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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
am 20.06.2002 im großen Sitzungssaal (Raum 312) des Rathauses Herne
Sitzungsdauer: 16.00 - 18.25 Uhr
Sitzungsunterbrechung: 17.45 - 17.55 Uhr
Vorsitz: Herr Bezirksvorsteher
Brüggemann
Schriftführung: Herr Peter
Anwesend sind
die
Bezirksverordneten:
Frau Bregenstroth
Herr Brüggemann
Herr Elbracht
Herr Freitag
Herr Gentilini
Herr Hesse
Frau Jakat
Frau Jansen
Herr Kuckuk
Herr Lindstädt
Frau Merten
Frau Przybyl
Herr Saibic
Herr Taschner
Herr Tews
Herr Wienbracke
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von der Verwaltung:
Frau Lübeck-Meßmacher FB
11 16.00
- 18.25 Uhr
Herr Peter FB
11 16.00
- 18.25 Uhr
Herr Scholz FB
Umwelt 16.10
- 16.55 Uhr
Frau Fack FB
21 16.00
- 18.25 Uhr
Herr Schulte-Halm Stadtamt
32 16.00
- 17.55 Uhr
Herr Tittel Stadtamt
39 16.00
- 16.10 Uhr
Herr Dr. Steiner Stadtamt
61 16.00
- 18.20 Uhr
Frau Lewandowski Stadtamt
63 16.00
- 17.10 Uhr
Herr Becker Stadtamt
66 16.00
- 18.25 Uhr
Herr Kuhl Stadtamt
67 16.00
- 16.30 Uhr
Herr Drucks Stadtamt
70 16.00
- 16.45 Uhr
Es fehlen die
Bezirksverordneten:
Herr Finke
Frau Heller
Frau Kamm
Herr
Bezirksvorsteher Brüggemann begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
Vor
Eintritt in die Tagesordnung beantragt Frau Przybyl für die SPD-Fraktion den
Tagesordnungspunkt 11 - Vorlage-Nr. 2002.425 - Illegale Autorennen auf dem
Gelände des Innovationszentrums - als Tagesordnungspunkt 4 zu behandeln.
Dem
Antrag wird einstimmig entsprochen.
Danach
ergibt sich folgende
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Lkw-Verkehr
auf dem Lackmanns Hof (zwischen Westring und Kaiserstraße)
- Anfrage der
Bezirksverordneten Jansen vom 07.06.2002 -
2. Spielplatz
Amalienstraße
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -
3. Aufstellung
von Laubgefäßen gegen Entgelt verbunden mit wahlweise wöchentlicher oder
14-tägiger Leerung
- Anfrage der Bezirksverordneten
Merten vom 09.06.2002 -
4. Illegale
Autorennen auf dem Gelände des Innovationszentrum Westring 303
- Anfrage der
Bezirksverordneten Przybyl vom 06.06.2002 -
5. Förderprogramm
Lokale Agenda 21
6. Eintragung der Kaufmännischen
Schulen, Westring 201 - 213 und des Wohnhauses Schaeferstr. 17, Stadtbezirk
Herne-Mitte, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3
Denkmalschutzgesetz
7. Verkehrsproblematik
am Juri-Gerus-Weg/Kindertagesstätte "Phantasia"
- Anfrage der
Bezirksverordneten Przybyl vom 06.06.2002 -
8. Kanalerneuerung und
Straßeninstandsetzung Germanenstraße zwischen der Kaiserstraße und dem Westring
9. Instandsetzung
der Bundes- und Landstraßen im Stadtbezirk Herne-Mitte
hier: Beschluss der Maßnahme
Hölkeskampring zwischen Alten höfener
Straße und Wiescherstraße
10. Straßeninstandsetzungsarbeiten
im Stadtbezirk Herne-Mitte:
1)
Herforder Straße, 2) Jobststraße
11. Vandalismus und
Verunreinigungen im Stadtgarten
- Anfrage der
Bezirksverordneten Przybyl vom 06.06.2002 -
12. Taubenplage in der
Herner Innenstadt
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -
13. Eindämmung
der Problematik verwilderter Tauben in der Herner Innenstadt - Maßnahmen -
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -
14. Ausgleichsmaßnahme
Flottmann-Gelände
- Anfrage des
Bezirksverordneten Saibic vom 07.06.2002 -
15. Gavegstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kuckuk vom 07.06.2002 -
16. Gestaltungssatzung
für die Fußgängerzone an der Bahnhofstraße
- Antrag der CDU-Fraktion
vom 07.06.2002 -
17. Bericht und Diskussion
- Bebauung des Regenkampgeländes
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -
18. Mitteilungen des
Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1. Betriebshof
Düngelstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Saibic vom 07.06.2002 -
2. Veräußerung
städtischer Wohnhäuser
3. Verkauf eines städt.
Grundstücks an der Franz-Hengsbach-Straße
4. Verkauf
eines städt. Grundstücks an der Gütersloher Straße
5. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Öffentlicher Teil
1. Lkw-Verkehr auf dem Lackmanns Hof (zwischen
Westring und Kaiserstraße)
- Anfrage der
Bezirksverordneten Jansen vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.449 -
Auf
dem Lackmanns Hof ist ein vermehrter Lkw-Verkehr in den Vormittagsstunden
festzustellen. Morgens und mittags wird der sich auf der Kaiserstraße/Ecke
Germanenstraße ansässige Lebensmittelhändler beliefert. Die entsprechenden
Lastkraftwagen kommen aus Richtung Stadt oder von der Autobahn den Westring
hinunter, befahren den Lackmanns Hof und treten nach Auslieferung den Rückweg
über die Germanenstraße an.
An
dem Lackmanns Hof befindet sich ein Kindergarten (Eingang Lackmanns Hof 85).
Durch den durchfahrenden Lkw-Verkehr werden die Kindergartenkinder, die
Schulkinder auf dem Weg zu und von der Forellschule und auch auch die
anwohnenden Kinder massiv gefährdet. Aufgrund eigener Beobachtungen kann von einem
"Fast-Unfall" zwischen einem Kind und einem Lkw berichtet werden.
Es
ist nicht nachzuvollziehen, warum die Lastkraftwagen nicht die kaum 100 Meter
entfernte Forellstraße befahren, zumal die Forellstraße wesentlich breiter ist
als der Lackmanns Hof.
Ich
bitte, folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Ist der
Lackmanns Hof für das Befahren von Lastkraftwagen ausgelegt?
2. Besteht
die Möglichkeit, ein Verbot (durch Beschilderung) für den Lkw-Verkehr
auszusprechen?
3. Welche
Möglichkeiten werden hier generell gesehen, um die Gefährdung der Kinder zu
reduzieren?
Herr
Tittel beantwortet die Anfrage:
Zu Frage 1:
Die
Fahrbahn der Straße Lackmanns Hof ist baulich für das Befahren mit
Lastkraftwagen ausgelegt.
Zu Frage 2:
Aufgrund
der vorliegenden Anfrage wurde der vorgenannte Bereich in den letzten Tagen
intensiv beobachtet.
Ortsbesichtigungen
fanden zu unterschiedlichen Tageszeiten statt. Verkehrsgefährdungen von Kindern
durch Lastkraftwagen wurden nicht beobachtet.
Die
Straße Lackmanns Hof verfügt in diesem Teilabschnitt beidseitig über
ausreichend breite Gehwege. Auf der Seite der Kindertagesstätte befindet sich
zusätzlich ein Parkstreifen. Die Abgrenzung zur Fahrbahn hin ist somit sehr
weitläufig gestaltet.
Starker
LKW-Verkehr wurde nicht festgestellt. Lediglich einzelne Fahrten zu Anwohnern
(Möbel) waren zu verzeichnen.
Aufgrund
der örtlichen Gegebenbeiten sind Verkehrsbeschränkungen auf dem Lackmanns Hof
durch Beschilderung derzeit nicht vorgesehen.
Herr
Becker beantwortet die Anfrage:
Zu Frage 3:
Die
Sperrung einzelner Straßen in dem Wohnquartier macht wenig Sinn, da nur eine
Verlagerung des LKW-Verkehrs erfolgen würde.
Um
den LKW-Verkehr dort herauszubekommen ist die Umfahrung des gesamten
Wohnquartiers (Lackmanns Hof, Germanenstraße, Wallburgstraße, Schloß-Strünkede
Straße) durch LKW einzig sinnvoll.
Die
Verwaltung wird daher die entsprechende Beschilderung veranlassen, so dass die
LKW vom Westring über die Forellstraße geführt werden.
2.
Spielplatz
Amalienstraße
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.445 -
Die
Bezirksvertretung lehnt mit 7 gegen 9 Stimmen ab, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beauftragt die Verwaltung Planungen für die
Gestaltung des Spielplatzes Amalienstraße kurzfristig zu erstellen und diese
der Bezirksvertretung Herne-Mitte zur Beschlussfassung vorzulegen.
3.
Aufstellung
von Laubgefäßen gegen Entgelt verbunden mit wahlweise wöchentlicher oder
14-tägiger Leerung
- Anfrage der
Bezirksverordneten Merten vom 09.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.446 -
Immer
wieder sorgt die kostenlose Aufstellung von Laubcontainern im Stadtgebiet für
Ärger, weil sie oft überquellen, bis sie geleert werden und zudem zu beobachten
ist, dass aus anderen Stadtteilen die Bürger diese Container anfahren, um ihre
Gartenabfälle darin zu entsorgen.
Dieses
Problem gibt es in anderen Städten seit der erfolgreichen Einführung eines
Laubgefäßes gegen Entgelt nicht mehr. In der Stadt Haltern z.B. können Haus-
und Gartenbesitzer ein 240 l Gefäß (auf freiwilliger Basis) bestellen, wahlweise
nur für einige Monate oder für das ganze Jahr. Die Nutzer der Tonne können
auch zwischen wöchentlicher und 14-tägiger Leerung wählen. Wem das Gefäß mit
240 l zu groß erscheint, kann sich außerdem ein Laubgefäß mit seinem Nachbarn
teilen. Dieses System wurde nicht nur in Haltern sehr gut angenommen, so dass
direkt nach der Erprobungsphase die Kosten deutlich gesenkt werden konnten, da
das System wirtschaftlicher betrieben werden konnte.
Daher
fragen wir die Verwaltung:
1. Wäre die
Einführung dieses Systems auch für unsere Stadt denkbar?
2. Wäre es
nicht auch eine sinnvolle Alternative zur Biotonne, die nur wenig genutzt wird
und der Anteil an problembehafteten Bioabfällen (gekochte und gegarte
Speiseabfälle) weniger als 10 % ausmachen?
3. Wie viele
Haushalte im Stadtgebiet nutzen die Biotonne?
4. Wie hoch
sind Personal- und Sachkosten für die bisher kostenlosen Aufstellung von
Laubkörben in den Wintermonaten?
5. Wie hoch
sind Personal- und Sachkosten für die ebenfalls bisher kostenlosen Aktionen zur
Beseitigung von Grün- und Gartenabfällen?
6. Was sprach
bisher gegen die Einführung eines solchen oder ähnlichen Systems?
7. Wie hoch
wären die Kosten für die Nutzer eines Laubgefäßes in unserer Stadt wenn dieses
System eingeführt würde?
8. Wie hoch
schätzt die Verwaltung die Mehreinnahme für unsere Stadt bei Einführung des
Systems?
9. Wann könnte
man den Bewohnern unserer Stadt dieses oder ein ähnliches System zur Sammlung
von Grün- und Gartenabfällen anbieten?
10. Würde nicht auch Ratten im
Stadtgebiet ein Stück Lebens raum genommen
werden können, da Komposthaufen in privaten Gärten verringert würden, die
beliebte Anziehungs- und Aufenthaltsorte dieser Nager sind?
Herr
Drucks nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Die
Anfrage betrifft in einem geringen Maß die Straßenreinigung - die
angesprochenen Laubgitterkörbe -, weit überwiegend aber die Abfallentsorgung.
Zur
besseren Übersicht über die verschiedenen Systeme in Haltern und Herne
folgende Vorabinformationen:
In
Haltern gibt es keine Biotonne. Grünabfälle von Privatgrundstücken
können auf freiwilliger Basis außerhalb der Abfallentsorgung in den
"sogenannten Laubgefäßen" gesammelt werden. Darüber hinaus können
Grünabfälle an den Umladestationen gegen Entgelt abgegeben werden. Kostenlose
Laubgitterkörbe für Straßenlaub und kostenlose Grünabfallaktionen für sperrigen
Grünabfall gibt es nicht. Kompostmitnahmeplätze gibt es ebenfalls nicht.
In
Herne ist die Biotonne (in diese können auch Laub- und Gartenabfälle gefüllt
werden) auf freiwilliger Basis eingeführt. Darüber hinaus können Grünabfälle
gegen Entgelt beim Recyclinghof oder kostenlos bei den Grünabfallaktionen im
Frühjahr und Herbst ortsnah abgegeben werden. Für Straßenlaub werden
jahreszeitlich bedingt im Herbst Laubgitterkörbe aufgestellt. Die Bürger
können Kompost kostenlos an Kompostabnahmeplätzen abholen.
Bevor
er zur Beantwortung der Fragen kommt gibt er noch folgende Hinweise:
Die
angesprochenen Laubgitterkörbe in Herne betreffen die Straßenreinigung;die
Biotonne in Herne die Abfallentsorgung und die Gefäße für Garten-, Park- und
Grünabfälle in Haltern "eigentlich nichts von beiden", da sie
außerhalb der Abfallentsorgung geführt werden.
Vor
diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet.
Zu Frage 1:
Die
Einführung des Systems der Stadt Haltern ist in Herne zur Zeit nicht
beabsichtigt. Wie bereits einführend erläutert besteht bereits jetzt die Möglichkeit,
Laub und Gartenabfälle in die Biotonnen einzufüllen. Die Biotonne kann in den
Größen 80 l, 120 l, 240 l, 660 l und 1.100 l bestellt werden. Die Leerung
erfolgt grundsätzlich alle 14 Tage bei einer unbefristeten Bestellung. Es
bestehen aber auch die Möglichkeiten, dass die Behälter befristet, z. B. für
einige Monate, oder aber auch mit der Möglichkeit der Leerung auf Abruf (z. B.
einmalig) geordert werden. Die Leerung auf Abruf heißt, Behälter voll, Anruf
bei den ERB, Leerung am nächsten Tag. Zwei unmittelbare Nachbarn können sich
die Behälter auch teilen.
Zu Frage 2:
Sicherlich
beträgt der Anteil der gekochten und gegarten Speiseabfälle weniger als
10 %. Zu den Bioabfällen gehören aber auch Gemüseabfälle, Obstabfälle,
Kaffeefilter usw.. Neben diesen Abfällen können auch Gartenabfällen in die
Biotonne eingefüllt werden. Insbesondere in einer Stadt wie Herne mit einer
sehr dichten Wohnbebauung ist die Biotonne vermehrt an Mehrfamilienhäusern
aufgestellt. Hier werden z. B. nur die Bioabfälle und keine Gartenabfälle
eingefüllt. Zur Information: in 2001 wurden 1.937 t Bioabfälle gesammelt.
Zu Frage 3:
Eine
Statistik, wie viele Haushalte eine Biotonne nutzen, existiert nicht. Die bei
den ERB geführte Statistik bezieht sich nur auf angeschlossene Grundstücke.
Danach waren mit Stand 31.05.2002 rd. 3.500 Grundstücke angeschlossen und zwar
mit
2.360 Biotonnen a 80 l
1.014 Biotonnen a 120 l
288 Biotonnen a 240 l
18 Biotonnen a 660 l
169.000 Einwohner
In
Haltern sind ca. 1.400 Laubgefäße aufgestellt bei 38.000 Einwohnern.
Zu Frage 4:
Diese
Kosten werden nicht im Einzelnen innerhalb der Betriebsbuchhaltung der ERB
nachgehalten. Alle angefallenen Kosten während der Laubzeit werden in diesem
Fall unter der Hauptkostenstelle 103000 "Laub" verbucht. Die hier
angefallenen Kosten betrugen im Jahre 2001 rd. 370.000 Euro. Der Anteil für
die Laubkörbe ist aber hiervon nur ein geringer Anteil. (Ein Tag aufstellen,
ein Tag einziehen). Als Hinweis zu den Laubgitterkörben möchte ich noch
anmerken, dass diese für die Aufnahme des Straßenlaubes aufgestellt worden
sind. Sie dienen den Bürgern und den Mitarbeitern der Straßenreinigung zur Unterstützung,
da das Laub komprimiert abgesaugt werden kann.
Die
Gesamtkosten der Straßenreinigung betrugen im Jahre 2001 rund 3,68 Mio Euro.
Zu Frage 5:
Die
Gartenabfallaktionen im Frühjahr und im Herbst werden durch das Umweltamt der
Stadt Herne organisiert. Die Beaufsichtigung der Aktionen erfolgt durch die
Kleingärtner ehrenamtlich. Personalkosten fallen daher nicht an. Die
Abrechnung der Sammel- und Verwertungskosten erfolgt im Rahmen des Vertrages
mit der Fa. Mabeg über den Betrieb des Recyclinghofes in Herne-Baukau im Rahmen
eines Pauschalbetrages. Zu zahlen waren im Rahmen der Abfallentsorgung für 2001
rund 100.000,-- Euro.
Zu Frage 6:
Wie
bereits erläutert besteht ein ähnliches System.
Zu Frage 7:
Da
die Biotonne als Laubgefäß genutzt werden kann fallen folgende Gebühren bei
14tägiger Leerung incl. Vollservice bis 10 m Standplatzentfernung an:
80 l Behälter bei 14 tägiger
Leerung = 64,00 Euro/a
120
l Behälter bei 14 tägiger Leerung = 96,00 Euro/a
240
l Behälter bei 14 tägiger Leerung =
192,00 Euro/a
660
l Behälter bei 14 tägiger Leerung =
528,00 Euro/a
Bei
einer befristeten Bestellung und einer Leerung auf Abruf entstehen folgende
Gebühren:
Eine
einmalige Aufstellungsgebühr in Höhe von 15,-- Euro bzw. 20,-- Euro je nach
Behältergröße, zuzüglich der Kosten für jede Entleerung in Höhe von
1,60 Euro für den 80 l Behälter
2,40 Euro für den 120 l Behälter
4,80 Euro für den 240 l Behälter
13,20 Euro für den 660 l Behälter
22,00 Euro für den 1.100 l Behälter
Zu Frage 8:
Von
Mehreinnahmen kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden, da wir uns
im Gebührenbereich befinden und somit das Kommunalabgabengesetz zu beachten
haben, d. h.; Kosten sind gleich Erlöse.
Zu Frage 9:
System
existiert bereits.
Zu Frage 10:
Eigenkompostierung
ist ein sinnvoller Beitrag zur Abfallvermeidung und die günstigste Form der
Abfallentsorgung. Sie hat neben der Gebührenersparnis den Vorteil, dass der
selbst erzeugte Kompost auf der eigenen Fläche eingesetzt werden kann. Bei
einer ordnungsgemäßen Kompostierung (ohne gekochte Speisereste oder in einem
geschlossenen Komposter) ist Rattenbefall nicht sehr wahrscheinlich. Vor diesem
Hintergrund würde nach hiesiger Auffassung eine gegen Entgelt zur Verfügung gestellte
Grünabfalltonne nicht wesentlich zu einer Verringerung der Rattenproblematik
beitragen.
4.
Illegale
Autorennen auf dem Gelände des Innovationszentrum Westring 303
- Anfrage der
Bezirksverordneten Przybyl vom 06.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.425 -
In
den letzten Wochen haben sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger mit der Bitte um
Hilfe an unserer Fraktion gewandt, die im Bereich des Innovationszentrums am
Westring wohnen.
Nach
Angaben der Anwohner finden dort seit geraumer Zeit in den späten Abendstunden
Autorennen statt; hiermit einher gehen starke Lärmbelästigungen durch
Motorengeräusche und Musikanlagen sowie eine Vermüllung des Geländes.
Mehrfache
Einsätze der Polizei führten bislang nicht zu einem befriedigenden Ergebnis für
die Anwohner.
Ich
bitte daher von der Verwaltung im Rahmen der kommenden Sitzung der
Bezirksvertretung Herne-Mitte am 20.06.2002 nachfolgende Fragen beantworten zu
lassen:
1. Ist der
Verwaltung die geschilderte Problematik bekannt, falls ja seit wann?
2. Welche
Maßnahmen können ergriffen werden bzw. erfolgten bereits?
3. Gibt es
eine Möglichkeit, die Zufahrt zum Gelände in den Abendstunden und an
Wochenenden mit geringen Mitteln zu sperren?
Herr
Schulte-Halm beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
geschilderte Problematik ist der Verwaltung, aber auch der Polizei, bisher
nicht bekannt. Beschwerden von Anwohnern sind nicht eingegangen.
Zu Frage 2:
Aufgrund
der vorliegenden Anfrage wurde der Bereich in Augenschein genommen. Da die
vorhandenen Fahrstraßen auf dem Gelände nicht auffallend breit sind, war zu
erwarten, dass dort Spuren zu finden sind, die auf die "Autorennen"
hinweisen. Trotz intensiver Bemühungen wurden derartige Hinweise (z. B.
Reifenabrieb / überfahrene Randstreifen / beschädigte Bepflanzungen) nicht
gefunden.
Aus
diesem Grunde deutet alles darauf hin, dass es sich bei den Schilderungen der
Anwohner lediglich um Einzelfälle gehandelt haben kann.
Zu Frage 3:
Der
Bereich wird weiterhin durch die Polizei und den kommunalen Ordnungsdienst
bestreift. Weitere Maßnahmen sind von dem Ergebniss dieser Kontrollen abhängig.
5. Förderprogramm
Lokale Agenda 21
- Vorlage Nr. 2002.392 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt das beiliegende Förderprogramm für die Gewährung von
Zuwendungen im Rahmen der Lokalen Agenda 21.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
Anmerkung des
Schriftführers:
Das o.g. Förderprogramm
ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
6. Eintragung
der Kaufmännischen Schulen, Westring 201 - 213 und des Wohnhauses Schaeferstr.
17, Stadtbezirk Herne-Mitte, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne
gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz
- Vorlage Nr. 2002.334 -
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte nimmt die beabsichtigte Eintragung der
Kaufmännischen Schulen, Westring 201 - 213 und des Wohnhauses Schaeferstr. 17,
in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 des Gesetzes zum
Schutz und zur Pflege von Denkmälern im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz)
vom 11.03.1980 (GV NRW 1980 S 226/SGV NRW 224) zur Kenntnis.
7. Verkehrsproblematik
am Juri-Gerus-Weg/Kindertagesstätte "Phantasia"
- Anfrage der Bezirksverordneten
Przybyl vom 06.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.424 -
Seit
geraumer Zeit steht unsere Fraktion im Kontakt zu den Eltern der Kinder der
Tagesstätte "Phantasia" am Juri-Gerus-Weg. Ortsbesichtigungen und
Treffen fanden darüber hinaus auch mit der pädagogischen Leitung der
Einrichtung statt.
Die
SPD-Fraktion thematisiert daher die verkehrstechnischen Schwachpunkte
hinsichtlich der Sicherheit für die Kinder auf ihrem täglichen Weg zur
Kindertagesstätte sowie ihrem Weg nach Hause.
So
befindet sich auf der anderen Seite der Kita kein Bürgersteig. PKW fahren dort
häufig zu schnell, im Bereich der Vinckestraße/Horsthauser Straße stellt die
Konstruktion der Mittelinsel eine weitere Gefahrenquelle dar.
Ich
bitte daher von der Verwaltung im Rahmen der kommenden Sitzung der
Bezirksvertretung Herne-Mitte am 20.06.2002 folgende Fragen beantworten zu
lassen:
1. Ist der
Verwaltung die gesamte Darstellung der Verkehrsproblematik und fehlenden
Wegesicherheit bewusst?
2. Welche
Möglichkeiten im Sinne einer Situationsverbesserung schlägt die Verwaltung vor?
3. Gibt
es bereits entsprechende Vorschläge, die seitens der Leitung der
Kindertagesstätte an die Verwaltung herangetragen wurden?
Herr
Becker führt Folgendes aus:
Zu Frage 1:
Seitens
der Straßenverkehrsbehörde wird die Darstellung der Sicherheitsprobleme für den
angesprochenen Bereich nicht geteilt. Bei der Zufahrt zu der Kindertagesstätte
"Phantasia" handelt es sich um eine etwa 100 m lange Stichstraße.
Das
Erreichen hoher Fahrgeschwindigkeiten nach dem Abbiegen von der Vinckestraße
ist hier nicht möglich. Wobei nicht unerwähnt bleiben sollte, dass hier
insgesamt ein sehr geringes Fahrzeugaufkommen festzustellen ist.
Zu
Konfrontationen zwischen Fußgängern und dem fließenden Verkehr kann es,
insbesondere im Bezug auf die Kindertagesstätte, nicht kommen, da an dieser
Straßenseite ein ca. 3 m breiter Gehweg vorhanden ist.
Der
Einsatz des städt. Radarwagens zur Durchführung von Probemessungen ist aus
technischen Gründen nicht möglich. Wird das Fahrzeug zu nah an der Einmündung
Vinckestraße abgestellt, werden aufgrund der bereits beschriebenen
Abbiegesituation nur äußerst geringe Fahrgeschwindigkeiten gemessen. Im weiteren
Straßenverlauf kann das Fahrzeug nicht aufgestellt werden, da hierdurch die
Nutzung der Einstellplätze behindert würde.
Zu Frage 2 u. 3:
Zur
Situationsverbesserung wurde bereits auf der Vinckestraße,im
Einmündungsbereich Juri-Gerus-Weg, eine 30-km Beschränkung mit Hinweis auf
Kinder eingerichtet. Der Innenbereich Juri-Gerus-Weg, bis auf die Zufahrt zur
Kita, ist verkehrsberuhigte Zone. Die entsprechendes Beschilderung wird
demnächst aufgestellt.
Die
Sackgasse zur Kita kann momentan noch mit 50 km/h befahren werden. Hier wird
kurzfristig ein 30 km/h Strecke mit dem Zusatz "Kinder" eingerichtet.
Die
Querungssituation Horsthauser Straße / Vinckestraße hat sich seit Einrichtung
der Bushaltestelle dadurch verbessert, dass dort keine parkenden Fahrzeuge mehr
stehen dürfen, die die Einsehbarkeit behindert haben.
Die
Verwaltung wird aber nach Lösungen suchen, wie die Situation durch
Markierungen entflechtet werden kann.
8. Kanalerneuerung
und Straßeninstandsetzung Germanenstraße zwischen der Kaiserstraße und dem
Westring
- Vorlage Nr. 2002.284 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt:
1. Den Kanal in der Germanenstraße zwischen der
Kaiserstraße und dem Westring zu
erneuern.
2. Im Anschluss die Straßendecke auf der
gesamten Breite
zwischen
der Kaiserstraße und dem Westring im Rahmen
des Prioritätenkataloges des Jahres 2002 in Her ne-Mitte, der am 07. März 2002 vom Bezirk Herne-Mitte beschlossen
wurde, durch Aufbringen einer Asphaltbetondecke (Einbau ca. 100 kg/qm - ca. 4
cm dick) zu erneuern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
9.
Instandsetzung
der Bundes- und Landstraßen im Stadtbezirk Herne-Mitte
hier: Beschluss
der Maßnahme Hölkeskampring zwischen Alten höfener Straße
und Wiescherstraße
- Vorlage Nr. 2002.387 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, die Fahrbahn des
Hölkeskamprings zwischen Altenhöfener Straße und Wiescherstraße mit einer
Splittmastixasphaltdecke ca. 100 kg/qm zu versehen. Außerdem wird beschlossen
in Teilabschnitten den Unterbau zu erneuern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
10. Straßeninstandsetzungsarbeiten
im Stadtbezirk Herne-Mitte:
1) Herforder Straße, 2) Jobststraße
- Vorlage Nr. 2002.391 -
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung und
Freigabe des Haushaltes 2002
1) Die Straßendecke in der Herforder Straße
zwischen Rott bruchstraße und Bielefelder
Straße auf der gesamten Breite im Rahmen des Prioritätenkataloges, der am 07.
März 2002 beschlossen wurde, mit einer Asphaltbetondecke 100 kg/qm zu
überziehen.
2) Die Straßendecke der Jobststraße zwischen Bahnhofstraße
und Bertastraße auf der gesamten Breite
im Rahmen des Prioritätenkataloges, der am 07. März 2002 beschlossen wurde,
mit einer bituminösen Feinschicht ca. 22 kg/qm im Kalteinbau zu überziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
dafür: 16
11. Vandalismus
und Verunreinigungen im Stadtgarten
- Anfrage der
Bezirksverordneten Przybyl vom 06.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.423 -
Die
aufwändige Realisierung des Spielplatzes im Herner Stadtgarten wird überaus
positiv von den Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen.
Gerade
in der jetzigen sommerlichen Zeit profitieren täglich unzählige Kinder und
Jugendliche von der neuen Abenteuerlandschaft und den vielfältigen
Spielangeboten.
Die
Attraktivität dieses Platzes hat leider auch zu einem Anstieg von Vandalismus,
Verunreinigungen und weiteren Ordnungswidrigkeiten geführt.
Zerstörung
von Spielgeräten, offenes Grillen, Gruppen von alkoholisierten Jugendlichen
sorgen zurzeit die SPD-Fraktion.
Nach
mehreren Ortsbegehungen unserer Fraktion und Gesprächen mit den zuständigen
Spielplatzpaten bitten wir, im Rahmen der kommenden Sitzung der
Bezirksvertretung Herne-Mitte am 20.06.2002 die Verwaltung um die Beantwortung
nachfolgender Fragen:
1. Sind
die o. g. Verunreinigungen und Beschädigungen bekannt, in welchem Umfang
stellen sich diese für die Verwaltung dar?
2. Gibt
es Möglichkeiten einer Intervallverdichtung hinsichtlich der Leerung von
Papierkörben und der Säuberung der Grünflächen?
3. Welche
kooperativen Maßnahmen zwischen den Ämtern der Ordnungsverwaltung, der Polizei
sowie der Revierleitung des Regiebetriebes "Stadtgrün" gibt es?
4. Gibt
es regelmäßig Kontrollen, werden Platzverweise ausgesprochen bzw. Bußgelder
verhängt; wenn ja, in welchen Intervallen?
5. Verfügen
die Spielplatzpaten über eine ausreichende Liste von Ansprechpartnern - im
Bedarfsfalle auch für die Abendstunden und an Wochenenden?
Herr
Schulte-Halm führt dazu aus:
Zu Frage 1:
Die
Verunreinigungen und Beschädigungen sind der Verwaltung durchaus bekannt. In
der vergangenen Zeit, insbesondere in der Sommerzeit, nach Schulabschlussfeiern
oder Abiturfeiern treten diese vermehrt auf.
Vor
allem nach den Wochenenden ist der Stadtgarten im näheren Umkreis des Spielplatzes
hauptsächlich mit Getränkedosen oder Flaschen stark verunreinigt.
Beschädigt
wurden in der Vergangenheit ein Papierkorb und ein Spielplatzschild. Diese
wurden mutwillig herausgerissen. Des Weiteren wurde die auf dem Spielplatz
befindliche Hängematte bisher 3 mal zerstört indem sie entweder aus der
Verankerung herausgerissen oder zerschnitten wurde.
Zu Frage 2:
Die
Leerung und Säuberung wird zurzeit 2 bis 3 mal wöchentlich durch das Revier
Herne-Mitte durchgeführt. Der OR Stadtgrün sieht keine Möglichkeit einer
weiteren Verdichtung hinsichtlich dieser Pflege und Säuberungsarbeiten.
Zu Frage 3:
Die
Ordnungsverwaltung, die Polizei und OR Stadtgrün arbeiten zusammen. In Zukunft
werden sie auch dort nachts präsent sein.
Zu Frage 4:
Es
wird regelmäßig bestreift. Platzverweise konnten nicht ausgesprochen werden.
Zu Frage 5:
In
der Vergangenheit erhielt die Bezirksvertretung ein Schreiben aus dem
hervorging welcher Bürger oder Verein eine Patenschaft für einen städt.
Spielplatz übernommen hat. Aus dem Schreiben ging weiterhin hervor, welche
Person innerhalb der Stadtverwaltung für Aufgaben und Fragen bezüglich der
Spielplätze anzusprechen sind. Dieses Schreiben wurde auch den Spielplatzpaten
über die Kinderanwältin "Bibi Buntstrumpf" zugeleitet.
Da
sich in der vergangenen Zeit die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung
geändert haben, wird der OR Stadtgrün in Kürze ein neues Schreiben mit den
aktuellen Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung fertigen.
Bei
Problemen während der Abendstunden oder an Wochenenden steht weiterhin die
zuständige Polizeiwache oder die Feuerwehr zur Verfügung.
12. Taubenplage
in der Herner Innenstadt
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.456 -
Bereits
im Januar 1996 befasste sich die BV Herne-Mitte aufgrund einer Anfrage der
CDU-Fraktion mit dem Problem verwilderter Tauben in der Herner Innenstadt.
Trotz
des zwischenzeitlich erlassenen Fütterungsverbotes ist heute, nach mehr als 6
Jahren, festzustellen, dass sich die Taubenproblematik gravierend verschärft
hat.
So
wird durch Anwohner festgestellt, dass durch den Populationsdruck jetzt auch
in Nischen genistet wird, die die Tauben vorher gemieden haben. Sogar verharmte
Flächen werden jetzt aufgesucht.
Es
ist unbestritten, dass mit der Taubenproblematik auch eine
Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden ist und eine erhebliche Minderung
der Wohn- und Lebensqualität der betroffenen Innenstadtbewohner mit
einhergeht.
Ferner
führen die ätzenden Substanzen des Taubenkotes zu nachhaltigen Schäden an den
überwiegend aufwendig gestalteten Fassaden der Bahnhofstraße und der
Nebenstraßen.
Wir
erbitten einen umfassenden Bericht der Verwaltung über die jetzige Situation,
über die derzeitige Handhabung zur Durchsetzung des Fütterungsverbotes und über
angedachte, möglicherweise schon eingeleitete, weitere Maßnahmen zur nachhaltigen
und wirkungsvollen Eindämmung der Taubenproblematik.
Herr
Schulte-Halm teilt dazu folgendes mit:
Die
Überpopulation von verwilderten Haustauben wird in vielen Städten als
Belästigung empfunden. Sämtliche aktiven Bekämpfungsmaßnahmen, wie
Taubenabschussaktionen, vergiften der Tauben, Errichtung von Taubenhäusern um
Taubeneier gegen Gipseier auszutauschen, wie die "Antibaby-Pille"
für Tauben, haben alle nicht zur Eindämmung der Plage geführt. Die konsequente
Durchsetzung von Taubenfütterungsverboten, wie seit dem 01.01.1997 im Herner
Ortsrecht verankert, sowie die baulichen Maßnahmen durch Hausbesitzer,
Nistmöglichkeiten zu beseitigen, werden als geeignetes Mittel zur
Taubenreduzierung angesehen. Durch gezielte Sonderaktionen wird in der nächsten
Zeit die Einhaltung des Taubenfütterungsverbotes überprüft. Darüber hinaus
werden die Bäckereien, Imbissbetriebe und sonstigen nahrungsmittelverkaufende
Geschäfte angeschrieben und darum gebeten, durch die konsequente Reinigung
ihrer Außenbereiche der Tauben evtl. genießbare Nahrungsmittel zu entziehen.
Durch
das Anbringen von Hinweisschildern, die auf das Taubenfütterungsverbot
hinweisen, soll die Aktion unterstützt werden. Es muss aber auch ein Umdenken
in der Bevölkerung stattfinden. Das gutgemeinte Füttern der Tauben stellt in
Wirklichkeit Tierquälerei dar. Die einseitige Ernährung durch Brot und Pommes
führen zu einer Mangelernährung und Degenerierung der Tauben.
Herr
Kuckuk spricht sich weiterhin für
den Einsatz von aktiven Bekämpfungsmaßnahmen aus.
Herr
Schulte-Halm erklärt, dass aktive Maßnahmen in vielen anderen Städten mit
geringem Erfolg durchgeführt wurden. Dagegen führt die Unterbrechung der
Nahrungskette innerhalb kürzester Zeit zu einer Verringerung der Population.
Herr
Hoss (Anwohner der Bahnhofstraße) führt als Beispiel eine Maßnahme der
Sparkasse Bochum als mögliche Lösung an. Die Sparkasse Bochum hat erfolgreich
mit einem Falkner zusammengearbeitet. Der dort ansässige große Schwarm wurde
verdrängt. Allerdings hält sich der verdrängte Taubenschwarm nun woanders auf.
Frau
Merten bemängelt, dass keine aktiveren Maßnahmen vorgeschlagen wurden.
Herr
Schulte-Halm verweist in diesem Zusammenhang auf durchgeführte
Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er fordert die Bezirksvertretung auf, Namen zu
nennen, um die Verursacher zu belangen.
Herr
Kuckuk schlägt vor, die Straßenreinigung abends und nicht am morgen
durchzuführen.
13. Eindämmung
der Problematik verwilderter Tauben in der Herner Innenstadt - Maßnahmen -
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.455 -
Herr
Saibic beantragt folgende Änderung im zweiten Satz des
Beschlussvorschlages vorzunehmen:
"Die
Verwaltung wird daher gebeten, unverzüglich auch weiter-
hin Konzepte ..........."
Frau
Przybyl beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Einvernehmlich wird die Sitzung
17.45 - 17.55 Uhr unterbrochen.
Danach
lässt Herr Brüggeman zuerst über den Änderungsantrag des Herrn Saibic
abstimmen:
Der Antrag wird bei Stimmengleichheit, 8 gegen 8, abgelehnt.
Herr
Brüggemann stellt den ursprünglichen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Die Bezirksvertretung lehnt mit 8 gegen 8 Sitmmen ab, folgenden
Beschluss zufassen:
Die
Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt: Die Bezirksvertretung Herne-Mitte
erkennt, dass schnellstens nachhaltig wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der
Taubenproblematik in der Herner Innenstadt eingeleitet werden müssen.
Die
Verwaltung wird daher gebeten, unverzüglich Konzepte zu erarbeiten, die als
Ziele eine deutliche und nachhaltig gesicheret Reduzierung des Bestandes
verwilderter Haustauben haben.
Auch
die Möglichkeiten der Bejagung und/oder die Ansiedlung natürlicher Feinde (z.B.
Turmfalken) sollten mit in die Konzeptüberlegungen einfließen.
In
der Sitzung der BV Herne-Mitte am 26.09.2002 sollte zumindestens ein
Zwischenbericht gegeben werden.
14. Ausgleichsmaßnahme
Flottmann-Gelände
- Anfrage des
Bezirksverordneten Saibic vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.428 -
Der
vorliegende Entwurf des B-Planes 111 für das Flottmann-Gelände sieht
erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Für den Ausgleich des 2 ha
großen Waldbestandes müssen 4,6 ha Wald neu gepflanzt werden. Da dies im
Plangebiet auf keinen Fall gehen wird, stellen wir folgende Frage:
Auf
welchen Flächen sollen die Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden?
Herr
Dr. Steiner teilt mit, dass es beabsichtigt ist, die Ausgleichsmaßnahmen im
Stadtbezirk Wanne, auf dem ehemaligen Gelände Zeche Pluto V vorzunehmen.
Herr
Saibic möchte bestätigt wissen, dass die Ausgleichsmaßnahmen also nicht in
Herne-Mitte erfolgen.
Herr
Dr. Steiner antwortet, dass dies so ist.
Herr
Freitag fragt nach, warum der Ausgleich nicht an der Zillertalstraße/Vellwigstraße
geschaffen wird.
Herr
Dr. Steiner führt aus, dass dort zwar Freiflächen vorhanden sind, diese aber
keine städt. Grundstücke sind. Im Landschaftsschutzgebiet sind keine Eingriffe
möglich.
15. Gavegstraße
- Anfrage des
Bezirksverordneten Kuckuk vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.451 -
Die
Gavegstraße als Magistrale durch das Hiberniagelände kann als Verbindungsstraße
zwischen der Holsterhauser Straße und der Südstraße die Verkehrsbelästigung der
Anwohner des Stettiner Weges senken. Mit der Umleitung des Lieferverkehrs über
die Abfahrt Holsterhausen der A 43 kann der Verkehr zur Südstraße geleitet
werden. Da die Magistrale jedoch noch nicht besteht und die Brücke an der
Gavegstraße nicht befahrbar ist stellen sich uns natürlich einige Fragen.
Wir
fragen daher die Verwaltung:
1. Wann
werden die kontaminierten Böden auf dem Hiberniagelände behandelt und somit
das gesamte Gewerbegebiet erschlossen?
2. Wann
wird die Brücke an der Gavegstraße abgerissen und verfüllt?
3. Wann
ist mit der Fertigstellung der Magistrale zu rechnen, so dass die Anwohner
entlastet werden?
4. Ist die
Finanzierung der Magistrale gesichert?
Herr
Dr. Steiner beantwortet im Zusammenhang:
Vor
geraumer Zeit wurde der Bezirksvertetung berichtet, dass für diese Maßnahme ein
Förderantrag gestellt wurde. Die Förderquote liegt bei derartigen Maßnahme bei
80 - 90 %. Die LEG, als Sachwalter der Stadt Herne, kann aber die zusätzlich
erforderlichen Eigenmittel derzeit nicht aufbringen. Die Verwaltung versucht
momentan mit der LEG die Eigenmittel zu beschaffen.
Wenn
das Geld zur Verfügung steht wird zuerst der kontaminierte Boden entsorgt.
Danach wird dann die Magistrale erstellt.
16. Gestaltungssatzung
für die Fußgängerzone an der Bahnhofstraße
- Antrag der
CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.452 -
Die
Bezirksvertretung lehnt mit 7 gegen 9 Stimmen ab, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung eine Gestaltungssatzung für die
Fußgängerzone an der Bahnhofstraße zu erarbeiten.
17. Bericht
und Diskussion - Bebauung des Regenkampgeländes
- Vorschlag der
CDU-Fraktion vom 07.06.2002 -
- Vorlage Nr. 2002.453 -
Nach
dem Scheitern der Vorhaben Entertainmentcenter und Triforum; nach Gerüchten,
die dementiert wurden, dass sich am Regenkamp ein Nobel-Factory-Outlet-Center
etablieren würde, herrscht nun schon monatelanges Schweigen zu Vorhaben und Planungen
auf dem Regenkampgelände.
Da
anzunehmen ist, dass der Eigner Wayss & Freitag weiterhin eine Nutzung und
Vermarktung des Geländes verfolgt, bitten wir die Verwaltung um einen
ausführlichen Sachstandsbericht.
Herr
Dr. Steiner führt dazu aus, dass ein neuer Sachstand nicht bekannt ist. Der
Eigentümer ist weiterhin bemüht, dort einen Baumarkt anzusiedeln. Außerdem ist
im Gespräch einen Anbieter aus der Brache Ausstattung von Wohnungen
anzusiedeln. Es liegen aber definitiv noch keine abgeschlossenen Verträge vor.
Herr
Kuckuk möchte wissen, ob es andere Pläne der Verwaltung zur Nutzung des
Geländes gibt.
Herr
Dr. Steiner antwortet, dass derartige Pläne nicht existieren. Wenn, dann
müsste der Bebauungsplan geändert werden.
In
diesem Fall ist eine privater Eigentümer vorhanden, der sich um die
Folgenutzung bemüht und dabei auf private Investoren angewiesen ist.
18. Mitteilungen
des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
Herr
Brüggemann teilt mit:
- Es
liegt einer Einladung der Städtischen Katholischen Grundschule an der Bergstraße
zu einem Schulfest am 22. Juni 2002 vor. Die Mitglieder der Bezirksvertretung
sind herzlich eingeladen. Eine Kopie der Einladung wurde an alle Mitglieder
der Bezirksvertetung verteilt.
- Die
Grundschule Schillerstraße hat für den 06. Juli 2002 ebenfalls zu einem
Schulfest eingeladen. Auch hier sind die Mitglieder der Bezirksvertetung
herzlich eingeladen. Eine Kopie der Einladung wurde an die Mitglieder der Bezirksvertretung
verteilt.
Herr
Becker teilt folgendes zur Gehwegsituation an der Beckumer Straße mit:
Am
Gehweg, im Baumscheibenbereich, hat ein Unfall stattgefunden. Durch die
hochgedrückten Wurzeln in dem engen Durchgangsbereich ist eine Passantin zu
Fall gekommen und hat sich Verletzungen zugezogen.
Dieses
Thema war bereits Gegenstand einer Beschlussvorlage.
Das
Rechtsamt hat unverzügliches Handeln gefordert. Das Tiefbauamt hat
unverzüglich gehandelt und die Baumscheiben abgesperrt und mit einer
Beschilderung "Fußgänger bitte andere Straßenseite benutzen"
versehen.