Situation, über die derzeitige Handhabung zur Durchsetzung des Fütterungsverbotes und über angedachte, mög­licherweise schon eingeleitete, weitere Maßnahmen zur nach­haltigen und wirkungsvollen Eindämmung der Taubenproblematik.

 

 

Herr Schulte-Halm teilt dazu folgendes mit:

 

Die Überpopulation von verwilderten Haustauben wird in vielen Städten als Belästigung empfunden. Sämtliche aktiven Be­kämpfungsmaßnahmen, wie Taubenabschussaktionen, vergiften der Tauben, Errichtung von Taubenhäusern um Taubeneier gegen Gip­seier auszutauschen, wie die "Antibaby-Pille" für Tauben, ha­ben alle nicht zur Eindämmung der Plage geführt. Die konse­quente Durchsetzung von Taubenfütterungsverboten, wie seit dem 01.01.1997 im Herner Ortsrecht verankert, sowie die bau­lichen Maßnahmen durch Hausbesitzer, Nistmöglichkeiten zu be­seitigen, werden als geeignetes Mittel zur Taubenreduzierung angesehen. Durch gezielte Sonderaktionen wird in der nächsten Zeit die Einhaltung des Taubenfütterungsverbotes überprüft. Darüber hinaus werden die Bäckereien, Imbissbetriebe und sons­tigen nahrungsmittelverkaufende Geschäfte angeschrieben und darum gebeten, durch die konsequente Reinigung ihrer Außenbe­reiche der Tauben evtl. genießbare Nahrungsmittel zu ent­ziehen.

 

Durch das Anbringen von Hinweisschildern, die auf das Tauben­fütterungsverbot hinweisen, soll die Aktion unterstützt wer­den. Es muss aber auch ein Umdenken in der Bevölkerung statt­finden. Das gutgemeinte Füttern der Tauben stellt in Wirklich­keit Tierquälerei dar. Die einseitige Ernährung durch Brot und Pommes führen zu einer Mangelernährung und Degenerierung der Tauben.

 

Herr Kuckuk spricht sich  weiterhin für den Einsatz von akti­ven Bekämpfungsmaßnahmen aus.

Herr Schulte-Halm erklärt, dass aktive Maßnahmen in vielen an­deren Städten mit geringem Erfolg durchgeführt wurden. Dage­gen führt die Unterbrechung der Nahrungskette innerhalb kür­zester Zeit zu einer Verringerung der Population.

 

Herr Hoss (Anwohner der Bahnhofstraße) führt als Beispiel ei­ne Maßnahme der Sparkasse Bochum als mögliche Lösung an. Die Sparkasse Bochum hat erfolgreich mit einem Falkner zusammen­gearbeitet. Der dort ansässige große Schwarm wurde verdrängt. Allerdings hält sich der verdrängte Taubenschwarm nun woan­ders auf.

 

Frau Merten bemängelt, dass keine aktiveren Maßnahmen vorge­schlagen wurden.

Herr Schulte-Halm verweist in diesem Zusammenhang auf durch­geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er fordert die Be­zirksvertretung auf, Namen zu nennen, um die Verursacher zu belangen.

 

Herr Kuckuk schlägt vor, die Straßenreinigung abends und nicht am morgen durchzuführen.

 

 

13.         Eindämmung der Problematik verwilderter Tauben in der Herner Innenstadt - Maßnahmen -

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.455 -

                                                            

 

Herr Saibic beantragt folgende Änderung im zweiten Satz des Beschlussvorschlages vorzunehmen:

 

"Die Verwaltung wird daher gebeten, unverzüglich auch weiter-

 hin Konzepte ..........."

 

Frau Przybyl beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Einvernehm­lich wird die Sitzung 17.45 - 17.55 Uhr unterbrochen.

 

Danach lässt Herr Brüggeman zuerst über den Änderungsantrag des Herrn Saibic abstimmen:

 

Der Antrag wird bei Stimmengleichheit, 8 gegen 8, abgelehnt.

 

 

Herr Brüggemann stellt den ursprünglichen Beschlussvorschlag zur Abstimmung. 

 

Die Bezirksvertretung lehnt mit 8 gegen 8 Sitmmen ab, folgen­den Beschluss zufassen:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt: Die Bezirksver­tretung Herne-Mitte erkennt, dass schnellstens nachhaltig wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der Taubenproblematik in der Herner Innenstadt eingeleitet werden müssen.

 

Die Verwaltung wird daher gebeten, unverzüglich Konzepte zu erarbeiten, die als Ziele eine deutliche und nachhaltig gesi­cheret Reduzierung des Bestandes verwilderter Haustauben ha­ben.

 

Auch die Möglichkeiten der Bejagung und/oder die Ansiedlung natürlicher Feinde (z.B. Turmfalken) sollten mit in die Kon­zeptüberlegungen einfließen.

 

In der Sitzung der BV Herne-Mitte am 26.09.2002 sollte zumin­destens ein Zwischenbericht gegeben werden.

 

14.         Ausgleichsmaßnahme Flottmann-Gelände

- Anfrage des Bezirksverordneten Saibic vom 07.06.2002 -

     - Vorlage Nr. 2002.428 -

                                                            

 

Der vorliegende Entwurf des B-Planes 111 für das Flottmann-Ge­lände sieht erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Für den Ausgleich des 2 ha großen Waldbestandes müssen 4,6 ha Wald neu gepflanzt werden. Da dies im Plangebiet auf keinen Fall gehen wird, stellen wir folgende Frage:

 

Auf welchen Flächen sollen die Ausgleichsmaßnahmen durch­geführt werden?

 

 

Herr Dr. Steiner teilt mit, dass es beabsichtigt ist, die Aus­gleichsmaßnahmen im Stadtbezirk Wanne, auf dem ehemaligen Ge­lände Zeche Pluto V vorzunehmen.

 

Herr Saibic möchte bestätigt wissen, dass die Ausgleichsmaß­nahmen also nicht in Herne-Mitte erfolgen.

Herr Dr. Steiner antwortet, dass dies so ist.

 

Herr Freitag fragt nach, warum der Ausgleich nicht an der Zil­lertalstraße/Vellwigstraße geschaffen wird.

Herr Dr. Steiner führt aus, dass dort zwar Freiflächen vorhan­den sind, diese aber keine städt. Grundstücke sind. Im Land­schaftsschutzgebiet sind keine Eingriffe möglich.

 

 

15.         Gavegstraße

- Anfrage des Bezirksverordneten Kuckuk vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.451 -

                                                            

 

Die Gavegstraße als Magistrale durch das Hiberniagelände kann als Verbindungsstraße zwischen der Holsterhauser Straße und der Südstraße die Verkehrsbelästigung der Anwohner des Stetti­ner Weges senken. Mit der Umleitung des Lieferverkehrs über die Abfahrt Holsterhausen der A 43 kann der Verkehr zur Süd­straße geleitet werden. Da die Magistrale jedoch noch nicht besteht und die Brücke an der Gavegstraße nicht befahrbar ist stellen sich uns natürlich einige Fragen.

 

Wir fragen daher die Verwaltung:

 

1.  Wann werden die kontaminierten Böden auf dem Hiberniagelän­de behandelt und somit das gesamte Gewerbegebiet erschlos­sen?

 

2.  Wann wird die Brücke an der Gavegstraße abgerissen und ver­füllt?

 

3.  Wann ist mit der Fertigstellung der Magistrale zu rechnen, so dass die Anwohner entlastet werden?

 

4. Ist die Finanzierung der Magistrale gesichert?

 

 

Herr Dr. Steiner beantwortet im Zusammenhang:

 

Vor geraumer Zeit wurde der Bezirksvertetung berichtet, dass für diese Maßnahme ein Förderantrag gestellt wurde. Die För­derquote liegt bei derartigen Maßnahme bei 80 - 90 %. Die LEG, als Sachwalter der Stadt Herne, kann aber die zusätzlich erforderlichen Eigenmittel derzeit nicht aufbringen. Die Ver­waltung versucht momentan mit der LEG die Eigenmittel zu be­schaffen.

 

Wenn das Geld zur Verfügung steht wird zuerst der kontaminier­te Boden entsorgt. Danach wird dann die Magistrale erstellt.

 

 

 16.         Gestaltungssatzung für die Fußgängerzone an der Bahnhofstraße

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.452 -

                                                            

 

Die Bezirksvertretung lehnt mit 7 gegen 9 Stimmen ab, folgen­den Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung eine Gestal­tungssatzung für die Fußgängerzone an der Bahnhofstraße zu er­arbeiten.

 

 

17.         Bericht und Diskussion - Bebauung des Regenkampgeländes

- Vorschlag der CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -

- Vorlage Nr. 2002.453 -

                                                            

 

Nach dem Scheitern der Vorhaben Entertainmentcenter und Trifo­rum; nach Gerüchten, die dementiert wurden, dass sich am Regen­kamp ein Nobel-Factory-Outlet-Center etablieren würde, herrscht nun schon monatelanges Schweigen zu Vorhaben und Pla­nungen auf dem Regenkampgelände.

 

Da anzunehmen ist, dass der Eigner Wayss & Freitag weiterhin eine Nutzung und Vermarktung des Geländes verfolgt, bitten wir die Verwaltung um einen ausführlichen Sachstandsbericht.

 

 

Herr Dr. Steiner führt dazu aus, dass ein neuer Sachstand nicht bekannt ist. Der Eigentümer ist weiterhin bemüht, dort einen Baumarkt anzusiedeln. Außerdem ist im Gespräch einen An­bieter aus der Brache Ausstattung von Wohnungen anzusiedeln. Es liegen aber definitiv noch keine abgeschlossenen Verträge vor.

 

Herr Kuckuk möchte wissen, ob es andere Pläne der Verwaltung zur Nutzung des Geländes gibt.

Herr Dr. Steiner antwortet, dass derartige Pläne nicht existie­ren. Wenn, dann müsste der Bebauungsplan geändert werden.

In diesem Fall ist eine privater Eigentümer vorhanden, der sich um die Folgenutzung bemüht und dabei auf private Investo­ren angewiesen ist.

 

 

18.       Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung

                                                            

 

Herr Brüggemann teilt mit:

 

-  Es liegt einer Einladung der Städtischen Katholischen Grundschule an der Bergstraße zu einem Schulfest am 22. Ju­ni 2002 vor. Die Mitglieder der Bezirksvertretung sind herzlich eingeladen. Eine Kopie der Einladung wurde an al­le Mitglieder der Bezirksvertetung verteilt.

 

-  Die Grundschule Schillerstraße hat für den 06. Juli 2002 ebenfalls zu einem Schulfest eingeladen. Auch hier sind die Mitglieder der Bezirksvertetung herzlich eingeladen. Eine Kopie der Einladung wurde an die Mitglieder der Be­zirksvertretung verteilt.

 

 

Herr Becker teilt folgendes zur Gehwegsituation an der Becku­mer Straße mit:

 

Am Gehweg, im Baumscheibenbereich, hat ein Unfall statt­gefunden. Durch die hochgedrückten Wurzeln in dem engen Durch­gangsbereich ist eine Passantin zu Fall gekommen und hat sich Verletzungen zugezogen.

 

Dieses Thema war bereits Gegenstand einer Beschlussvorlage.

 

Das Rechtsamt hat unverzügliches Handeln gefordert. Das Tief­bauamt hat unverzüglich gehandelt und die Baumscheiben abge­sperrt und mit einer Beschilderung "Fußgänger bitte andere Straßenseite benutzen" versehen.